azazeel schrieb:Da sieht es so aus, als wäre der Verdächtige nicht 2024, sondern vor Ende September 2023 verstorben und das Verfahren deswegen eingestellt. Alles konfus. Leider in solchen Berichterstattungen die Regel.
TatsachenTreue schrieb:Das klingt in der Tat so, als sei das Verfahren wegen des Todes des Tatverdächtigen und nicht wie im MDR-Artikel mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden. Aber ganz sicher bin ich mir auch nicht, da nicht erwähnt wird:
- mit welcher Begründung das Verfahren eingestellt wurde
- wann der Beschuldigte verstarb (vor/nach Einstelllung).
Also ich würde am ehesten der Pressemeldung der Polizei vertrauen. Das ist denke ich die "erste" oder "originalste" Quelle, auf deren Basis die Journalisten dann berichtet haben und dabei jeweils ihren Senf dazugegeben haben.
Und in der steht:
Gegen diesen Beschuldigten wurde das weitere Ermittlungsverfahren geführt. In diesem Zeitraum verstarb indes der Beschuldigte.
Quelle:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126721/6029571Dieses "in diesem Zeitraum" bezieht sich meiner Meinung nach auf das Ermittlungsverfahren, also während das Ermittlungsverfahren lief, verstarb der Beschuldigte.
azazeel schrieb:Letztlich ist es aber egal. Es gibt keinen verurteilten Täter - egal wie die Beweislast gegen den inzwischen Verstorbenen im Jahr 2023 oder 2024 nun war. Sofern man nicht einen weiteren - bestenfalls noch lebenden und prozessfähigen - tatverdächtigen Menschen findet, wird es formal ein ungelöster Fall bleiben.
Die Frage ist halt, in welchem Zusammenhang dieser Satz steht:
Der Fall wurde im Jahr 2024 nach Abschluss aller statistischen Erfahrungsmodalitäten in die Polizeiliche Kriminalstatistik eingebracht.
Quelle:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126721/6029571Das klingt für mich eher so, als wären damit die Ermittlungen zu dem Fall an sich abgeschlossen und nicht nur die gegen den als Beschuldigten geführten Rentner.
Ich schrieb ja oben schon, dass ich beim Durchsehen dieser Kriminalstatistik (Bund) erst mal nichts gefunden habe, wo dieses Verbrechen da irgendwie eingeflossen sein sollte. Ich habe mir aber jetzt noch mal die PKS vom Land Thüringen angeschaut und da habe ich denke ich die Stelle gefunden.
Das Dokument ist hier als PDF abrufbar:
https://innen.thueringen.de/fileadmin/Thueringer_Polizei/polizei/Statistiken/PKS_2024.pdfAuf Seite 18 von 40 mit der Überschrift "2.4.2 Zeitreihen nach Delikten" ist im 2. Abschnitt die Morde, die in den Jahren 2020 bis 2024 in Thüringen erfasst wurden, aufgeführt. In der vierten Zeile ist die Aufklärungsquote in % zu finden. Diese betrug im Jahr 2024 112,5 % bei 8 erfassten Morden. An der Zahl ist ein Sternchen, das unten auf der Seite erklärt wird. Das steht:
* Bei einer Aufklärung über 100 % wurden ungeklärt erfasste Straftaten aus Vorjahren aufgeklärt.
Ich denke, das ist genau der eine Mord an Cornelia Geissler, der als "aufgeklärt" verbucht wurde. 9 geklärte Morde auf 8 erfasste Fälle entspricht 112,5 %, also wurde in dem Jahr genau ein Mord mehr aufgeklärt als in dem Jahr passiert ist.
Darauf bezieht sich die Erklärung in der Pressemeldung der Polizei:
Der Fall wurde im Jahr 2024 nach Abschluss aller statistischen Erfahrungsmodalitäten in die Polizeiliche Kriminalstatistik eingebracht.
Quelle:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126721/6029571 Insofern scheint der Fall tatsächlich als geklärt angesehen zu werden und nicht nur das Ermittlungsverfahren gegen den Tatverdächtigen wegen dessen Tod eingestellt worden zu sein.