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Wo ist Rebecca Reusch?

126.357 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 22:11
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Dr.Doyle
Danke für diesen sehr konkreten Hinweis! Da bin ich ja froh, dass ich offenbar nichts verpasst habe und du mir diese Frage offensichtlich ebenfalls nicht beantworten kannst ;)


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 22:13
Zeugen kann man auch denke ich weiter auslegen und nicht bei jedem Zeugen muss es sich um Augen- oder Ohren bzw. Tatzeugen handeln.

Zeugen weiter gefasst vielleicht, jeder, der sachdienliche Hinweise liefern könnte. Und seis nur über Gepflogenheiten eines Tatverdächtigen oder auch um zu klären, in wie weit sich ein Tatverdächtiger auch bei Abwesenheit problemlos Zugang zu einem Grundstück hätte verschaffen können und ob ihnen im Verlauf vielleicht auch etwas ungewöhnliches aufgefallen sein könnte. Auf ihrem Grundstück als auch an F selbst vielleicht, sollten sie ihn nochmal gesehen haben irgendwann.

PS.


Und die Hürden sind zu recht hoch, weil Zeugen unter andere Personen nach § 103 StPO fallen dürften.

Und natürlich zu recht hoch, aufgrund Art. 13 GG. Vor allem, wenn sich Durchsuchungen auch noch auf Objekte auf dem Grundstück erstrecken sollen. Oder wahrscheinlich auch, wenn ein Grundstück nicht nur durchsucht, sondern gar umgegraben werden soll. Dadurch entsteht ja erst recht auch ein Schaden.


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 22:22
Es ist durchaus denkbar, dass der TV bereits bei der ersten kurzen Fahrt (ca. 40 Minuten Dauer - Aufzeichnung PKW per Cam) den leblosen Körper weggeschafft und zwischengelagert hat, um so schnell als möglich die Gefahr zu minimieren das zB die Mutter unerwartet vorbei schaut (oder wer auch immer..) . Also erster Gedanke: fort mit dem Leichnam, um dann zurückzukehren, alles zu reinigen bzw. den Tatort so herzurichten, damit keine sichtbaren Spuren vorhanden sind. Das wäre dann ein Radius von 20 Minuten, in der eine Zwischenlagerung hätte vollzogen werden müssen.

Nach Spurenbeseitigung dann womöglich das Abholen des Körpers und Fahrt Richtung Brandenburg zur erneuten Zwischenlagerung.

Auch wäre es interessant, ob der TV Zugriff auf weitere Fahrzeuge hatte - zB von Oma/Opa in Brandenburg. Das würde erklären weshalb es keine Rückstände im PKW gab, obwohl es am 2. Tag abends/nachts womöglich zur Endbeseitigung kam.

Ganz entscheidend könnten auch die Uhrzeiten der jeweiligen Rückkehr der Fahrten sein. Wenn es hier genaue Angaben geben würde, könnten einige Rückschlüsse und Vermutungen angestellt werden:

- Regionale Eingrenzung
- Radius/Berechnung
- Ablageort: aufwändiges Graben vs. einfaches „Ablegen/Versenken“




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gestern um 22:22
@Daka318


Auch Zeugen ist anzuraten, lieber immer die Wahrheit zu sagen, denn die Gefahr besteht, dass die Wahrheit über kurz oder lang doch immer rauskommt. Auch Relevantes nur zu verschweigen. Und dann hat man Glaubwürdigkeit verspielt und sich erst recht verdächtig gemacht, sollte man vorab nachweislich und wissentlich gelogen als auch nur Relevantes bewusst verschwiegen haben.


Hätte man als Zeuge, wie F anfänglich ja einer war, wirklich Angst, sich mit wahrheitsgemäßen Aussagen selbst belasten zu können oder auch nur in einer anderen Sache zu belasten, hätte er notfalls immer noch von seinem Auskunftsverweigerungsrecht als Zeuge Gebrauch machen können bzw. sich darauf berufen können.

Ob es Einschränkungen dieses Rechts für Zeugen gibt, weiß ich gerade nicht.

Wahrscheinlich bei Wissen um geplante schwere Straftaten oder so.


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gestern um 22:28
Zitat von AvyAvy schrieb:Nicht jeder Verwandter ist doch automatisch Zeuge? Gibt es doch eine Aussage der Großeltern?
Der Sprecher der StA (oder der Journalist der die Aussage zusammen gefasst hat) hätte vermutlich besser von "Dritten" statt Zeugen sprechen sollen, um Verwirrung zu vermeiden. Allerdings wäre die Großmutter natürlich im Falle eines etwaigen Prozesses potentielle Zeugin für zB Kindheit des Tatverdächtigen, Bezüge zu bestimmten Orten im Brandenburgischen, dazu ob - falls man Spuren findet - sich Rebecca mal aus unverdächtigen Gründen (Familientreffen o. Ä) in Tauche aufgehalten hat etc etc. Zeuge ist man nicht nur, wenn man etwas sagt und wenn man die Tat beobachtet hat, sondern schon wenn man sachdienliche Angaben machen könnte, wie @Rhapsody3004 auch ausführte.


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gestern um 22:34
@rhapsidie3004
Ich denke die Staatsanwaltschaft kann Beugehaft durchaus auf Rechtsgrundlage gegen Zeugen verhängen um sie zur Aussage zu nötigen.


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gestern um 22:36
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Und die Hürden sind zu recht hoch, weil Zeugen unter andere Personen nach § 103 StPO fallen dürften.
Vielen Dank für deine -wie immer- sehr unaufgeregten Ausführungen.

Ich finde gerade die hohen Hürden in Anbetracht des Paragraphen 103 unheimlich interessant. Demnach müssen Tatsachen vorliegen, die darauf schließen lassen, dort etwas Relevantes zu finden. Nicht nur die reine Möglichkeit, auf etwas zu stoßen - oder gar Ausschlussverfahren.

Dass die Großeltern Zeugen sind, habe ich gerade tatszum ersten Mal gehört. Welche Hürde könnte denn da jetzt genommen worden sein, dass eine Untersuchung freigegeben wird. Noch interessanter: Wie könnte der Antrag darauf formuliert sein ;) Ich geh die Glaskugel holen.


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gestern um 22:36
Zitat von LilalukLilaluk schrieb:Ich denke die Staatsanwaltschaft kann Beugehaft durchaus auf Rechtsgrundlage gegen Zeugen verhängen um sie zur Aussage zu nötigen.
Kommt drauf an.

Nicht dann, wenn ein durchs Recht anerkannter Grund fürs Schweigen vorliegt.

Zeugen sich also aus anerkannten Gründen entweder aufs Auskunftsverweigerungsrecht oder zugunsten anderer aufs Zeugnisverweigerungsrecht berufen dürften.

Gilt aber nicht für jeden.

Aber für die es gilt/gelten würde, dürfte man dann keine Aussage Mittels Beugehaft erzwingen wollen. Würde das Recht dann ja auch, aus anerkannten Gründen schweigen bzw. die Aussage verweigern zu dürfen, ja auch absurd machen, kämen Personen deshalb in Beugehaft.


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gestern um 22:37
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Dazwischen hätte es schon noch die Möglichkeit gegeben, zu sagen, dass er zumindest noch Online aktiv gewesen ist, denn damit hätte er wenigstens rechnen müssen, dass seine häuslichen digitalen Aktivitäten auffliegen werden. Mit Kesy wird er natürlich nicht gerechnet haben.
Er wird verhört und es ist im peinlich mitzuteilen das er eventuell masturbiert hat und er eventuell Drogenfahrten begangen hat und das weitere Konsequenzen nach sich zieht. Da er unschuldig ist ergibt es doch für ihn auch keinen Sinn drei Tage später in die Wache zu maschieren und mitzuteilen das er doch wach war und andere Dinge getan hat. 10 Tage später werden die Kesy Fahrten bekannt und er wird direkt festgenommen. Seine Anwältin rät ihm jetzt zum Schweigen. Sehe da keine Möglichkeit vorher nochmal was gerade zu biegen.


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gestern um 22:38
Die Großmutter hat bei einem Verfahren Zeugnisverweigerungsrecht, genau wie seine Schwiegereltern, Ehefrau und sonstige nahe Verwandte.


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gestern um 22:43
Zitat von johnlemonjohnlemon schrieb:Es ist durchaus denkbar, dass der TV bereits bei der ersten kurzen Fahrt (ca. 40 Minuten Dauer - Aufzeichnung PKW per Cam) den leblosen Körper weggeschafft und zwischengelagert hat, um so schnell als möglich die Gefahr zu minimieren das zB die Mutter unerwartet vorbei schaut (oder wer auch immer..) . Also erster Gedanke: fort mit dem Leichnam, um dann zurückzukehren, alles zu reinigen bzw. den Tatort so herzurichten, damit keine sichtbaren Spuren vorhanden sind. Das wäre dann ein Radius von 20 Minuten, in der eine Zwischenlagerung hätte vollzogen werden müssen.

Nach Spurenbeseitigung dann womöglich das Abholen des Körpers und Fahrt Richtung Brandenburg zur erneuten Zwischenlagerung.

Auch wäre es interessant, ob der TV Zugriff auf weitere Fahrzeuge hatte - zB von Oma/Opa in Brandenburg. Das würde erklären weshalb es keine Rückstände im PKW gab, obwohl es am 2. Tag abends/nachts womöglich zur Endbeseitigung kam.
Und genau das ist mir einfach zu viel. Dieses ganze Zwischenlagern hätte definitiv deutlich andere und mehr Spuren im Auto hinterlassen.
Bei einem Mord würde mir als letztes einfallen das Auto meiner Oma abzuholen und eine Leiche von Auto zu Auto zu packen.


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gestern um 22:47
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Da dürfte man dann keine Aussage Mittels Beugehaft erzwingen wollen. Würde das Recht dann ja auch, aus anerkannten Gründen schweigen bzw. die Aussage verweigern zu dürfen, ja auch absurd machen, kämen Personen deshalb in Beugehaft.
Ich hatte das mit der Beugehaft schon mal recherchiert das kommt zumindest in D wirklich äußerst selten zur Anwendung, meist nur bei Mafiaprozessen, Rockern, Clans etc. Es ist eben ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit. Und sie darf auch 6 Monate nicht übersteigen, theoretisch könnte man die 6 Monate einfach durchziehen, schweigen und müsste dann doch wieder entlassen werden. Seine U-Haft hat ihn ja auch nicht weiter gekratzt, wobei sie natürlich viel kürzer war. Aber ich denke der Hintergrund war schon ihn zu schocken und zum Reden zu bringen.


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gestern um 22:48
Zitat von Daka318Daka318 schrieb:und eine Leiche von Auto zu Auto zu packen.
Eine Leiche,die 170-180 cm groß und ca. 70 kg schwer ist mit Leichenstarre.


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gestern um 22:48
Zitat von Daka318Daka318 schrieb:Und genau das ist mir einfach zu viel. Dieses ganze Zwischenlagern hätte definitiv deutlich andere und mehr Spuren im Auto hinterlassen.
Bei einem Mord würde mir als letztes einfallen das Auto meiner Oma abzuholen und eine Leiche von Auto zu Auto zu packen.
Leichnam mit erster Fahrt dort auf dem verlassenen Grundstück/Gebäude ablegen. An Folgeabend dann dann nach Brandenburg, umsteigen in ein anderes Fahrzeug (zB der Großeltern) und den Leichnam abholen zwecks Endtransport. Klingt für mich schlüssig und weniger aufwändig..


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gestern um 22:49
@Daka318

Das halt ich sogar für die wahrscheinlichste Variante. Vermutlich ähnlich wie die Ermittler.

Zwischenlagerung an Ort X und dann mit einem anderen Fahrzeug (Anhänger, Sprinter, was auch immer) an Ort Y oder eben Zwischenlagerung an Ort X mit dem Twingo und dann Weiterfahrt mit dem (VERPACKTEN/VERHÜLLTEN) Leichnam an Ort Y im Twingo wohlgemerkt.


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gestern um 22:56
Zitat von CallanteCallante schrieb:Zwischenlagerung an Ort X und dann mit einem anderen Fahrzeug (Anhänger, Sprinter, was auch immer) an Ort Y oder eben Zwischenlagerung an Ort X mit dem Twingo und dann Weiterfahrt mit dem (VERPACKTEN/VERHÜLLTEN) Leichnam an Ort Y im Twingo wohlgemerkt.
Glaube ich nicht, dass ein anderes Auto im Spiel war. Da hätte es Zeugen gegeben oder Spuren. Von irgendwem muss er das Fahrzeug ja bekommen haben.


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gestern um 23:00
Zitat von Daka318Daka318 schrieb:Mittlerweile glaube ich schon nicht mehr das F. der Täter ist und die Polizei sich hier tatsächlich verrannt hat.
Die Theorien sind mir alle viel zu überspitzt und ich kann mir diesen perfekten Mord nach dem ganzen Wirbel nicht mehr vorstellen.
Bei einem perfekten Mord (was für ein Euphemismus) hätte KESY ihn nicht gefilmt, seine Falschaussagen wären nicht aufgeflogen und er wäre kein TV.
Zitat von Daka318Daka318 schrieb:Und mal ehrlich, er wird von der Polizei verhört und die fragt was er an dem Morgen gemacht hat. Natürlich würde hier jeder sofort antworten: "Habe mir gepflegt einen von der Palme gewedelt." Ich tippe fast jeder hätte mit "geschlafen" geantwortet. Daraus wird ihm jetzt ein Strick gedreht.
Nö, sondern daraus, dass er zeitgleich auf der Autobahn fotografiert wurde. Zumindest der Twingo, auf den nur er Zugriff hatte.
Und im Netz unterwegs war, also er angab geschlafen zu haben.
Alternativ Szenario:[/quote]

Gibt es nur leider keinerlei Belege für. Digitaler Tod, kein Geld, nie wieder gesichtet, alle vermeintlichen Sichtungen unbelegt... Wo wäre sie also bei einem Alternativgeschehen? Bisschen viel seltsame Zufälle für einen normalen Morgen im Leben eines teenagers, oder?


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 23:00
@Lumpaci
Ganz schwierig, wird alles so schön locker erklärt.
Schweigt man, geht man in Beugehaft, verweist nicht auf seinen "Nächsten"..
Nutzt man sein Recht zu schweigen muß man auf den Nächsten verweisen.
Macht man Aussage, dann welche?
Familiär alles nisch ganz einfach.


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gestern um 23:02
Zitat von LumpaciLumpaci schrieb:Glaube ich nicht, dass ein anderes Auto im Spiel war. Da hätte es Zeugen gegeben oder Spuren. Von irgendwem muss er das Fahrzeug ja bekommen haben.
Nein, warum Zeugen? Es war ca. 23 Uhr (Kesy ca. 22:40) in der Nacht. Dunkel. Zugriff auf (zB) den Schlüssel/Fahrzeug der Großeltern. Opa soll ja gesundheitlich schon nicht mehr gut drauf gewesen sein.

Ich sehe da kein Problem in der Umsetzung.


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gestern um 23:07
Zitat von LilalukLilaluk schrieb:Schweigt man, geht man in Beugehaft, verweist nicht auf seinen "Nächsten"..
Nutzt man sein Recht zu schweigen muß man auf den Nächsten verweisen.
Ich verstehe deine Aussagen nicht ganz, mir zu kryptisch. Das mit der Beugehaft ist Quatsch. Insbesondere betreffend Angehörigen des Beschuldigten. Die haben ein uneingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht. Das ist auch nicht auf potentiell belastende Auskünfte beschränkt (falls du das mit "muss man auf seinen nächsten verweisen" meinst). Die brauchen alle gar nichts sagen.


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