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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.004 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

26.09.2013 um 04:10
@kickeric
Ich weis hier geht es um Hartz IV, aber ich muss mal was los werden.
Ich habe heute den Schock meines Lebens bekommen. Ich habe immer angenommen das ALG I berechnet sich direkt vom durchschnittlichen Bruttolohn. (Denken wirklich viele die noch nie Arbeitslos waren)

Ein Beispiel dazu wie ich mir das vorgestellt hatte:

Gehalt: 3200€ Brutto / Steuerklasse I / Keine Kinder
Arbeitslosengeld: 60% von 3200€ = 1920€
....
Ja habe ich.
OK, Sie gehen also davon aus, dass von dem Arbeitslosengeld noch Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Führen wir ihr Beispiel also weiter.
Von den 1920 Euro (also 60% des Bruttolohnes) gehen jetzt also noch die Steuern und Sozialabgaben runter. Nach Abzug dieser Steuern und Sozialabgaben sind wir dann bei 1304 Euro.
Haben Sie gelesen, nach ihrem Wunsch bleiben nur noch 1304 Euro übrig und nach der Nettoberechnungsmethode bleiben dem Arbeitslosen 1171 Euro.
Wie Sie sehen liegen Sie auch nahe an der Realität mit ihrem Wunsch. Also so unsozial wie Sie getan haben ist es dann ja nicht, da der Unterschied nun nicht gerade riesig ist mit 133 Euro Unterschied.

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

26.09.2013 um 08:55
@Turboboost

Ich hatte angenommen, dass man nicht die selben Anteile zahlt wie bei der Lohnabrechnung und das einfach mehr übrig bleibt. Wie gesagt, ich war noch nie Arbeitslos und hab mich für ALG nicht sonderlich interessiert. Alles was ich wusste war von Hörensagen, aber die haben sich jetzt alle als Falsch herausgestellt. Habs auch nie überprüft, da es mich wie gesagt überhaupt nicht interessiert hat. Jetzt wo ich durch Zufall drauf gestoßen bin war ich halt überrascht.

Hab jetzt gesehen, dass es völlig normal ist, dass Menschen zu ihrem Arbeitslosengeld noch ein "Wohngeld" oder "Sozialhilfe" bekommen. Dann gehts ja halbwegs.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.10.2013 um 18:31
Frau forderte Schadenersatz
Hartz IV: Drogentest nur bei Verdacht erlaubt

07.10.2013, 14:23 Uhr
Hartz-IV-Empfänger müssen sich nicht ohne Grund einemDrogentest unterziehen. Nur bei einem konkreten Verdacht auf Abhängigkeit darf die Agentur für Arbeit ein solches Drogenscreening anordnen. Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden (Az.: 3 O 403/11). Die Klage einer Arbeitslosengeld-II-Empfängerin auf eine finanzielle Entschädigung kippten die Richter jedoch.
Jobcenter veranlasste Drogenscreening

Für die jahrelang arbeitslose Frau hatte das Jobcenter Heidelberg ein Drogenscreening zur Beurteilung ihrer Arbeitsfähigkeit und zur Klärung einer möglichen Sucht in die Wege geleitet. Der Hintergrund: Die Frau war laut dem Urteil vom Juli 2007 bis Ende Januar 2008 krankgeschrieben. Nachdem sie zu zwei Gesprächsterminen nicht erschienen war, richtete die zuständige Jobcenter-Sachbearbeiterin einen Untersuchungsauftrag an den ärztlichen Dienst.
Daraufhin erfolgte ein Alkohol- und Drogentest. Die in dem Rahmen durchgeführte Urinprobe zeigte erhöhte Opiatwerte. Es stellte sich jedoch heraus, dass diese auf den rituellen Verzehr mohnhaltiger Speisen am Untersuchungstag zurückzuführen waren.


Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht verletzt

Im Nachhinein sah die Frau den Test als diskriminierend und entwürdigend an. Sie sei als Empfängerin von ALG-II-Leistungen einem Generalverdacht des sträflichen Missbrauchs von Betäubungs- und Genussmitteln ausgesetzt gewesen, ohne dass sie durch ihr Verhalten irgendwelche Anhaltspunkte dafür gegeben habe, erklärte sie der Entscheidung gemäß.
Auch empfand sie sich in ihrer Menschenwürde verletzt. Nach den Angaben erklärte die Beschuldigte, die Entnahme einer Blut- und Urinprobe sei gegen ihren Willen erfolgt und stelle einen Verstoß gegen ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht dar.
Nicht wirksam in Test eingewilligt

Sie habe nicht wirksam in die Untersuchungen eingewilligt, da sie durch die plötzliche Konfrontation mit dem Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch überrumpelt worden sei und unter dem Druck möglicher Leistungskürzungen gestanden habe. In diesem Sinne forderte die Frau ein Schmerzensgeld von 1000 Euro.
Die Heidelberger Richter gaben ihr zwar grundsätzlich recht, wiesen aber ihre Klage auf Entschädigung ab. Generell gelte: Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit - und dazu zähle auch eine Blutentnahme - dürften nur angeordnet werden, wenn es konkrete Hinweise auf eine Abhängigkeit gebe. Eine Entschädigung sei allerdings nur bei einem schwerwiegenden Eingriff zu gewähren.

Kein Schmerzensgeld bewilligt

Kein Anspruch auf ein Schmerzensgeld bestünde hingegen, wenn sich die nachteiligen Auswirkungen des Eingriffs in engen Grenzen halten - etwa weil der Verdacht einer Suchtmittelabhängigkeit nicht an die Öffentlichkeit gelangt ist. Das Gleiche gelte, wenn kein Anlass für die Annahme besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit gegenüber Leistungsbeziehern der Grundsicherung für Arbeitssuchende generell in gleicher oder ähnlicher Weise vorgeht.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

09.10.2013 um 20:54
hallo,
ich habe mal eine frage:
weiß jemand, wie es sich verhält, wenn man hartz4 bezieht, beabsichtigt zu seiner partnerin ins haus zu ziehen, welche so in etwa um die 1500 netto verdient? hat man dann immer noch anspruch auf hartz4, oder zählt das als bedarfsgemeinschaft ? müsste sie dann für mich aufkommen?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

09.10.2013 um 23:19
Soweit ich weiß spielen die Partner dabei keine Rolle. Gibt doch bekannte Fälle wo einer Hartz4 bezieht und der Ehepartner Porsche fährt...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

09.10.2013 um 23:54
@Android
Wenn Ihr zusammen lebt seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und Du bekommst in jedem Fall weniger
Wie die Bemessungsgrenzen sind, das weiß ich jetzt so nicht, aber das läßt sich schnell herausfinden


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 08:08
Zitat von MissesfeeMissesfee schrieb:Wie die Bemessungsgrenzen sind, das weiß ich jetzt so nicht, aber das läßt sich schnell herausfinden
ok ? und wie?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 08:40
@Android

Du weißt schon... google ist dein Freund. ;)

Wikipedia: Bedarfsgemeinschaft

~~~

Das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft führt dazu, dass sich der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes um den Betrag mindert, um den das Einkommen und Vermögen des mit dem Leistungsberechtigten in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen ist. Entsprechendes gilt bei einem leistungsberechtigten, unverheirateten Kind, das nicht älter als 24 Jahre alt ist, und das bei den Eltern oder einem Elternteil wohnt. Hier wird bei der Berechnung des Leistungsanspruchs des Kindes das Einkommen oder Vermögen der Eltern oder des Elternteils berücksichtigt. Das gilt nicht bei einem Kind, das schwanger ist oder sein nicht älter als fünf Jahre altes Kind betreut.

Dagegen wird Einkommen und Vermögen von Kindern nur bei dem betreffenden Kind, nicht aber bei den Eltern berücksichtigt. Das Kindergeld und der Kinderzuschlag wird dem Kind und nicht den Eltern als Einkommen zugerechnet. Soweit das Kind das Kindergeld jedoch nicht zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts benötigt, wird das Kindergeld bei den Eltern als Einkommen angerechnet.(§ 11 Absatz 1 Sätze 2 und 3 SGB II)

Nach § 2 Abs. 1 SGB II müssen erwerbsfähige Hilfebedürftige und die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.

Alle Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft sind verpflichtet, der Behörde Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu geben. Sind die Kosten der Unterkunft unangemessen hoch, kann die Bedarfsgemeinschaft aufgefordert werden, in eine kostengünstigere Wohnung umzuziehen.

Der Regelbedarf beim Arbeitslosengeld II für volljährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Partner leben, beträgt mit je 337 € nur 90 % des Regelbedarfs eines Alleinstehenden, welcher auf 374 € festgesetzt ist (Stand 1. Januar 2012).

~~~

Da es sich hier aber nur um Wikipedia handelt würde ichd as an deiner Stelle nochmal anderweitig verifizieren... aber auch da hilft Google.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 09:47
@Android

Ich weiß jetzt nicht ob ich das hier verlinken darf, aber ich versuchs einfach mal, ansonsten kann ich das ja noch per pn schicken:

http://www.sozialhilfe24.de

Da findest Du alles !

Meines Kenntnisstandes ist das dann sofort eine Bedarfsgemeinschafft, außer Ihr könnt getrennte Kosten ausweisen, also 2 Kühlschränke usw.

Sobald Ihr gemeinsam Wirtschafftet, wird auch zusammen gerechnet.

Deswegen haben viele Pärchen so genannte Schein-Wohnungen......


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 09:49
@Kybernetis

Sowas ist nur in WG´s möglich, wenn wirklich alles nachgewiesen werden kann, das der eine nichts von dem anderem bekommt.

Bei einem Pärchen wird aber sofort die Lebensgemeinnschaft vermutet, heutzutage auch bei einer rein Männlich bzw. Weiblichen WG.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 09:50
@Android

Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft, wieviel genau du bekommen könntest, kannst du dir hier ausrechnen lassen

http://www.n-heydorn.de/arbeitslosengeld.html


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 10:07
Zitat von Vernazza2013Vernazza2013 schrieb:dass diese auf den rituellen Verzehr
Was soll das denn sein?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 10:31
Wie wollen die denn eine "Bedarfsgemeinschaft" feststellen?

Wenn jemand fragt ist das ihre Partnerin?

Dann kann man doch klar sagen:
"Nein die ist von der russischen Mafia und will nur meine Schulden hier eintreiben und erlaubt sich hier einfach alles. Was soll ich dagegen machen? Ich wollte schon die Polizei rufen aber ich glaube die kontrollieren sie auch schon!"

Naja oder so ähnlich! :D


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10.10.2013 um 10:35
@Ashert001
das ginge :)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 10:55
Zitat von AndroidAndroid schrieb:weiß jemand, wie es sich verhält, wenn man hartz4 bezieht, beabsichtigt zu seiner partnerin ins haus zu ziehen
Das kann ja auch nur eine Nachbarin sein, die einen einfach jeden Tag besucht.
Der Unterschied sollte eigentlich klar sein...
Solange nicht der Name des eigentlichen Brotverdieners auf dem Briefkasten steht, könnte auch überhaupt nicht passieren. Das ist in der Regel doch auch der Vermieter und nichts anderes.
Was auf dem Briefkasten steht ist völlig wurst maßgebend ist wo man gemeldet ist. Zieht man zu dieser Bekannten muss man sich auch wohnsitzlich ummelden. (Meldepflicht)

Ergo sind dann 2 Personen in dieser Wohnung/Anschrift gemeldet.
Diese "Bedarfsgemeinschaft" ist doch ein rein theoretisches Konstrukt, das überhaupt niemand feststellen kann!
Und wie man das kann... und im Zweifel musst du nachweisen das keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, nicht umgekehrt. ;)

~~~

Gesetzliche Vermutung[Bearbeiten]Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Menschen

- länger als ein Jahr zusammenleben,
- mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
- Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
- befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Die Vermutung bewirkt eine Beweislastumkehr und damit eine Abweichung vom Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB X. Nicht die Behörde muss die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft beweisen, sondern die Antragsteller müssen beweisen, dass sie keine Einstehensgemeinschaft sind. Diese Umkehrung der Beweislast wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2007 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende als Reaktion auf die Schwierigkeiten der Behörden mit dem Beweis einer eheähnlichen Gemeinschaft eingeführt. Der Begriff Eheähnliche Gemeinschaft wurde gleichzeitig durch die Bezeichnung Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ersetzt und der Tatbestand damit auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgeweitet. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung ist umstritten und ungeklärt.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 10:56
@rockandroll

Erzähl ihm doch nicht sowas... er glaubt dir das noch...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 10:57
Wenn man keine Bedarfsgemeinschaft ist, dann ist einer von beiden nur der "Vermieter" und der andere der "Untermieter" der eben seine 1-2 Zimmer in der Wohnung mit hat.

Dafür brauch man natürlich auch einen korrekten Untermietvertrag der den lokalen Hartz IV Mietsatz nicht übersteigt, das ist doch heute die Regel und nicht eine angemeldete "Bedarfsgemeinschaft" sowas exotisches macht doch heute keiner mehr?

Das Amt will doch nur den Hauptmietvertrag und den Untermietvertrag dazu sehen und die These von der Bedarfsgemeinschaft ist vom Tisch.

Nur mit gemeinsamen Kindern ist das natürlich was anderes, das kann nicht funktionieren!

"Wer, die da? Nein die kenn ich nicht, ja die hat ein Kind von mir und lebt in der selben Wohnung, aber das ist auch schon alles!" :D


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 11:13
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:das ist doch heute die Regel und nicht eine angemeldete "Bedarfsgemeinschaft" sowas exotisches macht doch heute keiner mehr?
Na du hast ja ne Ahnung...3,3 Mio Bedarfsgemeinschaften und 6 Mio. Personen in Bedarfsgemeinschaften ist also exotisch?

Hauptsache irgendwas cooles abgesondert...

http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html (Archiv-Version vom 20.10.2013)

~~~

Die Entwicklungen in der Grundsicherungsstatistik im September 2013* in Kürze:


Bestand an Bedarfsgemeinschaften im Vormonatsvergleich: -28.000 auf 3.295.000

Bestand an Bedarfsgemeinschaften im Vorjahresvergleich: +7.000

Bestand an Personen in Bedarfsgemeinschaften im Vormonatsvergleich: -59.000 auf 6.066.000

Bestand an Personen in Bedarfsgemeinschaften im Vorjahresvergleich: -8.000

Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonatsvergleich: -46.000 auf 4.377.000

Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vorjahresvergleich: -8.000

Bestand an nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonatsvergleich: -12.000 auf 1.689.000

Bestand an nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vorjahresvergleich: 0


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 11:23
@def

Vermutlich basiert der größte Teil dieser Bedarfsgemeinschaften nur auf Eltern mit Kindern unter 25. Da kann man ja auch nichts dran ändern.

Speziell die "Partner-Bedarfsgemeinschaft" ist doch aber bestimmt eher die Ausnahme!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 11:27
@Ashert001

Ich denke sie ist keine Ausnahme... nur offiziel kann man sie viel zu leicht wegargumentieren.

Und wie du so schön sagtest, ist doch kein Langzeitarbeitsloser so bescheuert wahre Angaben zu machen wenn er mit ein wenig Geschummel mehr Leistungen abgreifen kann...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 11:52
@def

Hartz 4 ist ja kein Zuckerschlecken. Die 100.000 anonym-arbeitslosen Kapos, die die Arbeitslosen nur zu kontrollieren haben und selber auch nichts reales produzieren, sind doch eigentlich die viel größere Geldverschwendung!

Das Existenzminimum sollte man eigentlich nur auf Partnereinkommen anrechnen die auch wesentlich mehr verdienen. So wie man heute rechnet sitzen aber beide Partner unter Umständen nur knapp über dem Hartz IV Satz, das ist doch einfach nur eine weitere sinnlose Ausbeutung der unteren Einkommensschichten!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 12:01
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Hartz 4 ist ja kein Zuckerschlecken.
Das wäre ja auch noch schöner...
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Die 100.000 anonym-arbeitslosen Kapos, die die Arbeitslosen nur zu kontrollieren haben und selber auch nichts reales produzieren, sind doch eigentlich die viel größere Geldverschwendung!
Das kann man sehen wie man will... ich finde schon das Kontrollen notwendig sind. Und deine Äußerungen hier bestätigen dies auch sehr schön.
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:So wie man heute rechnet sitzen aber beide Partner unter Umständen nur knapp über dem Hartz IV Satz, das ist doch einfach nur eine weitere sinnlose Ausbeutung der unteren Einkommensschichten!
Es ist doch völlig Ritze wieviel der Partner hat. Zusammenwohnen ist immer günstiger als getrennt in 2 Wohnungen... immer! Warum soll man das nicht berücksichtigen?

Und Ausbeutung? Mal im Ernst was beutet man den bei einer Bedarfsgemeinschaft , bestehend aus 2 H4 - Empfängern beispielsweise, aus?

Ausbeutung (englisch Exploitation) ist eine Bezeichnung für Ausnutzung oder Aufbrauchung jeglicher Art, wobei der Begriff besonders auf die Ausbeutung von Menschen durch Menschen bezogen wird. Genauer bestimmt wurde er in marxistischen Theorien als Aneignung fremder Arbeit. Oftmals wurde und wird auch die rücksichtslose Ausnutzung von Menschen als Arbeitskräfte, Ausnutzung von Frauen durch Männer, von Entwicklungsländern durch Industriestaaten, oder von natürlichen Ressourcen durch Profitgier als Ausbeutung thematisiert.



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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 12:11
@def


oki danke dir ;)

hab ich auch gemacht, nur wurde ich nicht so richtig schlau ;)


@cassiopeia88
@ElCativo


also, da sie ein haus besitzt zahlt sie ja keine miete, daher fällt doch der begriff untermieter weg, oder nicht? hier geht es doch mehr um heizkosten und strom? mich würde halt nur mal interessieren, ob sie mit einem nettogehalt von 1500€ für mich aufkommen müsste?

steht mir dann immer noch der regelsatz zu oder nicht?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 12:37
@Android

Also ich hab das mal durchgerechnet auf der Seite die ich Dir gegeben hatte und nein, Du bekommst dann höchstens noch 90 Euro glaub ich waren es bei meiner Schätzung, da ich ja keine genaueren Angaben hatte, als nur diese 1500 Netto.

Es ist halt so, das es in einer Partnerschaft heutzutage (früher bei Sozialhilfe aber auch schon) Automatisch so aussieht, das der eine für den anderen Aufkommen muß !

Dafür ist eine Partnerschafft doch auch da, oder nicht ? Sonst kannst Du doch auch alleine weiter Wohnen.

Bei einer Bekannten war der Partner nur am Wochenende dort, das reichte aber schon um ihn anzurechnen. Wenn Ihr jetzt dann in einem Haus gemeldet seit, dann hat sich das Automatisch erledigt.
Außer halt, Ihr könnt alles getrennt ausweisen.

Schau aber mal in das Forum: http://www.sozialhilfe24.de/forum/hartz-iv-4-alg-ii-arbeitslosengeld-2/ (Archiv-Version vom 21.09.2013)

Da stehen einige dieser Fälle drin und es schreiben dort auch Mitarbeiter. Ist allerdings knallhart dort. Hab mich schon manches mal gewundert was für vorstellungen so mancher Grundsicherungs Empfänger hat.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

10.10.2013 um 12:42
@ElCativo

wow, danke für die mühe. au man.. ca 90 euro? das wäre heftig..
Zitat von ElCativoElCativo schrieb:Dafür ist eine Partnerschafft doch auch da, oder nicht ? Sonst kannst Du doch auch alleine weiter Wohnen.
grundsätzlich hast du recht, nur liege ich niemanden gern auf der tasche.. und schon garnicht, wenn man frisch zusammenzieht. ich glaube, das kann eine beziehung auch auf dauer überstrapazieren...
aus gesundheitlichen gründen ist es auch schwer für mich arbeit zu kriegen.


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