Eifel86 schrieb:All die Indizien zusammengefasst, sind doch recht erdrückend. Also was genau fehlt (außer natürlich der Leiche), um einen Indizienprozess anzuwerfen?
Ich habe mich auch lange gewundert, warum er nicht aufgrund der Indizien angeklagt werden kann, wenn man das "lebend das Haus verlassen" einigermaßen sicher ausschließen kann, wie angegeben. Aber mittlerweile verstehe ich, dass zuviel Unsicherheit bei der konkret anzuklagenden Tat gibt.
Allein oder mitverantwortlich sein für den Tod einer Person (auf nicht näher bestimmbare Weise zu nicht genau sicherem Zeitpunkt) und das Verschwindenlassen ihrer Leiche ist halt kein brauchbarer Anklagesatz für Mord oder Totschlag. Erfolgte die Tat durch aktives Tun oder Unterlassen, grob fahrlässig oder bedingt vorsätzlich, Vorsatz nur betreffend etwaiger Körperverletzung oder auch betreffend des Todes?.... Zuviele Unwägbarkeiten die man weder in Anklage noch Urteil in dem Ausmaß offen lassen kann.
Zudem ist anzunehmen , dass die Verteidigung wegen der Kritik an der dauerhaften Speicherung der Kesydaten zur damaligen Zeit wohl möglicherweise ohne verfassungsmäßige Rechtsgrundlage zur Verwendung zur Strafverfolgung die Verteidigung auf Beweisverwertungsverbot plädieren wird, sodass dieses gewichtige Indiz rechtlich zumindest ein bisschen wackelt (ich nehme an, es würde nicht auf Beweisverwertungsverbot entschieden, aber wäre ein Risiko). Wird er aus Mangel an Beweisen freigesprochen oder nur wegen einer geringeren Tat (zB fahrlässige Tötung oder so) verurteilt, kann er - auch wenn irgendwann die Leiche auftaucht und sich näheres zu Ablauf und Motiv feststellen ließe - nicht erneut angeklagt werden.