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Wo ist Rebecca Reusch?

130.817 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

08.02.2026 um 14:03
@Choron61
Ich wollte nur mal wissen, wie sich manches im rechtlichen Sinne mit Instagram verhält, wie es offiziell gehandhabt werden kann. Da es zwei Mal Änderungen gab darf man sich Gedanken machen und somit Allgemeines und auch neu Geregeltes überdenken.
Es wurde von niemand Offiziellem bestätigt, daß sich eine gesicherte Spurenlage in Bezug auf Ableben durch die Suche im Oktober 25 ergeben hätte. Rebecca wird immer noch als Vermißtenfall geführt. Somit sollte die Löschung, falls diese stattfand anders zu begründen sein.

In Bezug auf Anwalt meinte ich ihre Eltern, welche die Rechte von Rebecca vertreten. Ich denke im Bedarfsfall wäre ein Anwalt in Hintergrund. Der Fall ist so groß und medial komplex, daß ein Anwalt in Bezug auf Rechte im allgemeinen zu mutmaßen ist, was anzuraten sein könnte.

Es könnte auch sein, daß sich Hinweise ergeben haben oder sich ergeben werden , daß Rebecca noch lebt, dies wäre das Wünschenswerteste!
Ich hoffe immer noch darauf.


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Wo ist Rebecca Reusch?

08.02.2026 um 14:47
Zitat von LilalukLilaluk schrieb:Rebecca wird immer noch als Vermißtenfall geführt.
Nope.

Rebecca ist schon lange nicht mehr nur als Vermisstenfall anzusehen.

Schon 2019 hat schnell die Mordkommission übernommen und ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet.

Rebecca wird zwar nach wie vor vermisst, dennoch geht man schon lange auch von einem Tötungsdelikt aus und Strafermittlungen laufen seit 2019.

Damit ist Rebecca Reusch mehr als ein reiner Vermisstenfall nur, da begründetet Verdacht auf ein Tötungsdelikt vorliegt und die EB haben den Fokus auf Auffinden ihrer Leiche gerichtet und zuletzt, wo und durch wen sie eventuell auch nur zwischengelagert worden sein könnte.

PS.

Natürlich werden und müssen sie auch nach wie vor anderen eingehenden Hinweisen nachgehen, so lange nicht völlig abwegig.


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Wo ist Rebecca Reusch?

09.02.2026 um 11:29
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Schon 2019 hat schnell die Mordkommission übernommen und ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (Anfangsverdacht) für ein Tötungsverbrechen gesehen und den Schwager des Opfers der Tat beschuldigt.

Seit 2019 läuft also ein Ermittlungsverfahren gegen F. Er ist Beschuldigter. Bislang ist dieses Verfahren nicht eingestellt worden - wie auch nicht Anklage gegen ihn erhoben worden ist.

Sieben Jahre mag außergewöhnlich lange erscheinen, aber der Tatverdacht gegen F. ist offensichtlich so schwerwiegend, dass weiter gegen ihn ermittelt wird. Die Gründe dafür hat die Staatsanwaltschaft immer wieder öffentlich benannt. Und an der Sachlage hat sich nichts geändert.


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09.02.2026 um 11:50
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Berliner Staatsanwaltschaft hat zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (Anfangsverdacht) für ein Tötungsverbrechen gesehen und den Schwager des Opfers der Tat beschuldigt.
Mensch, weiß ich doch.

Vielleicht hätte ich noch dazu schreiben sollen, dass bereits 2019 ziemlich schnell nicht nur Strafermittlungen aufgrund begründetem Anfangsverdachts auf ein Tötungsdelikt eingeleitet worden sind, sondern auch ein offizielles Strafermittlungsverfahren gegenüber einer konkreten Person - beruhend auf einem Anfangsverdacht gegen ihn für dieses verantwortlich sein zu können. (PS. er hat sich ja auch zudem durch sein Zeugenaussageverhalten selber verdächtig gemacht)
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sieben Jahre mag außergewöhnlich lange erscheinen, aber der Tatverdacht gegen F. ist offensichtlich so schwerwiegend, dass weiter gegen ihn ermittelt wird.
Es reicht, wenn weiterhin zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gegen ihn vorliegen und das Ermittlungsverfahren auch nicht abgeschlossen ist. So lange können sie weiterhin bei begründetem Verdacht das Ermittlungsverfahren gegen ihn aufrechterhalten. Und ich meine auch, dass es da auch keine genauen Fristen gibt, so lange das Ermittlungsverfahren gerechtfertigt ist, weil weiterhin zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gegen ihn vorliegen.

Erst bei Abschluss der Ermittlungen müssten sie eine Entscheidung auf Grundlage und Bewertung des Ermittlungsstandes dann treffen. Also je nachdem entweder Anklage zu erheben oder das Verfahren aufgrund Mangels einzustellen.


PS.

Und das Beschleunigungsgebot hat vor allem auch nur dann wesentliche Bedeutung bei aktiven und in Rechte von Beschuldigten (sowie je nachdem auch in Dritte) eingreifenden strafprozessualen Maßnahmen.


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09.02.2026 um 15:51
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Mensch, weiß ich doch.
Weiß ich doch, dass Du das weißt. :-) War nicht lehrmeisterlich gemeint, sondern für die Zuschauer gedacht, die sich erst jetzt in dieses Programm zugeschaltet haben...

Ja, das Ermittlungsverfahren wird seit 2019 gegen einen (und nur diesen einen) Beschuldigten geführt. Wann Anklage erhoben oder eingestellt wird (§ 170 StPO), das entscheidet die Staatsanwaltschaft. Anklage kann nur erhoben werden, wenn eine Verurteilung nach durchgeführter Hauptverhandlung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch (hinreichender Tatverdacht).

Für hinreichenden Tatverdacht muss nicht zwingend die Leiche gefunden werden (es gibt immer wieder Verurteilungen ohne Leiche - und der Fund von Rebeccas Leiche bedeutet auch noch nicht den Sargnagel für F.), aber es fehlen offenbar noch entscheidende Indizien. Ohne die ist der Staatsanwaltschaft vermutlich das Risiko eines Freispruchs durch das Gericht zu hoch. Da offenbar die letzten Ermittlungsmaßnahmen im Herbst 2025 ohne nennenswerte Ergebnisse blieben (zumindest wurde der Öffentlichkeit nichts mitgeteilt), geht das Verfahren in die nächste Runde. Ich denke, schon ein oder zwei zusätzliche Indizien können den Fall "zum kippen" bringen.

Geduld. Die Ermittler machen lassen. Und seine Freizeit nicht zu intensiv in diesem Thread hier verbringen, so lange es nichts Neues gibt. ;-)

Der Beschuldigte hat im Übrigen durchaus Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens: Würde er gestehen, käme es schnell zu einer Anklage...


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09.02.2026 um 16:30
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Weiß ich doch, dass Du das weißt. :-) War nicht lehrmeisterlich gemeint, sondern für die Zuschauer gedacht, die sich erst jetzt in dieses Programm zugeschaltet haben...
Alles gut.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Anklage kann nur erhoben werden, wenn eine Verurteilung nach durchgeführter Hauptverhandlung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch (hinreichender Tatverdacht).
Jups.
Hinreichender Tatverdacht ist die Voraussetzung für eine Anklageerhebung und die in diesem Fall, wenn, auch erfolgen müsste aufgrund Legalitätsprinzip. Da hätte die StA anders als beim Opportunitätsprinzip keinen Ermessensspielraum bei hinreichendem Tatverdacht auf ein Kapitaldelikt gegen das Leben und zugleich Offizialdelikt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Für hinreichenden Tatverdacht muss nicht zwingend die Leiche gefunden werden (es gibt immer wieder Verurteilungen ohne Leiche
Mir auch bewusst.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ohne die ist der Staatsanwaltschaft vermutlich das Risiko eines Freispruchs durch das Gericht zu hoch.
So lange das Ermittlungsverfahren auch noch nicht abgeschlossen ist, müssten sie sich eh nicht zwingend entscheiden, ob oder ob nicht.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Geduld. Die Ermittler machen lassen.
Sowieso.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Beschuldigte hat im Übrigen durchaus Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens: Würde er gestehen, käme es schnell zu einer Anklage...
Und anders rum und würde er weiterhin schweigen (sein gutes Recht), könnte ihm seine Beharrlichkeit bei Abschluss der Ermittlungen auch mal Einstellung des Verfahrens bringen.
Das aber auch wieder aufgenommen werden könnte und selbst bis zur Verjährung des normalen Fall des Totschlags wäre es auch noch hin.


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09.02.2026 um 16:50
In letzter Zeit beschäftige ich mich wieder mehr mit dem Fall RR. In diesem Zusammenhang habe ich ein paar interessante Podcasts gehört.

In dem Zusammenhang habe ich folgende Frage:

Kann man jemanden ein Selfie senden, was aber eigentlich keines ist? Also ein bereits vorhandenes Foto dazu verwenden? Vermutlich ja, denke ich. Was würde die Polizei dann rausfinden, wenn beim Empfänger das Foto gecheckt wird? Das ursprüngliche Aufnahmedatum oder das Versendedatum beim 2. Mal?


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09.02.2026 um 18:26
@klarmann
Es sollen wegen Datenschutz EXIF-Metadaten von drübergelegten Bildern aus der Galerie wohl gelöscht werden beim Versenden des Snaps. Ich kann mir vorstellen, daß es möglich wäre diese zurückzuholen.
Ki schließt Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden nicht aus.

Auch von Seiten des Versenders gelöschte nicht empfangene Bilder werden wohl länger gespeichert.
Der Snap(?) soll wohl als Lebenszeichen gedeutet werden können?

Es könnte durchaus sein, daß Ermittlungen ein etwas genaueres ergeben haben.


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09.02.2026 um 19:31
Zitat von LilalukLilaluk schrieb:Der Snap(?) soll wohl als Lebenszeichen gedeutet werden können?
So habe ich das auch immer verstanden, dass das eine gesendete Snap-Foto von dem Morgen an die Freundin als letztes Lebenszeichen von Rebecca gedeutet wird - und seis auch nur als letzten finalen Hinweis bzw. Indiz.
Zitat von LilalukLilaluk schrieb:Es könnte durchaus sein, daß Ermittlungen ein etwas genaueres ergeben haben.
Denke ich auch.

Im ungünstigsten Fall wäre den EB ja sogar nur die Aussage der Freundin und eine möglichst genaue Beschreibung aus der Erinnerung von ihr zum Fotoinhalt geblieben und je nachdem ließe sich dann aus dieser Aussage und Beschreibung nur eine Eingrenzung des Aufnahmezeitraums im Haus der ältesten Schwester im Maurerweg zu, aber ohne genaue Bestimmung des Aufnahmetages.

Wobei man Jessica sicherlich auch befragt haben könnte, ob ihr am Wochenende aufgefallen sei, ob Rebecca da schon ein Foto, ein Selfie da oder da (im Flur bspw.) im Haus von sich gemacht hat.


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09.02.2026 um 19:37
Da bis heute nichts seitens der EB verlautbart wurde, frage ich mich, ob die Aktionen Ende letzten Jahres nur Nebelkerzen waren oder schlicht kein Ergebnis gebracht haben.

Hier werden die immer wieder gleichen Themen durchgekaut, seitenweise…jetzt wieder der Snap, euer Ernst?


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09.02.2026 um 19:39
https://www.morgenpost.de/berlin/article409844653/rebecca-reusch-true-crime-berlin-maedchen-verschwunden-polizei.html

Hier mal ein offizieller Link, in welchem auch über das Thema Verschleppung für spätere Prostitution gesprochen wird.

Danke dafür, Morgenpost, möchte ich fast sagen. Vor zwei drei Jahren hatte ich diese Themen angesprochen und wurde hier dafür "belächelt", um es freundlich auszudrücken. Ich verwendete damals auch das Wort "Loverboy" und kann mir auch noch heute vorstellen, dass RR in solch eine Falle tappte.

Ein hübsches Teeniemädel mit Träumen von einer Modelkarriere und ihrer Lieblingsboyband. Die Fangmethoden dieser Kriminellen sind ausgefeilt und ich denke, es braucht nicht viel, um einem jungen Mädchen was vorzuspielen. Bleiben wir mal bei dem Thema der Boyband. Das Gegenüber mit
der Fangmasche "Loverboy" lässt sich auf das Thema ein, welches RR am Herzen liegt. In ihrem Falle die Boyband bzw. dieser eine junge Mann aus der Band.

Was muss der Täter tun? Er erzählt was von Fotoaufnahmen, ggflls. einem Konzert mit der Band und natürlich spielt diese lila Decke auch eine Rolle...

Alles andere war geschickt geplant inklusive Anweisungen, die sie erhielt:

- Niemandem was davon erzählen.
- Frühzeitig das Haus der Schwester verlassen.
- In dem Falle die lila Decke mitnehmen. Ansonsten hätte man RR ggflls. mit einem anderen Thema geködert.

...

Dann Treffpunkt an der Hauptstraße, an der der Verkehr Tag und Nacht rollt. Niemandem fällt dort auf, wenn eine junge Frau in ein Auto einsteigt.

Der Rest könnte traurige Geschichte sein. Ab in Richtung Polen oder Ukraine, wo RR ein paar Jahre lang als Prostituierte versklavt wird.


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09.02.2026 um 19:54
Zitat von Kprs79Kprs79 schrieb:frage ich mich, ob die Aktionen Ende letzten Jahres nur Nebelkerzen waren
Das können wir ausschließen.

Waren sie sicherlich nicht.

Zumindest wenn damit schon wieder gemeint sein sollte, Druck auf den TV aufzubauen oder den Fall durch die Maßnahmen wieder mehr Medienaufmerksam zu machen.



Ich wiederhole es nochmal: Die rechtlichen Hürden sind hoch für Durchsuchungen mitsamt Beschlagnahme bei anderen und ohne Gefahr im Verzug gilt der Richtervorbehalt und die EB brauchen einen richterlichen Beschluss. Zumal durch das Umgraben auch ein materieller Schaden entstanden ist. Sowas will schon verdammt gut im Vorfeld begründet sein.

Es müssen Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist,...

Auch muss eine hohe Erfolgswahrscheinlich begründet gesehen werden, tatsächlich fündig werden zu können, was aber natürlich auch keine Garantie auf den großen Durchbruch ist. Aber die muss es auch nicht geben, sondern reicht hohe Erfolgswahrscheinlichkeit und diese begründet aus vorliegenden Tatsachen aus.
Zitat von Kprs79Kprs79 schrieb:der schlicht kein Ergebnis gebracht haben.
Davon gehe ich eher aus. Zumindest nicht entscheidendes könnte dabei rumgekommen sein.

Fündig ist man ja geworden, nur bleibt die Relevanz uns zumindest noch offen.

Je nachdem hätten wir so oder als Öffentlichkeit keinen Anspruch auf genauere Informationen.


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09.02.2026 um 20:05
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wann Anklage erhoben oder eingestellt wird (§ 170 StPO), das entscheidet die Staatsanwaltschaft. Anklage kann nur erhoben werden, wenn eine Verurteilung nach durchgeführter Hauptverhandlung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch (hinreichender Tatverdacht).
Noch arbeitet die StA nicht mit der Kristallkugel, kann also nicht einschätzen, was "nach durchgeführter Hauptverhandlung" wahrscheinlicher ist, sondern was nach vorläufiger, also aktueller Bewertung wahrscheinlicher ist.

Ich zitiere hier mal:
Übersicht mit KI
Ein hinreichender Tatverdacht (§§ 170 Abs. 1, 203 StPO) liegt im deutschen Strafprozessrecht vor, wenn nach vorläufiger Bewertung der Ermittlungsergebnisse eine Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.



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09.02.2026 um 20:18
Zitat von emzemz schrieb:sondern was nach vorläufiger, also aktueller Bewertung wahrscheinlicher ist.
Na das ist klar, dass sie immer nur nach jeweils aktuellem Ermittlungsstand und diesen bewertet, sich daraus dann eine Prognose abzeichnen lässt.

Spätestens bei Abschluss der Ermittlungen und den dann vorliegenden Ermittlungsergebnissen und ihrer Bewertung, Gesamtbewertung. (Dann, bei Abschluss, müssten sie auch auf jeden Fall eine Entscheidung treffen: Anklageerhebung oder Verfahrenseinstellung)



Weiß auch gerade nicht, jetzt wo ich es nochmal lese, wie @Origines auf nach durchgeführter Hauptverhandlung kommt. So weit können sie tatsächlich nicht einschätzen.



PS.
Übrigens müsste die StA auch bei 50/50 Wahrscheinlichkeit für beides Anklage erheben. Für die StA (anders als das Gericht) müssten sie sich in so einem Fall für im Zweifel für das Härtere ( in dubio pro duriore) entscheiden und die Entscheidung dem Gericht überlassen (die dürfen nur über die Schuld final entscheiden) die später wiederum vom in dubio pro reo Grundsatz Gebrauch machen könnte, müsste, bei begründeten Zweifeln.

Wie oft sowas schon in der Praxis vorgekommen ist, keine Ahnung.


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09.02.2026 um 20:46
Wobei ich mir ehrlich gesagt auch gerade mal wieder nicht vorstellen kann und nur ausgehend von dem, was wir wissen, was überhaupt mal bedeutsamen oder gewichtig auch für den TV F sprechen könnte.

Daher halte ich, dass es mal auf in dubio pro duriore für die StA hinauslaufen könnte, auch für unwahrscheinlich.

Wenn, wird ja denke ich nur belastendes gegen ihn vorliegen und das reicht dann spätestens bei Abschluss der Ermittlungen und der Gesamtbewertung dann entweder dafür, um von einer eindeutig höheren Verurteilungswahrscheinlichkeit ausgehen zu können oder es reicht gar nicht und dann müssten sie Verfahren wegen Mangel hinreichenden Tatverdachts einstellen.

Kann mir echt nicht vorstellen, dass mal 50% für seine Täterschaft und Schuld als auch 50% dagegen sprechen könnte.




Und nein, dass man den Tatverdacht bisweilen nicht wieder weiter erhärten konnte, spricht nicht für seine Unschuld.

Zumal die jüngsten strafprozessualen Maßnahmen Ende des Jahres ja sogar wieder darauf hindeuten, dass sich weitere belastende Tatsachen ergeben haben müssen und seis auch nur, weil sich wirklich vielleicht nur was aus alten Ermittlungsergebnissen heraus ergeben haben könnte.


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09.02.2026 um 21:58
Zitat von emzemz schrieb:Noch arbeitet die StA nicht mit der Kristallkugel, kann also nicht einschätzen, was "nach durchgeführter Hauptverhandlung" wahrscheinlicher ist, sondern was nach vorläufiger, also aktueller Bewertung wahrscheinlicher ist.
Wortklaubend ist das richtig. Und die KI liegt ausnahmsweise in ihrer Schlichtheit mal richtig.

Wobei ein Urteil halt nur nach einer Hauptverhandlung ergehen darf. Und deren Verlauf und Ergebnis muss der Staatsanwalt sehr wohl prognostizieren können, inklusive der typischen oder konkreten Unsicherheiten einer Hauptverhandlung (inkl. Zeugen- und Sachverständigenaussagen, Beweisanträgen der Verteidigung usw.).

Und hier im Fall wird der Staatsanwaltschaft eine Verurteilungswahrscheinlichkeit von 51% ("wahrscheinlicher" als ein Freispruch) nicht genügen, um Anklage zu erheben. Die sind sich ja ziemlich sicher, dass der Tatverdächtige auch der Täter ist. Und den wollen sie auch hinter Gittern bringen. Doch sie haben nur einen Versuch. Würde der Angeklagte freigesprochen, tritt Strafklageverbrauch ein. Er dürfte kein zweites Mal wegen Rebeccas Tod belangt werden.

Unter 70 bis 80% fangen die nicht an eine Anklage zu diktieren. Das wird uns aber keine KI bestätigen...


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09.02.2026 um 22:07
Zitat von klarmannklarmann schrieb:Hier mal ein offizieller Link, in welchem auch über das Thema Verschleppung für spätere Prostitution gesprochen wird.

Danke dafür, Morgenpost, möchte ich fast sagen. Vor zwei drei Jahren hatte ich diese Themen angesprochen und wurde hier dafür "belächelt", um es freundlich auszudrücken. Ich verwendete damals auch das Wort "Loverboy" und kann mir auch noch heute vorstellen, dass RR in solch eine Falle tappte.

Ein hübsches Teeniemädel mit Träumen von einer Modelkarriere und ihrer Lieblingsboyband. Die Fangmethoden dieser Kriminellen sind ausgefeilt und ich denke, es braucht nicht viel, um einem jungen Mädchen was vorzuspielen. Bleiben wir mal bei dem Thema der Boyband. Das Gegenüber mit
der Fangmasche "Loverboy" lässt sich auf das Thema ein, welches RR am Herzen liegt. In ihrem Falle die Boyband bzw. dieser eine junge Mann aus der Band.
Das wäre auch sicher vorstellbar, wenn die Indizienlage nicht eine andere wäre. Man kann doch die Fakten nicht außen vor lassen.
Nur mal ein paar Sachen herausgegriffen:

- Florian R. verstrickt sich in Widersprüche. Einmal soll Rebecca um 7:15 schon nicht mehr im Haus gewesen sein, ein anderes Mal will er sie um diese Zeit schlafend im Wohnzimmer gesehen haben. Was denn nun?

- Er kam um 5:45 total übermüdet nach Hause, aber geht nicht schlafen, sondern fährt um 8:36 weg, um um 9:22 zurückzukommen, um dann, eine knappe dreiviertel Stunde später, erneut wegzufahren; und er wird ca. 30 min später auf der Autobahn Richtung FF/O vom KESY registriert.

-Rebecca lässt ihre Wechselwäsche im Bad? Sie geht also nicht frisch gemacht zu einem mutmaßlichen Date?

-Bei dem Snapchat muss es sich nicht um ein live gesendetes Foto handeln, sondern es kann auch ein älteres aus der Galerie sein. Eventuell am Vorabend aufgenommen, um das Outfit für den nächsten Tag zu proben. Das kann vom Täter gesendet worden sein, um den Eindruck zu erwecken, Rebecca habe zu diesem Zeitpunkt (7:46) noch gelebt.

- Es ergibt überhaupt keinen Sinn, dass Rebecca, die nach einem langen Abend ausschlafen konnte, bereits um 7:15 das Haus verlässt. Ihre Schwester, die um 7:00 gegangen ist, müsste sie dann doch auf dem Weg ins Bad gesehen haben, und dort müsste Rebecca innerhalb von 15 min fertig zum aus dem Haus gehen gewesen sein, um dann um 7:30 an der Bushaltestelle zu stehen. Das ist für ein modebewusstes Mädchen kaum zu handhaben. Und ihr Hady lässt sie liegen? Es loggt sich dann von ganz alleine um 7:40 ein? Wer hat um 7:46 den Snapchat gesendet?

Ob man eigentlich daran gedacht hat, einmal den gesamten Radius um das Haus der Schwester daraufhin zu überprüfen, bis wohin man mit dem Auto in 23,5 min fahren kann? Die Fahrt später auf der A12 kann ja ein Ablenkungsmanöver gewesen sein, damit die Polizei in der falschen Gegend nach Rebecca sucht. Vielleicht hat der Tatverdächtige Rebecca bereits um 8:36 aus dem Haus gebracht, aber ganz woanders hin. Oder er hat sie gar nicht aus dem Haus gebracht, sondern innerhalb von 47 min etwas geholt, um sie auf dem Grundstück zu beerdigen.


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09.02.2026 um 22:13
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:Ob man eigentlich daran gedacht hat, einmal den gesamten Radius um das Haus der Schwester daraufhin zu überprüfen, bis wohin man mit dem Auto in 23,5 min fahren kann? Die Fahrt später auf der A12 kann ja ein Ablenkungsmanöver gewesen sein, damit die Polizei in der falschen Gegend nach Rebecca sucht. Vielleicht hat der Tatverdächtige Rebecca bereits um 8:36 aus dem Haus gebracht, aber ganz woanders hin. Oder er hat sie gar nicht aus dem Haus gebracht, sondern innerhalb von 47 min etwas geholt, um sie auf dem Grundstück zu beerdigen.
Gar nicht aus dem Haus.... ich kann mir das nicht vorstellen. Die Hunde hätten anschlagen müssen. Daher finde ich es halt extrem schwierig, mir vorzustellen, dass sie dort überhaupt zu Tode gekommen sein könnte. Nicht wegen der mutmaßlichen Tat. Das könnte ich mir schon vorstellen. Sondern wegen des Nachtatverhaltens und der Spuren dazu. Es gibt nichts. Einfach nichts. Das ist das, was mir nicht in den Kopf geht. FR ist doch kein Superman oder Superbrain.

Und alles dann noch mit dem relativ kleinen Auto.


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Wo ist Rebecca Reusch?

09.02.2026 um 22:24
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:Ob man eigentlich daran gedacht hat, einmal den gesamten Radius um das Haus der Schwester daraufhin zu überprüfen, bis wohin man mit dem Auto in 23,5 min fahren kann? Die Fahrt später auf der A12 kann ja ein Ablenkungsmanöver gewesen sein, damit die Polizei in der falschen Gegend nach Rebecca sucht. Vielleicht hat der Tatverdächtige Rebecca bereits um 8:36 aus dem Haus gebracht, aber ganz woanders hin. Oder er hat sie gar nicht aus dem Haus gebracht, sondern innerhalb von 47 min etwas geholt, um sie auf dem Grundstück zu beerdigen.
Voraussetzung für ein Ablenkmanöver wäre die Kenntnis darüber gewesen, dass die Kesy-Daten nicht gelöscht wurden. Das kann man glaube ich getrost ausschließen.

Dass sie nicht auf dem Grundstück beerdigt wurde, das dürften entsprechende Untersuchungen mit Schallwellen ergeben haben. Sorry, aber mir fällt da gerade der entsprechende Begriff nicht ein.


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09.02.2026 um 22:56
Bodenradar


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