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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.006 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:06
@iku

jetzt bin ich schon menschenverachten. die stelle muß du mir mal zeigen wo ich menschenverachten bin!

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iku ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:06
@stupormundi

Er war im Heim, hab ich doch schonmal geschrieben, jetzt arbeitet er bei seinem Kumpel, der einen eigenen Laden hat, ohne Vitamin B hätte er wohl nix bekommen.


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iku ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:06
@dasewige

Du findest es in Ordnung Menschen das Existenzminimum zu kürzen, was ist daran nicht menschenverachtend?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:07
@iku
ehrlich verstehe nicht warum es zu viel Verlangt ist bestimmte Pflichten zu erfüllen wenn ich Staatliche Hilfe in Anspruch nehme
Ich bin auch im Sommer zu einer Einstufung für meine Reha gegangen 6 Wochen lang 5 Tage die Woche und hab dafür nichts anderes als Fahrgeld bekommen.
Ich will was also muss ich dafür auch eine "Leistung" erbringen, das sollte eigentlich nichts Sein worüber man sich Aufregt


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iku ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:07
@Missesfee

Es ist nicht okay, das Existenzminimum zu kürzen, das ist alles was mich stört.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:09
@iku
Zitat von ikuiku schrieb:Du findest es in Ordnung Menschen das Existenzminimum zu kürzen, was ist daran nicht menschenverachtend?
wer seinen pflichten nicht nachkommt hat eben mit konsquenzen zu rechnen.

das würde mir genauso ergehen wenn ich meinen pflichten nicht nachkomme.

also was ist daran menschenverachten?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:09
Aber wenn ich nichts dafür geleistet habe muss ich halt auch dafür bestimmte Pflichten erfüllen oder mich zumindest darum kümmern, mit den Leuten im Jobcenter kann man vernünftig reden und mit denen an der Hotline überwiegend auch!


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iku ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:12
@dasewige

Ja, was ist daran nur Menschenverachtend *kopfschüttel* Tausch mal einen Tag mit so jemanden und dann sehen wir weiter.

@Missesfee
Zitat von MissesfeeMissesfee schrieb:Aber wenn ich nichts dafür geleistet habe muss ich halt auch dafür bestimmte Pflichten erfüllen
Unsere verfassung sichert jedem ein Existenzminimum! Und dafür hat man keine gegenleistung zu erwarten


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:15
@iku
kannst du mir sagen wo das in der verfassung steht das man auch leuten geld geben muss wen sie schmarotzen wollen? Würd mich brennend interessieren.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:16
@iku
In was für einem Heim?
Und auch im Heim hat er ja von irgentwas gelebt.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:18
@iku
du kapierst es einfach nicht!

erfülle deine pflichten = keine konsequenzen

vernachlässig deine pflichten = konsequenzen

da gibt es doch nur eine entscheidung!

desweiteren, verhungern wird keiner, selbst der sanktionen erhält. es werden die geldleistungen des regelsatzes sanktioniert und somit muß man einen antrag auf essenmarken stellen. man muß sie aber auch beantragen und nicht warten bis sie einen in den mund fliegen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:21
@dasewige

Ich bin noch Da *g* Aber auf so manches geh ich halt nicht ein, wenn derjenige nicht mal mehr alles genau zuordnen kann wer was geschrieben hat.

Ich würde auch mal gerne etwas von IHM selber dazu hören und nicht nur etwas was ihm erzählt wurde, oder was er gehört hat oder was auch immer.

Ich hatte selbst bis auf bei meinem Sohn damals wegen ab 15 Jahre und so keinen Kontakt mit diesem "Amt" habe aber vielen bei den Sachen die gemacht werden müssen geholfen, da waren dann auch nur 1-2 von der Sorte bei, warum muss ich dieses denn oder jenes, grade die jüngeren sind da absolut neben der Spur.

Kannte da auch einen, der blieb dann lieber bis 30 im Hotel Mama, statt sich auf die eigenen Beine zu stellen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:22
@interrobang

Mich auch, mich auch.

Aber man kann sich anscheinend das GG so auslegen um seinen Standpunkt als Richtig zu erachten.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:23
@interrobang

Wurde hier im thread schon verlinkt,

@stupormundi

In einem Kinderheim, wieso?

@dasewige

Klar ist schon jemand aufgrund dessen verhungert, wurde hier schon besprochen und auch verlinkt.

Du kapierst es nicht

Fürs Existenzminimum hat man keine Gegenleistungen zu erwarten! Nimmt ihnen alles weg und sie holen es sich bei euch ;) Ein andere user hat es mal auf den Punkt gebracht, Hartz4 ist sogesehen auch eine Art Schutzgeld ^^


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:24
@ElCativo

es gibt eben menschen für die sind wörter wie struktur und selbstverantwortung, pflichten usw ganz böse menschenverachtende wörter. aber nur wenn es sie selber betrifft!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:24
@iku

Diese Sachen wurden hier auch schon alle wiederlegt, es lag an den Umständen und nicht an ALG2


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:25
@iku
ach dan is gut wen es irgentwo auf den 500 seiten steht :D
wie ist der den verhungert? schaffte er es nicht die essensmarken zu beantragen?


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iku ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:25
@ElCativo

Es lag daran dass man Psychisch kranken Menschen ihr Existenzminimum entzogen hat und die sich sich nicht zu helfen wussten, rechtfertige dieses widerliche Vorgehen nicht! Sonst bist du auch nicht besser


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:26
@iku
wo steht das, dass man für das existensminimum keine pflichten erfüllen muß?

aber eine genau gesetzes angabe!


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iku ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.11.2013 um 15:28
@dasewige

Glaube das müsste es sein.
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.

Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html


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