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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle
um 12:30Aha. Dann sag' doch bitte nochmal weshalb höchstens 30% Aufsichtsratsteuer bezahlt wird, aber bis zu 45% Einkommenssteuer (die bei der Höhe der Vergütung von Aufsichtsräten sicherlich fällig wäre). Das verstehe ich nämlich nicht. Danke.ApexOne schrieb:Aktienvergütungen werden zum aktuellen Wert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz + Soli besteuert...hat man Dir öfters erklärt.
Als Aufsichtsratsteuer werden umgangssprachlich die Abzugsteuern bezeichnet, die von den Einnahmen aus der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied einbehalten werden.
Die Aufsichtsratsteuer beträgt gegenwärtig 30 % der Aufsichtsratsvergütungen (§ 50a Abs. 2 Satz 1 EStG). Dem Steuerabzug unterliegt der volle Betrag der Aufsichtsratsvergütung ohne jeden Abzug.
Für diese Fälle unterliegen die Vergütungen jeder Art, die ihnen von den genannten Unternehmungen für die Überwachung der Geschäftsführung gewährt werden (Aufsichtsratsvergütungen), dem Steuerabzug (Aufsichtsratsteuer).Wikipedia: Aufsichtsratsteuer (Deutschland)

