LuminolGlow schrieb:Wo ich das gerade nochmal so lese.. das hieße ja sie müssen VORHER Anhaltspunkte dafür gehabt haben und das war die Begründung für die Durchsuchungen. Sehr interessant
Ja selbstverständlich müssen sich Anhaltspunkte sich schon vorher ergeben haben.
Rechtsgrundlage:
Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/StPO/103.htmlDa gilt auch Richtervorbehalt, so weit keine Gefahr im Verzug vorliegt.
Und steht zwar nicht direkt im Gesetz, ist aber allgemeingültig und immer für jede in Grundrechte eingreifende strafprozessuale Maßnahme auch Voraussetzung, die Verhältnismäßigkeit solcher Eingriffe bzw. solcher strafprozessualen Maßnahmen.
Aber im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens aufgrund eines Tötungsdelikts, dürfte es da zusammen mit vorliegenden Tatsachen auch keine Probleme mit gegeben haben und die sich dadurch ergebenen Beeinträchtigungen dürften Angesichts des zu beabsichtigen Erfolgs durch die Maßnahmen bzw. Eingriffe auch vertretbar gewesen sein.
Sogar die dadurch entstandenen materiellen Schäden durch Umgrabungen und Ausgrabungen.
LuminolGlow schrieb:Wie könnten solche Anhaltspunkte aussehen? Zeugen die ihn dort gesehen haben?
Also glaubhaft eingestufte Zeugenaussagen gehören auf jeden Fall dazu und die müssten wenn auch glaube ich mindestens eine hohe Wahrscheinlichkeit darauf zulassen, dass der TV die oder die Grundstücke auch tatsächlich betreten hat und das für den Fall an ermittlungsrelevanten Tagen.
Also nicht irgendwann mal in der Vergangenheit vor Rebeccas Verschwinden.