Eines muss man sich mal grundlegend merken: Indizienbeweise können auch Beweiskraft genug für einen zu beweisenden Sachverhalt sein.
Um einen bestimmten Sachverhalt zu beweisen, braucht es keinen direkten Beweis, der diesen Sachverhalt direkt aufzeigen würde.
Aus Tatsachen kann nämlich auf einen oder mehrere Sachverhalte auch nur geschlossen werden.
Der Indizienbeweis oder Indizienbeweise können ein anerkannter Beweis (mittelbarer Beweis) für einen Sachverhalt sein, ohne diesen Sachverhalt mittels direkten Beweisen aufzeigen zu müssen.
Kesy-Erfassung bspw. als Tatsache und direkter Beweis nur für den Sachverhalt, dass die Himbeere bzw. der Twingo an einer bestimmten Stelle auf der A12 entlang gefahren ist - aus dieser Tatsache und Beweis lässt sich und vor allem mit anderen Tatsachen in diesem Fall aber weiteres schließen. Es lässt auf den Fahrer schließen und ein Gericht könnte das auch als beweiskräftig genug ansehen. Als beweiskräftig genug, für den Sachverhalt, dass F auch der Fahrer gewesen sein muss.
Ein unverfälschtes Blitzerfoto, worauf er auch direkt als Person und Fahrer zu identifizieren gewesen wäre, wäre bestimmt nicht mehr notwendig.
Dass wir uns nicht missverstehen; Mir geht es gerade wirklich erst mal nur um den zu beweisenden Sachverhalt, dass F die Himbeere auch gefahren ist.
PS.
rhapsody3004 schrieb:Nehmen wir dann auch noch seine Aussage hinzu, zugeben zu haben, gefahren zu sein, also sollte er sie wirklich getätigt haben - dann sorry, dann wird es langen, um von nichts anderem als dem Sachverhalt F war auch der Fahrer ausgehen zu können.
Diese Aussage, sollte er sich noch gemacht haben, muss natürlich auch als glaubwürdig eingestuft worden sein und wird sie, falls, mit Sicherheit auch.