Centaurus_1997 schrieb:Nein das ist der größte Blödsinn aller Zeiten. Ein Mord nach § 211 StGB ist, wenn sog. Mordmerkmale erfüllt sind. Bei Totschlag § 212 StGB steht im StGB nur der Totschläger wird mit nicht unter fünf Jahren ... bestraft und in besonders schweren Fällen mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft. Mein Gott, ich meine alle nicht, aber ich zumindest aber du solltest dass doch auch im Schlaf können?
Du solltest das, was Du da an Paragraphen postest, auch lesen:
§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__212.htmlOder wahlweise auch bei Wikipedia:
Totschlag bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die für den Straftatbestand Mord relevanten persönlichen und tatbezogenen Merkmale noch die - die Strafandrohung mindernden - Kriterien für eine Tötung auf Verlangen erfüllt. Laut der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist in jedem Mord der Totschlag mit verwirklicht.
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Totschlag_(Deutschland)Heißt übersetzt: Ich will jemanden töten, bin aber kein Mörder. Ein Mord ist ein qualifizierter Totschlag.
Centaurus_1997 schrieb:Fahrlässige Tötung...?
Auch hier hilft ein Blick ins Gesetz, § 222:
§ 222 Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__222.htmlFahrlässig heißt, ich will das nicht, aber ich hätte es wissen müssen/können, dass das passiert.
Die Körperverletzung mit Todesfolge hatte ich noch gelistet, §227:
§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__227.htmlHeißt übersetzt: Ich will verletzen, aber nicht töten. Beispiel: A schlägt B, der stürzt zu Boden und bricht sich dabei den Schädel.
Centaurus_1997 schrieb:Genau! Warum hat er, wenn es sich doch um eine legitime Fahrt handelt diese nicht angegeben, und er wäre entlastet gewesen und hätte ein lückenloses Alibi gehabt!
Er ist entweder von 07.00 Uhr bis 08.36 Uhr (Video aus der Nachbarschaft) und/oder ab ca. 10 Uhr (Kesy-Aufzeichnung) mit Rebecca alleine im Haus gewesen, wenn wir der These der EB folgen. Daraus ergibt sich eine "Lücke" von 1,5 bzw. 3 Stunden. Wenn das Deine Definition von "lückenlos" ist, dann hoffe ich mal, dass Du nicht auf dem Bau arbeitest.
Centaurus_1997 schrieb:Es gibt keine Interviews des HV! Wieso eigentlich nicht?
Es gibt auch keine Interviews mit mir. Bin ich jetzt verdächtig? Was ist das für eine Logik?
Centaurus_1997 schrieb:@BoobSinclair: Wie würdest du eigentlich als Star-Anwalt diese Frage eines Richters beantworten?
Ich glaube kaum, dass eine Richter:in eine Anwält:in irgendetwas zu einer Tat fragen würde. Oder ist in Deinem Beispiel der Anwalt der Beschuldigte? Wie dem auch sei, wäre ich Beschuldigter, auch als Anwalt, würde ich die Frage auf Anraten meines Anwaltes gar nicht beantworten.
Centaurus_1997 schrieb:Wie kann man derart Ermittlungsbehörden-kritisch sein?
Wo genau bin ich "Ermittlungsbehörden-kritisch", wenn ich die Ermittler wörtlich zitiere?
Centaurus_1997 schrieb:Du glaubst also nicht die Ermittler haben ihre Gründe?
Sie haben die Gründe, die sie haben und die reichen nach eigener Aussage nicht für einen dringenden Tatverdacht gegen den TV.
Centaurus_1997 schrieb:Es bleibt dabei: Der HV hat kein Alibi.
Er ist übrigens TV, Tatverdächtiger. Du bezeichnest ihn aber als HV, Hauptverdächtiger. Wenn es einen Hauptverdächtigen gibt, dann gibt es folgerichtig auch andere Verdächtige. Welche anderen Verdächtigen gibt es denn und wie deckt sich das mit Deiner These, es könne nur der Schwager gewesen sein.
Centaurus_1997 schrieb:Ich würde als Schwiegermutter Schwiegerpapa und Ehefrau mitwollen.
Du darfst gerne mitwollen. Und wartest dann im Wartezimmer.
Centaurus_1997 schrieb:Wieso lügt man als Unschuldiger Behörden an?
Wenn ich Dich also frage, was Du eigentlich gestern Nacht, in der Du unter anderem zu Pornos masturbiertest, so gemacht hast, würdest Du das frisch, fromm, fröhlich frei mir einfach so ins Gesicht sagen: Ja, Herr Kommissar, ich habe zu Fesselpornos masturbiert und dann bin ich mit Restalkohol in die Brandenburger Pampa und habe eine Fuhre Mett gekauft. Ja, das muss diese Ehrlichkeit sein, von der wir alle träumen. In einer Welt, in der nur Böse böses tun und niemand sonst Pornos guckt, in den Puff geht und besoffen Auto fährt.
Centaurus_1997 schrieb:Da hätte die Familie doch auch skeptisch werden müssen... wieso machst du dich als Unschuldiger verdächtig du hast uns doch auch was anderes erzählt usw...
Vielleicht hat die Familie einfach mehr Verständnis für den Rechtsstaat und für anwaltlichen Rat, als viele hier im Forum.
Centaurus_1997 schrieb:Erkläre daher, wieso das alles nicht stimmen kann was die Leute schreiben und die Behörden kommuniziert haben, und was daher deine Theorie ist.
Dazu müsste ich Dir erstmal den Unterschied erklären zwischen dem, was die Behörden kommuniziert haben und was hier geschrieben wird. Von einer "hübschen" 15-Jährigen, die was mit ihrem Schwager hatte und das ist dann schief gelaufen, weil er durch Pornokonsum horny war, haben die Ermittler jedenfalls nie etwas erzählt.
Wenn ich hier vor ein paar Seiten davon sprach, dass manche die eigene Theorie den Ernittlern in den Mund legen, meine ich genau das damit.