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Bin ich im Recht?

97 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Schulden, Leihe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bin ich im Recht?

28.07.2014 um 21:08
@pedro25
Auf der ersten Seite wurde dir gesagt, das du kein Recht hast, das Handy zu verkaufen. Mag juristisch richtig sein, ist aber realitätsfern.
Dein "Bekannter" hat kein Interesse an diesem Handy und keinen Beweis das er es dir gegeben hat.
Verkauf es und verbuche die Differenz als Lehrgeld.

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Bin ich im Recht?

28.07.2014 um 22:09
@Kc
@pedro25

also ich hab jetzt nicht alle seiten des threats gelesen.
Aber im Startposting stand drin, dass es ein entfernter Bekannter sei.
Zitat von KcKc schrieb:Klar ist die Polizei im Grunde verpflichtet, der Sache nachzugehen. Aber höchstwahrscheinlich kommt da nichts bei raus, führt nur zu Mehrarbeit und Stress für alle.
das ist ein extrem scharkantiges zwischneidiges Schwert, da es immer Problematischist, wenn jemand selektiert, der dafür nicht zuständig ist.
Das Dunkelfeld gerade bei solchen Delikten ist enorm und es kann immer sein, dass gerade der eine "sinnlose" Fall mehr, das Zünglein an der Waage ist, einen Sachverhalt aufzuklären.
Gerade deshalb, weil dieses Vorgehen, was vom Threadsteller beschrieben ist einen recht häufigen Modus Operandi des Betruges darstellt und auch schon in der Presse erläutert wurde:
http://www.sueddeutsche.de/geld/betrug-mit-gefaelschtem-gold-autobahngold-glaenzt-ist-aber-wertlos-1.2027811
Klar Regen sich die zuständigen Sachbearbeiter zuweilen über so etwas auf, "wieder ein Fall mit unbekannten Täter und eingestellt", doch wer sagt, dass sich nicht gerade eine AG mit genau DIESEM beschäftigt?

Ich rate auch bei zunächst ärgerlichen und belanglosen Delikten dazu, immer eine Anzeige zu erstatten.
Am besten schriftlich.

@Gute_Luise
inwieweit er ein Recht auf das Handy hat ist nicht eindeutig.


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Bin ich im Recht?

28.07.2014 um 22:21
@pedro25
Ich weiß das ich naiv war,
Du hast dich halt Verarschen lassen, und das hast du erkannt.
Das wird dir denke ich nicht so schnell nochmal passieren.

Also ich wüsste was ich tun würde.


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Bin ich im Recht?

28.07.2014 um 22:49
@pedro25
Aber immer bedenken
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Wichtig! Zeugen sind doof!



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Bin ich im Recht?

28.07.2014 um 22:59
vielleicht ist der TE gar nicht das opfer und wir geben ihm nur weiter tipps..


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Bin ich im Recht?

28.07.2014 um 23:03
Er hat sein Wort nicht gehalten und dich nur verarscht,dich hingehalten.Wenn das Handy mehr wert ist wie 100€ ,würde ich es verkaufen.Solltest Du beispielsweise 200€ dafür bekommen,kannst Du ihm ja wenn er noch mal auftaucht,das Restgeld 100€ zurückgeben,100€ behältst Du.

So würde ich es machen...


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Bin ich im Recht?

29.07.2014 um 02:01
@Cococonnarcarl
Zitat von CococonnarcarlCococonnarcarl schrieb:Solltest Du beispielsweise 200€ dafür bekommen,kannst Du ihm ja wenn er noch mal auftaucht,das Restgeld 100€ zurückgeben,100€ behältst Du.
Oder er behält die 200 da de Typ nie mit dem Geld rüber rücken würde, ergo auch nicht nach seinem Telefon fragt. Aber welches gebrauchte Telefon sollte noch 100 € bringen?


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Bin ich im Recht?

29.07.2014 um 02:28
Also mal konkret.
Jede mündliche Vereinbarung ist bindend für beide Parteien.
Auch Vertrräge können mündlich geschlossen.
Im Zweifelsfall ist natürlich etwas schriftliches immer besser.
Aber sollte es, nach dem Verkauf des Handy, zu einem Rechtsstreit kommen, ist die Frage, wer glaubhafter erscheint und wessen Version des Geschehens plaausibler ist.

Wenn die Vereinbarung geschlossen wurde, 100 Euro und als Pfand das Handy, ist deine Veräußerung nach 3 Monaten legitim.. Sofern du ihm eine Abschließende Frist gesetzt hast.
Dazu am besten ein Schriftstück aufsetzen, in dem du die Veräußerung nochmal explizit betonst und auch den Tauschhandel erwähnst.

Die Adresse lässt sich über eine EMA Anfrage rausfinden (EinwohnerMeldeAmt). Du wirst ja wohl Vor- und Zuname des besagte "Freundes" kennen und zumindest eine seine ehemmaligen Wohnanschriften.

In dem Schriftstück erwähnst du eine 2 WWochen Frist (gerrechnet ab Zustellung [3 Tage nach Aufgabe zur Post]).
Sollte er bis Fristende nicht gezahlt haben, darfst du veräußern.


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Bin ich im Recht?

29.07.2014 um 02:42
Hallo,
hätte da auch mal nen Vorschlag. Geh in ein Pfandhaus, lass Dir Geld für das Handy geben, wenn Dein Bekannter sein Handy wieder haben will, muss er mit Dir zum Pfandhaus gehen und das Geld dass Du vorher bekommen hast, hinterlegen.
Anaonsten wird dort das Handy irgendwann versteigert und es braucht dich dann nicht mehr zu interessieren.
So würde ich das machen.

Liebe Grüße Klickklack


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Bin ich im Recht?

29.07.2014 um 04:01
Ich finde nicht das man das Handy versetzen sollte. Egal ob für 1 oder für 100 Euro.

Wenn Kontakte im Handy eingespeichert sind, würde ich diese Telefonnummern der Reihe nach anrufen (sieht man ja meist beim eingespeicherten Namen bei wem es eher Sinn machen könnt)

Somit löst sich das Problem von fast alleine.


Oder aber: Auf die 100 Euro pfeifen, als Lehrgeld betrachten und dem Typen gegenüber in Zukunft vorsichtig sein


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Bin ich im Recht?

29.07.2014 um 23:17
Nix da,er sollte es verkaufen und den Erlös komplett behalten Kann ja wohl nicht sein das er auf sein Geld verzichten soll.

Der Typ hat den Weg zur Arbeit gefunden um ihn um Geld anzupumpen,also warum schafft er es nun nicht ihm wenigstens Bescheid zugeben wie jetzt verfahren wird.Sowas geht nicht...

Ab zu eBay damit


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Bin ich im Recht?

30.07.2014 um 02:37
@pedro25


Oh Mann, was man hier für Kommentare lesen muss.


Du darfst das Handy verkaufen, da es ja als Sicherheit gedacht war wegen den 100 Euro.

Wegen Betrug bekommst denn aber nicht dran, weil es defacto keiner war.
Er hat dir das Handy als Sicherheit gegeben falls er nicht zahlt, das war das Geschäft.
Wegen versuchtem Betrug aller höchstens, als er das Handy abgeholen wollte und gelogen hat das er später zahlt. Das wird ihm auch schwer nach zu weisen sein.

Also einfach das Handy verkaufen, ev. sogar noch mit plus, also 100 Euro und sich darüber freuen.

Davor aber ihm Bescheid geben, mit einer 3 oder 5 Tagesfrist, dass er zahlen soll oder du sonst das Handy verkaufst.

Fertig ist die ganze Geschichte.
Zur Polizei zu gehen oder ähnlichen Quatsch ist völlig sinnlos.
Die lachen sich eins und sind wahrscheinlich gar nicht zuständig.


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Bin ich im Recht?

30.07.2014 um 22:17
dazu gibt es einen 'schönen' spruch ...
"willst du einen freund loswerden, 'pump' ihn an".
weil du ihn danach nie wiedersiehst, meistens jedenfalls...
ausnahmen gibt es immer ... :)

fällt mir gerade dazu ein...
Zitat von jero4802jero4802 schrieb:das Handy verkaufen, ev. sogar noch mit plus, also 100 Euro und sich darüber freuen.

Davor aber ihm Bescheid geben, mit einer 3 oder 5 Tagesfrist, dass er zahlen soll oder du sonst das Handy verkaufst.

Fertig ist die ganze Geschichte.
Zur Polizei zu gehen oder ähnlichen Quatsch ist völlig sinnlos.
Die lachen sich eins und sind wahrscheinlich gar nicht zuständig.
auf jeden fall ein ultimatum stellen ... wie jero schon sagte.


und unter naiv würde ich es nicht 'verbuchen',
viele würden genauso handeln und helfen ... :)


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--L-- ehemaliges Mitglied

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Bin ich im Recht?

30.07.2014 um 22:49
@pedro25
Mein Gott was ist los mit dir sry aber er hat dich abgezockt jetzt nim das Handy und Verkauf es verdammt, hier geht es um beschissene 100€ und Du willst zum Anwalt benimm dich nicht wie ein Kind und Verkauf es und hol das Geld wieder rein verdammt.


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Bin ich im Recht?

31.07.2014 um 22:08
Ich würde es verkaufen. Der Typ hat sich seit 2 Monaten nicht mehr gemeldet, also wird er es auch in Zukunft nicht machen.
Und wenn doch: Was soll er machen? Der wird bestimmt nicht zur Polizei gehen, wenn der so dumm ist wie ihr sagt.
Und sollte er doch zur Polizei gehen, steht Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird eingestellt. (Sag dann das er dir das Handy verkauft hat oder so)

Wenn dus verkaufst, dann lösch alle Daten, Fotos und so und speicher sie irgentwo, falls er doch noch zurückkommt


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illik ehemaliges Mitglied

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Bin ich im Recht?

31.07.2014 um 23:29
Du bist bekloppt.
Wusstest schon, gut.

ähm, hundert Euro sind doch nichts... Wenn er das nächste mal vorbeischaut und das Geld noch immer nicht hat schmeisst du das Handy vor seinen Augen ins Klosett.
Aber filme es heimlich, dann hat das alles wenigstens für de Youtubenutzer noch einen köstlichen Beigeschmackt gehabt.


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Bin ich im Recht?

31.07.2014 um 23:44
Wenn du die Kohle nicht bekommst darfst du nach drei Monaten vom sogenannten "Pfandrecht" Gebrauch machen und das Handy nach Info an den "Bekannten" verkaufen und den Erlös behalten. Musst halt den Typ trotzdem benachrichtigen dass du vom Pfandrecht Gebrauch machst.


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