Schwester-N schrieb:Da wird das Wort Teppich umgangssprachlich für Decke benutzt.
Möchte ich ja auch nicht ausschließen.
yari schrieb:Denn wenn wirklich ein Teppich fehlen würde, hätte die gesamte Presse das ausgeschlachtet.
Mit Sicherheit und auch etwaige Erklärungen von der Familie und wie im Fall einer tatsächlich verschwundenen Decke und einem fehlenden Bademantelgürtel ja auch passiert.
eisbär schrieb:Ziemlich dürftig…?
Ja, wie gesagt, neben Wer, Wann und Wo und ist in einer Anklageschrift auch das Wie entscheidet. Genaue Beschreibung des Tathergangs, die gesetzlichen Merkmale einer Tat (Objektiver Tatbestand und subjektiver wie Vorsatz und die Schuld, also Vorwerfbarkeit) und die dann anzuwendenden Strafvorschriften.
Der Angeschuldigte und wie es in der Anklageschrift dann heißen würde, war mit ihr alleine von dann und dann mit ihr im Haus und innerhalb dieser Zeit ist Rebecca zu Tode gekommen. Ende. Und sollte man dann wirklich nicht mehr darlegen und mit aufgeführten Beweismitteln begründen und stützen können, erachte ich es als zu dürftig damit nur Totschlag zu begründen.
Aber nun gut, es gebe da ja auch noch die Wahlfeststellung. Die echte Wahlfeststellung, wenn man sicher ist, dass er eine schuldhafte Tat auf jeden Fall begangen hätte, die zum Tod von Rebecca geführt hat: Mord, Totschlag, KV mit Todesfolge oder fahrlässige Tötung und das jeweils als aktive Begehungstat und nicht durch Begehen durch Unterlassen (§13 StGB).
Die Wahlfeststellung setzt nur voraus, dass sie von der Schwere auch im ethischen Sinne vergleichbar miteinander sind/wären und da tue ich mich persönlich bei der obigen Auswahl schwer mit. Besonders die beiden nicht vorsätzlichen Tötungsdelikte im Vergleich zu den beiden vorsätzlichen Tötungsdelikten, wobei für mich auch der Totschlag schon ethisch weniger schwer, weil Unrechtsgehalt niedriger, als Mord wiegen würde.
Bei den beiden nicht vorsätzlichen Tötungsdelikten ja erst recht im Vergleich.
Eine echte Wahlfeststellung könnte also nicht mal zulässig sein. Nicht mal bereits zwischen Totschlag und Mord zu wählen.
Aber Juristen des Forums und mit echter Praxiserfahrung auch dürfen mich da gerne verbessern und eines anderen belehren.