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Wo ist Rebecca Reusch?

127.856 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 16:23
Zitat von MajaSMajaS schrieb:Bei allem Engagement, bitte tu das nicht. Die EB haben das 100% geprüft, wenn es nicht möglich wäre, wäre die ganze indizienkette hinüber.
Wir haben hier keine Indizienkette. Das Gerüst einer Indizienkette sind Indizientatsachen (das ist ein juristischer Begriff), die haben wir hier kaum, bis gar nicht.
Nehmen wir die Sichtung des Twingos bei Storkow. Der Zeuge hat sich nicht das Nr. Schild notiert und kann nicht bezeugen, dass es das Auto von F war.
Auch Reifenspuren, die abgeglichen wurden, haben nicht übereingestimmt. Also ist dieses Indiz vor Gericht keine Tatsache.
Die Reiterinnen haben einen Mann durch den Wald irren sehen, der F ähnlich sah, können aber nicht bezeugen, dass er es war. Also keine Indizientatsache.
Oder die neueste Zeugin hat ein Auto gesehen, dessen Fahrer F glich und einen tischähnlichen Gegenstand geladen hatte. Ob es sich um F handelt kann sie sicher nicht bezeugen.
Die EB gehen davon aus, dass R im Haus getötet wurde. Das ist eine Annahmen aber keine Indizientatsache da Tötungsspuren fehlen.
Die Kesy Fahrten sind Tatsachen, aber vor Gericht keine Hinweise auf die hier verfolgte Straftat weil man nicht beweisen kann, dass er eine Leiche im Auto hatte. Wäre er angehalten worden, mit einer Leiche im Auto, wäre es zwar kein Beweis dass er der Täter ist aber eine Indizientatsache.
Indizien müssen sich vor Gericht beweisen lassen um als Tatsachen zu gelten.


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 16:24
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Wenn ich ihm eine Schuld nicht beweisen kann, ist er nicht schuldig. Ganz einfach.

Und wenn sogar die Staatsanwalt sagt, es könne sein, dass er es gar nicht gewesen ist, dann ist das faktisch ein Indiz für seine Unschuld.
Er kann theoretisch trotzdem schuld sein, ist es aber nach geltendem Recht nicht, wenn keine Verurteilung stattfand.
Aber ein Indiz für Unschuld ist es nicht automatisch, wenn die Schuld nicht bewiesen werden kann. Es bedeutet nur, dass es keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung gibt. Zwischen "nicht genug Beweise für Schuld" und "es spricht etwas für die Unschuld" liegt ein großer Unterschied..


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 16:27
Möchte auch nochmal erwähnen, dass es auch noch gar keine gewichtige, entscheidende Rolle spielt/spiele würde, ob die StA jetzt schon hinreichenden Tatverdacht sehen würde.

So viel ich mit meinem bescheidenen Laienwissen weiß, wäre die StA eh erst bei Abschluss der Ermittlungen zu einer Entscheidung je nach abschließendem Ermittlungsstand verpflichtet. Bei dann hinreichendem Tatverdacht entweder Anklage erheben zu müssen, gerade bei Offizialdelikten und sogar Tötungsdelikten - oder Einstellung aufgrund bei Abschluss Mangels hinreichendem Tatverdachts.

Und wie @Autor77 auch richtig geschrieben hat, ist das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen in diesem Fall.
Zitat von Autor77Autor77 schrieb:Unschuldvermutung
Die gilt streng genommen sogar so lange, so lange er nicht rechtskräftig verurteilt wäre.



Das bedeutet aber nicht, dass man auch zwingend von seiner Unschuld ausgehen muss. Von seiner Unschuld auszugehen, sodass es auch Einfluss auf das Ermittlungsverfahren gegenüber ihm hätte, müsste halt auch begründet sein. Ist es aber nicht. Da nichts konkretes auf seine tatsächliche Unschuld hinweist, ihn nichts von Relevanz entlastet - dafür aber mindestens nach wie vor zureichende tatsächliche Anhaltspunkte auf seine Schuld hinweisen und ihn damit belasten. Und so lange darf auch das Ermittlungsverfahren gegenüber ihm aufrechterhalten werden, so lange es noch nicht abgeschlossen ist.



Dass man bis jetzt weiterhin nichts relevantes gefunden, ermittelt hat, was ihn erhärtend belastet, ist in der Tat kein relevantes Indiz für seine Unschuld.

Es müssten schon konkrete ihn entlastende Hinweise vorliegen, ermittelt werden, um diese ernsthaft als ein Indiz für seine Unschuld ansehen zu können.
Aber je nachdem müssen diese dann auch nicht so von Gewicht sein, um daraufhin dann auch gleich das Ermittlungsverfahren gegenüber ihm einzustellen.
Dazu bräuchte es schon noch mehr.


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gestern um 16:27
Zitat von MalliMalli schrieb:Zu viel Personen können daran nicht beteiligt gewesen sein, oder?
Wenn es nicht ausgeschlossen ist, dass er nicht der Täter ist, kann ich ihm eine Täterschaft eben nicht beweisen.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Er kann theoretisch trotzdem schuld sein, ist es aber nach geltendem Recht nicht, wenn keine Verurteilung stattfand.
Das ist ein Widerspruch in sich. Ich kann nicht Bauchgefühl, dass ich übrigens auch zumindest am Anfang hatte, weil es so offensichtlich ist, "Klar war der das", was immer auch "das" ist, nicht mit den grundlegenden Prinzipien eines demokratischen Rechstaates gleichsetzen.

Wenn ein Gericht keine Schuld beweisen kann, dann ist diese individuelle Schuld nicht da. Punkt.


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 16:36
Aber wurde hier nicht gesagt, daß ein Fehlen einer Spur von Rebecca außerhalb des Hauses als Indiz dafür herangezogen werden könne, um zu sagen, daß sie das Haus "nicht lebend/selbständig" verlassen hätte?
Auch die Abwesenheit von etwas kann als Indiz gedeutet werden?


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 16:39
Zitat von majorcrimemajorcrime schrieb:Wir haben hier keine Indizienkette. Das Gerüst einer Indizienkette sind Indizientatsachen (das ist ein juristischer Begriff), die haben wir hier kaum, bis gar nicht.
Nehmen wir die Sichtung des Twingos bei Storkow. Der Zeuge hat sich nicht das Nr. Schild notiert und kann nicht bezeugen, dass es das Auto von F war.
Auch Reifenspuren, die abgeglichen wurden, haben nicht übereingestimmt. Also ist dieses Indiz vor Gericht keine Tatsache.
Die Reiterinnen haben einen Mann durch den Wald irren sehen, der F ähnlich sah, können aber nicht bezeugen, dass er es war. Also keine Indizientatsache.
Oder die neueste Zeugin hat ein Auto gesehen, dessen Fahrer F glich und einen tischähnlichen Gegenstand geladen hatte. Ob es sich um F handelt kann sie sicher nicht bezeugen.
Die EB gehen davon aus, dass R im Haus getötet wurde. Das ist eine Annahmen aber keine Indizientatsache da Tötungsspuren fehlen.
Die Kesy Fahrten sind Tatsachen, aber vor Gericht keine Hinweise auf die hier verfolgte Straftat weil man nicht beweisen kann, dass er eine Leiche im Auto hatte. Wäre er angehalten worden, mit einer Leiche im Auto, wäre es zwar kein Beweis dass er der Täter ist aber eine Indizientatsache.
Indizien müssen sich vor Gericht beweisen lassen um als Tatsachen zu gelten.
Sehr gut dargestellt.
Das zeigt nämlich, dass hier auch ein ganz anderes Szenario in Frage käme und der Fall wirklich noch weitgehend im Nebel liegt.


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 16:39
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Das ist ein Widerspruch in sich. Ich kann nicht Bauchgefühl, dass ich übrigens auch zumindest am Anfang hatte, weil es so offensichtlich ist, "Klar war der das", was immer auch "das" ist, nicht mit den grundlegenden Prinzipien eines demokratischen Rechstaates gleichsetzen.
Wo wird das denn gleichgesetzt?

Vor Gericht muss seine Schuld bewiesen werden, das ist klar. Dazu benötigt es entweder handfeste Beweise oder eine gut ausgearbeitete Indizienkette. Findet ein Prozess nicht statt, weil weder das eine noch das andere gegeben ist, wird er nicht verurteilt, gilt also weiterhin als unschuldig - vor dem Gesetz.
Das heisst aber eben nicht, dass er nicht doch die Tat begangen haben könnte und dass die Ermittelnden das nicht auch weiterhin vermuten. Er wird nicht umsonst weiterhin als Tatverdächtiger geführt..
Ich kann deiner Logik, ehrlich gesagt, überhaupt nicht mehr folgen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 16:40
Zitat von LilalukLilaluk schrieb:Auch die Abwesenheit von etwas kann als Indiz gedeutet werden?
Die Abwesenheit von etwas kann in einem Strafverfahren unter bestimmten Umständen als Indiz gewertet werden. Ein Indiz ist eine Hilfstatsache, aus der das Gericht durch einen logischen Schluss auf eine entscheidungserhebliche Haupttatsache schließen kann.

Damit das Fehlen einer Sache (z.B. eines Alibis, von Fingerabdrücken am Tatort, von erwarteten Kontoaktivitäten) als Indiz dienen kann, muss ein logischer und nachvollziehbarer Schluss möglich sein. Wenn beispielsweise erwartet wird, dass eine Person an einem bestimmten Ort Spuren hinterlässt, kann das Fehlen dieser Spuren die Annahme stützen, dass die Person nicht dort war.

Indizien werden nie isoliert betrachtet, sondern im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Beweise und Indizien. Eine Verurteilung kann auf einer Kette von Indizien beruhen, die zusammengenommen die Überzeugung des Gerichts von der Schuld begründen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 16:41
Zitat von LilalukLilaluk schrieb:Aber wurde hier nicht gesagt, daß ein Fehlen einer Spur von Rebecca außerhalb des Hauses als Indiz dafür herangezogen werden könne, um zu sagen, daß sie das Haus "nicht lebend/selbständig" verlassen hätte?
Auch die Abwesenheit von etwas kann als Indiz gedeutet werden?
Exakt. Die Staatsanwaltschaft schließt von der Abwesenheit von Spuren und Hinweisen auf Alternativen darauf, dass es diese Alternativen nicht gibt.

Wobei auch hier Glage gesagt hatte:
Und ein Entführen auf dem Weg zur Schule kann auch weitgehend ausgeschlossen werden.
Quelle: Themenwiki

Wenn ich etwas nur "weitgehend" ausschließen kann, dann ist es eben nicht komplett ausgeschlossen. Nur weil ich keine Hinweise darauf habe, ist es nicht ausgeschlossen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 16:42
Zitat von LilalukLilaluk schrieb:Aber wurde hier nicht gesagt, daß ein Fehlen einer Spur von Rebecca außerhalb des Hauses als Indiz dafür herangezogen werden könne, um zu sagen, daß sie das Haus "nicht lebend/selbständig" verlassen hätte?
Auch die Abwesenheit von etwas kann als Indiz gedeutet werden?
Natürlich ist das ein Indiz (Hinweis) aber keine Tatsache. Sie könnte in der Nähe des Hauses in ein Wagen eingestiegen sein und woanders zu Tode gekommen sein. Das Gegenteil kann die EB ja nicht beweisen.


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gestern um 16:45
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Wenn es nicht ausgeschlossen ist, dass er nicht der Täter ist, kann ich ihm eine Täterschaft eben nicht beweisen.
also das sind Aussagen vom Sommer 2019. Das ist kältester Kaffee. Und damit wird auch denjenigen der Wind aus den Segeln genommen, die immer wieder mäkelten, dass die StA einseitig ermittelte. Sie haben dann natürlich in alle Richtungen ermittelt - und Nullkommanull gefunden!

Das ist der Status Quo:
Doch jetzt kommt plötzlich wieder Bewegung in den Fall. Am 20. Oktober durchsuchen Polizeibeamte das Haus der 72 Jahre alten Oma des Verdächtigen. „Nach zwischenzeitlich erlangten Erkenntnissen liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der mittlerweile 33 Jahre alte Beschuldigte am Morgen des 18. Februar 2019 seine damals 15 Jahre alte Schwägerin getötet und deren Leiche und ihr gehörende Gegenstände – zumindest vorübergehend – auf das Grundstück seiner Großeltern in Tauche verbracht haben könnte“, erklärt die Polizei in einer offiziellen Mitteilung.
https://www.rtl.de/news/vermisste-rebecca-reusch-aus-berlin-was-wir-ueber-den-hauptverdaechtigen-schwager-florian-r-wissen-id6818516.html


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 16:46
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:geführt..
Ich kann deiner Logik, ehrlich gesagt, überhaupt nicht mehr folgen.
Das tut mir leid. Aber wir wechseln halt zwischen Ebenen, die miteinander nicht kompatibel sind.

Die einzige Instanz, die eine Schuld fest- und als Fakt hinstellen kann, ist nunmal ein Gericht.

Zu sagen, ja, egal, was das Gericht sagt, der wars ja trotzdem, funktioniert als Bauchgefühl, auch völlig legitim, aber das ist eine andere Ebene.


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 16:47
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Wenn es nicht ausgeschlossen ist, dass er nicht der Täter ist, kann ich ihm eine Täterschaft eben nicht beweisen.
Das wird die StA spätestens bei Abschluss der Ermittlungen selber wissen und dann das Ermittlungsverfahren gegenüber ihm eh einstellen. Und dann wäre ich auch der letzte, der sich darüber beschwerden würde.
Könnte dann aber in der Zukunft je nach neuen sich ergebenden Anhaltspunkten auch wieder gegen ihn eröffnet werden. Das herrscht ja kein Verbrauch, geht es nur um Ermittlungsverfahren.




Oder bei 50/50 bei Abschluss der Ermittlungen müssten die StA auch dann Anklage erheben und vom im Zweifel für das Härtere, also seiner Schuld ausgehen, weil die endgültige Entscheidung darüber nur ein Gericht fällen dürfte, das dann wiederum auch zum Ende des Prozesses von im Zweifel für den Angeklagten ausgehen könnte, wenn sie begründete Zweifel sehen würden. Sprich, ihn auch Freisprechen könnten.


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gestern um 16:49
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:also das sind Aussagen vom Sommer 2019
Die Aussage von Glage ist von 2020. So viel Korrektheit muss dann schon sein.

Und "Anhaltspunkte", dass der Schwager Rebecca umgebracht hat, lagen auch damals schon vor.


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 16:50
Zitat von Autor77Autor77 schrieb:Indizien werden nie isoliert betrachtet, sondern im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Beweise und Indizien. Eine Verurteilung kann auf einer Kette von Indizien beruhen, die zusammengenommen die Überzeugung des Gerichts von der Schuld begründen.
Das ist richtig, was du schreibst, aber die Indizien müssen sich schon auch beweisen lassen, müssen Tatsachen sein. Würden diese Hinweise von den Zeugen vor Gericht bezeugt werden können, könnte man daraus eine Indizienkette basteln, die vielleicht zu einer Anklage führt.


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gestern um 16:54
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Wenn ich etwas nur "weitgehend" ausschließen kann, dann ist es eben nicht komplett ausgeschlossen. Nur weil ich keine Hinweise darauf habe, ist es nicht ausgeschlossen.
Ich denke eher, weil ich noch keinen ausreichenden Beweis oder Indiz für das von mir (in dem Fall St Glage) angenommene Tatgeschehen gefunden habe, MUSS ich den Ausdruck "weitgehend" benutzen, auch wenn ich es selbst nicht glaube aufgrund der Indizienkette.
Das ist für mich der feine Unterschied.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Zu sagen, ja, egal, was das Gericht sagt, der wars ja trotzdem, funktioniert als Bauchgefühl, auch völlig legitim, aber das ist eine andere Ebene.
Bitte nicht immer von Bauchgefühl sprechen. Du weißt genau, dass da viel mehr dahintersteckt, auch übrigens für die EB. Und damit wird deren Theorie und auch die vieler User ja schon fast als unsinnig dargestellt.
Bislang sind die Alternativszenarien von nichts zu stützen - gar nichts. Ob man das nun will oder nicht.

Ich warte aber immer noch auf ein Bekennerschreiben eines Irren, der R dann doch von der Tür weg entführt hat und in Luft aufgelöst hat... IronieOff


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 16:56
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:So viel Korrektheit muss dann schon sein.
das war korrekt:
Ich bezog mich auf das hier, Dein Post von 15.53 Uhr:

2019!
Ein ‚Cold Case‘ wird ein Fall genannt, bei dem die Ermittlungen ergebnislos beendet wurden. Das ist aber hier nicht der Fall. Die Ermittlungen laufen, und es gibt Ergebnisse“, so die Sprecherin, ohne Details zu nennen. Zwar sei „nicht auszuschließen, dass die Tat auch von einer anderen Person begangenen wurde“, so die Sprecherin. „Doch der Schwager von Rebecca ist nach wie vor der Haupttatverdächtige“. Eine Weitergabe von Ermittlungsinformationen an die Familie könne zudem bedeuten, „dass die Ermittlungen beeinflusst würden“.



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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 16:57
Zitat von MalliMalli schrieb:Bitte nicht immer von Bauchgefühl sprechen. Du weißt genau, dass da viel mehr dahintersteckt, auch übrigens für die EB. Und damit wird deren Theorie und auch die vieler User ja schon fast als unsinnig dargestellt.
Ja, vielleicht ist Bauchgefühl tatsächlich nicht der treffende Begriff. Aber nochmal: Eine Schuld feststellen kann nur ein Gericht. Nicht die EB, nicht das Forum. Egal, wie man das umgangssprachlich sonst halten mag.


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 16:58
Ich finde Ermittlungsarbeit grundsätzlich super spannend und ich gehe auch davon aus, dass dieser Fall irgendwann aufgeklärt wird.

Wie kommt man aber nach so vielen Jahren jetzt (erst) zu der Erkenntnis, dass die Leiche und/oder ihre Sachen auf dem Grundstück zwischengelagert wurden? Neue Zeugenaussagen? Neue Ermittlungstaktik - wobei, dürfte doch schon lange bekannt gewesen sein, dass es dieses Grundstück gibt.


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gestern um 16:58
Zitat von A-simple-userA-simple-user schrieb:Für diese (krasse) These fehlen Belege.
Stimmt, hast vollkommen Recht. Es sind nicht genügend Beweise/Spuren vorhanden. Aber für andere Szenarien gibt es gar keine Anhaltspunkte bisher


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