Vor dem heutigen Prozessauftalt sind einige Artikel mit aus meiner Sicht interessanten Informationen erschienen.
Selbst im Fall einer Verurteilung gibt es praktisch keine Hoffnung auf finanziellen Schadenersatz, da der mutmaßliche Islamist voraussichtlich über keine Mittel verfügt.
Quelle:
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/solingen-anschlag-messer-prozessbeginn-100.htmlIch hoffe doch sehr, dass die Opfer dieses Messerangriffes dann von anderer Stelle, durchaus vom Staat/Steuergeldern/Solidargemeinschaft entsprechend entschädigt werden. Ob/welche Regeln es inzwischen? für Opfer von derartigen Angriffen/Anschlägen gibt, weis ich nicht.
Ein Nebenklagevertreter (=RA eines der Opfer) wird wie folgt zitiert:
"Für die ist der Schuldspruch entscheidend: Das Gefühl zu haben, dass man nicht nur ohnmächtig ist, dass der Rechtsstaat sich zu wehren weiß und solche Leute zu Verantwortung zieht."
Weitere im Prozess zu klärende Details seien dagegen weniger relevant: Ob der Angeklagte zum IS gehört oder nicht, sei eher juristisch interessant, so Antonakis weiter.
Quelle:
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/solingen-anschlag-messer-prozessbeginn-100.htmlSo, wie die Beweislage scheint, dürfte eine Verurteilung des Angeklagten doch sehr wahrscheinlich sein. Aus meiner Sicht könnte es auch sein, dass die Opfer darauf blicken, wie sich der Rechtsstaat an anderer Stelle wehr/aufklärt/zur Rechenschaft zieht - ich meine da bspw. den parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Düsseldorf.
Zu den laut Nebenklagevertreter juristischen Details haben WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung recherchiert.
Bereits Jahre bevor H. nach Deutschland kam, ab 2019, soll al H. im Internet Kampflieder und IS-Informationen gesucht und konsumiert haben. In der Folge soll er die Ideologie verinnerlicht haben. Das wollen Ermittler durch die Auswertung eines seiner Handys herausgefunden haben.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/solingen-anschlag-is-102.htmlWeniger eindeutig klingen die Recherchen bzgl. dem Leben des Angeklagten in der Unterkunft.
In Medienberichten hieß es, die Sicherheitsfirma sei eingeschritten wegen einer IS-Flagge an H.s Zimmerwand. Erst im Zuge der Ermittlungen soll zumindest eine kleine Papierzeichnung mit IS-Symbolik gefunden worden sein.
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Ein ehemaliger Mitbewohner soll ihn als radikalisiert wahrgenommen haben. Issa Al H. habe bis in die Nacht Videos über islamistische Kriege angeguckt, er sei oft allein auf dem Zimmer gewesen.
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Manche, die ihn schon länger kannten, teils bereits aus Syrien, erzählten, er sei ihnen noch nicht mal besonders gläubig erschienen. Er habe wenig gebetet, Zigaretten geraucht und im Ramadan nur zehn Tage gefastet.
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Bereits auf Fotos von 2023 soll er mit erhobenem Tauhid-Finger posiert haben, einem Zeichen der Islamisten.
Niemand in Solingen, weder der Sicherheitsdienst noch Bekannte, bekamen offenbar mit, dass Al H. im Februar 2024 eine eigene Telegram-Gruppe erstellte. Den Ermittlungen zufolge soll er dort Videos mit IS-Bezug verbreitet haben, etwa von Enthauptungen. Oder er veröffentlichte islamistische Propaganda - wenn auch wohl ohne große Resonanz.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/solingen-anschlag-is-102.htmlLetztlich wohl wenig überraschend ist der Angeklagte nicht schon lange vor der Tat als eindeutig radikalisierter IS-ler mit klaren Anschlagsplänen zu erkennen gewesen, aber es gab doch immerhin wieder einzelne Zeichen, die vielleicht irgendwer hätte sehen und zu dazu passenden Maßnahmen greifen können.
Als Issa Al H. sich schließlich ungefähr im Juni 2024 entschlossen haben soll, als "IS-Soldat" in den Jihad zu ziehen, da soll er schon länger in zwei islamistischen Telegram-Gruppen aktiv gewesen sein. Am 19. August schließlich, also vier Tage vor der Tat, erreichten ihn laut Ermittlern über einen IS-nahen Kanal auf Telegram Nachrichten mit einer Art Checkliste, wie man Anschläge verübe.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/solingen-anschlag-is-102.htmlAn der Stelle kämpfe ich etwas mit meiner Haltung, dass es private unüberwachte Kommunikation, auch in Gruppen, geben muß und Freiheit (auch der Kommunikation) ein sehr wichtiges gut ist. Sicher ist aber auch Sicherheit sehr wichtig, doch wie genau das abgewogen weden kann (sprich welche Maßnahmen erlaubt sein sollten) ist wohl eine komplexe Frage.
Weniger komplex scheint mir, dass es Kanäle von extremistischen/kriminellen/terroristischen Gruppen/Vereinigungen am besten eigentlch gar nicht mehr (oder nur staatlich infiltriert/überwacht) geben sollte.
Der entscheidende Hinweis, der zur Festnahme des nun Angeklagten führte, entstand nicht durch die Ermittlungen vor Ort, sondern kam offenbar von einem Nachrichtendienst des NATO-Partners Türkei:
Das ändert sich offenbar schlagartig, als am Nachmittag nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung wohl wie aus dem Nichts der entscheidende Hinweis auf Al H. durch einen türkischen Nachrichtendienst zu deutschen Behörden kam - inklusive Foto. Anschließend, so zeigen es interne Zeitabläufe, tragen auch die deutschen Behörden alle Informationen zu al H. zusammen.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/solingen-anschlag-is-102.htmlZur Frage einer möglichen Schuldunfähigkeit hat sich der Angeklagte, anders als gegenüber den Ermittlern, bei einem Psychiater eingelassen. Mit offenbar dem Ergebnis, dass er anders als aus seinem Vorbringen abzuleiten wäre, für voll schuldfähig gehalten wird.
Ausführlich hat al H. wohl nur mit einem Psychiater gesprochen. Demnach, so soll Al H. es dem Psychiater berichtet haben, hätte der Kontakt im Internet sein Gehirn mit religiösen Inhalten gewaschen. Er sei manipuliert worden. Der Anschlagsplan sei spontan über ihn gekommen.
Die Bundesanwaltschaft nimmt das Issa Al H. den Recherchen zufolge nicht ab. Der psychiatrische Gutachter soll zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen sein, dass al H. schuldfähig sei. Er habe planvoll und zielgerichtet gehandelt.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/solingen-anschlag-is-102.htmlZur Frage der IS-Zugehörigkeit ist in einem anderen Artikel zu lesen:
Wenige Stunden vor der Tat soll der inzwischen 27-Jährige der Terrorgruppe Islamischer Staat die Treue geschworen haben. Einen Tag später bekennt sich der IS zu der Attacke – das erste Bekenntnis dieser Art seit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016.
Quelle:
https://www.t-online.de/region/duesseldorf/id_100737392/anschlag-solingen-prozess-in-duesseldorf-was-dem-attentaeter-jetzt-droht.html