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ein Gymnasium für Roma in Ungarn

48 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Ungarn, Roma, Schulbildung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ein Gymnasium für Roma in Ungarn

gestern um 09:07
@klompje1

Und was war mit den Geschwistern des Jungen? Die wurden doch nicht adoptiert und gingen trotzdem zur Schule?


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ein Gymnasium für Roma in Ungarn

gestern um 10:06
Dieser Artikel hier ist interessant (wenn auch nicht aktuell, ist von 2008) und gibt einen guten Einblick, in welcher Grauzone sich Menschen 'ohne Papiere' bewegen (oder bewegt haben - ich habe keine Ahnung,
wie die heutigen Regelungen hinsichtlich Recht auf Bildung tatsaechlich in den einzelnen Bundeslaendern sind bzw. gelebt werden):
Sie werden wechselweise illegal, statuslos, irregulär oder papierlos genannt: Etwa eine Million Menschen leben in der Bundesrepublik ohne rechtmäßigen Aufenthalt. Unter ihnen – auch das eine geschätzte Zahl – sind drei bis fünf Prozent Kinder und Jugendliche. Sie unterliegen der Ausreisepflicht – und gleichzeitig der Schulpflicht. Ausdrücklich gilt diese in Bayern und Nordrhein-Westfalen, in schwächerer Form in Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein, stellt das Bundesinnenministerium im Bericht „Illegal aufhältige Migranten in Deutschland“ fest. Die anderen Bundesländer vermeiden eine Festlegung.
Quelle:
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/statuslose-zwischen-schul-und-ausreisepflicht


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ein Gymnasium für Roma in Ungarn

gestern um 10:19
Und etwas aktuelleres zu dem Thema Schulpflicht:
Schulpflicht mit Aufenthaltsgenehmigung, Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, Duldung und Abschiebeverbot
Im Hinblick auf die Schulpflicht der verschiedenen Flüchtlingsgruppen ergibt sich Folgendes: Kinder und Jugendliche, die asylberechtigt sind, denen Flüchtlingsschutz zuerkannt wurde, die subsidiären Schutz genießen oder denen ein Abschiebungsverbot zugute kommt, verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis; diese ist zwar befristet und je nach Gruppenzugehörigkeit unterschiedlich lang, beträgt aber mindestens ein Jahr und kann verlängert werden. Bei ihnen ergibt sich die Schulpflicht schon aufgrund der Wohnung oder/und des gewöhnlichen Aufenthalts im jeweiligen Bundesland. Für junge Flüchtlinge, deren Aufenthalt im Bundesgebiet aufgrund der Aussetzung der Abschiebung geduldet wird, beruht die Schulpflicht zumeist auf ausdrücklichen gesetzlichen Vorschriften oder Rechtsverordnungen.18 Doch auch in den Ländern, in denen es insoweit an gesetzlichen Vorschriften fehlt, ist davon auszugehen, dass die geduldeten Personen das die Schulpflicht begründende Tatbestandsmerkmal der Wohnung oder des gewöhnlichen Aufenthalts erfüllen; das wird zumeist durch Verwaltungsvorschriften klargestellt. In einigen Ländern bleiben junge Flüchtlinge, auch wenn sie aufgrund der Ablehnung des Asylantrags zur Ausreise verpflichtet sind und nicht über eine Duldungsbescheinigung verfügen, weiterhin, und zwar bis zur Erfüllung der Ausreisepflicht, schulpflichtig.20
Quelle:

https://www.wolterskluwer.com/de-de/expert-insights/rechtsgrundlagen-der-schulpflicht#:~:text=Schulpflicht%20f%C3%BCr%20Ausl%C3%A4nder,nicht%20von%20der%20Staatsangeh%C3%B6rigkeit%20ab.

Liest sich so, dass man genauer in den 'Status' hineinschauen muss, um die Schulpflicht aufzudroeseln. Aber in der Regel besteht eine Schulpflicht fuer Kinder und Jugendliche.


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ein Gymnasium für Roma in Ungarn

gestern um 17:09
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Und was war mit den Geschwistern des Jungen? Die wurden doch nicht adoptiert und gingen trotzdem zur Schule?
Nach abschluss sonderschule oder Hauptschule war schluss, weil kein platz war in der schule.
Sie hatten duldung. Und das bedeutet du wirst geduldet. Und gibt nicht viel rechte her.

Habe immer noch keine neue tastatur. Mir überkam ein putzfimmel, so hatte ich keine Zeit loszugehen.
Antworte noch.


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ein Gymnasium für Roma in Ungarn

gestern um 18:47
Zitat von klompje1klompje1 schrieb:Und das bedeutet du wirst geduldet. Und gibt nicht viel rechte her.
Ich denke - hoffe - , dass sich da inzwischen einiges verbessert hat.
Es liest sich zumindest so (der Artikel ist auch schon vob 2013):
In vielen Bundesländern ist es für geduldete Flüchtlingskinder immer noch schwierig, an einer Schule angenommen zu werden. In Rheinland-Pfalz besteht nun für diese Kinder eine Schulpflicht. So sollen sie schneller Deutsch lernen und sich besser in ihre neue Umgebung integrieren.

Von Ludger Fittkau | 11.06.2013
Quelle:

https://www.deutschlandfunk.de/schulpflicht-fuer-geduldete-fluechtlingskinder-100.html


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ein Gymnasium für Roma in Ungarn

um 11:39
Es war so wie ich es beschrieben habe.
Kein platz mehr frei in der Schule. Dann hörte der unterricht auf.


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ein Gymnasium für Roma in Ungarn

um 11:59
Zitat von klompje1klompje1 schrieb:Kein platz mehr frei in der Schule. Dann hörte der unterricht auf.
Zitat von klompje1klompje1 schrieb am 20.01.2026:Roma, dürfte auf einmal auf die weitergehende schule und holte von sonderschule sein realabschluss nach.
War das dann eine andere Schule?
Oder wurde er an der Schule, die ihn ursprünglich abgelehnt hatte, aufgenommen nachdem ihr ihn adoptiert hattet?

War seine Schullaufbahn dann unterbrochen oder konnte er direkt bach Abschluss der Förderschule mit der weiterbildenden Schule weitermachen?


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ein Gymnasium für Roma in Ungarn

um 15:17
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:War das dann eine andere Schule?
Nee die gleiche. Ein Jahr hatte er pause. Sie hatten aber mittwochs fällt mit gerade einmal die Woche schule.
Sein Freund hatte auch kein ausweiss, und dürfte kein Führerschein machen.

Damals habe ich gekämpft weil sie mit 1 jahre hierher gekommen sind. Und sie sich hier zuhause fühlen. Es fühlt sich vor denen ungerecht an. Sie haben ja die träume wie viele andere auch.


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