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Wo ist Rebecca Reusch?

129.615 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

17.11.2025 um 22:55
@MajaS
... naja, es ist schon ein erheblicher Unterschied, ob man Blutspuren einer vermissten/ vermutlich getöteten Person findet oder ein paar Haare auf dem Sofa, auf dem sie mehr als nur das eine Mal übernachtet hat.
Spuren einer Gewalttat sehen nunmal deutlich anders aus, als gewöhnliche Spuren einer Person, die sich öfter im Haus ihrer Schwester aufhält.


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17.11.2025 um 23:02
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Spuren einer Gewalttat sehen nunmal deutlich anders aus, als gewöhnliche Spuren einer Person, die sich öfter im Haus ihrer Schwester aufhält.
Du verstehst offensichtlich nicht den Punkt. Bei dem von dir zitierten Fall, wären einfache DNA Spuren ausreichend gewesen, beim Fall R eben nicht, da die Spurenlage dort -wie von dir beschrieben- durch einen gewöhnlichen sowieso vorhanden sind. Du vergleichst 2 Fälle mit völlig unterschiedlichen Voraussetzungen- Äpfel und Birnen. Und verkaufst es als Hinweis, dass es angeblich nichts gibt. Das stimmt halt so nicht zum einen und zum anderen ist das in ner Argumentation nicht schlüssig- weil Äpfel und Birnen 💁‍♀️


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17.11.2025 um 23:05
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Die beiden waren nicht Schwester und Bruder!
Darum ist dieser statistische Wert (der ohnehin die Dunkelziffer nicht einschließt)
völlig wertlos
Ganz genau.
Zitat von AdahAdah schrieb:Hätte Kratzer (lange Fingernägel)&hätte sich gewehrt. Fakt ist:
Sagt dir der Begriff "Schockstarre" oder im Englischen "freeze" etwas?
Zitat von LuminolGlowLuminolGlow schrieb:Kann man danach wirklich fest davon ausgehen, dass sie sich gegen F. mit Händen und Füßen gewehrt hätte?
Natürlich kann man nicht davon ausgehen.


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17.11.2025 um 23:19
Zitat von MajaSMajaS schrieb:Du verstehst offensichtlich nicht den Punkt. Bei dem von dir zitierten Fall, wären einfache DNA Spuren ausreichend gewesen, beim Fall R eben nicht, da die Spurenlage dort -wie von dir beschrieben- durch einen gewöhnlichen sowieso vorhanden sind. Du vergleichst 2 Fälle mit völlig unterschiedlichen Voraussetzungen- Äpfel und Birnen. Und verkaufst es als Hinweis, dass es angeblich nichts gibt. Das stimmt halt so nicht zum einen und zum anderen ist das in ner Argumentation nicht schlüssig- weil Äpfel und Birnen 💁‍♀️
Ich glaube, es ging ihr darum, dass dort Blutflecken gefunden wurden, die zumindest den Verdacht auf ein Verbrechen nahelegen, während es solche Spuren im Fall Rebecca wohl eher nicht gegeben hat.
Man muss es nicht mehr zerpflücken als notwendig. Ich denke, es sollte klar sein, dass sie meinte, dass die Indizien im genannten Fall deutlicher waren.

Du scheinst aber sicher zu sein, dass es hier nicht nichts gibt? Woran machst du das genau fest?


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17.11.2025 um 23:43
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Denn wäre es so, dann hätte es einen Prozess gegeben, in dem glaubhaft festgestellt worden wäre, dass das so ist und somit wäre F verurteilt und im Gefängnis.
Ich denke das Problem ist : wegen was? Mord, Totschlag (durch Unterlassung oder aktives Tun, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung? Es gjbt zu viele Handlungsvarianten die denkbar und nicht sinnvoll auszuschließen sind
Vielleicht könnte man in dubio pro reo/ggf in Verbindung mit Grundsätzen der Wahlfeststellung das Geringste davon (fahrlässige Tötung) halbwegs rechtssicher begründen, aber will man das?
Oder wartet man lieber, ob es doch noch mehr Erkenntnisse gibt (hier mE bei Änderung familiärer Loyalitäten nicht ausgeschlossen)?

Spätestens wenn Verjährung der geringeren Delikte droht, sollte man eine Anklage auch ohne weitere Erkenntnisse dennoch erwägen. Wäre schade, wenn es ein zweiter Fall wie der von Anette Lindemann wird, woman m. E. sehr viele Indizien für Tötungsdelikt und Täter hat, aber man sich ebenfalls nicht "traut" (so scheint es mir), Anklage zu erheben.


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18.11.2025 um 00:09
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Spätestens wenn Verjährung der geringeren Delikte droht, sollte man eine Anklage auch ohne weitere Erkenntnisse dennoch erwägen. Wär
Definitiv nicht, wenn die Indizienlage nicht ausreichend ist. Wenn Freispruch, dann war es das. Ne bis in idem.

Dann lieber warten und weiter ermitteln. Mord verjährt ja nicht


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18.11.2025 um 01:01
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Spätestens wenn Verjährung der geringeren Delikte droht, sollte man eine Anklage auch ohne weitere Erkenntnisse dennoch erwägen.
Definitiv nicht, wenn die Indizienlage nicht ausreichend ist. Wenn Freispruch, dann war es das. Ne bis in idem.

Dann lieber warten und weiter ermitteln. Mord verjährt ja nicht
Es geht doch nicht um die Indizienlage, sondern um die Mordmerkmale.
Und dann riskiert man, weil Mordmerkmale nach so langer Zeit immer schwieriger werden nachzuweisen, dass Totschlag verjährt ist?


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18.11.2025 um 04:41
Zitat von emzemz schrieb:Es geht doch nicht um die Indizienlage, sondern um die Mordmerkmale
Die Indizienlage muss aber wenigstens immer hinreichenden Tatverdacht begründen. Davon hängt ja auch die Zulassung der Anklage ab.

Hinreichenden Tatverdacht auf einen Sachverhalt bzw. auf eine oder mehrere bestimmte Handlungen bezogen. Das müsste schon erläutert werden in der Anklageschrift.

Die genaue Zuordnung bzw. Einschätzung der konkreten Strafgesetze, die damit verletzt worden sind, würde dann im Laufe des Prozess geschehen.


Stelle ich mir sehr schwierig vor, wenn nicht mal genau beschrieben werden könnte, was genau in dem Haus überhaupt passiert und als Folge bzw. Erfolg Rebeccas Tod eingetreten sein könnte.

Wie viel man da überhaupt hinreichenden Tatverdacht begründen?
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Vielleicht könnte man in dubio pro reo/ggf in Verbindung mit Grundsätzen der Wahlfeststellung das Geringste davon (fahrlässige Tötung) halbwegs rechtssicher begründen, aber will man das?
Beziehst du dich da auf die echte Wahlfeststellung?

Da wird doch auch gegenüber gestellt. Das infrage kommende müsste ungefähr gleich schwerwiegend sein.

Kann ich mir ja auch noch als Vergleich bei wenn entweder nur Totschlag oder nur Mord in Betracht kommt vorstellen, weil beides immerhin vorsätzliche Tötungsdelikte wären, obwohl Mord dennoch schwerer wiegt. (Ausnahme, besonders schwerer Fall des Totschlags, bei dem die Schuldschwere gleich die eines Mörders wiegen würde, ohne jedoch Mordmerkmale erfüllt zu haben)

Aber bei der Frage, ob fahrlässige Tötung oder Totschlag, also entweder oder, dürfte die fahrlässige Tötung doch nicht als vergleichbar schwerwiegend einzustufen sein, um sich final für die fahrlässige Tötung zu entscheiden bzw. diese von den zwei zu wählen.

Die echte Wahlfeststellung ist ja an die Voraussetzung geknüpft, nur zwischen zwei ähnlich schwerwiegenden Straftaten wählen zu können, wenn sicher ist, dass er eine von beiden begangen hat.


Und die unechte Wahlfeststellung käme nur in Betracht, wenn vorab bereits sicher wäre, gegen welches Strafgesetz er verstoßen hätte - nur halt nicht sicher bzw. unklar wäre, durch welche genaue Handlung er gegen dieses Strafgesetz verstoßen hätte.


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18.11.2025 um 06:37
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und die unechte Wahlfeststellung käme nur in Betracht, wenn vorab bereits sicher wäre, gegen welches Strafgesetz er verstoßen hätte - nur halt nicht sicher bzw. unklar wäre, durch welche genaue Handlung er gegen dieses Strafgesetz verstoßen hätte.
Eher meinte ich letzteres, ich könnte mir theoretisch zB hier sowohl Totschlaghandlungen durch aktives Tun als auch durch Unterlassen vorstellen (zB aus dem Ruder gelaufenes Verhalten ohne Tötungsvorsatz, sie wird dabei (zB durch nen Sturz oder ähnliches schwer verletzt), er hat dann Angst vor Ärger, wenn er den Notarzt ruft und entscheidet sich dagegen, stattdessen schafft er sie anschließend weg oder so.
Ist nur hypothetisch, aber dass wären ja vergleichbar schwere Delikte (Totschlag durch aktives Tun oder Unterlassen), die danach zu unterscheiden wären, an welchem Zeitpunkt im Ablauf der Vorsatz einsetzt. Ob das jetzt echte oder unechte Wahlfeststellung wäre, weiß ich nicht, vielleicht ginge es auch nicht auf solcher Grundlage zu verurteilen. Aber wahrscheinlich hat man für die Abläufe insgesamt noch viel zu wenig Indizien.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Stelle ich mir sehr schwierig vor, wenn nicht mal genau beschrieben werden könnte, was genau in dem Haus überhaupt passiert und als Folge bzw. Erfolg Rebeccas Tod eingetreten sein könnte.
Damit hast du Recht, der konkrete Anklagessatz wäre schon sehr vage nach jetzigen bekannten Stand der Ermittlungen. Müsste man mal rauskriegen, wie es bei anderen Mord ohne Leiche Fällen (zB Alexandra R, Tatjana G und Maria R) formuliert war,in letzterem Fall hat man wohl aufgrund von trotz Reinigung gefundenen Blutspuren oder so auf bestimmte Handlungen geschlossen und diese mit Zusätzen wie "vermutlich" in die Anklageschrift geschrieben, was offenbar gereicht hatte, vgl. https://www.tz.de/muenchen/stadt/muenchen-mord-tod-mutter-tochter-vermisst-mordprozess-ehefrau-stieftochter-polizei-gericht-zr-90072448.html.


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18.11.2025 um 06:48
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb: Spätestens wenn Verjährung der geringeren Delikte droht, sollte man eine Anklage auch ohne weitere Erkenntnisse dennoch erwägen.
Definitiv nicht, wenn die Indizienlage nicht ausreichend ist. Wenn Freispruch, dann war es das. Ne bis in idem.

Dann lieber warten und weiter ermitteln. Mord verjährt ja nicht
Deswegen schreibe ich nicht "zu erheben" sondern zu "erwägen". Die Wahrscheinlichkeit, mit der Zeit noch sichere Erkenntnisse zu gewinnen, die zudem Mordmerkmale belegen müssen, sollten gegen die Verjährungsgefahr (Totschlag und alles andere denkbare verjährt) abgewogen werden und natürlich die Gefahr eines potentiellen Freispruch aus Mangel an Beweisen berücksichtigt werden. Die Indizienlage müsste als ausreichend erachtet werden, bevor man so verfährt.

Später, nach Verjährung, ggf ausreichende Indizien nur für Totschlag zu haben, wäre halt auch nur eingeschränkt ein Erfolg (vgl Fall Lolita Brieger).


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18.11.2025 um 08:22
@yari
Zitat von yariyari schrieb:Die beiden waren nicht Schwester und Bruder!
Darum ist dieser statistische Wert (der ohnehin die Dunkelziffer nicht einschließt)
völlig wertlos
Ganz genau.
Hätte Kratzer (lange Fingernägel)&hätte sich gewehrt. Fakt ist:
Sagt dir der Begriff "Schockstarre" oder im Englischen "freeze" etwas
Ich hatte geschrieben:
Zitat von AdahAdah schrieb:2. Hätte Kratzer (lange Fingernägel)&hätte sich gewehrt. Fakt ist:
Kommt es zu einem Übergriff, passiert das oft wahnsinnig schnell und auch unvermutet. Bei weitem nicht alle Täter sind im Vorfeld gewalttätig, man kann irgendwie gar nicht glauben, was einem da passiert, und schafft es nicht, sich zu wehren. Frauen versuchen oft, mit Freundlichkeit und versuchter Harmonie kritische Situationen aufzulösen. Gelingt das nicht, sind sie schnell hilflos, weil sie keine andere Strategie parat haben. Und auch wenn Frauen selbstbewusst auftreten und zum Beispiel laut werden, hilft das nicht immer. Es gibt auch Männer, die sich dann erst recht denken: Der zeige ich es jetzt aber.
Und dann:
Zitat von AdahAdah schrieb:t. Ich kenne leider aus dem engsten Freundeskreis zwei Fälle, wo junge Mädchen sich nicht gewehrt haben, weil es Klassenkameraden beziehungsweise ein guter Freund war und man so schockiert war, dass man es nicht wahrhaben konnte und beide kamen nur aus der Situation heraus, weil zufälligerweise ein unbeteiligter Dritter dazu kam, keine Ahnung, was ansonsten zusätzlich passiert wäre. Somit kann man leider auch hier aufgrund von fehlenden Spuren nicht einfach einen Übergriff ausschließen
Ich bin Leser der ersten Minute bei mehreren Allmy Diskussion und schreibe eigentlich nie mit, weil es mich als Mitlesender schon nervt, dass einige nicht richtig lesen und alles aus dem Kontext reißen. Dass, was du mir vorwirfst, ob ich schon mal was von „Schockstarre“ gehört hätte, genau das beschreibe ich unter der Aussage von Mutter und Schwester, die ja behauptet hatten, dass es eben nicht möglich sein konnte, weil sie lange Nägel gehabt hat. Also genau das, was du mich frägst, habe ich selbst unter die Aussage der Mutter geschrieben…

Ich würde mir generell wünschen, dass man entweder alles ordentlich liest, wenn man kommentiert oder man kommentiert halt nicht, wenn man keine Lust hat es zu lesen.
Aber immer dieser „Tonfall“, finde ich völlig unpassend.

Genau mit dem statistischen Wert, ich habe auch erklärt, dass es nicht zielführend ist zu sagen, nur weil sie sich wie „Bruder und Schwester“ gefühlt hätten, kann das nie passieren. Dieser Satz impliziert erstens, dass ich weiß, dass sie nicht Bruder und Schwester sind. Und zweitens sollte die Statistik ja nur unterlegen, dass leider auch unter Geschwistern sexuelle Übergriffe passieren können. Was ja Argument der Mutter herangeführt wurde, dass das deswegen nie passiert sein könnte.

Mehr möchte ich dazu nicht mehr sagen, und verabschiede mich wieder, als stiller Leser.


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18.11.2025 um 08:30
@Adah
Du hast Recht. Ich habe deinen Beitrag tatsächlich missverstanden. Sorry

Mein Tonfall aber ist überhaupt nicht negativ.


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18.11.2025 um 08:58
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Du scheinst aber sicher zu sein, dass es hier nicht nichts gibt? Woran machst du das genau fest?
Das verstehe nicht. Ich Versuchs nochmal kurz, falls ich mich unklar ausgedrückt habe, denn es geht nicht ums unnötige zerpflücken, sondern dass hier von der Vorrednerin Mutmaßungen als Tatsachen verkauft wurden und Vergleiche gezogen wurden, die absolut hinken, damit ein total schräges Bild erzeugt wurde.

1. durch die Aussage „relativ unauffällige Spurenlage“ kann man durchaus schließen, dass es keine Spuren, wie einen blutbeflleckten Teppich gab.
2. kann man sich denken, dass durch einen gewöhnlichen Aufenthalt von Rebecca dort DNA Spuren von Rebecca gefunden wurden, aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts eben „unauffällig“.
3. einige dieser DNA Spuren können trotzdem mit einem Verbrechen zusammenhängen, lassen aber auch ganz andere Schlüsse zu - also nicht eindeutig.
4. der Schluss, dass nichts gefunden wurde (Pusteblume) ist falsch, die Umstände zeigen nur, dass es um ein vielfaches schwieriger ist in so einem Fall die Spurenlage zu deuten, im Vergleich etwa dazu, wenn eine Gewaltat in einer fremden Wohnung passiert. Hier kann auch bei einem Unblutigen Verbrechen eine DNA Spur den/die Täter:in überführen.

Hoffe mein Punkt ist klarer. Der Fall ist durch die verschiedenen Umstände einfach viel schwieriger zu ermitteln für die EB.


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18.11.2025 um 09:05
Zitat von MajaSMajaS schrieb:Hoffe mein Punkt ist klarer. Der Fall ist durch die verschiedenen Umstände einfach viel schwieriger zu ermitteln für die EB.
So ist es. Und da irgendwie alles erklärbar ist, wird es selbst beim auffinden der Leiche, egal wo, sehr schwierig.


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18.11.2025 um 09:31
Zitat von msbarnabymsbarnaby schrieb:Dann ist das Zeitfenster auch klein:
Das Zeitfenster reicht von:
07:00 - Jessica verlässt das Haus
bis
8:30 - Florian telefoniert mit Frau Reusch und verlässt anschließend das Haus

Was das Einloggen des Handys in diesem Zeitraum bedeutet, war es Rebecca selbst oder F. der ihr Handy manipuliert hat, wissen wir nicht genau. Spuren konnte er auch noch später verwischen, Jessica ist ja wahrscheinlich erst gegen Nachmittag wieder nach Hause gekommen. Sie war mit Rebecca gegen 16 Uhr verabredet.
Zitat von msbarnabymsbarnaby schrieb:Dass sie also eigenständig das Haus verlassen hat, bis zur Bushaltestelle gekommen ist ( Hundespur, Nachbarinnensichtung) und von dort in ein Fahrzeug gestiegen ist (oder sogar gezerrt wurde)
Es wäre wirklich hilfreich, wenn man sich hier mal Google Maps heranzieht um ihren Schulweg nachzuvollziehen. Wenn ich das richtig sehe, hat der Maurerweg in dieser Richtung mittendrin eine Sackgasse, wo man nur als Fußgänger weiterkommt, aber nicht mit einem Fahrzeug. Dann biegt sie für ein kleines Stück auf Rohrlegerweg ab, wo viele Wohnhäuser stehen. Dann kommen schon Buckower Damm und Alt-Buckow, zwei belebte Straßen mit viel Verkehr (vor allem bei Berufsverkehr) und vielen Läden. Gegenüber von der Bushaltestelle sind u.a. eine Apotheke und eine Bäckerei (ich hab irgendwo aufgeschnappt, dass die eine Überwachungskamera hatte, aber keine Gewehr dafür). Wäre sie gewaltsam entführt worden, hätte das doch jemand mitbekommen! Es war ungefähr morgens um 8, die Leute waren wach und viele auf dem Weg zur Arbeit. Mitten in Berlin. Und auch sonst kann man sich fragen, warum es so wenige Sichtungen von ihr gab.

Samantha, die sie vom sehen kannte, will sie ja um 18 Uhr an der Bushaltestelle gesehen haben. Passt überhaupt gar nicht rein in das, was wir von dem Tag wissen. Hat sie sich im Tag geirrt? Eine Nachbarin will sie an einem Tag gesehen haben, wo es vorher geregnet hatte - das Wetter war aber mild und trocken.


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18.11.2025 um 09:43
Entschuldigen Sie, falls dies bereits angesprochen wurde, aber ich habe gelesen, dass ihr Telefon am 18. Februar inaktiv wurde. Gibt es irgendwelche Gründe, die von den Ermittlern dafür angegeben wurden?


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18.11.2025 um 09:57
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Familie dem Florian einen gemutmaßten Mord oder so etwas in der Art, vielleicht sogar mit sexuellem Kontext, verzeihen könnte. Auch wenn man als Christ Vergebung im Bekenntnis hat.
Ich hätte gestern noch nach dieser Zahnspange gesucht.
@rhapsody3004 hatte als Antwort auf eine Anfrage von mir für möglich gehalten, daß die Polizei eine Zahnspange hätte finden können,falls Rebecca eine zum rausnehmen hatte und diese Fasern der Decke hätte aufweisen können bedingt durch Gewalt Einwirkung oder eben auch durch Schlafen mit offenen Mund. Bei Betätigen der Suchfunktion waren hier die ersten Beiträge zur Zahnspange von 2019, dies wird der Begrenzung der Suchfunktion geschuldet sein ich denke dies wurde hier schon früher diskutiert.
Inzwischen gehe ich davon aus, daß Rebecca eine feste Zahnspange trug. Diese dürfte sich nicht so leicht lösen lassen.
Inzwischen wird Rebecca, wenn sie noch lebt wohl keine mehr tragen.
In Bezug auf eine lebende Rebecca ist die Frage nach der Zahnspange also nicht mehr wichtg


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18.11.2025 um 10:01
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Stelle ich mir sehr schwierig vor, wenn nicht mal genau beschrieben werden könnte, was genau in dem Haus überhaupt passiert und als Folge bzw. Erfolg Rebeccas Tod eingetreten sein könnte.

Wie viel man da überhaupt hinreichenden Tatverdacht begründen?
Da F nach wie vor Beschuldigter in diesem Strafverfahren ist, also ein Tatverdacht besteht, würde ich mal annehmen, dass es keine Probleme bereiten dürfte, den hinreichenden Tatverdacht zu begründen. Dazu ist es nicht notwendig, genau zu beschreiben, was genau im Haus passiert ist.


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18.11.2025 um 10:01
Zitat von TudorexDSTudorexDS schrieb:Entschuldigen Sie, falls dies bereits angesprochen wurde, aber ich habe gelesen, dass ihr Telefon am 18. Februar inaktiv wurde. Gibt es irgendwelche Gründe, die von den Ermittlern dafür angegeben wurden?
U.a.: Das Handy hat sich nie wieder in ein Funknetz eingewählt und Whatsapp hat die letzte Benutzung um 00:09 Uhr registriert, danach nie wieder eine - bis die Polizei den Account übernommen hat. Die letzte Whatsapp Nachricht von Mutter Reusch wurde auch erst dann zugestellt.


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18.11.2025 um 10:04
@LuminolGlow
Kann man auf den Laptop nicht unter anderer Nummer nicht später oder sogar gegen morgen nicht auch WhatsApp geschrieben haben? Es wurde hier anfänglich doch schon davon geschrieben, daß sie WhatsApp noch benutzt haben soll.


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