Malli schrieb:Aufschluss geben dann beispielsweise Spuren am Opfer, aber nicht nur das.
Oder an leider bis heute verschwunden Gegenständen. Auch eines, was sich als potentielles Tatwerkzeug zum Erdrosseln geeignet haben könnte.
Malli schrieb:Hier hat man also keine Spuren eines Tötungsdeliktes gefunden..
Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass die Spurenlage im Haus
relativ unauffällig gewesen sein soll.
PS.
Außerdem wenn jemand einzuschätzen weiß, dass das Nichtvorhandensein von eindeutigen, direkten Gewalttötungsspuren und sogar Tötung
nicht ausschließt, dass eine Gewalttat und sogar Tötung trotzdem in einem Haus stattgefunden haben kann, dann werden das die erfahrenden EB - einschließlich die StA wissen.
Das eine schließt das andere nicht aus.
Vor allem wenn Spuren bzw. allgemeiner Ermittlungsergebnisse vorliegen sollten (bereits digitale, aber werden es bestimmt nicht nur sein), die darauf hinweisen können und aus denen man dann den Rückschluss ziehen kann, dass eine Person das Haus nicht mehr verlassen hat.
Ja, da spielen dann auch neben konkreten Ermittlungsergebnisse im Einzelfall natürlich auch immer allgemeine Erfahrungswerte für die eb ein Rolle. Aber die sind allein nicht entscheidend diese Erfahrungswerte.