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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.000 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 15:19
TDas "Verhungern" ist im Hartz IV System klar vorgesehen, das besagt einfach die 100%-Sanktion nach § 31 SGB II
Es wird einfach nicht besser... egal wie oft du es wiederholst.

Im Falle der 100% Sanktionierung gibt es Lebensmittelgutscheine.
Zitat von ayAshiayAshi schrieb:Schweigt und zahlt eure Sozialabgaben, aber kommt bitte nie auf die Idee diese auch mal zu beanspruchen, das ist im System nicht gern gesehn.
Deswegen bekommt auch kaum jemand Lohnfortzahlungen, Krankengeld, Frührente, Waisenrente, ALG I, ALG II, Leistungen nach dem Asylgesetz usw. usf. in Deutschland... oh, wait!
Zitat von rockandrollrockandroll schrieb:wie wäre es, wenn man einfach aufhört den fettgeressenen pfeffersäcken nach dem maul zu reden, und seinen gerechten teil an der volkswirtschaft für die gesellschaftliche teilhabe einfordert?
Wieder schön reißerisch... hey ich lass mich auf deine Nivea herab, wenn du vom fettgefressenen Pfeffersack laberst rede ich ab jetzt vom stinkfaulen Schmarotzer...

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 15:21
@def
klar, nur weil einer das glück hatte und einen besseren platz am futtertrog ergattert hat -zufällig- muss es auch nicht so bleiben. der fettsack kann jederzeit da weggeschubst werden, aber flenn mir dann nicht die ohren voll ;)


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15.10.2013 um 15:22
@Ashert001
Das Sozialgericht sah § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II als Anspruchsgrundlage für den Hartz IV Antragssteller. Nach diesem Paragraphen stellt sich die Rechtslage im Hinblick auf die Sicherung des Lebensunterhalts nach Auffassung des Sozialgerichts Bremen wie folgt dar: kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen des Antragstellers noch auf andere Weise gedeckt werden, so hat die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung unter gleichzeitiger Gewährung eines Darlehen zu gewähren. § 23 SGB II statuiert eine Muss-Leistung.

Die ARGE vertrag im zur Entscheidung stehenden Fall die Rechtsauffassung, die Gewährung von Lebensmittelgutscheinen komme nur bei einer Sanktionierung ab 40 % in Betracht. Eine solche Handhabung erklärte das Sozialgericht jedoch für rechtswidrig, da § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II klar auch von einer Leistungsgewährung als Sachleistung spreche, was entsprechende Gutscheine einschließe.

zwar sei der ARGE insofern Recht zu geben, wenn sie darauf hinweist, der Hilfebedürftige müsse mit den ihm gewährten Leistungen auskommen. Die ARGE habe jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen. Dies sei eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, welche unabhängig von den Gründen einer Hilfebedürftigkeit bestehe. Darum sei es nicht zulässig, einem unstreitig mittellosen Hilfeempfänger aus letztlich pädagogischen Gründen ein Darlehen für Lebensmittel zu verweigern. Nicht statthaft ist es gleichfalls, so das Sozialgericht, den Hilfebedürftigen in einer solchen Situation auf eine Lebensmitteltafel zu verweisen, wenn nicht eindeutig feststehe, ob dort ausreichend Lebensmittel vorhanden seien. In den Tafeln sieht das Sozialgericht ein Angebot, dass die staatliche Hilfe ergänzt. Keinesfall könne der Staat seine Verantwortung für die Sicherstellung des Existenzminimums auf diese ehrenamtliche Einrichtung abwälzen.
Du glänzt mit Unwissen.

Ausserdem ist der Fall Andre K. nun wirklich speziell, frage mich wo die gerichtlich gestellten Betreuer waren?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 15:25
@def
klar, nur weil einer das glück hatte und einen besseren platz am futtertrog ergattert hat -zufällig- muss es auch nicht so bleiben. der fettsack kann jederzeit da weggeschuppst werden, aber flenn mir dann nicht die ohren voll ;)
Wieso sollte ich flennen? Wenn sich die Lage so ändert das ich umsatteln muss werde ich das tun notfalls macht man eben nochmal eine Lehre. Bevor ich zuhause vergammel und den ganzen Tag über "das System" flenne kann ich auch was Produktives tun. Musst du aber nicht verstehen... ;)

Und wie kommst du auf die Idee ich wäre fettgefressen? Vielleicht solltest du die eigenen Vorurteile mal überdenken...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 15:32
@def
wer redet von dir. ich rede von system, und den möglichkeiten. von sozialen vereinbarungen und dem GG und du willst mir hier ständig irgendeinen schmarrn aufdrücken, den sich kein mensch aufs brot schmieren kann. verteidigst ungerechtigkeiten und provozierst damit nur sozialen unfrieden, was die gesamte gesellschaft und auch die volkswirtschaft gefährdet, wenn eine kritische masse erreicht ist.

dieses gelutsche ist für hanauer hüher, mehr nicht. den fetten pfeffersäcken würde sicher kein zacken aus der krone fallen, wenn sie hier ein vernünftiges soziales netz installieren würden, wie es vor dem mauerfall hier gewesen ist, aber nein. sie haben es nicht mehr nötig, weil der ostblock kapitulierte und nun der reine sozaildarvinismus gepfelgt wird, nach vorbild der usa. klasse sache, ich wart nur drauf bis sich die ersten gangs bei mir in der stadt formieren, und leute terrorisieren. hoffentlich erwischen sie die richtigen. naja, ansich gibts da keinen falschen, weil auch die, die es haben soweit kommen lassen ihren beitrag geleistet haben


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 15:38
Zitat von defdef schrieb:Im Falle der 100% Sanktionierung gibt es Lebensmittelgutscheine.
Nein die Leute sind dann obdachlos, die 100% Sanktion schließt auch die Miete mit ein, da hat man dann auch keinen Briefkasten mehr, noch einen Cent für Fahrkosten.

Die Leute werden dann nur noch von irgendwelchen Obdachlosenverbänden versorgt, ganz nach deren nach Budgetlage und sofern es die überhaupt in der Nähe gibt.

Das ist keine flächendeckende Sicherstellung des Existenzminimum mehr!

So hat der Gesetzgeber das ja eben vorgesehen!

Nur durch dieses Lebensbedrohende Szenario bekommt man die Millionen Arbeitslosen ja überhaupt brav in die Schlange der Jobcenter, sich da regelmäßig ihre neuen Weisungen abzuholen und vor den Chefs da einen Kniefall zu machen!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 15:42
@Ashert001
Hast du dir meinen Post überhaupt durchgelesen?
Nur durch mehrmaliges wiederholen werden die Lügen auch nicht wahrer!


Es gibt das Recht sich Lebensmittelgutscheine zu besorgen und ein Darlehen zu beantragen, zudem hat der Sanktionierte auch die Möglichkeit auf eine 60% Sanktionierung zu bestehen, wenn dadurch Obdachlosigkkeit abgewehrt wird.


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15.10.2013 um 15:47
Zitat von cassiopeia88cassiopeia88 schrieb:zudem hat der Sanktionierte auch die Möglichkeit auf eine 60% Sanktionierung zu bestehen, wenn dadurch Obdachlosigkkeit abgewehrt wird.
Sie können darauf nicht "bestehen" Sie können die Sanktion nur auf 60% begrenzen wenn sie versprechen, in Zukunft wieder alle Forderungen des Jobcenters zu erfüllen! So ist das im Gesetz beschrieben.

Das ist was völlig anderes und zielt nur wieder nur auf die Unterwerfung der Verweigerer, nach dem sie die 1. und 2. Sanktion bereits ertragen haben.

Wer den Aufforderungen des Jobcenters, sich in irgendwelche Sinnlosmaßnahmen einzureihen definitiv nicht nachkommt, wird nach wie vor in die Obdachlosigkeit geschickt!

An diesem Punkt gibt es viele Suizide in Deutschland, viele haben aber auch vorher erst mal nur das Büro ihres "persönlichen Ansprechpartner" zertrümmert.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 15:52
Da freut sich doch die Zeltindustrie.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 15:53
Und das Stadtbild erst!


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15.10.2013 um 15:53
@rockandroll

Überarbeite deinen Post dann lese ich ihn... so ist er eine Zumutung!

@Ashert001
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Das ist keine flächendeckende Sicherstellung des Existenzminimum mehr!
Oh doch... Lebensmittelgutscheine stellen genau das sicher.

Also, auch für die letzten Tiefflieger nochmal die Rechtslage:

http://www.hartz-iv.info/ (Archiv-Version vom 06.10.2013)

Verstößt der ALG II-Bezieher gegen bestimmte Pflichten, muss er mit der Verhängung von Sanktionen (Strafmaßnahmen) rechnen. Das Gesetz hält in § 31 SGB II einen ganzen Katalog von infrage kommenden Sanktionsmitteln bereit. Sie richten sich nach der Art und Schwere der Pflichtverletzung, die dem Leistungsempfänger zur Last gelegt wird. Als Folge können sie zu Kürzungen der ALG II-Leistungen, aber auch zu ihrem völligen Ausschluss führen.

Problematisch dabei ist, dass bereits die geringste Kürzung der Hartz IV Leistungen den Hilfebedürftigen unter das Existenzminimum setzt.

Wichtig: Zwar haben Jobcenter einen gewissen Ermessensspielraum bei der Verhängung von Leistungskürzungen, dennoch muss dieser eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung vorangehen. Es reicht nicht aus, wenn der Sachbearbeiter schreibt, dass bei Pflichtverletzungen Sanktionen drohen. Die Belehrung zu den Rechtsfolgen muss je Einzelfall konkret, verständlich und ausreichend begründet erfolgen. Ansonsten ist die Verhängung von Strafen nichtig und der Leistungsbezieher sollte Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid einlegen. Zu der Rechtsfolgenbelehrung gab es bereits Urteile vom LSG Hamburg (Az. L 5 AS 78/09 vom 18.08.2010) sowie SG Gießen (Az. S 29 AS 676/11 vom 14.01.2013).

~~~~

Jetzt kommt deine dubiose Obdachlosigkeit, hier bei den U25ern:

~~~~

Sanktionen bei Hartz IV Beziehern U25

Leistungsempfänger unter 25 Jahren unterliegen verschärften Sanktionsandrohungen, wenn sie gegen ihre Verhaltenspflichten (etwa zum Arbeitsantritt) verstoßen. Schon bei einmaliger Pflichtverletzung entfällt für die Dauer von drei Monaten der Bezug der Regelleistungen. Der Leistungsträger übernimmt in dieser Zeit nur die Kosten für Unterkunft und Heizung, die aber unmittelbar an den Vermieter ausgezahlt werden (§ 31 Abs. 3 S.3 SGB II). Der Zeitraum von drei Monaten kann allerdings auf sechs Wochen verkürzt werden, wenn besondere Umstände vorliegen. Zudem besteht auch bei Leistungsempfängern unter 25 Jahren grundsätzlich die Möglichkeit, ergänzende Sach- oder geldwerte Leistungen zu erbringen.

~~~~

Vielleicht sollte man nicht den erstbesten Link wählen und dann auf dubiosen Hetzseiten die Wahrheit vermuten...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 15:55
Zitat von rockandrollrockandroll schrieb:klar, nur weil einer das glück hatte und einen besseren platz am futtertrog ergattert hat -zufällig- muss es auch nicht so bleiben. der fettsack kann jederzeit da weggeschubst werden, aber flenn mir dann nicht die ohren voll ;)
achso: Zufällig. Jetzt ist also das Problem das man seine Schule beendet, eine Lehre macht, sich davor aber erkundigt wie zukunftsicher das ganze ist, sich weiterbildet, 50-60 Stunden die Woche arbeitet, engagiert ist und ein wenig Intelligenz mitbringt und sich an ein paar Regeln hält - Zufall...
ok verstehe.
Es gibt genügend gutverdiener und "reiche" die den Weg nach unten gemacht haben, und es gibt genügend die jetzt gut verdienen obwohl sie von unten kommen... alles Zufall.

also wenn ich hier manche höre mit System, Fortschritt und Gleichberechtigung etc. stellt sich bei mir langsam ein Konsens ein: Es wäre am allerbesten wir hätten alle nach der Erfindung des Feuers aufgehört. Dann würden wir weitere in Höhlen und Strohütten leben und alle wären gleich.
Und der der sich vielleicht bei der Höhlensuche etwas weiter raus wagt, eine schön große findet. direkt in einem super Jagt- und Sammelgebiet, wird sich dann aber sowas von etwas anhören können wenn er nicht teilt!
Zitat von cassiopeia88cassiopeia88 schrieb:Hast du dir meinen Post überhaupt durchgelesen?
Nur durch mehrmaliges wiederholen werden die Lügen auch nicht wahrer!
@cassiopeia88
gibs auf, er wird davon nicht abrücken, er wird nicht sehen wie gut es den Menschen hier geht. Es hat seinen Grund warum im Jahr 2012 ca. 1Mio Menschen nach deutschland gezogen sind. Er kann nicht verstehen das von 3Mio Arbeitslosen 60 000 saktioniert werden - das in diesen 60000 Fällen sich nicht an eine Regel gehalten wurde, er wird sagen das dies zu Unterwerfung genutzt wird und seiner Meinung nach muß man sich nicht an Regeln halten! In keine anderen Land der Welt ist die Grundversorgung dermaßen sichergestellt wie hier in Deutschland, das reicht aber nicht da man sich an gewisse Verhaltensregeln halten muß. In warscheinlich 100 Ländern dieser Erde - wenn nicht noch mehr - würden sie sich den Arsch ablachen über solch eine Denkweise.
PS: ich hab mal einen kennengelernt, der kam zu uns in die Firma und wollte sich nur nen Stempel abholen das es in der Firma keine freien Stellen gibt. Er hat gesagt er macht das einmal die Woche und dann hat er seine Ruhe und bekommt seine Bezüge und kommt dabei noch an die frische Luft. Natürlich hat er auch nicht mal gefragt ob es eine Stelle gäbe oder Bewerbungsunterlagen für den Fall der Fälle dabei.
Wer den Aufforderungen des Jobcenters definitiv nicht nachkommt, wird nach wie vor in die Obdachlosigkeit geschickt!
Darf ich dich mal fragen ob du dich an Gesetze oder Regeln hälst die von irgendwem aufgestellt werden? Frau, Freundin? StVo?


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15.10.2013 um 15:57
@def

Stell dir mal vor: Man kann auch im gesetzlichen Rahmen eine schlechte Sozialpolitik betreiben.


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15.10.2013 um 15:59
@Ashert001
Also ist niemand gezwungen zu verhungern, oder?
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:das ist was völlig anderes und zielt nur wieder nur auf die Unterwerfung der Verweigerer
Unterwerfung, wenn ich das schon höre. Es ist also unzumutbar für einen Arbeitslosen, sich entweder selbstständig eine Beschäftigung zu suchen oder ein Arbeitsangebot des JC anzunehmen?

Den ganzen Tag zuhause zu sitzen ist natürlich angenehmer, als beschäftigt zu werden?


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15.10.2013 um 15:59
@abschied

Stell dir vor, man kann sich an Regeln halten und wird nicht sanktioniert... befolgt man natürlich die Ratschläge der Hartzer-Pros hier und bockt wo man nur kann, darf man sich nicht wundern...


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15.10.2013 um 16:00
@cassiopeia88

Es wird der Zeitpunkt kommen, da muss der JC Mitarbeiter die H4er daheim aufsuchen und ihnen nebenbei noch den Popo abwischen... alles andere wäre ja unzumutbar...


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15.10.2013 um 16:01
Zitat von defdef schrieb:Stell dir vor, man kann sich an Regeln halten und wird nicht sanktioniert... befolgt man natürlich die Ratschläge der Hartzer-Pros hier und bockt wo man nur kann, darf man sich nicht wundern...
Dein Problem ist irgendwie, dass du von deinem Freundeskreis auf alle anderen H4-Bedürftigen schliesst. Die Welt ist nicht RTL II.


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15.10.2013 um 16:06
@abschied

Was hat der hier breitgequatschte Dünnpfiff mit meinem Freundeskreis zu tun?

Blätter mal ein bisschen und lass dir den polemischen Bockmist nochmal auf der Zunge zergehen der hier teilweise in den Thread gebreit wurde... und dann sag mir nochmal allen Ernstes, dass es smart ist das hier für bare Münze zu nehmen!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 16:12
Zitat von defdef schrieb:Blätter mal ein bisschen und lass dir den polemischen Bockmist nochmal auf der Zunge zergehen der hier teilweise in den Thread gebreit wurde...
Das tu ich aber nur, wenn du mir mit Sanktionen deiner Freundlichkeit drohst.


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def ehemaliges Mitglied

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15.10.2013 um 16:14
@abschied

Sagst du mir bescheid wenn ich es irgendwie witzig finden soll?


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15.10.2013 um 16:17
Zitat von defdef schrieb:Sagst du mir bescheid wenn ich es irgendwie witzig finden soll?
Nein.


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15.10.2013 um 16:17
Zitat von defdef schrieb:Stell dir vor, man kann sich an Regeln halten und wird nicht sanktioniert...
kann ich absolut bestätigen!
seit ich letztes Jahr wegen Krankheit von der Selbstständigkeit in HartzIV gelandet bin, hatte ich nie irgendwelche Probleme mit dem Job Center.
Ich hatte/ habe Fall-Betreuer die sich echt mühe gegeben haben mir zu helfen.
Ich hab oft genug gehört das es anders ist, aber meine Erfahrung sagt das man mit denen Reden kann und das sich Ehrlichkeit auszahlt.
Sonst hätte ich wohl nicht den Tipp bekommen das die von mir angestrebte Umschulung sich auch über einen Antrag bei der DRV realisieren lässt. Ergebnis Ich hab sogar noch eine Reha vorher und kann nächstes Jahr starten.
Hätte ich mich quer gestellt dann hätte ich mich wohl einfach wieder in meinen alten Beruf bewerben müssen


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 16:18
Ich selbst lebe jetzt seit 5 Jahren von Hartz 4 und das recht gut. Ich bin mir natürlich darüber bewusst, dass ich der Bodensatz der Gesellschaft bin, doch was solls.Durch meinen Behinderungsgrad von 60 will mich niemand haben, auch wenn ich es versucht habe.Hunderte Bewerbungen habe ich geschrieben, hunderte Absagen habe ich bekommen.Bin gelernter Dreher, aber ich will nach all diesen Niederlagen auch gar nicht mehr arbeiten.

Lieber schlaf ich bis mittags, stehe gemütlich auf und trinke in der Stadt erstmal Kaffee.Schau mir die Leute an, die gestresst zur Arbeit hetzten und lehn mich nochmal zurück.

Selbst wenn ich mich noch motivieren könnte zu arbeiten, was ist schon meine Perspektive?Zeitarbeit, eine unbezahlte Praktikumskette?Nein da bleib ich lieber liegen, geh hin und wieder mal zum Arbeitsamt und mache der Frau dort klar, dass ich Ausschussware bin.

Arbeitsmaßnahmen mache ich nicht mit und lasse mich krankschreiben, warum sollte ich Arbeit tun für einen Euro?Ich hab damals 3000 Mark verdient für ehrliche Arbeit.Und jetzt gibt es Maßnahmen...war mal in einer, dort saß ich 8 Stunden rauchend in einem Gewächshaus, das war schon die ganze Tätigkeit, ohne mich.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2013 um 16:19
Zitat von cassiopeia88cassiopeia88 schrieb:schon höre. Es ist also unzumutbar für einen Arbeitslosen, sich entweder selbstständig eine Beschäftigung zu suchen oder ein Arbeitsangebot des JC anzunehmen?
Selbstständig suchen heißt das man Zeit, Volumen und die Ortswahl selber bestimmt!

Genau dem mach das JC aber ein Strich durch die Rechnung, es will dich nur so schnell wie möglich aus der Statistik haben und drängt dich dafür in jeden Minijob oder alternativ jede 1€-Sinnlosmaßnahme und auch ohne jeden Verhandlungsspielraum, etwa nach gescheiterten Lohnverhandlungen die Stelle auch abzulehnen.

So definiert sich "Zwang" nicht "Selbstständigkeit"
Zitat von cassiopeia88cassiopeia88 schrieb:Den ganzen Tag zuhause zu sitzen ist natürlich angenehmer, als beschäftigt zu werden?
Wenn die Beschäftigung nur aus rein subventionierten aus dem Nichts geschaffenen 1-Euro Parkplätzen besteht ganz sicher, dann muss der Arbeitslose einfach anders kreativ beschäftigen.

Es gibt viele Formen der Nachbarschaftshilfe und ehrenamtlichen Tätigkeiten in denen man gern gesehen ist, da muss man doch mal aufhören die Welt nur in ihrem völlig mit Leiharbeitern überfüllten Arbeitsmarkt zu sehen!

Der Witz ist ja, jeder kann sagen "Alle" sollen arbeiten, im Grunde aber auch niemand "wofür"

Welche Regale sind denn jetzt leer oder welche Dienstleistung wird jetzt nicht erbracht?

Wo sind eigentlich die physischen Löcher in diesem Land, welches die Arbeitslosen angeblich ständig stopfen müssen? Wir leben doch nicht mehr im Wiederaufbau Anno 1945!

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def ehemaliges Mitglied

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15.10.2013 um 16:20
@Sturmgeweiht
@Missesfee

Danke für die Beiträge.

:)


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