AfD
um 02:54Den Link dazu hattest du bereits. Der war nämlich der richtige. Ich soll dir jetzt alles vorkauen?Zaunkönigin schrieb:Vielleicht erstmal "Notwehr" juristisch definieren.
Nagut, nur ein mal:
Wenn eine Person im Zuge des Festnahmerechts nach § 127 StPO (dem sogenannten Jedermannsrecht) festgehalten wird und sich dagegen wehrt oder flieht, kann eine neue Notwehrlage entstehen, wenn diese Gegenwehr ihrerseits zu einem neuen rechtswidrigen Angriff (z. B. einem tätlichen Schlag) führt.Quelle: KI
Steht aber auch im von mir bereits geposteten Link:
https://www.anwalt.org/jedermannsrecht/
Soll das eine Beschäftigungstherapie werden?
Bildung ist eine Holschuld, keine Bringschuld.






