iKessel schrieb:Aber glaubst du, dass er in dem Moment das alles bedacht hat?
Es muss ja dann schnell gehen und wenn das alles unvorbereitet war, dann musste ganz ganz schnell ein Plan her und dieser schnellstmöglich umgesetzt werden.
Ich glaube nicht, dass man dann denkt: „naja, dann nehme ich das Privatgrundstück, da darf die Polizei nicht so schnell suchen.“
Ich finde das teilweise sehr weit hergeholt…
Ist es auch. Der TV ist gelernter Koch, soll kurz zuvor seine Schwägerin umgebracht haben, ist übernächtigt. Da überlegt er sich doch nicht: „Hmm, nach den Vorschriften der StPO sind die rechtlichen Anforderungen für Durchsuchungen auf Privatgrundstücken höher als im Wald, also vergrab ich sie da.“
Das ist nun wirklich absurd. Hinzu kommt, dass dann, wenn die Leiche auf einem Grundstück, zu dem er engen Bezug hat, gefunden wird, er so gut wie überführt ist. Das wiederum kann er sich durchaus auch als Laie gedacht haben.
BoobSinclar schrieb:Sicherlich kann man nie ausschließen, dass Arschlöcher Arschloch-Dinge machen. Die sind aber eher nicht im Bereich BDSM zu suchen.
Mir ging es nur um die hier konstruierte Kausalkette "Der hat Fesselpornos geguckt, der muss ein Mörder sein", die nicht aus der Welt zu bekommen ist.
Kannst du auch nur einen Beitrag nennen, in dem das hier jemand gesagt haben soll?
Rhapsody3004 schrieb:Je nachdem sind sie aber nochmal höher, denke ich mir zumindest mal.
Höher, wenn sich Durchsuchungen nicht nur auf Grundstücke, sondern auch auf alles erstrecken soll, was durch Art. 13 GG besonders geschützt ist und dazu zählen bereits Garagen und Schuppen auf Grundstücken usw.. Häuser, Keller, Dachböden und andere Zimmer ja sowieso.
Ebenso, handelt es sich bei den Eingriffen dann auch nochmal um Eingriffe in Rechte, Rechtsgüter Dritter
§ 103 StPO. Das verfügt ein Ermittlungsrichter im Zweifel schneller als ein Tatverdächtiger bis 3 zählen kann. Es ist unter Juristen kein Geheimnis, dass so Dinge wie Haftbefehle, Durchsuchungsanordnungen usw. viel schneller zu bekommen sind als die Allgemeinheit sich das vorstellt.
sardi schrieb:Das ist absoluter Unsinn. Kein:e Ermittlungsrichter:in hat hier den Durchsuchungsbeschluss einfach durchgewunken.
Habe ich ja auch nicht behauptet. Es ging darum, ob und wie hoch die Hürden
allgemein sind, und da wird hier in den letzten Tagen doch etwas übertrieben. Zumal man die Voraussetzungen der meisten Normen, und so auch von § 103 StPO, durchaus dehnen und damit sehr großzügig umgehen kann. Wird in der Praxis auch gemacht. Der TV wird daher keinesfalls die (ohnehin abwegige) Überlegung angestellt haben: Ich vergrab sie bei Omma und Oppa, da darf die Polizei nur unter erhöhten Anfoderungen suchen.