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Gendern zur Pflicht machen?

15.619 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Weiblich, Transgender ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gendern zur Pflicht machen?

um 10:43
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Unser Duden ist ja lange kein Werk der verbindlichen Sprache mehr, sondern ein Sammelsurium aus aktueller und richtiger Wortlektüre sowie Umgangssprachlichen und nutzlosen Firlefanz.
Vorstand ist halt nicht nur ein Wort im Duden, sondern bezeichnet die zivilrechtliche Funktion einer oder mehrerer Menschen.

Und verbindlicher für unser aller Leben als der Duden ist da nun mal das Bürgerliche Gesetzbuch ("von der Wiege bis zur Bahre"). Eine Person ist nur dann Vorstand, wenn sie alleiniger Vorstand ist. Ansonsten ist sie nur Mitglied des Vorstands. Gleiches findet sich auch im Aktiengesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__26.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__76.html

Allerdings haben wir mit dem Mitglied (wie auch den Mitglieder*innen) ein Problem:

Weil es das Mitglied ist, mithin also Neutrum und nicht generisch maskulin wie der Vorsitzende, gibt es kein die Mitgliedin. Und damit auch keine Mitgliederinnen. Das Vorstandsmitglied bleibt also neutral, wie auch die Vorstandsmitglieder.

All das zeigt, dass die deutsche Sprache ihr generisches Geschlecht in vielen Fällen recht wahllos verteilt, so lange es sich nicht um klassische maskuline Personenmehrheiten wie bei den Berufsgruppen Professoren, Ärzte oder Arbeiter handelt. Unsere Sprache erlaubt es - neben drei Artikeln - an alles Mögliche ein -in dran zu hängen. Also auch an Terrorist, Lautsprecher, Abschlepper oder Fußgänger.

Aber da wird ein zwanghaftes, äh, konsequentes Feminisieren oder Neutralisieren einfach schwierig. Wie bei Vorständin, Fußgehende oder allen zusammengesetzten Nominativen, die man im Deutschen ziemlich beliebig aneinander bauen kann (Wander*innenweg).


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Gendern zur Pflicht machen?

um 11:07
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Vorstand ist halt nicht nur ein Wort im Duden, sondern bezeichnet die zivilrechtliche Funktion einer oder mehrerer Menschen.
Ich bin mit deiner Meinung nicht konträr.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Eine Person ist nur dann Vorstand, wenn sie alleiniger Vorstand ist. Ansonsten ist sie nur Mitglied des Vorstands.
Das ist rechtlich korrekt. Sprachlich zeigt sich zudem, das "der Vorstand" als alleinigen Person auch eine Frau oder Transperson in jeglicher Definition sein kann und "Der Vorstand" rein sprachlich immer männlicher Natur wegen dem Artikel bleibt. Der Artikel vergeschlechtlicht ohne Kontext das Subjektiv.

Das ist das Thema was ich bereits hier im Forum angesprochen habe, das das Subjektiv durch den Artikel ein Geschlecht erlangt ohne Bezug auf das Geschlecht was die Funktionsperson dahin inne hat.

Das hat hier schon sehr die Meinung gespalten ;)

Es gibt nämlich keine (die) Vorständin oder keinen (das) Vorstand
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Weil es das Mitglied ist, mithin also Neutrum und nicht generisch maskulin wie der Vorsitzende, gibt es kein die Mitgliedin.
Wie gesagt, der Artikel ist völlig Kontextlos und richtet sich lediglich an gewachsene Sprache, und wird meist über Endungen zugeordnet.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:All das zeigt, dass die deutsche Sprache ihr generisches Geschlecht in vielen Fällen recht wahllos verteilt, so lange es sich nicht um klassische maskuline Personenmehrheiten wie bei den Berufsgruppen Professoren, Ärzte oder Arbeiter handelt. Unsere Sprache erlaubt es - neben drei Artikeln - an alles Mögliche ein -in dran zu hängen. Also auch an Terrorist, Lautsprecher, Abschlepper oder Fußgänger.

Aber da wird ein zwanghaftes, äh, konsequentes Feminisieren oder Neutralisieren einfach schwierig.
THIS.

Wobei ich meine Meinung zum Thema Arzt und Lehrer auch hier schon geäußert habe und das nicht allen gefiel....


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um 11:42
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Der Duden wurde erst ab 1901 als verbindlich eingestuft.
Erst die Orthographische Konferenz von 1901 legte auf Basis des Dudens erste einheitliche Regeln zur Rechtschreibung fest. Logisch, weil es bis dato kaum eine ergiebigere Sammlung von Wörtern gab, wovon einige aber auch bereits umgangssprachlich bzw. nicht standardsprachlich waren. Ich sehe die Kritik daher nicht.

Am Ende ist dennoch der Deutsche Rechtschreibrat für entsprechende Regeln verantwortlich, nicht der Duden.
Das vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegebene Amtliche Regelwerk trägt in seiner aktuellen Fassung dem Anspruch Rechnung, ein wissenschaftlich fundiertes, allgemeinverständlich gefasstes Referenzwerk zu sein, das in allen Ländern und Regionen mit Deutsch als Amtssprache gleichermaßen Geltung hat. Es regelt die Rechtschreibung innerhalb derjenigen Institutionen (Schule und Verwaltung), für die der Staat Regelungskompetenz besitzt. Darüber hinaus ist es eine Leitlinie für alle, die sich an einer einheitlichen Rechtschreibung orientieren sollten oder möchten, so etwa die gesamte Rechtspflege, Hochschulen als Ausbildungsstätten künftiger Lehrkräfte im Schulbereich sowie Firmen, Verlage, Redaktionen, aber auch Privatpersonen.
Quelle: https://www.rechtschreibrat.com/regeln-und-woerterverzeichnis/
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:und zum anderen, danach gelten lt dem Rechtschreirat selbst solch regionale und umgangssprachliche sowie denglische Wörter als verbindlich?
Dazu muss man entsprechend ins Regelwerk schauen, statt hier zu mutmaßen.
Gleichzeitig wurde mit der Perspektive auf Schreibentwicklungen bei neu ins Deutsche gelangten Wörtern und Wendungen aktueller Sprach- und Schreibwandel einbezogen. Dies betrifft vor allem den großen Bereich von Fremdwort-Neologismen, hier besonders Anglizismen, aber auch Entlehnungen aus anderen modernen Fremdsprachen. Zum Teil noch nicht in Wörterbüchern kodifiziert, wurden diese neuen Wörter und Wendungen nach einheitlichen Systematiken und Typologien ausgewertet und bei angemessener Vorkommenshäufigkeit ins Wörterverzeichnis aufgenommen.
Quelle: Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung, 2024, S. 11.


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um 11:47
@Origines
Deine verlinkten Gesetze belegen gar nicht, was Du behauptest. Liest sich aber nett.


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um 11:49
Zitat von VespasianVespasian schrieb:Erst die Orthographische Konferenz von 1901 legte auf Basis des Dudens erste einheitliche Regeln zur Rechtschreibung fest. Logisch, weil es bis dato kaum eine ergiebigere Sammlung von Wörtern gab, wovon einige aber auch bereits umgangssprachlich bzw. nicht standardsprachlich waren.
Diese Ergänzung kann ja jeder gern mitnehmen, no front.
Zitat von VespasianVespasian schrieb:Am Ende ist dennoch der Deutsche Rechtschreibrat für entsprechende Regeln verantwortlich, nicht der Duden.
Der Duden ist die Abbildung dessen.....da spielt es keine Rolle ob amtlich oder privatrechtlich organisiert mMn.
Zitat von VespasianVespasian schrieb:Dazu muss man entsprechend ins Regelwerk schauen, statt hier zu mutmaßen.
meine Mutmaßung scheint in deinem Link bestätigt zu sein.....mutmaßlich ;)


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um 12:55
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Deine verlinkten Gesetze belegen gar nicht, was Du behauptest. Liest sich aber nett.
Auch wenn Du sie nicht (so) verstehst, belegen sie das sehr wohl:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Eine Person ist nur dann Vorstand, wenn sie alleiniger Vorstand ist. Ansonsten ist sie nur Mitglied des Vorstands.
Es ist Dir unbenommen, diese Rechtslage in Deinem Alltag zu ignorieren, wir sind ein freies Land. Vor allem darfst Du wen auch immer wie auch immer bezeichnen. Vor Gericht sollte aber der Vorstand einer juristischen Person richtig bezeichnet werden.


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