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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 15:47
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:20% sind dennoch viel
Ansichtssache. Das kann so oder so gesehen werden. Denn ob diese Zahl als zu viel, normal oder zu wenig empfunden wird, wird jeder anders empfinden.
Für einen hysterischen Bürger, der übertriebenen viel schwarz malt, wären selbst 1 % schon viel.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 16:15
@peekaboo
es ist doch einfach nicht mehr als das täglich Alarmismusbullshitbingo was nichts aussagt aber man trotzdem mal hinmalen darf.
Ich könnt auch behaupten von den überprüften Minderjährigen haben 100% nicht gelogen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 16:37
Zitat von RealoRealo schrieb:FPÖ und "konzentriert" zusammenbringen... Woran denken wir dann automatisch? Jedenfalls das Gegenteil von Gutem.

Vielleicht ist Österreich ja ein kleines abschreckendes Beispiel dafür, wie sich das in Germany auswirken könnte, wenn ähnliche Kräfte massiv an die Macht streben. Und wie man es um Himmels Willen nicht machen sollte. Denn im Gegensatz zu Österreich würde das hier alles extrem ungemütlicher. Denn was der Piefke anpackt, das ist gründlich.
Also so wie sich das liest, habt ihr eigentlich dasselbe vor, nur keinen Nazisprech sondern kreativere Bezeichnungen:

In den geplanten Einrichtungen sollen „Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung“ stattfinden, heißt es darin. „Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.“ Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung sollen Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter 5 Prozent zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden.

https://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/sondierungspapier-asylverfahren-kuenftig-in-zentralen-einrichtungen_id_8289794.html


Wenn ich das weiter google komme ich dann zur Bild wo etwas mehr dazu steht:

Größte Neuerung: Asylbewerber sollen künftig für die gesamte Dauer der Antragsprüfung in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (AnkER) untergebracht werden.

AnkER steht für „Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung“. In diesen Zentren soll auch die Identitätsfeststellung (inkl. Fingerabdruck) erfolgen.


http://www.bild.de/politik/inland/grosse-koalition/so-will-die-groko-die-zuwanderung-begrenzen-54458672.bild.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 16:43
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Größte Neuerung: Asylbewerber sollen künftig für die gesamte Dauer der Antragsprüfung in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (AnkER) untergebracht werden.AnkER steht für „Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung“. In diesen Zentren soll auch die Identitätsfeststellung (inkl. Fingerabdruck) erfolgen.
Das ist doch aber eine zu begrüßende Änderung. So wird schneller entschieden werden.

Halt kein Einreise sondern ein Anker Zentrum :-)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 16:53
einfach ab hier nachlesen Beitrag von neugierchen (Seite 1.503)
da fing es an mit dem "beträchtlichen Teil" der lügt, was Du dann anhand von Zahlen aus Österreich belegen wolltest (obwohl es um Deutschland ging) Beitrag von neugierchen (Seite 1.507) , ich Dir mehrfach aufzeigte, dass man von den paar, die geprüft wurden, nicht auf alle schliessen kann, Du dann dies geschrieben hast
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Möchtest Du auf eine Lösung warten bis alle Illegalen gefasst sind? Das ist doch kein Argument.
Beweiserhebung abgeschlossen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 16:55
@Tussinelda

Gibt es den beträchtlichen Teil denn nicht? Belege ihn doch. Ich habe ihn mit Hamburger Zahlen und Österreichischen zig mal hier belegt. Und das Du falsche Schlussfolgerungen ziehst ist nicht mein Problem. Jeder versteht es in dem Zusammenhang das Illegale die sind die keinen Antrag abgeben, nur Du nicht .....
Es ist mir auch einfach zu blöd.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 17:04
Es hat wie schon erwähnt keinen Sinn, ALLE medizinisch zu untersuchen. Ich brauch keinen 10 Jährigen untersuchen. Auch keine 60 Jährige.

Es geht um eine besondere Gruppe, die unter 18 jährigen. da Wurden 2200 wo man Zweifel hatte untersucht und es konnten über 40 Prozent überführt werden.

Wie wir ja schon gehört haben, ist die Untersuchung nicht immer genau, also wer weiß wie viele man nicht aufgedeckt hat. Da wir grundsätzlich aber immer im Interesse der Menschen entscheiden und eh nichts dürfen, wird da keiner überführt worden sein, bei dem es nicht auch stimmt.

Aber wieviele gibt es noch wo es Zweifel gibt? Oder glaubt da jemand, dass das alle sind? All jene die sich als minderjährig ausgeben, es nicht eindeutig sind ( Kinder) und es nicht belegen können, sollten auch untersucht werden.

Wir wollen doch gleiches Recht für alle und nicht Jugendstrafrecht für den 25 jährigen Mohamed und Erwachsenenstrafrecht für den 25 jährigen Franz.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 17:04
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb: Ich habe ihn mit Hamburger Zahlen und Österreichischen zig mal hier belegt.
Das sind keine repräsentativen Zahlen, und damit hat @Tussinelda recht. Abgesehen davon, musst du erstmal "beträchtlich" definieren, sonst weiß man gar nicht, was du genau meinst. Klingt nach viel, muss es aber nicht sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 17:04
@neugierchen
nein, denn auch die, die vorher einen Antrag stellten sind nicht berücksichtigt und die, deren Anträge noch nicht bearbeitet wurden oder noch nicht abgegeben wurden, sind nicht berücksichtigt, illegal ist deshalb noch lange keiner, aber jetzt hast Du Deine Behauptung ja wiederholt....na dann.
Wie soll ich einen Teil belegen, den es NICHT gibt? Wenn in Berlin nur 39 überhaupt geprüft werden, in Hamburg 1600 zwischen 2012 und 2015 und im Saarland seit 2016 528 dann sind das weniger als 2500 von ALLEN, die als unbegleitete Minderjährige registriert wurden. Das ist "beträchtlich"? Na dann.......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 17:09
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:illegal ist deshalb noch lange keiner, aber jetzt hast Du Deine Behauptung ja wiederholt....na dann.
Ich habe auf den Schwachsinn keine Lust mehr, eine Statistik beginnt und endet. Alle in dieser Studie haben eine Gemeinsamkeit. sie haben den Antrag in 15 gestellt. Was interessiert da wer ihn in 14 oder 2043 stellt. Richtig überhaupt nichts.
Und für ganz blöde. Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge sind nicht per se illegal. Nur Personen dieser Altersgruppe die keinen Antrag stellen wollen und sich illegal in Deutschland aufhalten, falls es davon überhaupt welche gibt .... was nicht bewiesen oder abgestritten werden kann.
Also lass Deine Unterstellungen ich hätte jemals einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling illegal genannt

Du schreibst es ja schon wieder. Scheinbar unbelehrbar.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 17:14
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb am 09.01.2018:chaut man sich die Zahlen in Berlin an, so hat das selbst in den kritischen Jahren der Flüchtlingskrise einigermaßen geklappt. 2015 kamen 4252 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in die Hauptstadt. Weil sie sich nicht ausweisen konnten, wurden 2714 Ankömmlinge mittels einer solchen qualifizierten Inaugenscheinnahme bewertet. Nach dem Gespräch erklärte das Jugendamt jeden Fünften für volljährig. Nur 39 Personen mussten einen medizinischen Test machen, von denen dem Gutachten nach fast alle erwachsen warenWenn das Klinikum Saarbrücken oder das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf bekanntgeben, dass nach dem Test ein Drittel beziehungsweise die Hälfte der Migranten für volljährig befunden wurde, dann sind das ein Drittel oder die Hälfte der Zweifelsfälle, bei denen die Jugendämter oder Strafverfolgungsbehörden eine Überprüfung angeordnet hatten.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Wenn in Berlin nur 39 überhaupt geprüft werden
Soviel zu Hamburg .... und in Berlin wurde jeder fünfte wurde vorab schon vom Jugendamt für volljährig erklärt ...... und von den 39 sind fast alle auch noch überführt orden. Klasse

Aber nochmal, toll das jetzt Einreisezentren, äh Ankerzentren kommen. Hat sich Sachverstand doch scheinbar durchgesetzt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 17:18
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:und von den 39 sind alle auch noch überführt orden. Klasse
Das find ich eine sehr gute Quote zwischen Verdächtigen und Überprüfen und feststellen, dass die Verdächtigung berechtigt war. auch ein Bravo von meiner Seite aus dafür. Jeder Fünfte finde ich jetzt nicht so prickelnd. Aber kann man natürlich als ri­go­ros durchgreifender Staatsfinanzbuchhalter schon als berechtigt ansehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 17:30
Der Flüchtlingszuzug soll begrenzt werden und der Nachzug für Familienangehörige ausgesetzt bleiben.

Die Zuwanderung von Flüchtlingen solle in einer Spanne von 180.000 bis 220.000 begrenzt werden. Auch der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus soll sehr eng begrenzt werden. Er soll zunächst weiter ausgesetzt bleiben, bis eine Neuregelung gefunden ist, und dann auf 1000 Menschen pro Monat begrenzt werden.
https://de.nachrichten.yahoo.com/marathon-sondierung-dauert-054058597.html

Weiteres was die Sondierungen ergeben haben


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 17:32
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb am 09.01.2018: Nach dem Gespräch erklärte das Jugendamt jeden Fünften für volljährig.
Da fragt man sich, warum nur jeder fünfte.
Ich habe so meine Zweifel, ob die berliner Jugendämter willens oder in der Lage sind, eine Altersprüfung nur durch Inaugenscheinnahme durchzuführen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 17:36
Zitat von parabolparabol schrieb:Ich habe so meine Zweifel, ob die berliner Jugendämter willens oder in der Lage sind, eine Altersprüfung nur durch Inaugenscheinnahme durchzuführen.
Ich finde Mediziner auch passender dafür. Aber ich glaube das es auch so kommt. Was man so inzwischen liest hat sich bei den Sondierungen schon gezeigt das genauer geschaut wird, in allen Bereichen. Das war auch wichtig. Wenn es so weiter gegangen wäre hätte die AfD bei den nächsten Wahlen noch mehr abgeräumt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 18:48
@neugierchen
Ich habe die Zahlen genannt, 39 in Berlin 2015, 1600 in Hamburg allerdings von 2012 bis 2015 und im Saarland 528 seit 2016. Es ging bei der Diskussion allerdings eben NICHT um die Inaugenscheinnahme vom Jugendamt, die ICH im Gegensatz zu Dir als ausreichend ansehe, wenn daraufhin ein Verdacht besteht gibt es ja gesetzliche Möglichkeiten, medizinisch zu prüfen. Es ging darum, dass Du willst, dass ALLE geprüft werden und zwar medizinisch mit Röntgen und allem drum und dran, weil ja ein beträchtlicher Teil laut Deiner Aussage lügt. Du verdrehst schon wieder, worum es ging, unglaublich echt


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 19:34
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: weil ja ein beträchtlicher Teil laut Deiner Aussage lügt. Du verdrehst schon wieder, worum es ging, unglaublich echt
Lese doch einfach den Artikel nochmal ganz langsam

Jeden Fünften erklärte das Jugendamt für volljährig
Vielleicht war der Anteil der Erwachsenen, die behaupteten, sie seien minderjährig, in Wahrheit noch etwas höher. Aber das ist Spekulation. Bei den Zahlen über Alterstests, die in dieser Woche verbreitet wurden, muss eines unbedingt beachtet werden: Wenn das Klinikum Saarbrücken oder das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf bekanntgeben, dass nach dem Test ein Drittel beziehungsweise die Hälfte der Migranten für volljährig befunden wurde, dann sind das ein Drittel oder die Hälfte der Zweifelsfälle,

Die Tests dauern nur zwei Stunden
Der CDU–Bundesinnenminister Thomas de Maizière forderte daraufhin strengere Vorgaben an die Jugendämter. Es könne „nicht ins Belieben einzelner Behörden gestellt sein, wann Zweifel angenommen und Maßnahmen eingeleitet werden“. CSU-Politiker sprachen sich für eine obligatorische Altersprüfung bei jungen Migranten aus. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, lehnte das ab. Er nannte die Untersuchungen aufwendig, teuer und ungenau. Das wiederum sehen viele Rechtsmediziner anders. Die Tests dauern nur etwa zwei Stunden und kosten rund 1500 Euro.
Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling kostet den Staat pro Jahr 60.000 Euro, fünfmal mehr als ein Erwachsener. Auch die Genauigkeit der Tests verteidigen Rechtsmediziner wie Andreas Schmeling, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik, oder Klaus Püschel, Rechtsmediziner am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Beide sagen, sie könnten sehr sicher einschätzen, ob jemand volljährig ist oder nicht. Und in diesem Punkt gesteht sogar Montgomery zu: „Das Einzige, was Sie mit Sicherheit feststellen können: Wenn alle Wachstumsfugen geschlossen sind, ist der Mensch älter als 21 Jahre.“

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/altersfrage-bei-fluechtlingen-kinder-mit-baerten-15377977.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0

Sogar Montgomery bestätigt das alle über 21 mit Sicherheit erkannt werden. Das es da keine Ungenauigkeit gibt.

Und auch nochmal
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb am 08.01.2018: Wird eine Hand zur Altersbestimmung geröntgt, dann entsteht eine Strahlenbelastung von circa 0,1 Mikrosievert. Das ist ein verschwindend kleiner Wert im Vergleich zu der Strahlenbelastung, der jeder Deutsche ausgesetzt ist.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb am 08.01.2018:Diese Belastung entsteht durch die Radioaktivität der Erde oder durch die kosmische Strahlung. Je nach Stadt oder Region liegt die Belastung bei 2,4 Mikrosievert, dem 24.000-fachem der Belastung durch eine normale Röntgenaufnahme.
https://www.gesundheits-frage.de/9728-wie-gesundheitsschaedlich-sind-die-methoden-zur-altersbestimmung.html

Die Verhältnismäßigkeit kann jeder selbst einschätzen. Obligatorisch bei Zweifeln reicht allerdings.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 20:49
Es waren doch 41% der GEPRÜFTEN? Es wurde die Hälfte der Unbegleiteten geprüft, davon haben 41% gelogen. Das sins 20,5% aller Unbegleiteten, aber 41% all derer bei denen man das nachprüfte. Oder habe ich da was überlesen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2018 um 20:57
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Die Verhältnismäßigkeit kann jeder selbst einschätzen.
Natürlich schätzt die Verhälnismässigkeit nicht jeder ein sondern das Gesetz schätz sie schon ein.

Desshalb liest man wohl öfters sowas hier
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg stellt fest, dass zur Altersbestimmung von unbegleiteten jugendlichen Asylbewerbern medizinische Methoden wie radiologische Untersuchungen der Handwurzelknochen, des Schlüsselbein-Brustbeingelenks oder des Zahnstatus sowie die Inaugenscheinnahme des Genitalbereichs als ungeeignet erachtet werden. Dafür gibt es keine medizinische Indikation.
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/05kammern/10laekbw/20ehrenamt/16entschliessungen/20150725/604.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2018 um 06:48
https://www.stern.de/tv/muss-eine-medizinische-altersfeststellung-fuer-junge-fluechtlinge-pflicht-werden--7815176.html (Archiv-Version vom 11.01.2018)
Neue Methode (zumindest für mich):
Der Landkreis Hildesheim hat vor einigen Monaten ein neues, in den USA entwickeltes Verfahren zur Altersbestimmung eingesetzt: die DNA-Analyse. Der Flüchtling, der im Rahmen eines Aufenthaltsverfahrens behauptete, minderjährig zu sein, sollte laut Analyse mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent zwischen 26,4 und 29 Jahren alt sein und zu 99,999 Prozent älter, als er gesagt hatte.
Für die DNA-Methode ist lediglich eine Probe aus Speichel oder Blut notwendig, anhand derer die so genannte Methylierung der Genbausteine analysiert wird, da sich daran altersbedingt chemische Veränderungen feststellen lassen.
*dann lesen wir bald hier die medizinische Gefahr bei Speichelproben abgeben.


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