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AfD

100.681 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

18.08.2026 um 02:54
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Vielleicht erstmal "Notwehr" juristisch definieren.
Den Link dazu hattest du bereits. Der war nämlich der richtige. Ich soll dir jetzt alles vorkauen?

Nagut, nur ein mal:
Wenn eine Person im Zuge des Festnahmerechts nach § 127 StPO (dem sogenannten Jedermannsrecht) festgehalten wird und sich dagegen wehrt oder flieht, kann eine neue Notwehrlage entstehen, wenn diese Gegenwehr ihrerseits zu einem neuen rechtswidrigen Angriff (z. B. einem tätlichen Schlag) führt.
Quelle: KI

Steht aber auch im von mir bereits geposteten Link:

https://www.anwalt.org/jedermannsrecht/

Soll das eine Beschäftigungstherapie werden?

Bildung ist eine Holschuld, keine Bringschuld.


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AfD

18.08.2026 um 02:59
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Und das ist BS.
Begründung fehlt.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Auch das ist BS. Wie lang willst du den Mist hier noch verbreiten? Notwehr ist es, wenn dich dein Gegenüber angreift, nicht wenn es versucht sich loszureißen oder wegzulaufen.
Es ist so, wie ich sagte:
Wenn eine Person im Zuge des Festnahmerechts nach § 127 StPO (dem sogenannten Jedermannsrecht) festgehalten wird und sich dagegen wehrt oder flieht, kann eine neue Notwehrlage entstehen, wenn diese Gegenwehr ihrerseits zu einem neuen rechtswidrigen Angriff (z. B. einem tätlichen Schlag) führt.
Komm erst wieder, wenn du dich eingelesen hast.

Danke.


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AfD

18.08.2026 um 03:02
Zitat von LanzaLanza schrieb:Obiges gilt wie schon erläutert
Genau deswegen ist ja auch Höcke noch immer in der AfD. lol


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AfD

18.08.2026 um 03:26
Hab die KI nochmal genauer befragt:
Täter wird gewalttätig: Rechtliche Situation & Notwehr

Wird der Täter bei einer Jedermann-Festnahme gewalttätig, ändert sich die rechtliche Lage sofort. Aus dem Festnahmerecht wird eine Notwehrlage (§ 32 StGB).
1. Rechte (Notwehr & Nothilfe)

[*] Gegenwehr erlaubt: Sie dürfen den rechtswidrigen Angriff auf Ihren Körper mit Gewalt abwehren.
[*] Das mildeste Mittel: Die Verteidigung muss den Angriff sicher stoppen, darf aber nicht maßlos übertrieben sein.
[*] Kein Fluchtzwang: Im deutschen Recht müssen Sie vor Unrecht nicht zurückweichen. Sie dürfen stehenbleiben und sich verteidigen.

2. Folgen für den Täter

[*] Zusatzstraftaten: Der Täter macht sich zusätzlich wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB) strafbar.
[*] Räuberischer Diebstahl: Wendet ein Dieb Gewalt an, um die Beute zu behalten, droht ihm nach § 252 StGB eine Mindeststrafe von 1 Jahr Haft.
Damit ist für mich dieser Punkt dann auch abgehakt.


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AfD

18.08.2026 um 07:11
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Das mit dem Baseballschläger stammt wohl von einem der beiden Jugendlichen.
Nö, lt. rechter Schmutzpostille von Bausemer selbst.
Aber was weiß der schon.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Stellst du dich absichtlich dumm oder wie?
Ui, böse. Ich halte es da eher mit Hanlons Rasiermesser
Ansonsten, die rechten Kameraden mit ihrer "Kadaversolidarität" sind doch forenbekannt.
Muss man nehmen, wie sie auftauchen.


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AfD

18.08.2026 um 08:27
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Das mit dem Baseballschläger stammt wohl von einem der beiden Jugendlichen.
@Yoshimitzu
Dazu bitte die Quelle.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass jugendliche Nazis AFD-Plakate abreißen.


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18.08.2026 um 08:58
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Damit ist für mich dieser Punkt dann auch abgehakt.
Wird der Täter bei einer Jedermann-Festnahme gewalttätig, ändert sich die rechtliche Lage sofort. Aus dem Festnahmerecht wird eine Notwehrlage (§ 32 StGB).
1. Rechte (Notwehr & Nothilfe)

[*] Gegenwehr erlaubt: Sie dürfen den rechtswidrigen Angriff auf Ihren Körper mit Gewalt abwehren.
(Hervorhebung von mir)

Schön, dass du endlich eingesehen hast, dass du BS erzählt hast! Aber das hatte ich dir ja gestern schon mitgeteilt :)
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Notwehr ist es, wenn dich dein Gegenüber angreift
Um Notwehr geltend zu machen, muss es einen Angriff auf dich geben. Wenn der "Festgenommene" nur versucht wegzulaufen, sich loszureißen oder ähnliches, darfst du nicht draufschlagen, weil es keinen Angriff auf dich ist. Aber vll wird dem Kind jugendlichen Straftäter auch noch ein Angriff auf den AfD Heini angedichtet. :Y:


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AfD

18.08.2026 um 10:00
Zitat von FrauZimtFrauZimt schrieb:Dazu bitte die Quelle.
Bin ich jetzt hier der Quellenheini? Keiner in der Lage, mal selbst zu recherchieren?

Das war die Erstmeldung:
Ob tatsächlich ein Baseballschläger eingesetzt wurde, ist bislang nicht abschließend geklärt.
...
Der zweite Jugendliche sagte dem MDR, Bausemer habe einen Baseballschläger benutzt und seinen Freund damit "vom Roller geholt".
Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/stendal/stendal/lka-arno-bausemer-ruecktrittsforderung-106,stendal-auseinandersetzung-afd-plakate-100.html
Zitat von FrauZimtFrauZimt schrieb:Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass jugendliche Nazis AFD-Plakate abreißen.
Ich hab nie was von "jugendlichen Nazis" geschrieben. Was stimmt mit dir nicht?
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Schön, dass du endlich eingesehen hast, dass du BS erzählt hast! Aber das hatte ich dir ja gestern schon mitgeteilt :)
Ich warte die Ermittlungen ab, schrieb ich. Und ich habe hergeleitet, warum aus Jedermannsrecht Notwehr werden kann. Bausemer selbst beschreibt das auch so ähnlich:
Gemeinsam mit einem Parteifreund habe er die Jugendlichen "auf frischer Tat" ertappt. Einen der Jugendlichen habe er nach einer kurzen Verfolgung und Gegenwehr gestellt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.
Quelle: so.

Er spricht von Gegenwehr. Die ist nur notwendig, wenn der mutmassliche Straftäter angreift.

Ich schreib erst wieder dazu, wenn die Sache geklärt ist. Man wird sehen ...


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AfD

18.08.2026 um 10:21
Da blubbert der Duftbaumvertreter sich wahrheitsfern einen zurecht über die Sicherheit im Deutschland der 90er, die massive rechtsextreme Gewalt hatte der Gute gar nicht auf dem Schirm, und schon holt ein Parteispezi das gute alte Schlagholz aus der Besenkammer und prügelt einen 14-Jährigen ins Krankenhaus.
Aber was solls, schließlich wünscht sich Siegmund ja die guten alten Zeiten zurück.
Bausemer scheint da voll auf Linie zu sein.
Lässt sich, ganz der große weiße Jäger, mit seiner Trophäe ablichten und hat dann wohl ordentlich abgefeiert.
Zumindest wird tags drauf mit lt. Medien 1,2 Promille am Volant seines Autos erwischt.
Läuft.


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AfD

18.08.2026 um 10:33
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Damit ist für mich dieser Punkt dann auch abgehakt.
Hast du eine Quelle dafür, das der Täter gewalttätig wurde? Ausserdem solltet ihr mal eure Quellen mal genauer in Augenschein nehmen. Erstmal hast du bei deinem Wiki-Artikel zum Thema Jedermannsrecht das Jedermannsrecht in skandinavischen Ländern verlinkt, was eher für Outdoor-Enthusiasten interessant sein dürfte. Weiterhin hast du den Part "das mildeste Mittel" natürlich übersehen.

Ich hab auch mal die KI gefragt:
Kann im vorliegenden Fall von Notwehr gesprochen werden?

Nein, nach den bisher bekannten Fakten kann im Fall von Arno Bausemer rechtlich nicht von Notwehr gesprochen werden.Die juristische Prüfung zeigt eindeutig, dass die Voraussetzungen für eine Notwehrlage (§ 32 StGB) zum Zeitpunkt des Gewalteinsatzes nicht erfüllt waren:1.

Kein gegenwärtiger Angriff mehrNotwehr erfordert einen gegenwärtigen, also gerade stattfindenden oder unmittelbar bevorstehenden Angriff.Sachbeschädigung war beendet: Die Jugendlichen hatten das Wahlplakat bereits beschädigt und befanden sich laut Zeugenberichten auf der Flucht (auf einem Roller).Flucht ist kein Angriff: Ein flüchtender Täter greift kein Rechtsgut mehr an, er läuft oder fährt davon. Zu diesem Zeitpunkt ist der Angriff rechtlich beendet. Gegen einen beendeten Angriff gibt es keine Notwehr mehr.2. Das Argument des "Eigenschutzes" zieht nichtEin Sprecher der AfD Sachsen-Anhalt argumentierte, Bausemer habe den Baseballschläger aus Gründen des „leiblichen Eigenschutzes“ mitgeführt, da die Jugendlichen angeblich ein Messer als Tatwerkzeug zum Plakatschneiden dabei hatten.

Präventive Bewaffnung ist keine Notwehr: Man darf sich nicht im Voraus mit einer potenziell lebensgefährlichen Waffe bewaffnen, sich gezielt auf die Lauer legen und dann präventiv Gewalt gegen flüchtende Personen ausüben.

Keine Bedrohungssituation: Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass die Jugendlichen den Politiker mit einem Messer angegriffen oder bedroht haben.

Das bloße Mitführen eines Messers zum Zerschneiden von Plakaten rechtfertigt keinen präventiven Niederschlag mit einem Baseballschläger.3. Keine Erforderlichkeit und Gebotenheit

Selbst wenn man rein hypothetisch eine Notwehrlage für das Eigentum (das Plakat) konstruieren würde, wäre die Abwehr mittels eines Baseballschlägers gegen 14-jährige Jugendliche völlig unverhältnismäßig (nicht geboten). Das Recht verlangt immer das mildeste wirksame Mittel.

Einen Jugendlichen „vom Roller zu holen“ und ihm eine Gehirnerschütterung sowie Prellungen zuzufügen, um Sachbeschädigung an einem Stück Pappe/Kunststoff zu verhindern, ist rechtlich extrem disproportional.

FazitDer Fall ist kein Szenario von Verteidigung (Notwehr), sondern fällt juristisch unter den Verdacht der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) durch bewusste Selbstjustiz. Aus diesem Grund ermittelt auch das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt.
Möchtest du wissen, wie das Ermittlungsverfahren trotz seiner parlamentarischen Immunität als EU-Abgeordneter weitergehen kann, oder interessiert dich eine andere juristische Abgrenzung?
Quelle: Google-KI

Und den Aussagen von Arno Bausemer messe ich auch nicht viel Bedeutung bei, schliesslich hat er mehrfach gelogen was seine Qualifikation angeht und wurde sogar von seiner eigenen Partei für zwei Jahre von allen Parteiämtern ausgeschlossen.

Wikipedia: Arno Bausemer
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Bin ich jetzt hier der Quellenheini?
Das das ausgerechnet von dir kommt...hier haste nen Taschentuch zum Heulen :D


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AfD

18.08.2026 um 10:37
Zitat von Grishnakh84Grishnakh84 schrieb:Weiß ich nicht. Die Jugend wird auch immer aggressiver und hemmungsloser.
Klar, jetzt sucht man fieberhaft nach irgendeiner Rechtfertigung. Kann ja nicht sein, dass der AfD-Heini hier maßlos übers Ziel geschossen hat.
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Ich brauche die ofizielle Pressemeldung der Polizei/Sta. Ich war nicht dabei. Das mit dem Baseballschläger stammt wohl von einem der beiden Jugendlichen.
Dachte Bausemer hätte damit selbst geprahlt.


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AfD

18.08.2026 um 10:44
Zitat von PallasPallas schrieb:Dachte Bausemer hätte damit selbst geprahlt.
Hat er auch. Aber das hat er in der Jungen Freiheit. Die kann ich hier nicht verlinken und ein indirektes Zitat im SPIEGEL reicht hier angeblich nicht. Dabei ist das natürlich okay, schliesslicht kann man ja nachprüfen ob er das wirklich gesagt hat.
Aber die Strategie ist nicht neu, ich lese immer mal in den Kommentarspalten diverser Nachrichtenportale mit und dort wird hanebüchen versucht, den Vorgang zu rechtfertigen. Meine persönliche Vermutung ist, das es die Gewaltphantasien mancher Leute dort befriedigt und sie deswegen krampfhaft versuchen, dafür eine Rechtfertigung zu finden.


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AfD

18.08.2026 um 10:49
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:spricht von Gegenwehr. Die ist nur notwendig, wenn der mutmassliche Straftäter angreift.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Aber vll wird dem Kind jugendlichen Straftäter auch noch ein Angriff auf den AfD Heini angedichtet. :Y:
q. e. d.
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Er spricht von Gegenwehr.
Na wenn ER was sagt, wird das schon stimmen!
Wenn die Jungs was sagen, natürlich nicht!

Oder vll bist du auch nur nicht in der Lage zu kapieren, was Gegenwehr bedeutet.
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Bin ich jetzt hier der Quellenheini?
Ja, ausgerechnet du :lolcry:
Zitat von PallasPallas schrieb:Dachte Bausemer hätte damit selbst geprahlt.
Hat er ja auch, sein Statement aus der "Jungen Freiheit", verlinkt über den Spiegel, wird aber lieber unter den Teppich gekehrt, bzw angezweifelt.


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18.08.2026 um 10:52
Zitat von PallasPallas schrieb:Klar, jetzt sucht man fieberhaft nach irgendeiner Rechtfertigung. Kann ja nicht sein, dass der AfD-Heini hier maßlos übers Ziel geschossen hat.
Ich suche weder fieberhaft, noch nach einer Rechtfertigung.
Wenn man aber bedenkt wie oft und skrupellos heutzutage Jugendliche teils schwere Gewalttaten begehen, ist das ein Punkt den man von vorneherein nicht ausschließen kann.

Wenn du meine Beiträge gelesen hast, siehst du wie ich zu der dummen Aktion stehe.
Wenn du aber nicht fähig bist dein hasskäppchen abzulegen und alle Optionen zu sehen, kannst du nicht mich dafür verantwortlich machen.


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AfD

18.08.2026 um 10:57
@Photographer73

Klassische Coping Strategie der AfD-Fangirls und -Boys zur Vermeidung kognitiver Dissonanz. Man inszeniert sich als Verfechter von Recht und Ordnung, wo es dann natürlich nicht wirklich ins Bild passt, das die eigenen Politiker straffällig werden. Da wird sich dann an jeden argumentativen Strohhalm geklammert. Dabei beschäftigt keine Partei so viele Straftäter in den eigenen Reihen, wie die AfD. Damit müssten sich die Fans doch mittlerweile abgefunden haben. Und Arno Bausemer ist ja, wie ich schon oben schrieb, nicht gerade glaubwürdig.


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18.08.2026 um 11:26
Zitat von Grishnakh84Grishnakh84 schrieb:Wenn man aber bedenkt wie oft und skrupellos heutzutage Jugendliche teils schwere Gewalttaten begehen, ist das ein Punkt den man von vorneherein nicht ausschließen kann.
Gibt es irgendeinen Beweis, dass vom Jugendlichen Gewalt ausgegangen ist oder ist das bloß ein rechter Spin, um nicht zuzugeben, dass die AfD gewalttätige Luschen in ihren Reihen hat?


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AfD

18.08.2026 um 11:53
Zitat von PallasPallas schrieb:Gibt es irgendeinen Beweis, dass vom Jugendlichen Gewalt ausgegangen ist oder ist das bloß ein rechter Spin, um nicht zuzugeben, dass die AfD gewalttätige Luschen in ihren Reihen hat?
Ist wirklich so schwer zu verstehen was ich schreibe? Also nochmal ganz langsam für dich:

Ich hab weder behauptet dass die Jugendlichen ihn angegriffen haben, noch sonst was.
Ich hab es auf Grund gehäufter Vorfälle von Gewalttaten durch Jugendliche in Erwägung gezogen dass es nicht auszuschließen ist.
Ich muss nichts zugeben weil ich weder was behauptet noch abgestritten habe.

Angekommen jetzt?

PS ist es nicht langsam peinlich jeden der nicht vorbehaltlos zustimmt in die rechte Ecke zu stellen? Ja ist es.


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18.08.2026 um 12:04
Zitat von Grishnakh84Grishnakh84 schrieb:PS ist es nicht langsam peinlich jeden der nicht vorbehaltlos zustimmt in die rechte Ecke zu stellen? Ja ist es.
Ungefähr so peinlich, wie wenn man jeden quasi in die linksextreme Ecke stellt, sobald man nicht vorbehaltslos der AfD-Sichtweise zustimmt. Habe ich auch schon häufig genug erlebt inzwischen.


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18.08.2026 um 12:05
Zitat von martenotmartenot schrieb:Ungefähr so peinlich, wie wenn man jeden quasi in die linksextreme Ecke stellt, sobald man nicht vorbehaltslos der AfD-Sichtweise zustimmt. Habe ich auch schon häufig genug erlebt inzwischen
Ich geh mal davon aus dass du nicht mich meinst. Ansonsten bitte ein Zitat von mir, dass wir drüber reden können.
Sonst: Zustimmung


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18.08.2026 um 12:09
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hm und wie hat das Gericht dazu entschieden?
Die Entscheidung des Gerichts diesbezüglich hat nichts mit der Glaubwürdigkeit von "Correctiv" zu tun.

Blöd, wenn man das nicht versteht.


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