flipperonline schrieb am 03.09.2026:Ich bin übrigens der Meinung das ein Beweismittelverbot bei illegal erhaltenen Beweisen in einer Demokratie mit Sicherheit sinnvoll wäre.
Haben wir so weit bei uns alles geregelt. In unserer StPO bspw.
Kommt halt drauf an.
Je nach illegal erhobenen oder beschafften Beweisen können sie unter relatives Beweisverwertungsverbot fallen. Da ist es eine Abwägungsfrage zwischen Schwere des Grundrechtseingriffs und den Rechten von Beschuldigten und Schwere des Delikts und jener Strafverfolgung und diese Abwägung ist auch grundsätzlich zulässig.
Lediglich alles, was unters absolute Beweisverwertungsverbot fallen würde und auch vom Gesetz ausdrücklich verboten ist, wäre ausnahmslos als Beweismittel unzulässig und dürfte nicht verwertet werden.
Nightrider64 schrieb:Wenn man sie an diesem Vormittag in einem Bus gesehen hätte, auch auf den Aufnahmen,wäre die Aussage ja auch widerlegt.
Na logisch. Bei eindeutiger bzw. zweifelsfreier Zuordnung der vermissten Person bzw. Identifizierung dieser.
Im übrigen bin ich mir so gut wie sicher, dass den EB auch ausreichende Videoaufzeichnungen vorliegen dürften, auf denen aber keine Rebecca zu sehen gewesen sein wird, um nach Bewertung aller Ermittlungsergebnisse zu ihrer sehr überzeugten offiziellen Schlussfolgerung zu gelangen und von dieser ausgehen müssen. Das müssen davon ausgehen, weil sie halt nicht spekulieren. Sie bewerten die vorliegenden Ermittlungsergebnisse einschließlich dem Nichtvorhandensein von Hinweisen auf alternative Abläufe. Daraus ergibt sich dann eine Gesamtschau.
Zudem könnte auch ich mir vorstellen, aber nur Spekulation, dass bereits gelöschte Aufnahmen (also nicht überschriebene) möglicherweise auch wieder hergestellt worden sein könnten. Also Aufnahmen von den BVG bspw.
Des Weiteren ist es für mich auch einfach nur wieder mit meiner ganz persönlichen Logik zu erklären, dass hätten die EB nicht alle mit Betonung auf ermittlungsrelevanten Videoaufnahmen vorliegen und sichten können und sie streng genommen somit auch nicht hätten ausschließen können, dass Rebecca vielleicht doch auf einer zu sehen gewesen wäre, dann hätten sie sich meiner bescheidenen Meinung nach hinsichtlich ihrer Schlussfolgerung viel vorsichtiger ausgedrückt und der Rahmen, was mit ihr passiert sein könnte, wäre dann auch größer ausgefallen, wenn die EB nicht hätten ausschließen können, dass Rebecca doch das Haus verlassen und diesen oder jenen Weg genommen haben oder mit Öffis gefahren sein könnte.
Es sei denn, die anderen Ermittlungsergebnisse wären so überzeugend vor allem in ihrer Summe gewesen, dass die EB gar nicht alle relevanten Videoaufnahmen (private, privat-gewerbliche des Einzelhandels einschließlich solche der BVG) hätten benötigen und sichten müssen, weil alle anderen Ermittlungsergebnisse übereinandergelegt bereits eine aus Sicht der EB eindeutige Richtung aufgezeigt und somit auch nur eine Schlussfolgerung zugelassen hätten.
Möglicherweise (nur Spekulation, klar) liegt neben der dokumentierten Aufnahme der Bäckerei auch nur eine der Öffentlichkeit nicht bekannte Privataufnahme von Anwohnern den EB vor, die es entweder bereits ausschließt, dass Rebecca das Haus an diesem Morgen freiwillig verlassen haben kann oder diesen Vorgang bzw. Ablauf/Hergang zumindest höchst unwahrscheinlich gemacht haben könnte.
Nachtrag:
Eine rein private Aufnahme, deren Kamera auch nicht ganz rechtskonform ausgerichtet gewesen sein könnte und somit mehr als erlaubt hätte erfassen und aufzeichnen können.
Also eine weitere rein private neben der Aufnahme, die mutmaßlich die Himbeere des TV zeigt.