rhapsody3004 schrieb:Als Laie würde ich jetzt wieder vermuten, ließe sich damit immerhin schon mal vielleicht wenigstens der Eventualvorsatz begründen bzw. daraus ableiten und dann hätte die StA immerhin schon mal die Voraussetzung für Totschlag.
Da magst Du sicher Recht haben.
M.M.n. bringen diese wiederholten pseudojuristischen Diskussionen zum jetzigen Zeitpunkt wenig Erkenntiswert, da wahrscheinlich hier sehr wenige Juristen mitschreiben und eine offizielle Anklage noch nicht erhoben worden ist. Wenn es zu einer Anklage kommen sollte und im Nachgang zu einer Verurteilung - umso besser, sollte er schuldig sein.
Ich finde es zielführender, sich auf die Zeit vor dem Verschwinden zu konzentrieren, wie ich es vor Tagen schon einmal hinterfragt habe:
Wer hat wann Rebecca außerhalb der Familie zum letzten Mal gesehen?
Wer hat wann Rebecca innerhalb der Familie (außer dem TV und seiner Frau) zum letzten Mal gesehen?
Wann war ihr letztes Telefonat und mit wem? Unabhängig von diesem Snapchatbild, welches ja gar nicht gesichert ist bzw. auch gefakt worden sein könnte.