Claudius_Zorn schrieb:Was du toll und gut findest, empfinde ich anders. Natürlich hat, was du oben beschrieben hast, durchaus Vorteile, wenn die Mutter in der Schule aufschlägt. Aber als RR 15 war / ist? Wie soll so ein Mädchen denn da Selbstständig werden. Zudem, ich kann mir denken wie andere Schüler die das mitbekommen haben, über RR dachten und ggf dann auf ihre Art sich gegenüber RR auch "geäussert" haben. Mir tut RR auch in dieser Hinsicht leid.
Und generell, dass die Familie im hohen Alter noch zusammen schmust und kuschelt. Sorry, nein, das empfinde ich als wirklich cringe. Sich sorgen machen, sich kümmern, für einander da sein, alles fein, bin ich bei dir. Aber wenn selbst 18+ Töchter noch mit ihrer Familie schmusen / kuscheln, da regt sich in mir ein Widerwille und erzeugt Unverständnis.
Beim ersten bin ich sogar bei dir. Ab einem gewissen Alter zumindest. Und wie es Rebecca empfunden hat, wissen wir nicht. Es wurde ja auch nur gesagt, dass R ihre Familie auch auf Klassenfahrt vermisst hätte. Ist doch schön, wenn es wirklich so gewesen sein sollte und R auch noch im Tennyalter Familienverbundenheit verspürt hat.
Das zweite aber, nö, finde ich ganz und gar nicht cringe, weil man dafür doch nie zu alt sein kann, wenn das Familienverhältnis so eng und so vertraut ist und alle Familienmitglieder auch die emotionalen Menschentypen sind.
Wäre schön, wenn es in mehr Familien so aussehen, ablaufen würde.
Und viele Kinder da draußen, auch erwachsene Kinder, können von so einem emotionalen Familienzusammenhalt und so einer Verbundenheit zueinander nur träumen.
So ein Miteinander sollte eigentlich Regel und nicht Ausnahme sein. Ist für mich sogar das Ideal von Familienvorstellung. Also auf so einer emotionalen Ebene.
Und ich finde es auch bedenklich, dass es als cringe empfunden wird. Aber so ticken wohl leider viele im eher kalten, emotionslosen Deutschland. In anderen Ländern kommt so eine Familienverbundenheit jedenfalls häufiger vor und mehr Menschen auch wichtig.
Die Welt wäre jedenfalls ein besserer und wärmer Ort, würde es in mehr Familien so zugehen.
@Assemalocher Wir müssen abwarten. Und ja, wenn könnte echt mal Nr. 5 in Betracht kommen.
Aber erst mal gehe ich so oder so nach wie vor davon aus, dass es bislang nicht mal für eine Anklage wegen hinreichenden Tatverdachts auf Totschlag ausreichen würde. Hinreichender Tatverdacht wäre Voraussetzung für Anklageerhebung und Zulassung der Anklage.
Final müssten sich die StA aber eh erst bei Abschluss der Ermittlungen entscheiden. Entscheiden, ob sie Anklage erheben würden (bei hinreichendem Tatverdacht müssten sie es in diesem Fall sogar) oder das Verfahren aufgrund Mangels hinreichendem Tatverdachts einzustellen, was dann aber auch in der Zukunft wiedereröffnet werden könnte gegen F, je nach neuen Ermittlungsergebnissen, die sich mit der Zeit ergeben könnten.
PS.
Der dringende Tatverdacht wäre es nur wieder für einen Haftbefehl von Relevanz.