rhapsody3004
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Wo ist Rebecca Reusch?
um 13:02Das grundsätzlich gilt aber auch nur vor allem dann, so lange Verteidiger noch keine Akteneinsicht erlangt haben und auch noch kein vertrauliches Mandantengespräch geführt haben.emz schrieb:Nicht nur wenn man der Täter ist, sollte man die Klappe halten, sondern grundsätzlich, wenn man Beschuldigter ist.
Aber im Fall F gehe ich so oder so davon aus, dass es sowohl im Falle seiner tatsächlichen Schuld als auch seiner tatsächlichen Unschuld besser ist bis heute zu Schweigen und auf sein Recht als Beschuldiger zu setzen - Moral hin oder her.
Warum ich denke, dass es für seinen konkreten Einzelfall für ihn nach wie vor besser ist/wäre zu Schweigen, erspare ich mir jetzt. Schon zur Genüge meine Gedanken dazu geschrieben.




