Smoover schrieb:Eventualvorsatz als schwächste Form reicht, da sehe ich keine größeren Probleme.
Dass der bedingte Vorsatz ausreichend wäre, ist mir ja klar, aber in meiner Vorstellung je nach Einzelfall sicherlich bereits dieser nicht immer so leicht zu begründen und vor allem die Begründung mit Faktischem zu untermauern und woraus sich auch nur der bedingte Vorsatz ableiten ließe.
Smoover schrieb:Man braucht dafür aber nicht alle Einzelheiten. Gerade in Fällen ohne Leiche verfahren Gerichte da recht großzügig. Da ist es oft so, dass sich insbesondere nicht feststellen lässt, auf welche Weise das Opfer getötet wurde.
Alle Einzelheiten natürlich nicht, aber es würde sicherlich nicht ausreichen, Joa, kam im Haus zu Tode und aufgrund Verhalten des F liegt zumindest eine vorsätzliche und in aktiver Form begangene Begehungstat wie der Totschlag näher.
Smoover schrieb:Ich auch. Aber das braucht man auch nicht zwingend, im Zweifel reicht es dann nur für Totschlag.
Ja, das stimmt, den braucht es nicht immer. Weder um eine Verurteilung erreichen zu können noch ist ein Motiv zwingend für die Erfüllung von Straftatbeständen notwendig. Ein Motiv wäre nicht mal für Mord nötig, wenn man ausreichend genug Vorsatz auf subjektiver Seite und wenigstens einen objektiven (oder auch je nachdem mit enthaltender subjektiver Komponente) Mordtatbestand begründet bekäme.
Je nachdem kann ein nachgewiesenen und seis nur schlüssig abgeleitetes Motiv dennoch hilfreicher für die StA sein. Kommt halt drauf an.
Smoover schrieb:Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn jemand einen anderen Menschen tötet, muss es doch einen Grund dafür geben.
Den wird es auch immer geben uns seis nur aus Langeweile getötet zu haben. Was ich in diesem Fall hier aber natürlich überhaupt nicht annehme.
Oder aus dem Affekt heraus, was ich mir dann in diesem Fall schon wieder eher vorstellen kann.