Deutliche Hinweise auf ein Tötungsverbrechen wird sich auf die Gesamtschau (dazu gehört Telefonverhalten/Routerauswertungen usw..) beziehen.
Denn ansonsten würde sich die StA selbst widersprechen, denn deutliche Hinweise nur aufs Haus bezogen, beißen sich mit keine konkreten Hinweise auf eine Gewalttat im Haus, wie es auch seitens der StA hieß.
PS.
Auch das Nichtvorhandensein von Hinweisen auf Alternativen ist unter Betrachtung der Gesamtschau ein untermauernder Hinweis auf eine Gewalttat in dem Haus. Hinzukommt dann noch das verdächtige Zeugenverhalten (auch da spielen Erfahrungswerte für die EB eine Rolle) seitens F sowie seine nachgewiesenen Kesy-Fahrten, die völlig nachvollziehbar unter Betrachtung der Umstände und den Fahrtzeiten auf einen Leichentransport sowie Verbringung und Entledigung persönlicher Gegenstände hinweisen.
fortylicks schrieb:ur werden sie uns die nicht auf die Nase binden.
Es wird sie geben (müssen).
Die wird es auch geben, auch im Haus, nur ob auch deutliche Hinweise, da habe ich so meine Zweifel, wenn gleichzeitig davon gesprochen wurde, dass sie keine konkreten Hinweise auf ein Gewalttat in dem Haus gewinnen konnten.
Zumindest nicht einzeln/isoliert betrachtet deutliche Hinweise, sondern für mich wahrscheinlicher unter Betrachtung Gesamtschau oder in Summe der ermittelten Fakten gesehen deutliche Hinweise.