Adson schrieb:Das ist grundsätzlich richtig und einer der aus meiner Sicht schwierigsten Punkte an der Sache. Es gibt m.E. keinen einzigen Beleg dafür, dass R. R. am Montag morgen noch im Haus war. Denn R. R. war/ist nicht identisch mit ihrem Smartphone.
Wir wissen nicht, wie die EB nach wie vor das Snap-Foto einschätzen und ob sie es nur als Indiz oder gar als direkten Beweis dafür ansehen, dass sich Rebecca Morgens und noch lebend in dem Haus befunden hat.
Ansonsten dürften den EB Aussagen der Familie vorliegen und die werden hoffentlich noch verwertbar sein, dass R auch von So auf Mo bei ihrer ältesten Schwester und ihrem Mann im Maurerweg übernachtet hat. Liegen keine Hinweise darauf vor, dass R das Haus auch schon Nachts heimlich verlassen haben könnte, gibt es keinen Grund etwas anderes anzunehmen, als dass sich Rebecca dann auch noch am Morgen in diesem Haus befunden haben muss, wenn sie da laut Aussagen übernachtet hat.
Aus dieser Aussage, hat da übernachtet und verbrachte den Sonntagabend auch noch zusammen mit Jessica, ließe sich dann zumindest schlussfolgern, dass sich Rebecca auch am Morgen noch in dem Haus befunden haben muss. Vor allem liegen keine Hinweise darauf vor, dass sie auch schon Nachts das Haus verlassen haben könnte.
Des Weiteren spielen auch allgemeine Erfahrungswerte sowie auch Verhaltensweisen konkret auf R bezogen eine Rolle und lassen daher die Annahme, Rebecca könnte ihr Handy auch zurückgelassen haben, unwahrscheinlich erscheinen. Zumal es dann ja wohl auch im Haus verblieben sein müsste.
Besondere Relevanz aber, dass sich ihr Telefon Morgens noch in den Router eingeloggt hat, es also jemand bedient haben muss - vor allem, sollte an dem Morgen auch noch ein Snap über das Handy verschickt worden sein oder sollten von ihrem Handy sogar auch noch WhatsApp-Nachrichten geschrieben worden sein.
Ja ja, könnte auch jemand anderes gewesen sein, aber da bliebe ja nur wieder der Schwager nach 7 Uhr. Da er aber auch am Handy und Online aktiv gewesen sein soll, wird man wahrscheinlich beide Aktivitäten zeitlich miteinander verglichen haben und es daher als zumindest unwahrscheinlich erachtet haben können, dass F beides gleichzeitig getan haben kann bzw. mit beiden Handys im unmittelbaren Besitz aktiv gewesen zu sein.
Selbst wenn es keinen direkten Beweis für den Sachverhalt, Rebecca befand sich noch am Morgen noch im Haus, geben sollte, denke ich aber, werden die EB so einiges haben, was vor allem zusammengenommen ein gewichtiges Indiz dafür angesehen werden könnte, dass sich nicht nur ihr Handy, sondern auch noch Rebecca selbst an dem Morgen in dem Haus befunden hat und auch selbst ihr Handy noch für eine bestimmte Zeit freiwillig bedienen konnte.