Bogdan60 schrieb:Ob das Verbot vor Gerichten standhält, werden wir wohl in den nächsten Tagen
erfahren.
Die Fragestellunglese ich, als ob Zweifel bestünden!
Ich hoffe auf eine Grundsatzentscheidung.
Immerhin fällt die Terminierung des Parteitages der AfD auf den 100. NSDAP-Jahrestag.
Inwiefern und wie lange noch sollen Jubiläen von Schreckensherrschaften noch Traditionen bei uns begründen?
Höcke hats doch ausgesprochen:
er wolle eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad.Für Höcke wäre es ein innerlicher Reichsparteitag, wenn ihm das gelänge.
Ist sich überhaupt noch jemand dessen bewusst?
Gewalt ist jedenfalls keinesfalls gerechtfertigt, wie auch Gewalt beim Zusammenbruch der DDR niemals gerechtfertigt gewesen wäre.
Wie beim gewaltlosen Zusammenbruch der DDR dürfen keine Hetzer siegen. Das und nicht weniger wünsche ich mir.
Vor Gericht sind wir wie auf See in Gottes Hand.
eckhart schrieb:Das Verfassungsgericht muss aufgefordert werden. Damit es tätig werden kann.
Dafür sehe ich gegenwärtig wenig Voraussetzungen, am Vorabend von Erfurt. (AfD)
Mehr Gewissheit hatten wir 1989 nicht!