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Wo ist Rebecca Reusch?

132.633 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

07.08.2026 um 01:18
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Na dann hast Du nicht richtig aufgepasst.
So gut wie auf jedem Autobahnparkplatz stehen Streifenwagen oder Zivilfahrzeuge des Grenzschutzes teilweise in Startposition.
Jeder der vorbei kommt wird beobachtet, ob sich nicht vielleicht ein Verdachtsmoment zur Kontrolle ergibt.
Zudem sind, gerade dort, jede Menge Zivilfahrzeuge unterwegs.
Doch, die sah ich auch. Und auch die zivilen Beamten, die erst kurz nach der Stadtgrenze zu Berlin noch
Fahrzeuge rauswinken.
Ändert aber nichts. Der Twingo war wohl nicht auffällig.
Oder hatte Glück?
Bisher konnten außer den KESY Daten nichts weiter nachgewiesen werden, auch nicht von Beamten
vor Ort auf Rastplätzen.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Bin ja mal gespannt, ob der Schwager dann redet, wenn alles ausser Kapitalverbrechen verjährt ist.
Aber wahrscheinlich wird er da eine gewisse Drohkulisse ins Spiel bringen.
Wie kommst du jetzt auf so was?
Warum sollte F. sein Schweigen brechen, wenn gewisse Straftaten verjährt sind?
Der redet einfach nicht. Punkt.


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07.08.2026 um 01:21
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das das Handy im Haus ausgeschaltet wurde und sich sonst nirgendwo einloggte steht doch fest (?)
Ausschalten & Ausloggen (aus Wlan) sind zwei verschiedene Handlungen.
Ausschalten: mMn eher ungewöhnlich für Rebecca
Ausloggen: war wohl Gang und Gäbe bei Rebecca
Es hieß doch immer nur: R`s Handy war zuletzt eingeloggt zwischen xx-yy Uhrzeit.
Von ausloggen oder gar physischen abschalten wüsste ich jetzt nichts.


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07.08.2026 um 01:47
@Dr.Doyle
Ermittlungen der Familie ergaben, dass Rebeccas Handy sich zuletzt um 7:46 Uhr in das WLAN ihrer Schwester eingeloggt hatte.
Quelle: Wikipedia: Vermisstenfall Rebecca Reusch

Das ist eine Aussage der Familie, zudem technisch fehlerhaft formuliert wenn es bedeuten soll, daß das Handy um 7:46 zuletzt im WLAN war.

Widerspruch:
um 8:42 Uhr, schrieb die Mutter eine WhatsApp-Nachricht an Rebecca. Die Nachricht wurde zugestellt, jedoch nicht mehr gelesen.
Quelle: Wikipedia: Vermisstenfall Rebecca Reusch

Von dieser WhatsApp gibt es Bilder die zeigen das die Nachricht um 8:42 gesendet wurde und ebenfalls das sie (zu einer unbekannten Zeit) empfangen wurde.

Beitrag von tojohu83 (Seite 254)


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07.08.2026 um 02:16
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Aber ein pinkfarbenes Auto ist doch nicht als solches schon verdächtig. Und so wenige quietschrosa Autos gibt es nun auch wieder nicht.
Also bewusst nabe ich in den letzten 6 Jahren nur einmal einen gleichfarbigen gesehen
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Ändert aber nichts. Der Twingo war wohl nicht auffällig.
Oder hatte Glück?
Ja Glück natürlich
Aber arum geht es gar nicht
Es geht darum das, wenn man Schmuggelfahrten macht, dann doch lieber einen unauffälligen Wagen wählt-.
Wenn Du das noch im Auftrag der organ. Kriminalität tun würdest, die würden garantiert auf ein unauffälligees Auto bestehen, bzw zur Verfügung stellen.
Florian aber stand für sein tun an diesem Vormittag eben nur die Himbeere zur Verfügung.
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Bisher konnten außer den KESY Daten nichts weiter nachgewiesen werden, auch nicht von Beamten
vor Ort auf Rastplätzen.
Eben. Es scheint so als seien dies die beiden Einzigen Kesy Aufnahmen, was aber zeigt, das keine regelmäßigen Kurierfahrten unternommen wurden
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Warum sollte F. sein Schweigen brechen, wenn gewisse Straftaten verjährt sind?
Um die Sache aufzuklären, wenn er den tatsächlich unschuldig wäre und er nicht mehr für die illegalen Sachen, die er angeblich dort erledigte nicht mehr bestraft werden könne.
Wenn er einen plausiblen Grund liefern kann, warum er Richtung Polen fuhr ist er raus. Damit könnte er seine Unschuld beweisen.
Er wird dies aber nicht tun mit Hinweis auf Rachemöglichkeiten derer, deren Organisation er ins Spiel bringen müsste.


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07.08.2026 um 06:25
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Also bewusst nabe ich in den letzten 6 Jahren nur einmal einen gleichfarbigen gesehen
In der Zeit damals hab ich auf einmal so einige davon gesehen, ist mir vorher halt nur nie aufgefallen. Inzwischen hat das bei mir sicher auch wieder nachgelassen, weil Rebeccas Verschwinden in die Vergangenheit rückt.


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07.08.2026 um 09:34
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wenn er einen plausiblen Grund liefern kann, warum er Richtung Polen fuhr ist er raus. Damit könnte er seine Unschuld beweisen.
Das hat man dir nun auch schon etliche Male erklärt, dass F. eben nicht raus ist, nur weil er die Fahrten erklären
kann. Er kann ja trotzdem der Täter sein.


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07.08.2026 um 12:33
@Dr.Doyle
Merkst Du nicht, das dies zeitlich nie passen könnte.
Irgendwo musste er ja hin mit der toten Schwägerin

Für die Ermittler jedenfalls, gibt es keine plausible Begründung für die Fahrten, ausser die Verbringung der. Leiche.

Hinzu kommen die äußeren Umstände der Fahrten nach durchzechter Nacht und die Lügerei, die man ihm Nachweisen konnte.


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07.08.2026 um 14:48
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Der Grund der Fahrten ist immer noch unklar. Der Familie ggü. hat er sich dazu erklärt
und die glauben ihm.
Ob ihm die Familie aktuell immer noch glaubt oder nicht, wir wissen es nicht. Die StA jedenfalls schenkt dem, was die Familie erzählt hat, wie er die Fahrten begründet hat, keinen Glauben.

Was wir wissen, ist, dass sich die Familie seither komplett von allen Medien und jeglicher Berichterstattung distanziert hat.
Die Gründe hierfür kennen wir nicht.
Die EB müssten jetzt beweisen, das er dabei eine Leiche transportiert hat, aber das
können sie nicht.
Gar nichts müssen oder müssten die Ermittlungsbehörden beweisen.
Vor zwei Tagen habe ich in diesen Beitrag geschrieben. Da nehme ich Bezug auf den Fall Alexandra R., wo die Staatsanwältin den Wissensstand bei der Anklageerhebung wie folgt beschreibt:
"Sie ist getötet worden auf eine blutarme Weise. Mehr wussten wir nicht".
Und dennoch reichte es für ein Urteil, auch ohne Leiche, ohne Tatort, ohne Tatwaffe.
Daher kommt es auch zu keiner Anklage mMn.
Die Ermittlungen sind nicht abgeschlossen. Also kann auch keine Anklage erhoben werden.
Alles immer hübsch der Reihe nach.
Aber selbst wenn es Beweise für einen Leichentransport geben würde,
wäre es lediglich "Störung der Totenruhe", also nicht das Ergebnis, was sich mancher erhofft.
Ob das tatsächlich vom § 168 StGB Störung der Totenruhe gedeckt wäre, sei mal dahingestellt, in jedem Fall wäre das aber inzwischen verjährt.


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07.08.2026 um 15:09
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Bisher konnten außer den KESY Daten nichts weiter nachgewiesen werden, auch nicht von Beamten
vor Ort auf Rastplätzen.
Eben. Es scheint so als seien dies die beiden Einzigen Kesy Aufnahmen, was aber zeigt, das keine regelmäßigen Kurierfahrten unternommen wurden
@Nightrider64, da es unrechtmäßig gewesen wäre:
Belege bitte anhand einer Quelle, dass entsprechende weitere KESY-Daten an die MoKo übermittelt wurden.

Da ein Kfz-Kennzeichen ein personenbezogenes Datum ist, sind und waren auch schon lange vor 2019 entsprechende rechtsstaatliche Grundsätze (bzw. entspr. Normen) einzuhalten. Z. B. gilt grundsätzlich das datenschutzrechtliche Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (kann man googeln). Zudem sind u. a. zu beachten:
Gebot der Datensparsamkeit und Erforderlichkeitsprinzip (Verbot, u. a. der Speicherung nicht (mehr) erforderlicher Daten -> Gebot unverzüglicher Löschung), Zweckbestimmungsgrundsatz bzw. Trennungsgebot (Zweckgebundene Speicherung, Trennung der Daten und Zugriffsberechtigungen an bestimmten Zweck gebunden).

Für den konkreten Fall heißt das bezüglich KESY:
Genutzt werden darf es nur für die sogenannte Gefahrenabwehr. Das heißt: Es darf nur nach Fahrzeugen in Zusammenhang mit einer Straftat gefahndet werden. Etwa bei Flüchtigen nach einem Banküberfall. Alle anderen Daten werden sofort gelöscht. Eigentlich, aber nach dem Renault wurde zu dem Zeitpunkt gar nicht gefahndet.
(…)

Erst im Dezember [2018] hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Kennzeichenerfassung in den Bundesländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg teilweise für verfassungswidrig erklärt.
(…)
Das Abspeichern der Daten von Unbeteiligten ist eigentlich nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren. Und genau aus diesem Pool hat die Polizei ihre Informationen im Fall Rebecca gewonnen.
Quelle: https://www.stern.de/auto/news/rebecca-reusch--aerger-um-kennzeichenfahndung-kesy-8613232.html , Stand 08.03.2019, Hervorh. durch mich

@Nightrider64 :
Belege daher also bitte anhand einer Quelle, für welchen zurückliegenden Zeitraum bei der datenverantwortlichen Polizeistelle KESY-Daten des F. gespeichert waren bzw. für welchen zurückliegenden Zeitraum es rechtlich zulässig gewesen wäre, das nicht zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen zu speichern, auf entspr. Daten zuzugreifen sie an andere Stellen (z. B. die MoKo) zu übermitteln die KESY-Daten anderweitig zu verwenden.

Belege anschließend anhand einer Quelle, (also, falls die längere Speicherung des nicht zur Fahndung ausgeschriebenen Twingo-Kennzeichens rechtmäßig war, besser gesagt, gewesen wäre): Dass die Übermittlung entsprechender KESY-Daten and die MoKo rechtlich zulässig war o. gewesen wäre, dass der Zugriff und die weitere Verarbeitung (z. B. Speicherung und Verwendung) der Daten durch die MoKo rechtlich zulässig gewesen ist o. wäre.


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07.08.2026 um 15:20
Zitat von watnuwatnu schrieb:Belege bitte anhand einer Quelle, dass entsprechende weitere KESY-Daten an die MoKo übermittelt wurden.
Nun reichts aber.

Es ist immer nur von 2 Kesy Fahrten berichtet.
Beweise Du doch, ob und wie lange speziell die Daten von Kesy aufbewahrt werden!
Das kannst Du doch gar nicht!

Es wurden jedenfalls von den Ermittlungsbehörden nur von 2 Fahrten berichtet.
Da brauche ich auch nichts belegen.

Wenn Du denn weist, wie lange genau die von Kesy Daten , und nur um die geht es, aufbewahrt werden, dann bitte mit Zitat.


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07.08.2026 um 15:27
Laut Google werden die Daten von Kesy bis zu 3 Monaten aufbewahrt !
In dieser Aufbewahrungszeit ist das Himbeer Auto wohl nur bei diesen beiden Fahrten erfasst worden, was regelmäßige Fahrten wohl eher ausschließt.


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07.08.2026 um 15:28
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es ist immer nur von 2 Kesy Fahrten berichtet.
Ja, und zwar die 2 Fahrten, die für die eventuelle Tat relevant sind.

Warum sollte die Polizei denn recherchieren, wohin er vor Rebeccas Verschwinden gefahren ist? Das tut doch gar nichts zur Sache.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es scheint so als seien dies die beiden Einzigen Kesy Aufnahmen, was aber zeigt, das keine regelmäßigen Kurierfahrten unternommen wurden
Haben die Eltern denn von regelmäßigen Kurierfahrten gesprochen?


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07.08.2026 um 15:29
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Nun reichts aber.

Es ist immer nur von 2 Kesy Fahrten berichtet.
Beweise Du doch, ob und wie lange speziell die Daten von Kesy aufbewahrt werden!
Das kannst Du doch gar nicht!
Du findest die entsprechenden Belege im vorherigen Post. Auch die Polizei und die MoKo müssen sich an Gesetze halten.
Mit deinem Gepöbel kannst du nicht kaschieren, dass du hier nur schwurbelst, zumal es nicht das erste Mal ist, dass du eine unbelegte Behauptung aufstellst.
EDIT: Es geht um vor Rs. Verschwinden zurückliegende Datenspeicherung und Verwendung!

Und, dass mich Gepöbel nicht beeindruckt bzw. einschüchtert, kannst du auf den letzten Thread-Seiten seit 01.08. nachlesen. Nur Fakten und eine sachliche Argumentation beeindrucken mich. Damit wird man mich auch los ;)


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07.08.2026 um 15:38
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Laut Google werden die Daten von Kesy bis zu 3 Monaten aufbewahrt !
Das ist eine unbelegte Pauschalbehauptung. Es bedarf einer gesetzlichen Erlaubnis für die Speicherung und weitere Verwendung.
Nochmal: Du beziehst dich auf einen Zeitraum, für den es keinen rechtlichen Grund gab, das Twingo-Kennzeichen für 3 Monate zu speichern.
Alles weitere steht in meinem heutigen, ersten Post dazu. Die datenschutzrechtlichen Grundsätze kannst du auch googeln, wenn du zusätzliche Erklärungen dafür benötigst, sie zu verstehen.


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07.08.2026 um 16:31
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Warum sollte die Polizei denn recherchieren, wohin er vor Rebeccas Verschwinden gefahren ist? Das tut doch gar nichts zur Sache
Damit sie sieht, ob Florian öfters und unabhängig vom Verschwinden Rebeccas, angebliche Kurierfahrten unternahm.
Würde ihm im Mordfall entlasten, scheint aber nicht so gewesen zu sein.
Zitat von JurettaJuretta schrieb:die Eltern denn von regelmäßigen Kurierfahrten gesprochen?
Die Eltern haben sich diesbezüglich gar nicht genau geäußert
Zitat von watnuwatnu schrieb:Du findest die entsprechenden Belege im vorherigen Post. Auch die Polizei und die MoKo müssen sich an Gesetze halten.
Mit deinem Gepöbel kannst du nicht kaschieren, dass du hier nur schwurbelst, zumal es nicht das erste Mal ist, dass du eine unbelegte Behauptung aufstellst.
Na Ich habe doch belegt, das die Kesy Daten zumindest mehrere Wochen aufgehoben werden.
Damit hab ich Deine Datenschutz Oaragraphenreiterei widerlegt.

Und wenn nur von 2 Kesy Fahrten berichtet wird, müsstest Du das Gegenteil nachweisen , nicht umgekehrt
Zitat von watnuwatnu schrieb:Das ist eine unbelegte Pauschalbehauptung. Es bedarf einer gesetzlichen Erlaubnis für die Speicherung und weitere Verwendung.
Nochmal: Du beziehst dich auf einen Zeitraum, für den es keinen rechtlichen Grund gab, das Twingo-Kennzeichen für 3 Monate zu speichern
Hier Bitte die Quelle:
Die Brandenburger Polizei hat nach eigenen Angaben auf die Kritik an der automatischen Kennzeichenerfassung auf Autobahnen reagiert. Künftig sollen die Daten auf dem Server der Kennzeichenerfassung (Kesy) maximal drei Monate gespeichert sein, heißt es in einem Schreiben von Brandenburgs Polizeipräsident
Quelle: rbb Artikel vom 04.02.2020.
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/02/polizei-brandenburg-kennzeichenerfassung-kesy-aenderungen.html
Jetzt aber Schliss mit dem bashing


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07.08.2026 um 16:39
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Und wenn nur von 2 Kesy Fahrten berichtet wird, müsstest Du das Gegenteil nachweisen , nicht umgekehrt
Das ist doch Blödsinn. Es ging um 2 Kesy-Fahrten im Zusammenhang mit Rebeccas Verschwinden. Alles, was davor stattfand spielt doch keine Rolle.


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07.08.2026 um 16:50
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Hier Bitte die Quelle:
Die Brandenburger Polizei hat nach eigenen Angaben auf die Kritik
Das ist kein Beleg dafür, dass der Moko andere Daten übermittelt wurden als die zum Tag, an dem R. verschwand. Also suche bitte eine Quelle, in der die Moko sich auf weitere KESY-Daten bezieht und nicht (nur) auf die zum Tattag. Und die Brandenburger Polizei ist nicht die MoKo. Deshalb trennte ich die zwei datenverarbeitenden polizeilichen Stellen im ersten Post: Beitrag von watnu (Seite 7.224)

Dein Artikel ändert nichts an dem, was ich zuvor schrieb. Es waren auch zuvor schon Gesetze zu beachten. Alles andere schrieb @Juretta schon.


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07.08.2026 um 18:08
Zitat von emzemz schrieb:Gar nichts müssen oder müssten die Ermittlungsbehörden beweisen.
Vor zwei Tagen habe ich in diesen Beitrag geschrieben. Da nehme ich Bezug auf den Fall Alexandra R., wo die Staatsanwältin den Wissensstand bei der Anklageerhebung wie folgt beschreibt:
"Sie ist getötet worden auf eine blutarme Weise. Mehr wussten wir nicht".
Unter deinem SZ-Link geht es nicht um den o. g. Fall Alexandra, sondern um u. g. Fall ohne Leiche (vgl. den BR-Artikel mit deiner Quelle, @emz)
M. E. besteht im u. g. Fall ein deutlicher Qualitätsunterschied zwischen den (uns bekannten) Indizien im Fall RR und den u. g. Indizien.
Der freien richterlichen Beweiswürdigung sind rechtliche Grenzen gesetzt – z. B. darf sie nicht willkürlich erfolgen. Aus dem von schon verlinkten SZ-Artikel:
In der Gesamtschau der Beweise sowie des Verhaltens des Angeklagten vor und nach der Tat ergebe sich ein stimmiges Bild des Tatgeschehens und des Angeklagten, sagte die Vorsitzende Richterin Marion Schmidt.
Einige der Indizien und Infos zur Würdigung im Fall Katina:
Getötete Prostituierte Katina: Zwölf Jahre Haft für Angeklagten

Ein Gutachter sagte vor Gericht, dass der 74-Jährige wohl unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung leide. Er war seit der Jugend in zahlreiche Straftaten verwickelt und stand, unter anderem bereits wegen Brandstiftung und Vergewaltigung vor Gericht. Vor rund 30 Jahren war der Oberfranke bereits in einen Vermisstenfall involviert. Damals konnte ihm keine Schuld nachgewiesen werden.

Blutspuren von Katina K. im Auto des 74-Jährigen
Im Kofferraum seines Autos wurden allerdings Blutspuren von Katina K. gefunden. Die Spuren hatte der Angeklagte mit einer Verletzung der 33-Jährigen beim Verladen von Schrott auf seinem Grundstück erklärt. (…)[siehe dazu Artikel unten "Video"]
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/getoetete-prostituierte-katina-zwoelf-jahre-haft-fuer-angeklagten,UzsBLYq

Indizien aus dem schon verlinkten SZ-Artikel
(…) mehrfach überwies er der jungen Frau hohe Geldsummen.

Am 1. August 2024 kam es nach Überzeugung der Kammer zwischen beiden zum Streit, weil die 33-Jährige erkannt habe, dass sie von „ihrem Opa“, wie sie an ihre Familie geschrieben habe, erst mal kein weiteres Geld mehr bekomme. (…)

habe der Angeklagte, den mehrere Zeugen als in die 33-Jährige verliebt beschrieben hätten, erkannt, dass es der Prostituierten nur ums Geld gegangen sei, sagte Richterin Schmidt. Der 74-Jährige habe sich ausgenutzt und abserviert gefühlt, seine Zukunftspläne seien geplatzt gewesen. Aus Wut und Frust habe er beschlossen, die 33-Jährige zu töten.

(…) zahlreiche Spuren belasteten den Mann schwer. Am Abend des Tattags wurde er beobachtet, wie er nur in Unterhose bekleidet bei Nieselregen ein Feuer machte, Zeugen beobachteten eine starke Rauchentwicklung. An einer Hose und in einem Auto des Mannes fanden Ermittler Blutspuren der Frau.

Die Erklärung des mehrfach vorbestraften 74-Jährigen, die junge Frau habe ihm beim Schrott verladen geholfen und sich dabei an der Hand verletzt, hält die Strafkammer für eine Schutzbehauptung. Es gebe keinerlei Zeugen, die diese angebliche Verletzung der Frau beobachtet hätten. Auch Videoaufnahmen widerlegten dies. Vielmehr habe die Frau kurz vor ihrem Verschwinden gegenüber ihrer Familie geäußert, sie habe Angst, der 74-Jährige könnte sie töten. Wenig später war ihr Handy nicht mehr erreichbar.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/eggolsheim-bamberg-mord-totschlag-urteil-prostituierte-gericht-li.3327005

- - - -
Unterscheidung zwischen Erstveröffentlichung der angebl. Drogenfahrt in den Medien - die ein Journalist evtl. aus verschiedenen Informationsquellen geschlussfolgert hatte - und der Äußerung gegenüber den EB:
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Der Grund der Fahrten ist immer noch unklar. Der Familie ggü. hat er sich dazu erklärt
und die glauben ihm.
Im hier schon bekannten Video sagte der StA, dass aus dem Kreis der Familie den EB der Grund Drogenfahrten genannt wurde.
Zitat von FrauZimtFrauZimt schrieb:Ich bin mir sicher, ich habe damals Rebeccas Vater in einem RTL Interview gesehen und gehört.
Er hat gesagt, dass F. den Grund der Fahrten erklärt hat.
Ich kann mich an das frühe RTL-Video mit dem Vater erinnern. Der Vater sagte nur, was du schreibst, aber er nannte dem Reporter gegenüber nicht den expliziten Grund.

Das stimmt mit dem, was die Mutter in Interviews sagte, überein:
Die Mutter von Rebecca macht nun klar. „Mein Mann hat das mit den Drogen nie gesagt. Wir sind sehr überrascht durch diese Berichte. Er hat der Presse nur gesagt, dass ihm unser Schwiegersohn erzählt hat, dass er nach Polen gefahren ist. Mehr nicht.“
Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/in-berlin-vermisst-hat-er-mir-persoenlich-gesagt-schwager-beteuert-gegenueber-rebeccas-mutter-unschuld_id_10441285.html


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.08.2026 um 18:34
Zitat von watnuwatnu schrieb:Einige der Indizien und Infos zur Würdigung im Fall Katina:
Lustig, dass hier ein Beispiel Fall gebracht wird, der der Revision nicht standgehalten hat und nochmal neu verhandelt wird


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.08.2026 um 18:42
Zitat von LanzaLanza schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Einige der Indizien und Infos zur Würdigung im Fall Katina:
Lustig, dass hier ein Beispiel Fall gebracht wird, der der Revision nicht standgehalten hat und nochmal neu verhandelt wird
Das ist eine Quelle, die zuvor verlinkt war und nur zum Vergleich der Indizien diente. Lustig, wie du dazwischen funkst, ohne zu wissen, um was es überhaupt geht. Du solltest dich einlesen, dann könntest du evtl. etwas klügere Kommentare abgeben.


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