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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

19.686 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: RAF, Linksextreme, Pseudolinke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Linksextremismus - die vergessene Gefahr

26.08.2017 um 16:11
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Das wird auch vom Ministerium nicht behauptet, die ganze juristische Argumentation zielt darauf ab, dass es sich bei der "Betreibergesellschaft" von linksunten de facto um einen Verein handelt, der die diversen illegalen bzw. verfassungsfeindlichen Handlungen aus seinem Vereinsvermögen fördert oder zumindest wissentlich billigend in Kauf nimmt.
Ähm, welches Vereinsvermögen?
Und was für eine Betreibergesellschaft? Gibt es entsprechende Verträge?

Was da von den Betreibern kam, muss man erst mal an Beweisen vorlegen ... Und mit Billigung oder Anstachlung kann man mit der Argumentation auch Facebook und VK drankriegen, wenn sie diverse Beiträge nicht löschen ...
Sind Facebook-Mitarbeiter jetzt Angehörige einer kriminellen Vereinigung?

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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

26.08.2017 um 16:13
Zitat von IssomadIssomad schrieb:Ähm, welches Vereinsvermögen?
Und was für eine Betreibergesellschaft? Gibt es entsprechende Verträge?

Was da von den Betreibern kam, muss man erst mal an Beweisen vorlegen ... Und mit Billigung oder Anstachlung kann man mit der Argumentation auch Facebook und VK drankriegen, wenn sie diverse Beiträge nicht löschen ...
Sind Facebook-Mitarbeiter jetzt Angehörige einer kriminellen Vereinigung?
Hast du die Analyse von Halina Wawzyniak gelesen? Vorher macht es wenig Sinn, das weiter zu diskutieren. Ist nicht böse gemeint, nur ist die Frau Juristin und erklärt es kürzer und besser, als ich es könnte.


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

26.08.2017 um 16:20
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Hast du die Analyse von Halina Wawzyniak gelesen? Vorher macht es wenig Sinn, das weiter zu diskutieren. Ist nicht böse gemeint, nur ist die Frau Juristin und erklärt es kürzer und besser, als ich es könnte.
Hast DU sie gelesen? Sie bezeichnet es selbst als sehr schwammig und juristisch unsicher ...
Es wird schon an dem Nachweis einer Organisationsstruktur scheitern ;)
http://blog.wawzyniak.de/plattform-und-vereinsverbot/


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26.08.2017 um 16:23
@Issomad
Es sieht nach einer komplizierten und wenn man will langwierigen juristischen Auseinandersetzung aus, die bis hin zu einer letztendlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes führen kann.


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Vltor ehemaliges Mitglied

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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

26.08.2017 um 16:29
Zitat von WarheadWarhead schrieb:Nationalisten sind keine Menschen mit "konträren"Meinungen oder gar Demokraten.
Jo klar, überzeugte Marxisten und Leninisten, ehemalige Partisanen und persönliche Weggefährten Titos im Kampf gegen die Nazis, Studenten, Schriftsteller, Schauspieler, Professoren, Föderalisten, Liberale - zu Hunderten und Tausenden in den Knast gesperrt, weil sie sich für Dinge wie Dezentralisierung, Freie Presse, Basisdemokratie oder Parlamentarismus eingesetzt haben - alles drecke Nationalisten, Faschisten und Reaktionäre. Populäres Beispiel Milovan Djilas - spricht sich gegen das Einparteiensystem und das klassische Problem der Überbürokratisierung des Realsozialismus aus und was folgt? Er wird natürlich als dreckiger Reaktionär gebrandmarkt. Bravo!
So verkalkt muss man mal sein, dass man nicht mal mehr diese Realitäten erkennt kann und sich Fantasiegeschichten ausdenkt um des ideologische Weltbild erhalten zu können. Das ist das historische Problem der Mehrheit der selbsterklärten sozialistisch-kommunistischen Bewegungen. Sobald sie in eine Position politischer Macht kommen wandeln sie sich von idealistischen und skrupellosen revolutionären Vorkämpfern schlagartig um zu kleinen Massenmorden Eichmännern und wer ist Schuld wenn sie am Ende scheitern? Natürlich die Reaktion.
Zitat von VenomVenom schrieb:Welche Albaner? Die die sich Großalbanien gewünscht haben oder die Anhänger von Hoxha?
Ah, also Bauern die gegen die sozialistische Misswirtschaft der 50er und frühern 60er Jahre demonstrierten, oder Albaner die sich später über das groteske Verhältnis von Serben und Montenegriner innerhalb öffentlicher Ämter des Kosovo echauffierten sind jetzt nationalistische Fantasten oder Vertreter des albanischen Stalinismus. Nun ja, trotz aller nachfolgenden Versuche der Dezentralisierung und Autonomie, die im übrigens in der Hauptsache von Kroaten und Slowenen gegen Tito und dessen Parteiapparat erkämpft werden mussten, bleib ethnische und religiöse Repression durch den Staat bis zum Zerfall Yugoslawiens die Norm und das sowohl die Parteien innerhalb der Gliedstaaten, aber ganz besonders der "Bund der Kommunisten" selbst die ethnischen Konflikte zu seinem Vorteil ausspielte hat nicht grade geholfen.


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26.08.2017 um 16:37
@Vltor
Mach doch nen Eichmannrelativierungsthread auf wenns dir nicht passt


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26.08.2017 um 16:51
@Vltor
Geht das vielleicht in einem eigenen Thread? Das ist hier sehr weit off-topic.
Zitat von eckharteckhart schrieb:Es sieht nach einer komplizierten und wenn man will langwierigen juristischen Auseinandersetzung aus, die bis hin zu einer letztendlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes führen kann.
Teil der Tätigkeit der Plattform war oder die ausschließliche Tätigkeit.[/quote]

Es ist kaum wahrscheinlich, dass die Betreiber sich auf einen teuren Rechtsstreit einlassen. Sie kündigen mehr oder weniger offen an, sich einen anderen Server zu suchen, so wie viele andere Seiten auch, die in Deutschland verboten wurden.


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

26.08.2017 um 16:57
Zitat von FFFF schrieb:Es ist kaum wahrscheinlich, dass die Betreiber sich auf einen teuren Rechtsstreit einlassen. Sie kündigen mehr oder weniger offen an, sich einen anderen Server zu suchen, so wie viele andere Seiten auch, die in Deutschland verboten wurden.
Gut, da stütze ich mich eher auf
Im Sinne der Verhältnismäßigkeit bliebe noch zu prüfen, ob es nicht gerade im Hinblick darauf, dass es sich um eine Plattform handelt bei der -so habe ich das verstanden- verschiedene Menschen/Organisationen verschieden Positionen/Meinungen vertreten, mildere Mittel gibt. Es wäre insoweit an eine Anweisung zu denken, konkrete Beiträge die Straftaten darstellen, zukünftig -auch strafbewährt bei Zuwiderhandlung-zu unterlassen, insbesondere wenn es sich um Kommentare zu Beiträgen handelt.
von Halina.


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26.08.2017 um 17:05
@Issomad

Ja, und bei den Aussagen zur Schwammigkeit bin ich nicht ihrer Meinung.

Quelle für alle Zitate ist der verlinkte Blog. http://blog.wawzyniak.de/plattform-und-vereinsverbot/
Aber seit wann ist eine Plattform ein Verein? Ist die Idee einer Plattform nicht vor allem Dingen die, das ein Platz zur Verfügung gestellt wird, auf dem verschiedene Leute verschieden Dinge publizieren können?
Meiner Ansicht nach wird die Vereinsfiktion nicht auf die Plattform ausgedehnt, sondern auf die im Folgenden Betreibergesellschaft genannte Personengruppe, Erklärungen folgen.
Wo kann ich finden, dass linksunten.indymedia ein Verein ist?
Unerlässlich für das weitere Verständnis ist, dass man weiß, was unter konkludentem Verhalten verstanden wird. Bitte nicht davon verwirren lassen, dass dieser Begriff in der Reichbürgerszene missbraucht wird, er ist elementares Handwerkszeug in der Rechtspflege. Achtung, Juristendeutsch Wikipedia: Schlüssiges Handeln
Aus § 116 BGB kann mittelbar entnommen werden, was unter schlüssigem Verhalten zu verstehen ist. Danach ist von konkludentem Verhalten auszugehen, wenn der Erklärende nicht schriftlich oder mit Worten, sondern mit seinem nonverbalen Verhalten sein gewolltes Tun zum Ausdruck bringt. Diese Handlungen ermöglichen dann dem Empfänger einen mittelbaren Schluss auf den Rechtsfolgewillen des Erklärenden. Dieser Rückschluss des Empfängers auf den Rechtsbindungswillen des Erklärenden hat zur Bezeichnung „schlüssiges Verhalten“ geführt.
Vergegenwärtigen wir uns nochmal kurz den Soll-Zustand eines Vereins:

1. Es existiert ein Vereinszweck
2. Es exisitert eine Satzung
3. Es finden Vereinsversammlungen zur Beschlussfassung statt
4. Es exisitiert ein Vorstand, Kassenwart, Schriftführer
5. Es existiert Vereinsvermögen
6. Der Verein nimmt nach außen am gesellschaftlichen Leben teil, d.h. tritt öffentlich in Erscheinung, um den Vereinszweck zu verwirklichen

Wesentlich sind hier nur die Punkte 1,3 und 6. Die anderen Punkte müssen entweder überhaupt nicht (5) oder formal nur erfüllt sein, wenn es um die Eintragung ins Vereinsregister geht (2,4).

Weiter bei Wawzyniak - Bestandteil der Argumentatio des BMI:
„Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.“
Somit ist schonmal klar, dass es nicht um die Rechtsform geht, sondern nur um die faktische Vereinseigenschaft, ergo sind o.g. Punkte 1,3,6 zu prüfen.
Die im BGB für einen Verein vorgesehene Mindestanzahl von sieben Menschen soll für das Vereinsgesetz nicht relevant sein oder zumindest nicht, wenn es um Verbote geht. Mal sollen zwei Personen ausreichen, mal ist von drei Personen die Rede. Zumindest in der Kommentarliteratur ist die Frage der Mindestanzahl von Mitgliedern umstritten. Eine Rechtsprechung, nach der zwei Personen für einen Verein nach dem Vereinsgesetz ausreichen, habe ich in der kurzen Zeit nicht gefunden. Es gibt allerdings eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), nach der zwei Personen für eine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB nicht ausreichend sein sollen. In der Entscheidung wird angedeutet, dass dies auch im Hinblick auf einen Verein nach Art. 9 GG gelten könne (vgl. Rdn. 8).
Wir stellen mit Adleraugen fest, dass 3 Personen als Empfänger der Verbotsnotiz fungierten (der Presse zu entnehmen). Kann man für Zufall halten, ist aber vor dem Hintergrund dieses Zitats eher bewusst gewählt.
Ein Blick in die Kommentarliteratur. Der Zusammenschluss setzt

„einen über ein nur faktisches Zusammenwirken hinausgehenden, bewussten und konstitutiven Akt voraus. Der Wille der Personen muss auf Vereinsgründung gerichtet sein und unter ihnen ein rechtliches Band knüpfen. Das kann vor allem, muss aber nicht, durch Vertrag geschehen. (…) Indizien, auf die ein Vereinigungswille gestützt werden kann, sind zB ein einheitliches Vereinsemblem, ein Auftreten der Mitglieder in geschlossener Front oder mit einheitlicher Kleidung und unter Transparenten bei Veranstaltungen oder eine bekanntermaßen eingeforderte Loyalität zwischen den Beteiligten.“ (Groh, Vereinsgesetz, § 2, Rdn. 3).
Der bewusste und konstitutive Akt ist mit dem Beschluss, eine Website zu betreiben, gegeben.

Der Wille zur "Vereins"gründung kann problemlos daraus abgeleitet werden, dass man natürlich vorhat, diese Seite gemeinsam weiterzubetreiben und dies auch über Jahre getan hat. Der Indizienkatalog liest sich wie eine Checkliste für linksunten: Vereinsemblem ist gegeben, einheitliches Auftreten, geschlossene Front und auch Transparente gab es. Über die Loyalitätsforderung brauchen wir nicht reden, diese sind der Linkenszene immanent (vg. Anna und Arthur...)
Für eine Einstufung als Verein muss ein gemeinsamer Zweck verfolgt werden. Dieser soll die ausschlaggebende Motivation der Mitglieder sein. Denkbar sind alle möglichen Zwecke. So kann der Zweck ein politischer sein, ein sportlicher, ein künstlerischer oder ein wirtschaftlicher. Was ist der gemeinsame Zweck von Plattformbetreiber*innen? Die einen mögen sich für Meinungs- und Informationsfreiheit einsetzen, andere wiederum für die Propagierung einer bestimmten politischen Richtung und wieder andere wollen gern richtig fett verdienen.
Hier irrt mMn Wawzyniak bzw. sie bleibt eine Metaebene zu tief - der Zweck der Plattform in ihrem Beispiel ist tatsächlich zu diffus. Nimmt man aber die Fiktion der "Betreibergesellschaft" an, ist der Zweck klar - der Betrieb der Plattform!
Bleibt als letztes Kriterium noch die organisierte Willensbildung, die ebenfalls Bedingung ist um ein Verein zu sein. Und hier stellt sich explizit die Frage, ob Betreiber*innen einer Plattform hinsichtlich der auf der Plattform eingestellten Inhalte einer organisierten Willensbildung unterliegen. [1]

„Ein eigenständiges Vereinsleben, das auch seine organisierte Gefährlichkeit ausmacht, kann ein Verein nur entfalten, wenn er als geschlossene Organisation agieren kann, die die einzelnen Handlungen von Mitgliedern systematisch koordiniert. Die vereinsintern organisierte Willensbildung ist daher das wichtigste Merkmal eines Vereins. (…) Weder muss die Organisation der Willensbildung satzungsmäßig festgelegt sein. Noch brauchen spezifische Vereinsorgane wie ein Vorstand oder eine Mitgliederversammlung eingesetzt zu sein. Auch die Beschlussfassung selbst muss nicht in bestimmter Weise – demokratisch oder hierarchisch – organisiert sein. (…) Um ein Verein zu sein, müssen sich die betreffenden Personen zum Einen subjektiv untereinander als einheitlicher Verband fühlen (…) Zum Anderen muss ihre Organisationsstruktur wenigstens faktisch auf eine organisierte Willensbildung schließen lassen.“ [2](Goth, Vereinsgesetz, § 2, Rdn. 9)

Und wie soll eine systematische Koordinierung der Meinungsbildung stattfinden, wenn es keine Satzungsbestimmung, keine spezifischen Vereinsorgane oder Mitgliederversammlungen gibt? Vielleicht hilft ja das Bundesverwaltungsgericht weiter. Dieses entschied im Mai 2015:

„Die vom Willen der einzelnen Mitglieder losgelöste und organisierte Gesamtwillensbildung, der die Mitglieder kraft der Verbandsdisziplin prinzipiell untergeordnet sein müssen bzw. die diese kraft eigenen Entschlusses als prinzipiell beachtlich werten, erfordert weder eine Satzung noch spezifische Vereinsorgane. Ausreichend ist eine Organisationsstruktur, die faktisch auf eine organisierte Willensbildung schließen lässt.“

Das BVerwG hat in einer weiteren Entscheidung gesagt, es reiche für eine organisierte Willensbildung eine auf faktische Unterwerfung beruhende autoritäre Organisationsstruktur aus. [3]
[1]  Da zum Einen linksunten scharf moderiert war, es zum Anderen laut Behördenangaben regelmäßige Treffen in der Freiburger KTS gab, auf denen die gemeinsame Linie zumindest informell geklärt wurde, dürfte dieser Tatbestand erfüllt sein.

[2] Das Fühlen als organisatorische Einheit ist vielfach durch Eigenzitate belegt, so z.B. "Der Angriff gilt uns allen" usw.

[3] Das ließe sich auch begründen - de facto ist eine hierarchische Struktur schon durch den technischen Aufbau von Websites gegeben - Hosting-Verantwortlicher steht über Admin über Mod über User. Die Person, auf die das Hosting läuft bzw. die es bezahlt, ist im Effekt auch  der Vereinsvorstand, da ohne deren Zustimmung jederzeit das Projekt beendet werden kann.

Dann kommt bei Wawzyniak einiges zu Rechtsfolgen und Widerspruch, finde ich heute erstmal uninteressant. Weiter geht es aber:
Und hier ist jetzt die konkrete Verbotsverfügung interessant. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat 1971 klare Kriterien aufgestellt: Die betroffene Vereinigung muss so bestimmt bezeichnet sein, dass ihre personelle Zusammensetzung im wesentlichen und in einer die Vollziehung ermöglichenden Weise gekennzeichnet wird und dass die missverständliche Vollziehung von Verbots- und Auflösungsfolgen gegen nicht betroffene Personen ausgeschlossen ist. Darüberhinaus ist eine ihrem Wesen nach rechtlich unbedenkliche Vereinigung nicht deshalb, weil sie sich mit einem Teil ihrer Betätigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, verboten und aufzulösen, sofern die verfassungsfeindliche Tätigkeit mit milderen Verwaltungsmitteln wirksam verhindert werden kann.
Das erklärt, warum nur die Personen, die mutmaßlich mit dem Hosting zusammenhängen, belangt werden: lässt sich technisch feststellen (Bankverbindung, IP-logging bei Seitenwartungen bzw. Admin-Handlungen)...
Da wird dann der § 3 Vereinsgesetz noch einmal interessant, wenn berücksichtigt wird, dass es sich um eine Plattform handelt. Ein Verbot kann nur ausgesprochen werden, wenn die Zwecke oder die Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Es müsste jetzt also konkret nachgewiesen werden, dass das Betreiben der konkreten Plattform Strafgesetzen zuwiderläuft („Zweck“) oder die konkrete Tätigkeit oder gegen die verfassungsgemäße Ordnung gerichtet ist.

[...]

Wenn bei der Plattform linksunten.indymedia auch zu Straftaten aufgerufen worden ist, dann muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeit geprüft werden ob dies ein Teil der Tätigkeit der Plattform war oder die ausschließliche Tätigkeit.

Eine strafbare Tätigkeit iS des Art. 9Abs. 2 GG liegt nur vor, wenn sie von den Organen des Vereins angeordnet oder wenigstens mit deren Wissen und Einverständnis begangen wird. Immer muss es sich um eine Tätigkeit handeln, die in innerem Zusammenhang mit dem Verein steht. Einzelne Straftaten des Vereins sind nicht bereits eine strafbare Tätigkeit (…). Es kommt vielmehr darauf an, ob sich der Gesamtcharakter der Vereinstätigkeit als strafbar erweist. Die strafbare Tätigkeit muss so im Vordergrund stehen, dass sie der Vereinigung das Gepräge gibt (…). Anders ist es nur, wenn der Verein gerade zur Begehung der Einzelhandlungen gegründet wurde, wenn also der strafbare Zweck und die strafbare Tätigkeit zusammenfallen (…). Auch hier gilt, dass nur Tätigkeiten in Betracht kommen, die dem Verein zuzurechnen sind.“ (Erbs/Kolhaas/Wache, VereinsG, § 3, Rdn. 13).
Wissen und Einverständnis der einzelnen unstrittig vorhandenen strafbaren Handlungen kann angenommen werden, weil linksunten wie bekannt stark moderiert wurde und z.B. politische Statements von rechten Gruppen, aber auch interne Auseinandersetzungen der Freiburger Szene regelmäßig entfernt wurden. Dementsprechend (Konkludenz!) muss angenommen werden, dass strafbare Inhalte, die regelmäßig oder auf längere Zeit stehenblieben, geduldet wurden.
Im Sinne der Verhältnismäßigkeit bliebe noch zu prüfen, ob es nicht gerade im Hinblick darauf, dass es sich um eine Plattform handelt bei der -so habe ich das verstanden- verschiedene Menschen/Organisationen verschieden Positionen/Meinungen vertreten, mildere Mittel gibt. Es wäre insoweit an eine Anweisung zu denken, konkrete Beiträge die Straftaten darstellen, zukünftig -auch strafbewährt bei Zuwiderhandlung-zu unterlassen, insbesondere wenn es sich um Kommentare zu Beiträgen handelt.
Das bleibt tatsächlich zu prüfen und wird noch spannend.

Ein Wort noch zum Vereinsvermögen:

Wenn wir die Fiktion der "Betreibergesellschaft" fortführen, existiert natürlich Vereinsvermögen. Zum Einen ist der reine Webspace zu nennen, der dem Verein zur Verfügung gestellt wird (dieser hat ja materiellen Gegenwert), zum Anderen ist es in ständiger Rechtsprechung allgemein anerkannt dass auch der Wiedererkennungswert von Wort- oder Bildmarken und Symbolen des Vereins (d.h. das Logo, das Design und die die bekannte Domain) einem materiellen Wert entsprechen und somit das Vereinsvermögen konstituieren. Eventuell extra zum Betrieb der Seite angeschaffte "saubere" Computer (in der Szene nicht unüblich, Stichwort Demohandy) etc. kommen ggf. noch dazu.

So, soweit die maximal Maas-freundliche Interpretation des Sachverhalts aus meiner Laiensicht.

The stage is yours.


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

26.08.2017 um 17:27
@Rho-ny-theta
Die Frau hatte ja auch geschrieben, dass sie nie auf der Seite war, also kann sie die Inhalte nur schwer einschätzen, oder wie groß der Anteil von rechtswidrigen Inhalten am gesamten Auftritt war.
Ihre Idee, dass man hätte mit einander kommunizieren können um die rechtswidrigen Inhalte zu löschen, halte sogar ich für etwas naiv. ;)
Eine Konzeptänderung wäre in jedem Fall mit einem kompletten Neustart einher gegangen.

In der bisherigen Form bliebe nur die Frage zu klären, warum man ein paar Jahre brauchte, um die Plattform zu stoppen.


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

26.08.2017 um 19:07
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Die Alternative wäre natürlich eine (so weit es geht) von der Lohnarbeit befreite Gesellschaft, welche neue Optionen der Transzendierung von Bedürfnissen ermöglichen würde, was wiederum Phänomene wie den Faschismus tendenziell im Keim ersticken sollte.
Transzendierung ist hier weniger Folge, sondern Basis/Grundlage einer Umstrukturierung. Die Vorstellung, die äußeren Rahmenbedingungen allein würden einen Bewusstseinsentwicklungsprozess in Gang bringen, ist nach dem real existierenden Kommunismus entgültig als fataler Irrtum entlarvt. Transzendierung schließt allerdings nicht nur sehr viel ein (abgekürzt: erneute Reformation von Wissenschaft und Religion), sondern wird in institutioneller Hinsicht unbewusst verhindert.
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Auch wenn die Analyse, dass der "Autoritäre Charakter" zunehmen vom "Marketing Charakter" abgelöst war nicht ganz zutreffend war. Eher ergänzen sich beide auf perfide Art und Weise (Parallel zu der Symbiose von Monopolkapitalismus und Liberalismus).
Am meisten wird es darauf ankommen, unser Verhältnis zu (unseren) Kindern zu hinterfragen/umzuändern. Das schließt große Veränderungen in der Familienpolitik und im Bildungssystem mit ein.


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26.08.2017 um 19:28
@FF

Warscheinlich weil man weiß, dass es nicht furchtbar viel bringt.

Die Platform wird eh wieder aufgemacht, und vorher, würde ich mir jedenfalls denken, konnte man, indem man ein Auge auf sie hatte, relativ bequem ein paar Leute aus der Szene beobachten.

Jetzt will man harte Hand zeigen, also macht man sie dicht, damit man dem Bürger einen Erfolg präsentieren kann.


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26.08.2017 um 20:13
@shionoro
Ich glaube eher, dass man eingesehen hat, dass man über die Plattform eben nicht an irgendwen heran kommt, und sie dann ebenso gut symbolisch zumachen kann. Damit hat man "klare Kante" gezeigt (nach ein paar Jahren...) und tut niemandem weh.
Vermutlich hat man der Plattform damit sogar einen Dienst erwiesen: die können jetzt umso mehr Spenden sammeln, wo sie so bekannt geworden sind.

Ich sehe ja voll und ganz ein, dass man Seiten mit verfassungsfeindlichem und rechtswidrigem Inhalt sperren möchte... aber dass das eine sehr hilflose Geste ist, wenn man nicht den Zugriff auch über ausländische Server komplett sperrt wie das in China oder der Türkei passiert, ist das doch reiner Aktionismus.



(Da fällt mir ein... wenn sich über die Seite zum G20-Gipfel verabredet wurde, warum war man dann so überrascht?)


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26.08.2017 um 20:14
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:weswegen es höchstens Wahlkampf ist, das man linksunten gerade jetzt verboten hat.
wohl vielmehr eine Reaktion auf die zunehmende Brutalisierung der Szene --->> siehe Hamburg,  die Gewaltorgien und die Begründung
Das Ministerium legte eine siebenseitige Auflistung mit Beiträgen auf „linksunten.indymedia“ vor, mit denen das Verbot begründet wurde. Darunter waren demnach Beiträge mit strafbaren Inhalten, Bekennerschreiben zu Straftaten und verfassungsfeindliche Inhalte. Ausdrücklich wurde in manchen Bekennerschreiben Bezug auf den G20-Gipfel in Hamburg genommen.
http://www.tagesspiegel.de/politik/linksunten-indymedia-innenministerium-verbietet-linksextremistische-internetplattform/20237818.html
irgendwann sollte man den Zusammenhang zw Ursache und Wirkung doch hinkriegen, oder?

aus Wahlkampfgründen kann man keine Seiten verbieten/abschalten. Das kann man nur, wenn strafbares Verhalten vorliegt.
@Bone02943
prüfe den Punkt, ob strafbares Verhalten vorliegt!!
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb: Was ich meine geht da viel weiter und endet im Wunsch eines neuen Holocaust und solche sachen.
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:weil linksunten wie bekannt stark moderiert wurde und z.B. politische Statements von rechten Gruppen, aber auch interne Auseinandersetzungen der Freiburger Szene regelmäßig entfernt wurden. Dementsprechend (Konkludenz!) muss angenommen werden, dass strafbare Inhalte, die regelmäßig oder auf längere Zeit stehenblieben, geduldet wurden.
word.

es war wohl u.a. Zweck von linksunten, den ""Bekennern" von Brandstiftung, von Angriffen auf Polizisten usw eine Plattform zu geben, wo sie sich über ihre Straftaten unterhalten konnten


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

26.08.2017 um 20:30
Zitat von lawinelawine schrieb:es war wohl u.a. Zweck von linksunten, den ""Bekennern" von Brandstiftung, von Angriffen auf Polizisten usw eine Plattform zu geben, wo sie sich über ihre Straftaten unterhalten konnten
Wo werden wohl zukünftig Bekennerschreiben von linksextremistischen Brandstiftern zu finden sein?


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

26.08.2017 um 20:31
@lawine
Brutalisierung der Szene...wovon redest du??
Der Putz in der Schanze ging von den griechischen und italienischen Genossen aus,die sind um einiges härter drauf als die Leute hier,die lassen sich auch nicht einbinden


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

26.08.2017 um 20:54
Zitat von WarheadWarhead schrieb:Der Putz in der Schanze ging von den griechischen und italienischen Genossen aus
das kannst du sicherlich mit einer Quelle belegen?


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26.08.2017 um 20:55
Zitat von eckharteckhart schrieb:Wo werden wohl zukünftig Bekennerschreiben von linksextremistischen Brandstiftern zu finden sein?
ich hoffe doch inständig, dass die Brandanschläge aufhören - sowohl von Rechten als auch von Linken.


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

26.08.2017 um 21:00
Zitat von eckharteckhart schrieb:Wo werden wohl zukünftig Bekennerschreiben von linksextremistischen Brandstiftern zu finden sein?
Nun sie könnten diese Schreiben ja an die Polizei schicken.
Selbstverständlich mit Foto, Nahmen und Anschrift.
Aber nur wenn sie auch die Eier in der Hose haben.


Venerdi


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26.08.2017 um 21:51
Die Bekennerschreiben...nun teilweise werden die wieder bei Indymedia.de landen,teilweise auf anderen Seiten,ist ja nicht verboten.
Irgendwann gibts dann halt Linksunten.tk oder sowas


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