Wo ist Rebecca Reusch?
gestern um 22:11Danke für diesen sehr konkreten Hinweis! Da bin ich ja froh, dass ich offenbar nichts verpasst habe und du mir diese Frage offensichtlich ebenfalls nicht beantworten kannst ;)Dr.Doyle schrieb:Dr.Doyle
Danke für diesen sehr konkreten Hinweis! Da bin ich ja froh, dass ich offenbar nichts verpasst habe und du mir diese Frage offensichtlich ebenfalls nicht beantworten kannst ;)Dr.Doyle schrieb:Dr.Doyle
Der Sprecher der StA (oder der Journalist der die Aussage zusammen gefasst hat) hätte vermutlich besser von "Dritten" statt Zeugen sprechen sollen, um Verwirrung zu vermeiden. Allerdings wäre die Großmutter natürlich im Falle eines etwaigen Prozesses potentielle Zeugin für zB Kindheit des Tatverdächtigen, Bezüge zu bestimmten Orten im Brandenburgischen, dazu ob - falls man Spuren findet - sich Rebecca mal aus unverdächtigen Gründen (Familientreffen o. Ä) in Tauche aufgehalten hat etc etc. Zeuge ist man nicht nur, wenn man etwas sagt und wenn man die Tat beobachtet hat, sondern schon wenn man sachdienliche Angaben machen könnte, wie @Rhapsody3004 auch ausführte.Avy schrieb:Nicht jeder Verwandter ist doch automatisch Zeuge? Gibt es doch eine Aussage der Großeltern?
Vielen Dank für deine -wie immer- sehr unaufgeregten Ausführungen.Rhapsody3004 schrieb:Und die Hürden sind zu recht hoch, weil Zeugen unter andere Personen nach § 103 StPO fallen dürften.
Kommt drauf an.Lilaluk schrieb:Ich denke die Staatsanwaltschaft kann Beugehaft durchaus auf Rechtsgrundlage gegen Zeugen verhängen um sie zur Aussage zu nötigen.
Er wird verhört und es ist im peinlich mitzuteilen das er eventuell masturbiert hat und er eventuell Drogenfahrten begangen hat und das weitere Konsequenzen nach sich zieht. Da er unschuldig ist ergibt es doch für ihn auch keinen Sinn drei Tage später in die Wache zu maschieren und mitzuteilen das er doch wach war und andere Dinge getan hat. 10 Tage später werden die Kesy Fahrten bekannt und er wird direkt festgenommen. Seine Anwältin rät ihm jetzt zum Schweigen. Sehe da keine Möglichkeit vorher nochmal was gerade zu biegen.Rhapsody3004 schrieb:Dazwischen hätte es schon noch die Möglichkeit gegeben, zu sagen, dass er zumindest noch Online aktiv gewesen ist, denn damit hätte er wenigstens rechnen müssen, dass seine häuslichen digitalen Aktivitäten auffliegen werden. Mit Kesy wird er natürlich nicht gerechnet haben.
Und genau das ist mir einfach zu viel. Dieses ganze Zwischenlagern hätte definitiv deutlich andere und mehr Spuren im Auto hinterlassen.johnlemon schrieb:Es ist durchaus denkbar, dass der TV bereits bei der ersten kurzen Fahrt (ca. 40 Minuten Dauer - Aufzeichnung PKW per Cam) den leblosen Körper weggeschafft und zwischengelagert hat, um so schnell als möglich die Gefahr zu minimieren das zB die Mutter unerwartet vorbei schaut (oder wer auch immer..) . Also erster Gedanke: fort mit dem Leichnam, um dann zurückzukehren, alles zu reinigen bzw. den Tatort so herzurichten, damit keine sichtbaren Spuren vorhanden sind. Das wäre dann ein Radius von 20 Minuten, in der eine Zwischenlagerung hätte vollzogen werden müssen.
Nach Spurenbeseitigung dann womöglich das Abholen des Körpers und Fahrt Richtung Brandenburg zur erneuten Zwischenlagerung.
Auch wäre es interessant, ob der TV Zugriff auf weitere Fahrzeuge hatte - zB von Oma/Opa in Brandenburg. Das würde erklären weshalb es keine Rückstände im PKW gab, obwohl es am 2. Tag abends/nachts womöglich zur Endbeseitigung kam.
Ich hatte das mit der Beugehaft schon mal recherchiert das kommt zumindest in D wirklich äußerst selten zur Anwendung, meist nur bei Mafiaprozessen, Rockern, Clans etc. Es ist eben ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit. Und sie darf auch 6 Monate nicht übersteigen, theoretisch könnte man die 6 Monate einfach durchziehen, schweigen und müsste dann doch wieder entlassen werden. Seine U-Haft hat ihn ja auch nicht weiter gekratzt, wobei sie natürlich viel kürzer war. Aber ich denke der Hintergrund war schon ihn zu schocken und zum Reden zu bringen.Rhapsody3004 schrieb:Da dürfte man dann keine Aussage Mittels Beugehaft erzwingen wollen. Würde das Recht dann ja auch, aus anerkannten Gründen schweigen bzw. die Aussage verweigern zu dürfen, ja auch absurd machen, kämen Personen deshalb in Beugehaft.
Eine Leiche,die 170-180 cm groß und ca. 70 kg schwer ist mit Leichenstarre.Daka318 schrieb:und eine Leiche von Auto zu Auto zu packen.
Leichnam mit erster Fahrt dort auf dem verlassenen Grundstück/Gebäude ablegen. An Folgeabend dann dann nach Brandenburg, umsteigen in ein anderes Fahrzeug (zB der Großeltern) und den Leichnam abholen zwecks Endtransport. Klingt für mich schlüssig und weniger aufwändig..Daka318 schrieb:Und genau das ist mir einfach zu viel. Dieses ganze Zwischenlagern hätte definitiv deutlich andere und mehr Spuren im Auto hinterlassen.
Bei einem Mord würde mir als letztes einfallen das Auto meiner Oma abzuholen und eine Leiche von Auto zu Auto zu packen.
Glaube ich nicht, dass ein anderes Auto im Spiel war. Da hätte es Zeugen gegeben oder Spuren. Von irgendwem muss er das Fahrzeug ja bekommen haben.Callante schrieb:Zwischenlagerung an Ort X und dann mit einem anderen Fahrzeug (Anhänger, Sprinter, was auch immer) an Ort Y oder eben Zwischenlagerung an Ort X mit dem Twingo und dann Weiterfahrt mit dem (VERPACKTEN/VERHÜLLTEN) Leichnam an Ort Y im Twingo wohlgemerkt.
Bei einem perfekten Mord (was für ein Euphemismus) hätte KESY ihn nicht gefilmt, seine Falschaussagen wären nicht aufgeflogen und er wäre kein TV.Daka318 schrieb:Mittlerweile glaube ich schon nicht mehr das F. der Täter ist und die Polizei sich hier tatsächlich verrannt hat.
Die Theorien sind mir alle viel zu überspitzt und ich kann mir diesen perfekten Mord nach dem ganzen Wirbel nicht mehr vorstellen.
Nö, sondern daraus, dass er zeitgleich auf der Autobahn fotografiert wurde. Zumindest der Twingo, auf den nur er Zugriff hatte.Daka318 schrieb:Und mal ehrlich, er wird von der Polizei verhört und die fragt was er an dem Morgen gemacht hat. Natürlich würde hier jeder sofort antworten: "Habe mir gepflegt einen von der Palme gewedelt." Ich tippe fast jeder hätte mit "geschlafen" geantwortet. Daraus wird ihm jetzt ein Strick gedreht.
Nein, warum Zeugen? Es war ca. 23 Uhr (Kesy ca. 22:40) in der Nacht. Dunkel. Zugriff auf (zB) den Schlüssel/Fahrzeug der Großeltern. Opa soll ja gesundheitlich schon nicht mehr gut drauf gewesen sein.Lumpaci schrieb:Glaube ich nicht, dass ein anderes Auto im Spiel war. Da hätte es Zeugen gegeben oder Spuren. Von irgendwem muss er das Fahrzeug ja bekommen haben.
Ich verstehe deine Aussagen nicht ganz, mir zu kryptisch. Das mit der Beugehaft ist Quatsch. Insbesondere betreffend Angehörigen des Beschuldigten. Die haben ein uneingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht. Das ist auch nicht auf potentiell belastende Auskünfte beschränkt (falls du das mit "muss man auf seinen nächsten verweisen" meinst). Die brauchen alle gar nichts sagen.Lilaluk schrieb:Schweigt man, geht man in Beugehaft, verweist nicht auf seinen "Nächsten"..
Nutzt man sein Recht zu schweigen muß man auf den Nächsten verweisen.