Dämmerlicht schrieb:Nur durch eine unglückliche Verkettung von Zufällen ist der Täter noch auf freien Fuß.
Das bewerte ich persönlich anders. Eine "unglückliche Verkettung von Zufällen" würde für mich bedeuten, dass der Täter nur durch Umstände, die nicht vorhersehbar waren, unentdeckt geblieben ist. Das kann man natürlich so sehen, keine Frage.
Ich sehe aber hier eher einen Fall, bei dem das veröffentlichte Phantombild nicht etwa wegen zu wenigen Hinweisen zurückgezogen wurde, sondern weil deren
zu viele eingingen. Mein Ehrgeiz an der Stelle der Polizei wäre es, jedem noch so absurden Hinweis nachzugehen - wenn 2000 Hinweise unzutreffend sind, kann der zweitausenderste dennoch den Durchbruch bedeuten. Das kostet Zeit, das kostet Ressourcen, das ist mühseliges von Tür zu Tür laufen - aber ein geschehener Mord sollte das mMn schon ausreichend begründen.
Dann ist in diesem Fall das Verfahren bereits nach zwei Jahren vorläufig ad acta gelegt worden, obwohl gilt, was Du ganz richtig schreibst:
Dämmerlicht schrieb:Die Tat geschah mitten in einer Großstadt nahe der Innenstadt.
Diese Einstellung des Verfahrens halte ich für ungewöhnlich, zumal die Tatumstände eine, wie auch immer geartete, Vorbeziehung oder Bekanntschaft zwischen Täter und Opfer vermuten lassen. Da müsste es Ansatzpunkte geben.
Schließlich der Auftritt der Mutter im SWR Nachtcafé, wo eben jene Mutter berichtet, im Rahmen ihrer Aufarbeitung des Geschehenen nicht nur eine JVA besucht zu haben, sondern auch noch dem Täter vergeben zu haben - der, wohlgemerkt, bis heute nicht offiziell bekannt ist.
Als christlich eingestellter Mensch nehme ich das Gebot der Vergebung ("wie auch wir vergeben unseren Schuldigern") sehr ernst, und zweifle nicht daran, dass der Weg dahin, dass die eigene Schuld vergeben wird, auch mit dem Willen verknüpft ist, seinerseits anderen gegenüber Vergebung zu üben.
Nur: Hier geht es um die Bluttat an einer jungen Frau, die ihr ganzes Leben noch vor sich hatte, und für diese Tat wurde bislang niemand öffentlich zur Rechenschaft gezogen. Persönlich denke ich, dass derjenige sich verantworten muss für seine Tat, bevor der Gedanke an Vergebung sich überhaupt entfalten kann.
Das kann man anders sehen, sicher, aber ich finde es befremdlich, die Reihenfolge umzudrehen.
Für eine Bewertung des Vorgehens der EB müsste man wissen, ob ggf. Einfluss auf die Ermittler ausgeübt wurde. Die Staatsanwaltschaft kann Ermittlungen aus legitimen Gründen einstellen; dass Ressourcen endlich sind, und anderswo viellleicht gebraucht werden, wurde ja bereits genannt.
Ungewöhnlich finde ich es dennoch; ich persönlich glaube, dass mindestens eine Person außerhalb des Kreises der Betroffenen weiß, wer der Täter ist.