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Migrantengewalt in Deutschland

62.911 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

um 11:35
Eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist, kann auch widerrufen oder aufgehoben werden.

Widerruf : die ausgesetzte Strafe wird vollzogen (aufgrund Verstoßes gegen die Bewährungsbedingungen(-auflagen oder begehen einer Straftat)

Aufhebung : Die Bewährung wird beendet (ohne Strafantritt), da die Bewährungsfrist abgelaufen ist und keine weiteren Straftaten erfolgten.

Quelle

Hier einmal ein Beispiel, bei dem eine Bewährungsstrafe (Drogenhandel, BTM-Verstoß. 18 Monate mit drei Jahren Bewäheung) widerrufen werden sollte, aber in einer Verlängerung der Bewährung endete:
Bewährungswiderruf

Im Übrigen bin auch ich der Meinung, daß beim Strafbestand der Vergewaltigung keine "Kettenbewährung" angebracht wäre, im Wiederholungsfall sogar verschärft bestraft werden sollte. Wird bei der Ersttat Bewährung gewährt, so sollten entsprechend hohe Bedingungen angeknüpft werden, um dem Täter die Schwere des Vergehens aufzuzeigen. Da wäre mMn schon eine Verurteilung wegen "Titten- oder Arschgrabschens" ein entsprechendes Level weit überschritten.

Einem Vergewaltigungsopfer würde ich empfehlen, auch eine Zivilklage auf Schmerzensgeld einzureichen.


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Migrantengewalt in Deutschland

um 11:55
Zitat von socialmesocialme schrieb:Zudem sollte es eine Wiedergutmachung an das Opfer sein.
Strafmaß und Wiedergutmachung sind zwei verschiedene Ebenen. Strafe soll die Schuld ahnden. Für Wiedergutmachung gibt es andere Instrumente wie Schadensersatz, Schmerzensgeld, Täter-Opfer-Ausgleich oder Opferentschädigung. (Auch wenn natürlich eine gefühlt gerechte Strafe auch eine Art "Wiedergutmachung" sein kann).


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