Wittenberger klagte erfolgreich gegen Sperrung seiner Hartz-IV-Bezüge
Jobcenter muss gekürzte Stütze nachzahlen
Weil er 2011 den Arbeitsantritt im Schaugarten an der Elbe in Wittenberge verweigerte, sperrte das Jobcenter Prignitz Andreas G. 30 Prozent seiner Hartz-IV-Bezüge. Dies ließ sich der arbeitlose Mann jedoch nicht gefallen. Er reichte Klage vor dem Sozialgericht Neuruppin ein - und bekam nun Recht.
Wittenberge. Vor dieser "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" hatte es Andreas G. aus Wittenberge von vornherein gegraust. Er sollte im Schaugarten an der Elbe in Wittenberge arbeiten und befürchtete das Schlimmste: Unbezahlte Mehrarbeit, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen, vor allem aber fehlende Perspektiven nach dem Ende der Maßnahme. Er verweigerte den Arbeitsantritt. Das Jobcenter Prignitz seinerseits sperrte dem Mann für drei Monate 30 Prozent seiner Bezüge.
Das war im Jahr 2011. Andreas G. hatte dagegen vor dem Sozialgericht Neuruppin geklagt und jetzt Recht bekommen. Die Sanktion muss zurückgenommen werden, G. erhält das Geld nachgezahlt. "Das ist ein Signal an viele Menschen, die sich in ähnlichen Situationen befinden", sagt Andreas G.
Richter sehen im Urteil keine Signalwirkung
Diese Sicht teilen die Neuruppiner Sozialrichter zunächst nicht. "Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung", heißt es in der Urteilsbegründung.
Dennoch lassen einige der im Urteil getroffenen Feststellungen aufhorchen: Es sei nicht erkennbar, inwiefern die Teilnahme an der Maßnahme dem Kläger wieder in Arbeit hätte bringen können. Das aber sei das "Endziel" einer jeglichen Mehraufwandsentschädigung (MAE), schreiben die Richter. Zudem hätte erkennbar sein müssen, dass die Arbeitsgelegenheit im Schaugarten am Wittenberger Elbdeich "erforderlich" gewesen sei, um G. wieder in Arbeit zu bringen.
Doch für die geplante Arbeit Andreas G.s sei weder eine Prognose seiner Eingliederung auf dem regulären Arbeitsmarkt vorhandenen gewesen noch ein Konzept dafür. Daher stelle sich "die Frage, welchem Zweck die Maßnahme dienen sollte", bemerken die Richter. Vielmehr stelle sich jedoch die Frage, "ob eine Absenkung (der Leistungen - Anm. d. Red.) auch dann erfolgen kann, wenn eine Arbeitsangelegenheit offenbar lediglich als Versuch gestartet wird, wie der Leistungsberechtigte auf eine solche reagiert", schrieben die Richter ins Urteil und damit dem Jobcenter ins Stammbuch. Als Beleg wird angeführt, dass dem Kläger später keine weiteren Maßnahmen mehr angeboten wurden.
Hartz-IV-Empfänger sollte Aufgaben der Stadt übernehmen
Schließlich hegt das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass die Maßnahme überhaupt "zusätzlich" im Sinne des Sozialgesetzbuches gewesen sei. Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass Arbeiten gefördert werden, die regulär von gewerblichen Betrieben ausgeführt werden können. Andreas G. hätte Folgendes tun sollen: Bepflanzung von Beetflächen, Sauberhalten der Beete; Erneuerung der Rasenflächen, Beseitigung von Wildwuchs, Pflege der Bäume, Sträucher und Hecken; Pflege und Reinigung des Flussverlaufs "Elbe" sowie sonstige Tätigkeiten aus dem Landschaftsbereich. Das aber seien Tätigkeiten, die üblicherweise dem Betreiber der Anlagen obliegen. Im Jahr 2011 war das die Stadt Wittenberge.
Geschäftsführer des Jobcenters weist Vorwürfe zurück
Alles in allem ein denkwürdiges Urteil gegen das Jobcenter Prignitz. Müssen MAE künftig ganz anders geplant werden? Geschäftsführer Thomas Puth stimmt dem Gericht vor allem darin zu, dass es sich um einen Einzelfall handelt. "Wir konnten in dem Verfahren nicht hinreichend beweisen, dass es sehr wohl konkrete Eingliederungsziele gab. Aber bei uns gilt das gesprochene Wort, und nach drei Jahren ist es so gut wie unmöglich, Einzelheiten von damals zu dokumentieren." Den Vorwurf, der Schaugarten sei keine "zusätzliche Tätigkeit", weist Thomas Puth zurück. "Einziges Ziel des Schaugartens war es, dort Arbeitsgelegenheiten für Kunden anzubieten, die sich wieder an einen strukturierten Tagesablauf gewöhnen sollen." Im Übrigen lasse das Jobcenter solche Tätigkeiten von der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkerschaft und bei Grünarbeiten vom Garten- und Landschaftsgartenverband prüfen. Keine der Institutionen habe Einwände geltend gemacht, versichert Thomas Puth.
7.694 erwerbsfähige Leistungsberechtigte betreut das Jobcenter Prignitz
Inzwischen werde die MAE nur noch sehr individuell auf die Bedürfnisse der Langzeitarbeitslosen zugeschnitten. Derzeit biete das Jobcenter pro Jahr 600 Plätze in MAE an, die dann von 800 bis 900 Personen besetzt würden. 7694 "erwerbsfähige Leistungsberechtigte" betreut das Jobcenter Prignitz insgesamt. "Wir werten das Urteil natürlich aus. Rechtsmittel hat das Gericht nicht zugelassen", sagt Thomas Puth.
Andreas G. sagt: "Die wollen nicht, dass mein Beispiel Schule macht."
Von Andreas König
http://www.maz-online.de/Lokales/Prignitz/Jobcenter-muss-gekuerzte-Stuetze-nachzahlen (Archiv-Version vom 15.07.2014)