Wo ist Rebecca Reusch?
um 13:49Nachtrag:
Zumal ich mir (auch nur als Laie wieder) und sollte es mal zu einer Wahlfeststellung kommen, ob man diese überhaupt bei der Wahl zwischen fahrlässiger Tötung oder Totschlag anwenden dürfte, da diese doch wohl nur eine Wahl zwischen ähnlich schwerwiegenden Straftaten erlauben würde und für mich wiegen diese beiden Straftaten weder gleich schwer noch ähnlich schwer. Also nach meiner Einschätzung meinem moralisch-ethischem Wertebild geschuldet.
Ich unterscheide da wirklich nochmal auch nur ethisch gesehen, egal, dass als eingetretener Erfolg in beiden Fällen das Opfer tot ist bzw. getötet wurde.
Ich darf mich wirklich nicht nur auf Erinnerungen verlassen oder irgendwann mal das oder das da oder da gelesen zu haben.
PS.
Ich schrieb das auch schon mal: Ich bin auch kein Freund davon und die StA auch im Fall Rebecca jetzt auf Teufel komm raus F wegen irgendwas konkretem anzuklagen.
Zumal die Ermittlungen ja auch noch nicht abgeschlossen sind.
Und selbst für nur Totschlag eilt es noch überhaupt nicht hinsichtlich der Verjährungsfrist. Also ausgehend vom normalen Fall des Totschlags.
Die Freundin, die ein Foto von ihr bzw. von ihrem Handy erhalten haben soll, hat man ja bestimmt definitiv befragt und sich bestimmt auch ihre wenn noch vorhandene Reaktion bzw. geschriebene Antwort an Rebecca zeigen lassen.
Immerhin will die StA von einem Foto wissen.
Zumal ich mir (auch nur als Laie wieder) und sollte es mal zu einer Wahlfeststellung kommen, ob man diese überhaupt bei der Wahl zwischen fahrlässiger Tötung oder Totschlag anwenden dürfte, da diese doch wohl nur eine Wahl zwischen ähnlich schwerwiegenden Straftaten erlauben würde und für mich wiegen diese beiden Straftaten weder gleich schwer noch ähnlich schwer. Also nach meiner Einschätzung meinem moralisch-ethischem Wertebild geschuldet.
Ich unterscheide da wirklich nochmal auch nur ethisch gesehen, egal, dass als eingetretener Erfolg in beiden Fällen das Opfer tot ist bzw. getötet wurde.
Die User gestern waren aber wirklich gut. Meinen Respekt nochmal.Autor77 schrieb:M.M.n. bringen diese wiederholten pseudojuristischen Diskussionen zum jetzigen Zeitpunkt wenig Erkenntiswert, da wahrscheinlich hier sehr wenige Juristen mitschreiben und eine offizielle Anklage noch nicht erhoben worden ist. Wenn es zu einer Anklage kommen sollte und im Nachgang zu einer Verurteilung - umso besser, sollte er schuldig sein.
Ich darf mich wirklich nicht nur auf Erinnerungen verlassen oder irgendwann mal das oder das da oder da gelesen zu haben.
PS.
Ich schrieb das auch schon mal: Ich bin auch kein Freund davon und die StA auch im Fall Rebecca jetzt auf Teufel komm raus F wegen irgendwas konkretem anzuklagen.
Zumal die Ermittlungen ja auch noch nicht abgeschlossen sind.
Und selbst für nur Totschlag eilt es noch überhaupt nicht hinsichtlich der Verjährungsfrist. Also ausgehend vom normalen Fall des Totschlags.
Die EB werden das sicherlich zumindest versucht haben zu ermitteln und dann auch die entsprechenden Leute befragt haben.Autor77 schrieb:Ich finde es zielführender, sich auf die Zeit vor dem Verschwinden zu konzentrieren, wie ich es vor Tagen schon einmal hinterfragt habe:
Wer hat wann Rebecca außerhalb der Familie zum letzten Mal gesehen?
Wer hat wann Rebecca innerhalb der Familie (außer dem TV und seiner Frau) zum letzten Mal gesehen?
Wann war ihr letztes Telefonat und mit wem? Unabhängig von diesem Snapchatbild, welches ja gar nicht gesichert ist bzw. auch gefakt worden sein könnte.
Die Freundin, die ein Foto von ihr bzw. von ihrem Handy erhalten haben soll, hat man ja bestimmt definitiv befragt und sich bestimmt auch ihre wenn noch vorhandene Reaktion bzw. geschriebene Antwort an Rebecca zeigen lassen.
Immerhin will die StA von einem Foto wissen.



