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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.06.2014 um 20:27
@kaffeejunkie
Alles klar.
Ist schon mal interessant, das alles auch aus der anderen Perspektive zu sehen. :)

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.06.2014 um 21:01
@Optimist

Ja - und vorallem wichtig.
Und im Internet findet man zig solcher Berichte, allerdings liegt es mir nun fern die hier alle zu posten.
Jeder hüte sich, wenn der Fallmanager mal spricht.
Und es kommt durch die ganzen körperlichen Übergriffe nun immer öfter vor, das das Jobcenter bzw deren Mitarbeiter mal Stellung dazu beziehen.

Denn wenn solch ein Zeitungsartikel die Runde macht - hört man leider zu oft "ich kann nachvollziehen warum der/die vermöbelt wurde"
Ne - kann man nämlich nicht !
Hinter den Entscheidungen die getroffen wurden, stecken Menschen.
Menschen mit Familie und Privatleben.
Ich will mal behaupten das nahezu jede Entscheidung getroffen wurde, weil es anders nicht ging.
Nicht um demLeistungsbezieher schaden zuzufügen.
Wer Bosheit unterstellt, trägt sie zuweilen meist selbst in sich.
Menschen machen auch Fehler - aber es gibt genug möglichkeiten die verbal im erwachsenen Umgang aus der Welt zu schaffen. Ist das nicht möglich, geht man zum Teamleiter, dann zum Chef, dann zum Rechtsanwalt.

Nichts anderes tut die Gegenseite auch wenn sie nicht weiter wissen.
Man wendet sich bei Fragen an Kollegen, Teamleiter oder Chef.

Wenn mans mal ganz rational betrachten möchte , sitzen beide Partein am selben Hebel.
Statt wie bekloppt daran rumzureissen, könnte man ja mal versuchen sich den Hebel im wechsel zuzuspielen.
"ich tu was für dich - tu du was für mich"
"ich zeig Eigeninitiative - du hilfst mir weiter bei der suche"


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.06.2014 um 21:05
Ein Fallmanager kümmert sich grundsätzlich um arbeitsmarktferne Arbeitslose, Arbeitsdruck und Integrationsplanungen finden dort seltenst statt.

Diesen Hinweis und die Unterscheidung Fallmanager und Arbeitsvermittler berücksichtigen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.06.2014 um 21:14
@capspauldin

In Berlin sitzen die sogar in Unterschiedlichen Häusern.
Ganz weit ab voneinander.
Allerdings Fallmanager hier nicht nur langzeitarbeitslose, sondern auch schwer vermittelbare.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.06.2014 um 21:16
Ja da hast du durch ausrecht,ich würde wahrscheinlich auch so reagieren:p


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.06.2014 um 21:22
?


äh


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.06.2014 um 21:23
@kaffeejunkie

Richtig, sie koordinieren zb die Schuldnerberatung oder Entgiftung.
Heisst im Umkehrschluss, wenn man etwas gegen die EV des Fallmanagers hat, hat man oft wenig Interesse daran seine Probleme zu lösen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.06.2014 um 21:30
@capspauldin

Ja, das Problem anzusprechen ist sinnvoll, vllt versteht der ein oder andere besser.

Denn hier schreiben ja meist jüngere Menschen, die eigentlich flexibel zu sein haben.
Und die sind kein Fall für den Fallmanager.
Arbeit finden - und wenn es nur eine Hilfstätigkeit ist - ist in der Altersgruppe nicht unmöglich, wird aber gern hier so tituliert


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.06.2014 um 21:59
@kaffeejunkie

Nein dass sehe ich schon differenziert. Es gibt Hemmnisse in der Vermittlung bei 18,25,55 jährigen, wenn sie da sind sollte man sich dran geben diese zu beheben.

Ob es nun eine Hilfskraft ist oder ein Facharbeiter ist da vollkommen irrelevant.
Es gibt Fälle wo der primäre Punkt nicht die Arbeitssuche ist. Jedoch heisst es dann sich zielgerichtet um seine Probleme kümmern.

Die Flexibilität der Hilfsarbeiter ist richtig und vollkommen korrekt, nur wird der Pool der potentiellen Hilfskräfte immer größer.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

02.06.2014 um 22:05
@capspauldin

Du sprichst da jetzt aber von den unter 25 jährigen und die hsben ihren eigenen Vermittlungs und Betreuungsbereich.
Der beschäftigt sich ganz anders und viel intensiver mit ihnen als die eigentliche Arbeitsvermittlung das tut.
Die Suchbreite ist eine ganz andere weil dort auch nochmal Schulen im Fokus liegen können oder eine Ausbildung.
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Es gibt Fälle wo der primäre Punkt nicht die Arbeitssuche ist. Jedoch heisst es dann sich zielgerichtet um seine Probleme kümmern. 
Stimme ich dir ja auch zu - ich sprach ja auch von Arbeitssuchenden und nicht allgemein von Leistungsbeziehern.
Natürlich muss man körperlich und geistig fit sein um in den Arbeitsmarkt gleiten zu können.
Und Hochachtung für jeden Fallmanager der dabei hilft.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

04.06.2014 um 09:54
Ich hätte mal eine Frage (hab den ganzen Thread nicht gelesen, obs schon mal darum ging).
Wenn jemand gekündigt wird, hat er ja nun anspruch auf arbeitslosen geld 1.
Nun habe ich gehört, dass wenn ihr gekündigt werden würde, sie keinen Anspruch hat, weil sie noch Ersparnisse auf eniem konto hat, die sie gerade anspart um das Haus bei den eltern wo sie mit wohnt zu renovieren.
Ist das wirklich so? Immerhin hat sie ja nun regelmäßig in die versicherung einbezahlt. Ich dachte diese rigerose Abbauen von Ersparten wird erst genutzt, wenn man in hart4 geraten kann?
Wie sieht da die gesetzliche Regelung aus?

Krass fand ich auch letztens ein Mitarbeiter, der meinte, dass er kein hatz 4 kassieren kann weil er ne Lebensversicherung hat.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

04.06.2014 um 10:04
@Dawnclaude

Genau wegen sowas sollte man sein Vermögen beiseite schaffen, denn was der Staat nicht weiß, macht ihn nicht heiß. Man hat weniger Scherereien und behält seine Kohle.
Hartz IV ist Armut per Gesetz und auf so ein Gesetz ist zu scheissen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

04.06.2014 um 12:53
@Dawnclaude
Sie dürfen als Empfänger von Hartz 4 unter folgenden Bedingungen Vermögenhaben:

für hilfebedürftige minderjährige Kinder liegt der Freibetrag bei 3100 Euro. Freibetrag heißt, soviel dürfen Sie haben und bekommen dennoch Hartz4 - aber mehr darf's nicht sein.bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750  Euro.Für jedes Mitglied einer BG gilt über die (mindestens) 3100 EUR Grundfreibetrag hinaus ein Betrag von 750 EUR für notwendige Anschaffungen. können Sie nach der Formel "250 Euro x Lebensjahre" für eineLebensversicherung oder Rentenversicherung ansparen. Bedingung: die Versicherung wird erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Diese Bedingung muss im Versicherungsvertrag stehen - das Arbeitsamt prüft. Die Höchstgrenze dieses Freibetrags liegt bei 16.250 Euro.Andere Geldanlagen und alles, was Sie ansonsten zu Bargeld gemacht haben, ist nicht geschützt. Erst wenn es weg ist, kommt Geld vom Amt.
Bitte schön :)
Privilegiertes Vermögen" wird extra geregelt

Bisher war es ja ganz einfach. Jetzt kommt noch so genanntes "privilegiertes Vermögen" dazu. Dazu zählen bestimmte Geldanlagen, Wertgegenstände und Immobilien.

Bei Hartz 4 gilt: privilegiertes Vermögen ist innerhalb nachfolgender Richtwertemeist sicher. Das heißt, es wird nicht als Einkommen angerechnet. Und was soll dann 'meist sicher' bedeuten? Das Gesetz fordert, dass das Vermögen 'angemessen' ist. Stichwort: "Florida Rolf". Sie erinnern sich? :)

Ein angemessenes Haus dürfen Sie behalten. Ein angemessenes Auto dürfen Sie weiter fahren. Und was heißt angemessen? ... Das ist eine gute Frage! Dafür gibt esRichtwerte Es kann aber sein, Sie können Vermögen behalten, auch wenn es die folgenden Grenzwerte übersteigt.

Das geliebte Auto bis zu einem Wert von 7500 Euro - dürfen Sie in der Regel behalten (Az.: B 14/7b AS 66/06 R)Das selbst genutzte eigene Haus bis 140 m² Wohnfläche, 200.000 Euro Gesamtwert im ländlichen Bereich dürfen Sie behalten. Untervermietung oder wenn Sie solch ein Haus ganz allein bewohnen, macht die Sache schon fraglich. Dann wird im Einzelfall geprüft: muss doch verkauft werden? Müssen Teile des Hauses oder Grundstücks verkauft/ vermietet werden? ...das selbstgenutze Wohneigentum darf (in der Regel) ein Grundstück von bis zu 500 m² (im Stadtgebiet) oder 800m²  (auf dem Land) haben.Den geerbten Biedermeiersekretär (und andere Wertgegenstände) dürfen Sie behalten. Aber Ihren Picasso ... stellen Sie lieber hinter den Schrank, wenn das Sozialamt zu Besuch kommt.Riesterrente - ist ok, wird ja gefördert. Die dürfen Sie behalten.



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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

04.06.2014 um 12:57
@El_Gato

Du rätst einem User sich Strafbar zu machen.
Scheiss meinetwegen auf Gesetze wie dir danach ist, aber halte damit inne.
Interessiert hier niemanden, wie wenig du dich den Gesetzen anpassen kannst.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

04.06.2014 um 13:03
@Dawnclaude
Zitat von DawnclaudeDawnclaude schrieb:Ich hätte mal eine Frage (hab den ganzen Thread nicht gelesen, obs schon mal darum ging).
Wenn jemand gekündigt wird, hat er ja nun anspruch auf arbeitslosen geld 1.
Nun habe ich gehört, dass wenn ihr gekündigt werden würde, sie keinen Anspruch hat, weil sie noch Ersparnisse auf eniem konto hat,...
Bei Dir geht es ja, wie Du geschrieben hast, erst mal "nur" um Arbeitslosengeld 1 und NICHT um "Hartz4" bzw. Arbeitslosengeld 2, oder?

Bei Arbeitslosengeld 1 hat man - soviel ich weiß - Anspruch auf die volle Leistung, AUCH wenn man Vermögen HAT.
Oder liege ich da jetzt falsch @kaffeejunkie ? (hab Deine Zitate jetzt nicht alles durchgelesen, im Moment keine Zeit)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

04.06.2014 um 13:04
@Optimist

Oh ja stimmt, da habe ich mich jetzt verlesen.
Habe auf die schnelle ALG2 gelesen.
Ich schau nochmal schnell nach ob ich was finde.
Danke :)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

04.06.2014 um 13:05
@kaffeejunkie
okay. :)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

04.06.2014 um 13:07
Zitat von DawnclaudeDawnclaude schrieb:Krass fand ich auch letztens ein Mitarbeiter, der meinte, dass er kein hatz 4 kassieren kann weil er ne Lebensversicherung hat.
...jap , kommt auf deren Höhe an.
Zitat von DawnclaudeDawnclaude schrieb:Wenn jemand gekündigt wird, hat er ja nun anspruch auf arbeitslosen geld 1.
...ja, sollte aber der Lohn so niedrig gewesen sein das die Person gleich noch auf zusätzliche Leistungen angewiesen ist kann es gleich wieder ganz anders aussehen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

04.06.2014 um 13:08
Beim ALG1 spielt das Vermögen keine Rolle - wenn du Anwartschaftszeiten erworben hast, bekommst du dein dir zustehendes ALG1 ohne dass dein Vermögen hierzu herangezogen werden muss.

Anders beim ALG2 (Hartz4) - dies ist eine Transferleistung, die sich nach der Bedürftigkeit richtet. Das Schonvermögen ist Lebensalter x 150 Euro + 750 Euro für notwendige Anschaffungen. 
Beispiel:
Lebensalter ist 30 also rechnet sich das Vermögen 30x150+750 = Schonvermögen
@Optimist
@Dawnclaude

Habe ich nun in einem Hilfeforum gefunden auf die Schnelle.
Deckt sich auch mit meinem Wissen dazu.
Bei ALG1 spielt es keine Rolle.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

04.06.2014 um 13:10
@kaffeejunkie
@Dawnclaude

...ja aber ihr müsst hierzu beachten das viele mittlwerweile aufgrund extrem niedriger Löhne gleich noch zusätzliche/ergänzende H4 Leistungen zum ALG1 beantragen müssen. Da schaut es dann nämlich wieder nen bischen anders aus.


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