Dr.Doyle schrieb am 02.11.2026:Das Handy war nie wieder in einem Netz.
Wir wissen nicht, ob z. B. für den Tag des Verschwindens noch W-Lan-/WiFi-Daten ermittelt werden konnten, nachdem das Handy nicht mehr im Haus eingeloggt war (um/vor 8.25 h
*). Laut der Familie wurde das Handy nicht geortet. Die EB hofften 2020 jedenfalls, dass das Handy am Tag des Verschwindens
noch eingeschaltet war und, dass aufgrund der großzügigeren Speicherfristen im Ausland noch Daten vorhanden waren:
Bevor das wieder überlesen wird, wie heute schon mal: U. g. Zitat ist nicht meine Aussage. Es ist aus einer externen Quelle / Interview mit StA Glage
watnu schrieb am 10.09.2026:(…) Sie hoffen, dass Rebeccas ebenfalls verschwundenes Handy noch eingeschaltet war, denn dann gibt es möglicherweise noch gespeicherte Einwahl-Daten, die dies belegen würden. "Die Vorratsdatenspeicherung ist in einigen Staaten großzügig geregelt und es gibt längere Speicherfristen", so Staatsanwalt Glage.
Quelle: https://www.n-tv.de/panorama/Rebeccas-Handy-soll-Schwager-ueberfuehren-article21796421.html , 21.05.2020
* Beitrag von watnu (Seite 7.250)Zum Thema Ortung kommt hier noch eine Ergänzung des Interviews mit KHK Prötzig, das am Tag, als es hier gepostet wurde, auf YT hochgeladen worden war, aber nicht vollständig.
Im abgeschnittenen Video fehlt, dass die Vermisstenstelle nicht dieselben Befugnisse hat wie die MoKo. Die Vermisstenstelle könne generell nur eine einmalige Echtzeitortung durchführen. So verstehe ich jedenfalls das frühere Zitat ganz unten. Aus meinem Interview-Zitat:
watnu schrieb am 12.03.2024: (…) ca. Min. 12:45:
Die Vermisstenstelle kann nur aufgrund des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes ermitteln, ihre Befugnisse sind beschränkt. Die MoKo hat mehr Befugnisse auf Grundlage der StPO.
Beitrag von watnu (Seite 6.334) U. g. fehlt in meinem Zitat:
Wir können den Standort einmal orten, das ist möglich, aber mehr geht nicht. Und wenn das Handy aus ist, und das war bei Rebecca gewesen, haben Sie keine weitere Möglichkeit, da was auszuwerten. Und die Mordkommission hat die Strafprozessordnung und kann sozusagen eigentlich alle Register ziehen, die möglich sind, ne Wohnungsdurchsuchung machen, Handyauswertung machen und alles Weitere.
Quelle:
Beitrag von MissAlice (Seite 6.189)Unvollständiges Video mit KHK Prötzig: Dass die Polizei 3 Tage lang nichts unternahm (und warum), stammt nicht von mir, wie im u. g. Post behauptet, sondern aus einem Medien-Zitat in meinem Post darüber:
Polizei tat drei Tage nichts
(…)
Beitrag von Pantoffel (Seite 7.252)Das o. g. "Hintertürchen" in einer anderen Formulierung,
@Dr.Edelfrosch:
StA Glage sagte hier nicht, man könne (mit Sicherheit)
"ausschließen, dass …". Er sagte
"… eher unwahrscheinlich …".
Man versuche, die Frage zu klären, ob sich das Smartphone „irgendwo im Ausland eingeloggt hat, sei es durch Rebecca selbst - eher unwahrscheinlich - oder durch irgendwelche Dritte, die dann möglicherweise als Zeugen oder als Tatverdächtige in Betracht kommen“.
Entsprechende Gesuche hatten die Ermittler bereits im Mai 2020 gestellt. „Einige wurden schon beantwortet mit negativem Ergebnis. Einige wurden noch nicht beantwortet.“
Quelle:
https://www.rtl.de/cms/rebecca-reusch-aus-berlin-seit-2-jahren-vermisst-staatsanwalt-erklaert-den-stand-der-ermittlungen-4705363.html , 19. Februar 2021