mchomer schrieb:Und das ist unter Taten zu verbuchen. Nichts Theoretisches.
Korrekt
Hier ein Beispiel aus der Praxis:
Zur Begründung verweist die Behörde auf konkrete Hinweise auf geplante Blockaden, die die An‑ und Abreise der Delegierten verhindern könnten. Dadurch seien die öffentliche Sicherheit, insbesondere Rettungs‑ und Einsatzwege, sowie der Parteitag selbst gefährdet.
Quelle:
Versammlungsverbote zum AfD-ParteitagOb das Verbot vor Gerichten standhält, werden wir wohl in den nächsten Tagen
erfahren.
Das Blockieren von Zufahrtswegen soll ein demokratisches Grundrecht einer Partei
verhindern.
Ich hoffe:
dass die AfD ihren Parteitag durchführen kann
dass alle Demonstrationen gegen die AfD friedlich verlaufen. Ich hoffe, die friedlichen Teilnehmer
die gewaltbereiten Teilnehmer ausgrenzen. Auch die Demo gegen die AfD ist ein demokratisches
Grundrecht.