Wo ist Rebecca Reusch?
um 14:16Warum sollten sie es tun, wenn immer noch ermittelt wird? Auch speziell gegen einen Beschuldigten und in U-Haft sitzenden.fortylicks schrieb:kann man machen; muss man aber nicht
Umso mehr man hat, ermitteln und anderes auch ausschließen kann, umso besser doch für die Anklage.
Die Entscheidung über Anklageerhebung oder nicht, müssten sie auch erst bei Abschluss der Ermittlungen treffen. Das dann vorliegende muss dann hinreichenden Tatverdacht begründen und dann müssen sie auch anklagen. Gerade bei Kapitaldelikten.
PS.
Steht es bei Abschluss der Ermittlungen dann nur 50/50, müssten sie ebenfalls Anklage erheben, weil sie im Zweifel für das Härtere ausgehen müssten, denn nur ein Gericht durch einen Prozess dürfte die Entscheidung dann treffen.





