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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

15.03.2019 um 10:41
Da sich momentan mal wieder Einzeiler und Mimimi häufen.

Ja, hier werden Beiträge gelöscht. Meist solche, in denen bisher unbescholtene Personen irgendwelcher Dinge verdächtigt werden, für die es keinerlei Belege gibt.
Mir fehlt da etwas das Verständnis.
Was bringt Menschen, die zudem noch nicht einmal über eine qualifizierte Ausbildung in dem Bereich verfügen, dazu fremden Menschen so mir nichts dir nichts Dinge zu unterstellen?
Ist das irgendein cooles Gesellschaftspiel, zu dem mir der Zugang fehlt?
Oder gehts hier um Menschen, die ihre Tochter vermissen und sowieso bis zum Hals in einer Ausnahmesituation stecken und denen es momentan wahrscheinlich dreckiger geht als jedem, der sich hier das Maul zerreisst?

Gehts hier noch um den Fall RR oder darum wer was letztendlich als Erster gepostet hat? Bei Einigen bin ich da nicht mehr sicher.

Herrje, ist es wirklich zuviel verlangt, vor dem Posten mal dran zu denken, dass wir hier über ledendige, leidende Menschen reden und nicht über die letzte Folge der Teletubbies?^^

Liegt das Mitgefühl und das Verantwortungsbewusstsein bei so vielen wirklich in der Gosse?
Denkt bitte mal darüber nach, viele Posts hier überschreiten wirklich jede rote Linie.

Noch was zum Schluss.
Wenn ein Post von euch gelöscht wird, dann fragt im Zweifelsfall im Verwaltungskanal nach und erspart dem Thread euer Mimimi. Es ist hier OT und wird eh gelöscht.
Auch Einzeiler und Posts à la "so was Ähnliches hab ich ich auch schon mal gesagt, wurde aber gelöscht" sind völlig unnötig.

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15.03.2019 um 11:08
Zitat von theodoraheusstheodoraheuss schrieb:Nein!
Diese Rechtsauslegung verstieße sonst gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot und gegen die Unschuldsvermutung.
In §112 II StPO soll das stehen? Meinst du Absatz drei???
Ohne jetzt nochmal extra gelesen zu haben, ist dies wohl in der Tat möglich, dass bei entsprechenden Paragrafen des StGB (werden extra aufgeführt) nur ein dringender Tatverdacht auf einen Solchen vorliegen muss und man U-Haft auch ohne weitere bzw. Extra vorliegende Haftgründe anordnen kann, weil man wohl der Meinung ist, dass X Y sich grundsätzlich der Strafverfolgung entziehen würde, wegen dem möglichen Strafmaß, was X Y später dadurch drohen würde.

Aber, einige Juristen hier im Forum waren wohl der Meinung, dass meist doch ein zusätzlicher Haftgrund mit angegeben wird, allein schon um sich abzusichern. Doppelt hält besser sozusagen.
Desweiteren, und das denke ich mir jetzt lediglich persönlich, könnte ich mir vorstellen, dass es auch wirklich immer nur auf den Einzelnen ankommt und im Einzelfall entschieden wird und man bestimmt nicht pauschal sprechen kann.

Zb. Bei einem, der schon vorbestraft ist, dann erneut dringend Tatverdächtiger wird... eine Tat nach Paragraf X Y begangen zu haben, bei der aber keine extra Haftgründe notwendig sind, um U-Haft anzuordnen - wird man doch wohl viel eher U-Haft anordnen, als bei einem, der bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Denke ich mir jetzt einfach mal.
Ok, das Ganze passt dann leider auch nicht auf F. zu. Aber heißt das schon. Hier wurde nun mal so entschieden.


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Pkj ehemaliges Mitglied

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15.03.2019 um 11:08
Der herzensgute TV ohne Fehl und Tadel oder "Das Oxymoron"

Mal angenommen, der TV ist tatsächlich ein herzensguter Mensch, fast ohne Fehl und Tadel, so wie die Familie ihn nach Aussen hin in diversen publikumswirksamen Interviews beschreibt. Dann gibt es m.E. hier einen "Widerspruch in sich" ein sogenanntes Oxymoron:

Wie kann er dann zwei hochverdächtige Fahrten Richtung Frankfurt O. machen (Handy aus oder "Vergessen" bei diesen Fahrten) und über die Beweggründe für diese Fahrten schweigen?

=> Weil die Fahrten evtl. einen kriminellen Hintergrund haben (z.B. Drogenkurierfahrt oder ähnliches), er sich aber nicht selbst belasten will / sich nicht selbst belasten muss gemäss unserem Rechtsstaat

- sagen die Einen hier

=> Das kann aber doch gar nicht sein, dass er ein herzensguter Mensch ist und die Ermittler nicht auf die richtige Fährte bringt (bzw. von der falschen Fährte abbringt), wenn er seine Schwägerin RR so gern gehabt hat und so ein herzensguter Mensch ist

- sagen die Anderen hier

Das ist ein Widerspruch in sich. Will sagen: Das ist nicht möglich.


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15.03.2019 um 11:10
Die Familie kennt FR seit ca. 8 Jahren, sie selbst haben 3 Töchter. Für die Eltern wird er eine Funktion wie "der Sohn, den wir nie hatten" einnehmen. Er ist nicht "nur" der Schwager. Je nach familiärem Hintergrund sind kleinere illegale Tätigkeiten eher Bagatelldelikte. Selbstverständlich können sie sich nicht vorstellen, dass er etwas damit zu tun hat. Jeder Elternteil hier würde sein Kind doch verteidigen, wenn es keine stichhaltigen Beweise geben würde.

Dass die Schwester im ersten Interview Rebecca bittet zurück zu kommen, macht es für mich plausibel, dass es evtl. tatsächlich einen Streit gegeben hat. Naheliegendste Theorie war wohl, dass Rebecca weggelaufen ist und sich in einer Laube versteckt hat. Dann vom Unbekannten überrascht wurde und festgehalten wird.

Dahingehend kann man sich verschiedene Tathergänge ausmalen. Der WA Kontakt des Schwagers war mit Rebecca, sie kam nach dem die Schwester das Haus verlassen hatte nochmal zurück, zum Schwager. Dann träfe es auch zu, dass sie sich in der Nähe des Hauses, aber nicht im Haus aufgehalten hat.


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15.03.2019 um 11:15
Zitat von Molle42Molle42 schrieb:Der WA Kontakt des Schwagers war mit Rebecca, sie kam nach dem die Schwester das Haus verlassen hatte nochmal zurück, zum Schwager.
Das ist doch reine Spekulation deinerseits, durch nichts zu belegen und führt zu nix.


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15.03.2019 um 11:19
@thecrew
Endlich eine klare Aussage zur Vorratsdatenspeicherung! In meinen Augen ist es wirklich schade, dass zu Beginn der Suche nicht mehr nachvollziehbar war, ob ev das Handy sich noch in irgendeiner Funkzelle eingeloggt hatte. Diesbezüglich ist insbesondere die Whatsapp Nachricht der Mutter nach 9.00 interessant, welche noch mit zwei grauen Häkchen markiert war. Dies heisst zugestellt aber nicht gelesen. Wenn Rebecca nur bis 9.00 im Wlan war, wo wurde die Whatsapp zugestellt?


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15.03.2019 um 11:20
Zitat von veggieMPveggieMP schrieb:Ich stelle nichts in Frage. Was ist bei Dir denn das Offensichtliche?
Du stellst mit deiner Aussage also nicht das Verhältnis der Schwestern in Frage
Zitat von veggieMPveggieMP schrieb:Keiner von „uns“ weiß letztendlich wie das Verhältnis von J und R wirklich war, ob es Spannungen zwischen den beiden oder dergleichen gab.
Das Offensichtliche ist für mich, daß ein Tatverdächtiger inhaftiert wurde und das die Polizei von einem Tötungsdelikt ausgeht und das nicht, weil die das ausgewürfelt haben, sondern weil dafür scheinbar Beweise oder Indizien vorliegen.

Warum also sollte ich mir darüber Gedanken machen, ob R. und ihre Schwester sich abends um den besten Sofaplatz gestritten haben, wenn es dafür erstens keine Anhaltspunkte gibt und es zweitens nichts an der Tatsache ändert, daß F.R. in U-Haft sitzt.


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15.03.2019 um 11:20
Ich frage mich allerdings, warum diese Internetbekanntschaft gleich nach Rebekkas verschwinden seinen Account gelöscht hat?
Das ist doch sehr auffällig!
Ich hoffe, die Ermittler bekommen raus, wer das ist und durchsuchen dort!


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Cb310 ehemaliges Mitglied

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15.03.2019 um 11:21
Zitat von veggieMPveggieMP schrieb:Keiner von „uns“ weiß letztendlich wie das Verhältnis von J und R wirklich war, ob es Spannungen zwischen den beiden oder dergleichen gab.
Kann ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen, warum sollte R dann regelmäßig bei ihrer Schwester übernachten, wenn es Spannungen gäbe...


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15.03.2019 um 11:22
Zitat von NjorNjor schrieb:Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Ermittler lediglich auf den TV konzentrieren. Ich denke, alle anderen möglichen Spuren sind so gut wie abgearbeitet. Er ist nach allem die einzige, noch übrige heiße Spur. Diese Ermittler bei der Mordkommission sind absolute Profis auf ihrem Gebiet, sobald es dort einen neuen Fall gibt, sind die 7-8 Stunden am Tag zuhause und erholen sich, die restliche Zeit mit dem Fall beschäftigt.
Ich habe vor einigen Tagen, im Zusammenhang mit dem hier diskutierten Fall einen Artikel gelesen, den ich leider nicht mehr finde.

Ich gebe dir Recht, dass die Ermittler sicher über eine große Erfahrung in ihrem Berufsfeld verfügen.

In dem Artikel wurde allerdings auch folgendes angemerkt:

Die hier vorliegende Konstellation des Falles: Vermisste minderjährige Person, vermutetes Tötungsdelikt, Tatverdächtiger aus dem engsten Familienkreis, sowie die Dimension der Ermittlungsmaßnahmen/ Suchmaßnahmen.

Diese Konstellation wäre so selten, dass von der Wahrscheinlichkeit her gesehen, jeder Ermittler einer Mordkommission höchstens ein Mal während seiner Dienstzeit. mit einem solchen Fall konfrontiert werden würde.

Deshalb kommt der Artikel auch zu dem Fazit, dass die Ermittler im Fall der vermissten Rebecca Reusch, nicht auf Erfahrungswerte zurückgreifen können.


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15.03.2019 um 11:23
Zitat von MauritzMauritz schrieb:Das Offensichtliche ist für mich, daß ein Tatverdächtiger inhaftiert wurde und das die Polizei von einem Tötungsdelikt ausgeht und das nicht, weil die das ausgewürfelt haben, sondern weil dafür scheinbar Beweise oder Indizien vorliegen.

Warum also sollte ich mir darüber Gedanken machen, ob R. und ihre Schwester sich abends um den besten Sofaplatz gestritten haben, wenn es dafür erstens keine Anhaltspunkte gibt und es zweitens nichts an der Tatsache ändert, daß F.R. in U-Haft sitzt.
Du verurteilst Florian R. weil er in U-Haft sitzt? Er gilt weiterhin als tatverdächtig und nichts anderes. Florian R. ist noch nicht verurteilt, was Du aber mit Deiner Aussage machst. Deine Einstellung sollen wir also jetzt alle teilen, alles andere ist „Käse“?


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15.03.2019 um 11:23
Zitat von RuthleRuthle schrieb:Ich frage mich allerdings, warum diese Internetbekanntschaft gleich nach Rebekkas verschwinden seinen Account gelöscht hat?
Das ist doch sehr auffällig!
Gibt es dafür mittlerweile einen Beleg oder ist das eine Falschinformation, die sich hier verselbständigt hat?


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15.03.2019 um 11:23
Zu § 112 III: bei sog. Verdacht auf Kapitalverbrechen genügt es (ich habe es gerade noch einmal im Kommentar nachgeschlagen), dass neben dem erforderlichen dringenden Tatverdacht das Vorliegen eines der Haftgründe aus § 112 II nicht ausgeschlossen ist. Während also z.B. normalerweise der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr durch konkrete Anhaltspunkte nachgewiesen werden muss (z.B. dass der TV bereits versucht hat, Beweismittel verschwinden zu lassen), genügt es im Rahmen des § 122 III, wenn man es nicht ausschließen kann und nicht anders verhindern könnte (weil z.B. eine 24h-Überwachung nicht möglich ist oder weil man verhindern möchte, dass der TV Kontakt zu Familienmitgliedern aufnimmt und damit Alibis etc. abgesprochen werden. Nicht umsonst hat man bisher auch keinen Besuch gestattet.).
Da die Leiche noch nicht gefunden ist, und wohl auch der Tatort möglicherweise nicht, lässt es sich hier sicher im Rahmen des § 112 III begründen, dass der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann. Man müsste also den fortbestehenden dringenden Tatverdacht erschüttern können - das ist aber offensichtlich nicht ganz einfach.


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15.03.2019 um 11:23
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Bitte achtet doch beim Zitieren besser darauf, wer etwas selber geschrieben hat und wer ebenfalls nur zitiert hat.
Die Aussage mit dem Kugelblitz stammt nicht von mir. Hier werden immer wieder Postern Worte anderer Verfasser zugeschrieben. So geht der Zusammenhang verloren. Oder man steht plötzlich zu einer Aussage, die man selber vorher versucht zu widerlegen hat.
Das liegt an der Zitierfunktion. Wenn man einen Beitrag markiert, in dem ein anderer Betrag zitiert wird, und das dann insgesamt zitieren will, wird nicht mehr unterschieden zwischen dem zitierten Beitrag und dem Zitat innerhalb des zitierten Beitrags. Ne Sache für die Verwaltung... :-)


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15.03.2019 um 11:25
Zitat von thecrewthecrew schrieb:Ihr vergesst leider immer wieder das die Vorratsdatenspeicherung im Moment ausgesetzt ist!

Einmal die ganze Seite lesen bitte. Eigentlich wäre das so... Im Moment wird es aber nicht angewendet.

Ab dem 01. Juli 2017 sollte die Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Alle Provider von Telekommunikationsdiensten waren eigentlich ab diesem Tag dazu angehalten, Verbindungs- und Standortdaten über einen längeren Zeitraum zu speichern. Am 28. Juni 2017 jedoch erklärte die Bundesnetzagentur die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bis zum ordentlichen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens.
Stimmt, man muss die ganze Seite lesen. Und da steht dann folgendes:

Vorratsdatenspeicherung: Aktueller Stand
Ein Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, um die Vorratsdatenspeicherung doch noch vor deren Einführung zu stoppen, scheiterte zuletzt am 15. Juni 2017. Die Kläger aus Wirtschaft, Politik und juristischen Berufen sahen sich der Begründung gegenüber, dass die “effektive Strafverfolgung” zunächst Vorrang habe.
Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits klar, dass es in diesem Jahr keine Verhandlung geschweige denn eine Entscheidung zur neuen Vorratsdatenspeicherung geben wird. Die Konsequenz daraus bedeutet:

Mit Wirkung zum 01. Juli 2017 sollten Provider und andere Telekommunikationsdienstleister gewährleisten, dass die Vorratsdaten entsprechend der Vorgaben für vier bis zehn Wochen gespeichert werden .
Ob diese bereits technologisch und personell so weit aufgerüstet haben, hätte sich bald gezeigt. Ob nun durch die erklärte Aussetzung Regressansprüche seitens der Provider bestehen, bleibt abzuwarten


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15.03.2019 um 11:25
@
Zitat von PolishgirlPolishgirl schrieb:Endlich eine klare Aussage zur Vorratsdatenspeicherung! In meinen Augen ist es wirklich schade, dass zu Beginn der Suche nicht mehr nachvollziehbar war, ob ev das Handy sich noch in irgendeiner Funkzelle eingeloggt hatte. Diesbezüglich ist insbesondere die Whatsapp Nachricht der Mutter nach 9.00 interessant, welche noch mit zwei grauen Häkchen markiert war. Dies heisst zugestellt aber nicht gelesen. Wenn Rebecca nur bis 9.00 im Wlan war, wo wurde die Whatsapp zugestellt?
Meine Ursprungsfrage dazu war ja, wie lange wird es denn nun aktuell gespeichert? Konnte die Polizei den als sie aktiv wurde darauf zugreifen?


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