wobel schrieb:Ach, das taucht doch in ganz vielen Kinder- und Jugendbüchern auf. Ich erinnere mich da auch an eine Szene aus "Das fliegende Klassenzimmer".
Und natürlich passiert das auch in der Realität immer wieder mal.
Ist halt ein "Klassiker"...
Genau wie dunkel gekleidete Männer, die einem nachts an der Gartenpforte grosse Summen Bargeld für eine Falschaussage vor Gericht anbieten oder korrupte StA, die einem mit der Wegnahme des Kindes drohen und einen so zu einem falschen Geständnis erpressen. Und dann gibt es noch den klassischen Hacker, der sich auf Telefone unbescholtener Bürger wanzt, um damit seltsame Suchen bei Google auszuführen....
Sie hat nicht mal viel Phantasie bei ihren ganzen Lügenstorys, sondern benutzt echt die billigsten Abziehbildchen und Klischees.
out_sider schrieb:Ne. Der Pflichtverteidiger hat nur den "Vorteil" er bekommt, er bekommt sein Geld aus der Staatskasse (ausser es gibt eine Zusatzvereinbarung, dass der Mandant mehr bezahlt, dann bekommt er nur die Vergütung die ihm vom Staat zustehen würde). Das Geld muss aber der/die Verurteilte an die Staatskasse zurückzahlen, genauso wie die Verfahrenskosten.
Viele denken hier offenbar, dass Gina h Ohm vor die Nase gesetzt bekommen hat, wâhrend sie sich Löcker selbst ausgesucht (= ausgewählt, da Wahlverteidiger) hat.
Vielleicht muss man deshalb noch Mal drauf hinweisen, dass man sich auch einen Pflichtverteidiger auswählen kann und dass auch ein frei gewählter Verteidiger vom Gericht als Pflichtverteidiger beigeordnet werden kann. Es ist auch nicht so, dass ein Pflichtverteidiger nur was für arme Leute und damit ein Anwalt 3. Klasse ist, weil sie sich selbst keinen besseren leisten können.
( Auch die Steakhaus-Erbin Christina Block hat im Verfahren wegen Kindesentführung etc. gegen sie einen Pflichtverteidiger und die ist nun sicher nicht drauf angewiesen, sich den vom Staat bezahlen zu lassen.)
Ein Pflichtverteidiger wird dem Angeklagten vielmehr unter in der StPO genannten bestimmten Bedingungen vom Gericht beigeordnet. Das muss z.B. immer in Verfahren passieren, in denen eine gewichtige Straftat verhandelt wird und dementsprechend hohe Strafen erwartet werden können. Der Angeklagte muss in solchen Verfahren zwingend von einem Strafverteidiger vertreten werden, eben weil der Gesetzgeber einen fairen Pozess sicherstellen will.
Jeder Strafverteidiger kann in diesen Verfahren vom Gericht zum Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn er die entprechende Qualifikation hat.
Ich weiss, dass Löcker in der Presse oft sls ihr Wahlverteidiger benannt wurde, aber darauf würde ich nicht allzu viel geben, denn viele Journalisten kennen den Unterschied ebenfalls nicht und denken halt, dass ein vom Angeklagten ausgewählter Verteidiger ein Wahlverteidiger ist. Tatsächlich sind due Gerichte in der StPO in aufwendigen und langwierigen Verfahren dszu angehalten, einen weiteren Pflichtverteidiger zu bedtellen, weil die Arbeit für einen Anwalt allein zu viel ist und vor allem auch, um sicherzustellen, dass der Prozess nicht platzt und neu begonnen werden muss, wenn ein Verteidiger länger erkrankt und deshalb Fristen nicht eingehalten werden können.
Deshalb kann es durchaus sein, dass auch Löcker ihr Pflichtverteidiger ist. Letztendlich ist es aber auch egal, denn wie gesagt, sie hat beide Anwälte selber benennen können und nicht einen einfach vor die Nase gesetzt bekommen.
out_sider schrieb:Warum die Angeklagte Ohm nicht versucht hat, das Mandat zu entziehen wäre interessant zu wissen. Ohm kann es egal sein, er bekommt sein Geld.
Ich habe nicht den Eindruck, dass sie mit ihm nicht gut auskommt. Löcker prescht mehr nach vorne mit
seinen Statements, aber sie tuschelt im Gerichtssaal doch auch regelmässig mit Ohm, der sie zudem mit Bonbons füttert.
Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass er ihr, als es mal hieß, sie rede nicht mehr mit ihm, als sie in Haft war, reinen Wein eingeschenkt hat bzgl. Ihrer Erfolgsaussichten in dem anstehenden Prozess und sie da mal wieder empört beleidigt war, von wegen "Sie glauben mit nicht, obwohl ich unschuldig bin!"
Das eine hat halt mit dem anderen nichts zu tun und ob ihr Anwalt ihre Lügenmärchen glaubt oder nicht ist ziemlich wumpe.
Vielleicht hat sie auch lautstark einn anderen Anwalt gefordert, aber man wird ihr schon erklärt haben, dass das nicht so einfach und vor allrm zu ihrem Nachteil ist, kurz vor einem Prozess den Anwalt zu wechseln.