tugur schrieb:Es hat einige Tage gedauert, bis es zu intensiven Untersuchungen im Haus kam?
Zeit genug, gründlich zu reinigen.
Was erwartet man bei einem Gewaltverbrechen, eingetretene Türen, ein Loch in der Tür durch Schusswaffengebrauch?
Ich schrieb doch selber:
rhapsody3004 schrieb:Auf der anderen Seite werden ja gerade die EB wissen, dass dem je nach Tathergang, Tötungsart und auch je nachdem, was im Anschluss alles unternommen worden sein könnte, um Spuren zu vernichten, nicht immer so sein muss. Also dass trotz einer Gewalttat keine Spuren - vor allem keine direkten Spuren - zu finden sein müssen und selbstverständlich, dass unter Betrachtung der Umstände ein zu clean aber auch zu aufgeräumt auch wieder verdächtig und ein Hinweis auf eine Gewalttat sein kann.
gwendolyn schrieb:Sofern meine Kenntnisse mich nicht täuschen, wäre dies typisch für die vermutete Art der Tötung. Selbst wenn man vorher auf toilette war, würden sich noch reste im Körper befinden. Aber vielleicht kann uns eine medizinische Fachperson Auskunft darüber geben.
Danke dir erstmal. Ja, wäre schön.
Auch interessant, dass es gerade bei Urin nicht immer leicht sein soll auch einer konkreten Person zuzuordnen.
Dr.Edelfrosch schrieb:Ein Tatverdächtiger ist eine Person, die im Verdacht steht eine Tat begangen zu haben.
Sonst hieße es nicht Tatverdächtiger sondern Täter.
Absolut korrekt.
@Centaurus_1997 Und aufgrund Aussageverweigerungsrecht für Beschuldigte darf er auch schweigen und daraus darf kein Schuldeingeständnis abgeleitet werden.
Natürlich entlastet es Beschuldigte auch nicht, aber das ist streng genommen auch gar nicht ihre Aufgabe, sondern Aufgabe des Staates die Schuld nachzuweisen sowie auch entlastend zu ermitteln und nicht nur belastend.
Der zitierte Beitrag von Centaurus_1997 wurde gelöscht. Begründung: Behauptung ohne Beleg
Davon gehe ich auch aus.
Dennoch bestünde auch die Möglichkeit, dass auch noch gegen weitere Personen ohne dessen Wissen ermittelt werden könnte. Und so lange diese nicht vorläufig festgenommen werden würden und als Beschuldigte auch offiziell vernommen werden sollen, braucht man sie darüber auch nicht aufzuklären.
Mit andere Tatverdächtige muss auch nicht nur eine Mittäterschaft gemeint sein, sondern könnten die EB auch nur den Verdacht der Beihilfe haben. Aber so richtig daran glauben tue ich ehrlich gesagt auch nicht.
Denke, sie werden nur F als Tatverdächtigen weiter führen und ziehen höchstens die Möglichkeit von vielleicht auch nur aktiven Helfern oder einem in Betracht und seis da auch nur nicht Beihilfe zur Tat, sondern nur im Rahmen aktiver Hilfe nach der Tat - also Strafvereitelung und Personen, die man dafür auch rechtlich belangen könnte, so fern noch nicht verjährt wäre.