Wo ist Rebecca Reusch?
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Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?Wo ist Rebecca Reusch?
um 11:09Ich denke, irgend ein Detail werden Sie wieder durchstechen.... ich hoffe es zumindest.Motzfussel schrieb:Ich glaube mittlerweile dass da gar nichts kommen wird. :/
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um 11:27haben sie doch; Fingerabdrücke ;) Da können wir jetzt drüber nachdenken und diskutieren.Küchenpsych schrieb:Ich denke, irgend ein Detail werden Sie wieder durchstechen...
Ansonsten glaube ich momentan auch nicht an weitere Veröffentlichungen.
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um 11:38Wollte ich eigentlich auch noch schreiben.Origines schrieb:Umgekehrt hat der Rechtsstaat die Freiheitsrechte zu wahren. Er darf nicht willkürlich durchsuchen, abhören, festnehmen. Und nicht foltern.
Die Verpflichtung, die sich für Strafverfolgungsbehörden aus dem bspw. Legalitätsprinzip ergibt, dem gegenüber stehen die zu schützenden Grundrechte der Bürger (und die Menschenrechte darunter gelten auch für alle und nicht nur für Staatsbürger) und auch das allgemeine aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Und auch Beschuldigte haben weiterhin Rechte.
Bedeutet vereinfacht gesagt: Strafverfolgung auch nicht um jeden Preis. Der Zweck heiligt nicht alle Mittel.
Muss man in einem Rechtsstaat wie Deutschland akzeptieren oder in Unrechtsstaaten auswandern.
Du hast schon ganz recht und sehe ich ja selber so und sollte es sich überhaupt um gesicherte des TV gehandelt haben, dass das das Wo genau und/oder auch konkret an Was schon für die EB je nachdem mehr Bedeutung haben wird und als verdächtiger angesehen werden dürfte unter Betrachtung der Gesamtumstände.fortylicks schrieb:Fingerabdrücke ;) Da können wir jetzt drüber nachdenken und diskutieren.
Aber selbstverständlich wird nur damit nicht der Fall gelöst, da selbst an verdächtigerem Wo oder auch an verdächtigeren Gegenständen (weil sie damals Hilfsmittel gewesen sein könnten) sich Fingerabdrücke auch immer noch anders erklären ließen.
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um 12:26Eine Frage wegen dem Video im Baumgartenweg - die Uhrzeit 0724 - 0836 Uhr wurde ja schon behandelt.
Worauf ich hinaus will: Als der Twingo zurückkam, war kein Zeitstempel auf der Aufnahme zu sehen.
- warum nicht?
. woher weiß man dann, wie lange er weg war?
Worauf ich hinaus will: Als der Twingo zurückkam, war kein Zeitstempel auf der Aufnahme zu sehen.
- warum nicht?
. woher weiß man dann, wie lange er weg war?
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um 12:48Und ein Eingriff in Grundrechte (auch von Beschuldigten) darf auch nur aufgrund einer Rechtsgrundlage erfolgen.Rhapsody3004 schrieb:Bedeutet vereinfacht gesagt: Strafverfolgung auch nicht um jeden Preis. Der Zweck heiligt nicht alle Mittel.
Eine Rechtsgrundlage mit dem entsprechenden Paragrafen je nach Sachverhalt wäre da ja die StPO und das sogar als Bundesgesetz und hat in Gesamtdeutschland seine Gültigkeit.
Und die StPO regelt halt auch den Eingriff in Rechte Dritter betreffend und war bei den jüngsten Maßnahmen Grundstück der Großeltern betreffend von Relevanz.
Zumal ohne Gefahr im Verzug auch der Richtervorbehalt gilt.
Dieser schützt wiederum vor zu eigenmächtigem Handeln der Strafverfolgungsbehörden und gibt mir als Bürger auch Sicherheit, wei und mit einfachen Worten, wenn zusätzlich ein unabhängiger Ermittlungsrichter mit freier Beweiswürdigung bewertet und über strafprozessuale Maßnahmen bzw. Eingriffe entscheidet.
Bauhüttenweg.Autor77 schrieb:Baumgartenweg
Stimmt.Autor77 schrieb:Als der Twingo zurückkam, war kein Zeitstempel auf der Aufnahme zu sehen.
Mir auch gerade nochmal das Video angesehen. Zeitstempel nur bei Hinfahrt zu sehen.
Gute Frage.Autor77 schrieb:woher weiß man dann, wie lange er weg war?
Vielleicht ab wann sich sein Handy wieder in den Hausrouter eingeloggt haben könnte.
Oder es wurde auch Mittels Licht‐ und Schattenverhältnissen ungefähr ausgerechnet, dass er gut 45 Minuten weggewesen sein muss. Bzw
Die Rückfahrt Bauhüttenweg ca. 45 Minuten später erfolgt sein muss.
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um 12:53Vielleicht sollte man ganz einfach davon ausgehen, dass den Ermittlern mehr als diese eine Aufnahme vorliegt.Autor77 schrieb:Worauf ich hinaus will: Als der Twingo zurückkam, war kein Zeitstempel auf der Aufnahme zu sehen.
- warum nicht?
. woher weiß man dann, wie lange er weg war?
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um 12:54Solche Zeitstempel werden als extra Daten auf der Medienspur abgelegt, Können also beliebig ein oder ausgeblendet werden (Overlayer) - wer die Aufnahme hat, hat die Uhrzeit..Autor77 schrieb:Als der Twingo zurückkam, war kein Zeitstempel auf der Aufnahme zu sehen
Es komme also nur taktische Gründe sein, der Öffentlichkeit diese Uhrzeit nicht zu zeigen und wiederum auch taktische Gründe die Anfangszeit zu zeigen.
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um 12:58Dazu müsste man den Azimut (Horizontalwinkel), alsi die Himmelsrichtung, aus der das Licht kommt (bestimmbar über Schattenwürfe zu Objekten mit bekannter Ausrichtung) und den Elevation (Höhenwinkel), also wie hoch die Sonne über dem Horizont steht (bestimmbar über das Verhältnis von Objekthöhe zu Schattenlänge, kennen.Rhapsody3004 schrieb:Oder es wurde auch Mittels Licht‐ und Schattenverhältnissen ungefähr ausgerechnet, dass er gut 45 Minuten weggewesen sein muss. Bzw
Die Rückfahrt Bauhüttenweg ca. 45 Minuten später erfolgt sein muss.
Beides ist für mich so anhand des Fotos nicht ersichtlich.
Hatte er sein Handy überhaupt dabei?
Und: so eine Kamera blendet doch nicht einmal die Uhrzeit ein und eine Stunde später nicht mehr?
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um 12:59Dann müsste ein Fleck zu sehen sein, der Hintergrund ist aber klar. Ich denke nicht, dass da mit Software manipuliert wurde.behind_eyes schrieb:Es komme also nur taktische Gründe sein, der Öffentlichkeit diese Uhrzeit nicht zu zeigen und wiederum auch taktische Gründe die Anfangszeit zu zeigen.
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um 13:22@yari
du kannst gerne denken und schreiben was du möchtest, genau wie andere auch.
Nur hätten die Ermittler irgendwas gefunden bei den neusten Durchsuchungen, was von belang wäre, würde F schon längst wieder vorgeladen , verhört oder eingebuchtet sein. Ist er meines Wissens aber nicht..... aber vielleicht weißt du ja mehr?:)
Das ist meine Logik stimmt und wenn sie einfach ist , dann ist das halt so..
Warum machen sie denn den ganzen Aufwand? Denk mal drüber nach.
Und ich vergleiche keine Birnen mit Äpfel und finde Fabian und diesen Fall kann man nicht vergleichen.
Insofern verstehe ich deine Logik nicht, muß ich auch nicht , weil sie mich wenig interessiert.
Und wenn es Leute geben sollte die denken, das Rebecca noch lebt ist das für mich auch okay, genauso wie wenn man denkt sie ist tot.
du kannst gerne denken und schreiben was du möchtest, genau wie andere auch.
Nur hätten die Ermittler irgendwas gefunden bei den neusten Durchsuchungen, was von belang wäre, würde F schon längst wieder vorgeladen , verhört oder eingebuchtet sein. Ist er meines Wissens aber nicht..... aber vielleicht weißt du ja mehr?:)
Das ist meine Logik stimmt und wenn sie einfach ist , dann ist das halt so..
Warum machen sie denn den ganzen Aufwand? Denk mal drüber nach.
Und ich vergleiche keine Birnen mit Äpfel und finde Fabian und diesen Fall kann man nicht vergleichen.
Insofern verstehe ich deine Logik nicht, muß ich auch nicht , weil sie mich wenig interessiert.
Und wenn es Leute geben sollte die denken, das Rebecca noch lebt ist das für mich auch okay, genauso wie wenn man denkt sie ist tot.
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um 13:37@quaerere1
Jetzt gehst du schon von "durchsickern" auf "was von belang wäre".
Ohne Leiche und eindeutige Beweise kann man keinen einsperren! Das heißt aber nicht, dass es nichts gäbe.
Du solltest besser formulieren, dann kann man dich auch verstehen!
Dass du auch noch persönlich wirst, spricht auch nicht für dich!
Jetzt gehst du schon von "durchsickern" auf "was von belang wäre".
Ohne Leiche und eindeutige Beweise kann man keinen einsperren! Das heißt aber nicht, dass es nichts gäbe.
Du solltest besser formulieren, dann kann man dich auch verstehen!
Dass du auch noch persönlich wirst, spricht auch nicht für dich!
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um 13:38Wenn es dringenden Tatverdacht begründet hätte, wäre das zumindest wahrscheinlich. Gerade aufgrund Tatverdachts wegen Totschlags.quaerere1 schrieb:Nur hätten die Ermittler irgendwas gefunden bei den neusten Durchsuchungen, was von belang wäre, würde F schon längst wieder vorgeladen , verhört oder eingebuchtet sein
Nur vorzuladen und zu verhören, das dürfte alles über seine Anwältin laufen und würde auch nichts bringen, wenn er sich nach wie vor auf sein Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter beruft/berufen würde. Die EB dürfen auch nicht den Eindruck von Hartnäckigkeit und sein Recht nicht akzeptieren zu wollen erwecken.
Stimmt. Gar nicht bedacht.behind_eyes schrieb:Es komme also nur taktische Gründe sein, der Öffentlichkeit diese Uhrzeit nicht zu zeigen und wiederum auch taktische Gründe die Anfangszeit zu z
Aus ermittlungstaktischen Gründen.
Ich gehe davon aus, nein, oder wenn ausgeschaltet bei sich geführt. Somit hätten die EB nur die Hausrouterdaten zur Hand. Also ab wann da sein Handy wieder eingeloggt gewesen wäre. Daraus hätte man dann schlussfolgern können, dass er ab da zurückgekommen sein muss bzw. sogar schon wieder im Haus gewesen sein muss je nach Signalstärke bzw. Reichweite.Autor77 schrieb:Hatte er sein Handy überhaupt dabei?
War ja auch nur eine Überlegung.Autor77 schrieb:Beides ist für mich so anhand des Fotos nicht ersichtlich.
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um 13:41@Autor77
Den Zeitstempel auf der Rückfahrt um 8.10 Uhr hätte man doch auch anzeigen können, wenn diese Fahrt im Bauhüttenweg kurz danach auf 8.36 bis 9.22 Uhr verändert wurden.
Den Zeitstempel auf der Rückfahrt um 8.10 Uhr hätte man doch auch anzeigen können, wenn diese Fahrt im Bauhüttenweg kurz danach auf 8.36 bis 9.22 Uhr verändert wurden.
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um 13:43Nix Fleck, das Overlay ist eine zusätzliche Information die über das Bild gelegt werden kann und hat keinen Einfluss auf die Qualität des eigentlichen Bildmaterials.Autor77 schrieb:Dann müsste ein Fleck zu sehen sein, der Hintergrund ist aber klar. Ich denke nicht, dass da mit Software manipuliert wurde.
Auf alten Videokassetten gab es sogar extra Spur bereiche auf dem Band dafür. Untertitel bei Filmen funktionieren auf dieselbe Weise. Die Anzeige der Information kann ein- oder ausgeschaltet werden.
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um 13:57selbst wenn dringender Tatverdacht bestände, muss man nicht anklagen. Gerade dann nicht, wenn es weitere offene Aussagen gibt, denen man nachgehen muss. Und wenn diese Hinweise auf Ablageorte hinweisen, sowieso nicht. Denn der Szenenwechsel in Richtung Lindenberg ergibt ja wieder andere Orte, die relevant sein könnten. Da wird es dann wahrscheinlich reale Hinweise auf Orte geben, die für die Ermittler interessant sind. Warum sollte man einen Schnellschuss machen. Zeitfaktor spielt keine Rolle.Rhapsody3004 schrieb:Wenn es dringenden Tatverdacht begründet hätte, wäre das zumindest wahrscheinlich. Gerade aufgrund Tatverdachts wegen Totschlags.
Immer wieder diese unsinnigen Diskussionen von immer den gleichen Usern (womit ich nicht dich meine). Immer wieder diese naiven Thesen. Der Fall ist nicht ausermittelt. Auch wenn wir das gerne hätten. Und vorher wird es keine Wasserstandsmeldungen geben.
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um 14:03Von gleich auch anzuklagen, hat auch niemand gesprochen.fortylicks schrieb:selbst wenn dringender Tatverdacht bestände, muss man nicht anklagen.
Haftbefehl und ihn auch zu vollziehen bzw. auch in U-Haft zu landen, bedeutet nicht gleich auch Anklageerhebung und das ein Ermittlungsverfahren damit schon abgeschlossen ist/wäre. Nein. Es sichert das nur laufende Ermittlungsverfahren erst mal.
Anklage würde bei Abschluss der Ermittlungen erfolgen.
Da gilt dann aber auch wieder das Beschleunigungsgebot bei Ermittlungen, wenn jemand in U-Haft sitzt.
Natürlich kann U-Haft auch über die maximal zulässige Frist von 6 Monaten glaube ich hinaus gehen, muss aber gut begründet sein.
Zudem muss der Staat selbst auch schon innerhalb bestimmter Fristen auch immer wieder mal Haftprüfungen durchführen, ob Aufrechterhaltung der U-Haft noch verhältnismäßig ist/wäre bswp.
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um 14:04Einfach mal beide Videos vergleichen. Also von der Hin- und Rückfahrt. Da sieht man doch klar, dass in das Rückfahrt Video hineingezoomt wurde, und somit der Zeitstempel verschwindet. Vermutlich haben das RTL oder BILD (weiss nicht mehr wer die Quelle war) absichtlich gemacht, damit eben nicht dieses Wissen verbreitet wird, wann genau und wie lange der TV mit dem Twingo unterwegs war.behind_eyes schrieb:
Nix Fleck, das Overlay ist eine zusätzliche Information die über das Bild gelegt werden kann und hat keinen Einfluss auf die Qualität des eigentlichen Bildmaterials.Autor77 schrieb:Dann müsste ein Fleck zu sehen sein, der Hintergrund ist aber klar. Ich denke nicht, dass da mit Software manipuliert wurde.
Auf alten Videokassetten gab es sogar extra Spur bereiche auf dem Band dafür. Untertitel bei Filmen funktionieren auf dieselbe Weise. Die Anzeige der Information kann ein- oder ausgeschaltet werden.
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um 14:09kann man machen; muss man aber nicht. Warum sollte man sich selber unter Druck setzen? Hat ja schon einmal nicht geklappt, auch wenn es da natürlich noch viele Ergebnisse nicht gab. Und wer weiß schon, was noch kommt?!Rhapsody3004 schrieb:Haftbefehl und ihn auch zu vollziehen bzw. auch in U-Haft zu landen, bedeutet nicht gleich auch Anklageerhebung und das ein Ermittlungsverfahren damit schon abgeschlossen ist/wäre. Nein. Es sichert das nur laufende Ermittlungsverfahren erst mal.
Es macht keinen Sinn, die Ermittlungen "lesen" zu wollen. Das können wir nicht. Und darum - so sehr es uns auch nervt - abwarten...
Claudius_Zorn
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um 14:11Vergiss was ich geschrieben habe. Habe gerade beide videos übereinander gelegt. Da wurde nicht hineingezoomt. Mein Fehler.behind_eyes schrieb:Wo ist Rebecca Reusch?
um 13:43
Dann müsste ein Fleck zu sehen sein, der Hintergrund ist aber klar. Ich denke nicht, dass da mit Software manipuliert wurde.
Nix Fleck, das Overlay ist eine zusätzliche Information die über das Bild gelegt werden kann und hat keinen Einfluss auf die Qualität des eigentlichen Bildmaterials.
Auf alten Videokassetten gab es sogar extra Spur bereiche auf dem Band dafür. Untertitel bei Filmen funktionieren auf dieselbe Weise. Die Anzeige der Information kann ein- oder ausgeschaltet werden.
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