Motzfussel
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Ich denke, irgend ein Detail werden Sie wieder durchstechen.... ich hoffe es zumindest.Motzfussel schrieb:Ich glaube mittlerweile dass da gar nichts kommen wird. :/
haben sie doch; Fingerabdrücke ;) Da können wir jetzt drüber nachdenken und diskutieren.Küchenpsych schrieb:Ich denke, irgend ein Detail werden Sie wieder durchstechen...
Wollte ich eigentlich auch noch schreiben.Origines schrieb:Umgekehrt hat der Rechtsstaat die Freiheitsrechte zu wahren. Er darf nicht willkürlich durchsuchen, abhören, festnehmen. Und nicht foltern.
Du hast schon ganz recht und sehe ich ja selber so und sollte es sich überhaupt um gesicherte des TV gehandelt haben, dass das das Wo genau und/oder auch konkret an Was schon für die EB je nachdem mehr Bedeutung haben wird und als verdächtiger angesehen werden dürfte unter Betrachtung der Gesamtumstände.fortylicks schrieb:Fingerabdrücke ;) Da können wir jetzt drüber nachdenken und diskutieren.
Und ein Eingriff in Grundrechte (auch von Beschuldigten) darf auch nur aufgrund einer Rechtsgrundlage erfolgen.rhapsody3004 schrieb:Bedeutet vereinfacht gesagt: Strafverfolgung auch nicht um jeden Preis. Der Zweck heiligt nicht alle Mittel.
Bauhüttenweg.Autor77 schrieb:Baumgartenweg
Stimmt.Autor77 schrieb:Als der Twingo zurückkam, war kein Zeitstempel auf der Aufnahme zu sehen.
Gute Frage.Autor77 schrieb:woher weiß man dann, wie lange er weg war?
Vielleicht sollte man ganz einfach davon ausgehen, dass den Ermittlern mehr als diese eine Aufnahme vorliegt.Autor77 schrieb:Worauf ich hinaus will: Als der Twingo zurückkam, war kein Zeitstempel auf der Aufnahme zu sehen.
- warum nicht?
. woher weiß man dann, wie lange er weg war?
Solche Zeitstempel werden als extra Daten auf der Medienspur abgelegt, Können also beliebig ein oder ausgeblendet werden (Overlayer) - wer die Aufnahme hat, hat die Uhrzeit..Autor77 schrieb:Als der Twingo zurückkam, war kein Zeitstempel auf der Aufnahme zu sehen
Dazu müsste man den Azimut (Horizontalwinkel), alsi die Himmelsrichtung, aus der das Licht kommt (bestimmbar über Schattenwürfe zu Objekten mit bekannter Ausrichtung) und den Elevation (Höhenwinkel), also wie hoch die Sonne über dem Horizont steht (bestimmbar über das Verhältnis von Objekthöhe zu Schattenlänge, kennen.rhapsody3004 schrieb:Oder es wurde auch Mittels Licht‐ und Schattenverhältnissen ungefähr ausgerechnet, dass er gut 45 Minuten weggewesen sein muss. Bzw
Die Rückfahrt Bauhüttenweg ca. 45 Minuten später erfolgt sein muss.
Dann müsste ein Fleck zu sehen sein, der Hintergrund ist aber klar. Ich denke nicht, dass da mit Software manipuliert wurde.behind_eyes schrieb:Es komme also nur taktische Gründe sein, der Öffentlichkeit diese Uhrzeit nicht zu zeigen und wiederum auch taktische Gründe die Anfangszeit zu zeigen.
Wenn es dringenden Tatverdacht begründet hätte, wäre das zumindest wahrscheinlich. Gerade aufgrund Tatverdachts wegen Totschlags.quaerere1 schrieb:Nur hätten die Ermittler irgendwas gefunden bei den neusten Durchsuchungen, was von belang wäre, würde F schon längst wieder vorgeladen , verhört oder eingebuchtet sein
Stimmt. Gar nicht bedacht.behind_eyes schrieb:Es komme also nur taktische Gründe sein, der Öffentlichkeit diese Uhrzeit nicht zu zeigen und wiederum auch taktische Gründe die Anfangszeit zu z
Ich gehe davon aus, nein, oder wenn ausgeschaltet bei sich geführt. Somit hätten die EB nur die Hausrouterdaten zur Hand. Also ab wann da sein Handy wieder eingeloggt gewesen wäre. Daraus hätte man dann schlussfolgern können, dass er ab da zurückgekommen sein muss bzw. sogar schon wieder im Haus gewesen sein muss je nach Signalstärke bzw. Reichweite.Autor77 schrieb:Hatte er sein Handy überhaupt dabei?
War ja auch nur eine Überlegung.Autor77 schrieb:Beides ist für mich so anhand des Fotos nicht ersichtlich.
Nix Fleck, das Overlay ist eine zusätzliche Information die über das Bild gelegt werden kann und hat keinen Einfluss auf die Qualität des eigentlichen Bildmaterials.Autor77 schrieb:Dann müsste ein Fleck zu sehen sein, der Hintergrund ist aber klar. Ich denke nicht, dass da mit Software manipuliert wurde.
selbst wenn dringender Tatverdacht bestände, muss man nicht anklagen. Gerade dann nicht, wenn es weitere offene Aussagen gibt, denen man nachgehen muss. Und wenn diese Hinweise auf Ablageorte hinweisen, sowieso nicht. Denn der Szenenwechsel in Richtung Lindenberg ergibt ja wieder andere Orte, die relevant sein könnten. Da wird es dann wahrscheinlich reale Hinweise auf Orte geben, die für die Ermittler interessant sind. Warum sollte man einen Schnellschuss machen. Zeitfaktor spielt keine Rolle.rhapsody3004 schrieb:Wenn es dringenden Tatverdacht begründet hätte, wäre das zumindest wahrscheinlich. Gerade aufgrund Tatverdachts wegen Totschlags.
Von gleich auch anzuklagen, hat auch niemand gesprochen.fortylicks schrieb:selbst wenn dringender Tatverdacht bestände, muss man nicht anklagen.
Einfach mal beide Videos vergleichen. Also von der Hin- und Rückfahrt. Da sieht man doch klar, dass in das Rückfahrt Video hineingezoomt wurde, und somit der Zeitstempel verschwindet. Vermutlich haben das RTL oder BILD (weiss nicht mehr wer die Quelle war) absichtlich gemacht, damit eben nicht dieses Wissen verbreitet wird, wann genau und wie lange der TV mit dem Twingo unterwegs war.behind_eyes schrieb:
Nix Fleck, das Overlay ist eine zusätzliche Information die über das Bild gelegt werden kann und hat keinen Einfluss auf die Qualität des eigentlichen Bildmaterials.Autor77 schrieb:Dann müsste ein Fleck zu sehen sein, der Hintergrund ist aber klar. Ich denke nicht, dass da mit Software manipuliert wurde.
Auf alten Videokassetten gab es sogar extra Spur bereiche auf dem Band dafür. Untertitel bei Filmen funktionieren auf dieselbe Weise. Die Anzeige der Information kann ein- oder ausgeschaltet werden.
kann man machen; muss man aber nicht. Warum sollte man sich selber unter Druck setzen? Hat ja schon einmal nicht geklappt, auch wenn es da natürlich noch viele Ergebnisse nicht gab. Und wer weiß schon, was noch kommt?!rhapsody3004 schrieb:Haftbefehl und ihn auch zu vollziehen bzw. auch in U-Haft zu landen, bedeutet nicht gleich auch Anklageerhebung und das ein Ermittlungsverfahren damit schon abgeschlossen ist/wäre. Nein. Es sichert das nur laufende Ermittlungsverfahren erst mal.
Vergiss was ich geschrieben habe. Habe gerade beide videos übereinander gelegt. Da wurde nicht hineingezoomt. Mein Fehler.behind_eyes schrieb:Wo ist Rebecca Reusch?
um 13:43
Dann müsste ein Fleck zu sehen sein, der Hintergrund ist aber klar. Ich denke nicht, dass da mit Software manipuliert wurde.
Nix Fleck, das Overlay ist eine zusätzliche Information die über das Bild gelegt werden kann und hat keinen Einfluss auf die Qualität des eigentlichen Bildmaterials.
Auf alten Videokassetten gab es sogar extra Spur bereiche auf dem Band dafür. Untertitel bei Filmen funktionieren auf dieselbe Weise. Die Anzeige der Information kann ein- oder ausgeschaltet werden.