@Zaunkönigin

Sobald ein neuer Anwalt das Mandat übernimmt, werden die Handakten rausgegeben. Der neue bekommt die Vollmacht und alles was bisher an Belegen, Dokumenten, Schriftverkehr erfolgt ist, wird dem neuen Anwalt ausgehändigt. Selbst wenn sie dem alten Anwalt noch Geld schulden sollte, wird das in der Regel nicht zurückgehalten.

Alles bisschen schwammig forumuliert, für meine Begriffe. Die Sachen sind ja nicht verlorengegangen, hier gab es lediglich einen Anwaltswechsel in einem laufenden Verfahren.

Anwaltswechsel hat vielleicht der ein oder andere hier schon selber mal durch und entsprechend eben auch die Anforderung der Handakte, wenn die neue Kanzlei das nicht direkt anfordert.