Neustarter schrieb:Nein, sie hat damit etwas benannt, was ihr als belastendes Indiz vorgehalten werden kann, wenn man versucht, ihr die Tat unterzujubeln. Nur darum ging es im Telefonat.
Das wird zwar ihre Intention gewesen sein in ihrem Telefonat mit dem Bekannten.
In Tat und Wahrheit hat sie jedoch die Info von sich gegeben, dass der Brandbeschleuniger/ Grillanzünder in ihrem Auto war.
Am 18. Oktober führt Gina H. ein weiteres, rund zweistündiges Telefonat mit einem Bekannten. Das Gericht spielt nur wenige Minuten daraus vor.
Darin sagt sie: „Ich bin mir keiner Schuld bewusst, ich habe nichts getan … Scheiße, nicht dass ich den Brandbeschleuniger noch im Auto hab. Ich bete dafür, dass der nicht im Auto ist, sonst hängen die mir doch gleich den Scheiß an …“
Quelle:
https://www.bild.de/regional/rostock/prozess-um-mord-an-fabian-freund-erzaehlt-von-gewalt-des-vaters-69f2f4ded6078134c45a3b9c Markierung von mir.
Denkbar ist, dass der Anzünder nicht mehr in ihrem Auto am 17. Und 18.10.25 war.
Sonst hätten die Ermittler den Grillanzünder im Carport nicht vorgefunden, untersucht und in der Verhandlung mittels Foto präsentiert.
Die Ermittler hätten diese Info, dass der Grillanzünder von der TV zur Tatzeit im Auto befürchtet wurde, sich dort wohl auch befunden hat, nicht erfahren.
Das haben sie alles von GH selbst erfahren im abgehörten Telefonat.
Ich kann mir vorstellen, dass die Ermittler die TV spätestens zur Untersuchungshaft mit dem in ihrem mitgehörten Telefonat erwähnten Grillanzünder konfrontiert haben. Sie gefragt haben, warum sie denn den Grillanzünder im Auto hatte.
Je nachdem wie sie geantwortet hätte, hätten sich ihre Erklärungen dafür verifizieren oder eben falsifizieren lassen können.
Offenbar falsifiziert. Sonst hätte die Anklageschrift den mitgeführten Grillanzünder im Auto nicht erwähnt.