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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

36 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Recht, Notwehr, Notstand ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 11:43
Zitat von TrapperTrapper schrieb:Dann drück dich mal klarer aus. Oder soll das ein Ratespiel werden ob du auch das meinst, was du schreibst?
Natuerlich soll das kein Ratespiel sein, aber es geht hier doch um subjektive Wahrnehmung - sowohl bei der Beurteilung der Straftatbestaende, als auch bei der Wahl der Mittel der Verteidigung, als auch bei der Verhaeltnismaessigkeit. Was ich als Angriff werte, kann die Gegenpartei ganz schnell anders auslegen. Und was ich selbst als Notwehr sehe, kann ein anderer ganz anders werten.

Wir haben vom Gesetzgeber bestimmte Rechte erhalten, die wir fuer uns nutzen duerfen - doch das Wissen um diese ist oft nicht korrekt und schnell handeln wir irrtuemlich oder fahrlaessig, ohne es zu wissen.

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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 11:48
@eyecatcher
Ja. Gedanken sollte man sich da machen.
Ich hab meinen Stieftöchtern auch Tips gegeben wie sie sich im Belästigungsfall verhalten sollen.
Die hatten auch so gloreiche Ideen wie Elektroshocker in der Handtasche und ähnliches.
Oder um Hilfe rufen, wo eh kein Schwein drauf reagiert.

Mädels wenn in der dunklen Seitenstraße der böse Onkel kommt, dann nehmt nen Stein vom Boden (oder ähnliches) aber schmeißt das Ding nicht auf den Angreifer. Der weicht nur aus oder nimmt ihn euch weg.
Schmeißt die nächste Autoscheibe oder besser noch Fensterscheibe ein!
Dann geht vielleicht Alarm los oder es kommt Hilfe. Zumindest der Besitzer der Scheibe wird gucken kommen was los ist.
Lärm schreckt potientielle Vergewaltiger besser ab als irgendwelche albernen hi ha hu Kung Fu Praktiken,wenn ihr es nicht beherrst. Und ne kaputte Scheibe zu bezahlen sollte es euch oder euren Eltern wert sein, wenn euch nichts geschieht.


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 11:55
@Cathryn
dann schreib doch bitte "Ich dachte ich wurde angegriffen" o.ä. damit man weiß das die Story noch weiter gehen soll.

Man kann nichts beurteilen, wenn man die Fakten nicht kennt.
Du wolltest auf den Schadenersatz hinaus. Ein Richter, der das zu beurteilen hätte, wäre auch mit allen Fakten versorgt worden.

Wenn mich einer mit ner Waffe bedroht und ich mich wehre,und darum bitte das zu beurteilen.... dann ist es witzlos wenn ich hinterher berichte, das es ein Aprilscherz meiner Kollegen war.

Wenn man sich bedroht fühlt geht man von einer echten Gefahr aus.
Sowohl am eigenen Leib, als auch im gelesenen Bericht.

Ich kann nicht hinter jeder Agression erst mal einen alternativen Grund suchen um einen Angriff auf mich zu verharmlosen und mich nicht zu wehren. ;)


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 12:01
@Trapper

So war das auch nicht beabsichtigt. Ich wollte erst einmal den Fall aus meiner Sicht schildern, dann den Schadensersatz besprechen und dann die ganze Geschichte von der anderen Seite betrachten, naemlich aus der Sicht des Herren mit der nun ruinierten Jacke ... ging schief ... sorry.


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 12:14
@Trapper

Ja das stimmt. Was auch schon viel Wirkung bei wenig Aufwand zeigt ist, wenn man sein gegenüber laut anschreit um ihm zu zeigen, dass man sich nicht alles gefallen lässt. Ob das jetzt auch für die dunkle Gasse gilt wage ich zu bezweifeln, aber wenn man sich nicht wie ein typisches Opfer verhält lässt der andere sehr wahrscheinlich von einem ab, und zur Not kann man danach immer noch die Scheibe einschlagen ;)


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 12:14
Person A nähert sich zu dicht an der Person B und will ihn nur darauf hinweisen das er am fremden Eigentum nichts zu suchen hat- er schlägt zu!
- Keine zeugen vorhanden
- Täter lügt bei der polizeilichen Befragung…
- und das Opfer trägt den schaden auf Lebenszeit…

viel spaß beim diskutieren…


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 12:19
@Jacy26

Nur mal kurz zum Verstaendnis:

Wer ist deiner Meinung nach Person A und wer Person B?

Greift A nun B an, oder andersrum?

Wer luegt bei der Polizei?

Wer hat den Schaden?

Welcher Schaden entsteht?

Schwere Koerperverletzung?

Bleibender Schaden an der Gesundheit?

Wird vor Gericht auch gelogen?


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 12:39
Person B hat grundlos Person A schwer verletzt!!!
Person B hat bei der P-Befragung gelogen.
Aussage gegen Aussage!
Pech für Person A da keine zeugen vorhanden.

Viel spaß weiterhin… ach wie schön ist doch unser Rechtssystem!!!


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 12:45
@Jacy26
Äh... wie könnte man es denn verbessern?
Die schwer verletzte Person wird den Prozess mit ziemlicher Sicherheit gewinnen.
Person B kann seine Lüge ja auch nicht beweisen.
Der körperlich Geschädigte bekommt zumeißt recht, wenn nichts anderes beweisbar ist.
Man wird die Verhältnismäßigkeit dazu nicht als gegeben ansehen,wenn Person B keine körperlichen Schäden hat..
Das ist doch das Problem, wenn man es mit der Notwehr übertreibt!


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 12:56
@Jacy26

Du vergisst dabei aber anscheindend, dass die Person B, die sich unbefugt auf dem Grundstueck aufgehalten hatte, von der Person A darauf hingewiesen werden sollte und diese dann verletzte.

Hier haben wir es ja dann nicht mehr nur mit blosser Notwehr zu tun, denn da kommen dann noch Besitzstoerung, Hausfriedensbruch und Unbefugtes Verweilen hinzu.

Da sich der Besitzer einer verbotenen Eigenmacht mit Gewalt erwehren darf - und die Person B eine verbotene Eigenmacht begangen hat, ist Person A zunaechst im Recht. Wenn sich dann Person B auch noch der Besitzwehr widersetzt und Gewalt anwendet, ist keine Notwehr mehr gegeben.

Person B wird also nicht nur eine Anzeige wegen Koerperverletzung, gefaehrlicher Koerperverletzung und schwerer Koerperverletzung bekommen, sondern auch noch wegen Besitzstoerung und Hausfriedensbruch.

Was hier rausfaellt ist die Rechtswidrigkeit (wir sind nun im StGB) - denn die Handlung von Person A war nicht rechtswidrig, da er Besitzer (oder Besitzdiener?) war und daher auf dem Grundstueck das Hausrecht hatte.

Person B hat eine Duldungspflicht gegenueber Person A - dadurch ist nicht einmal mehr eine irrtuemlich angenommene Notwehrsituation gegeben.


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 14:29
@Badbrain
Zähne ausschlagen?

Sofort erschießen und verbuddeln


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 14:31
@Jacy26
Person-A handelt auf eigenes Risiko


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 14:46
Man muss überhaupt nich abhauen...das Recht muss vor dem Unrecht nicht weichen, so sehens auch die Gerichte, wenn nach eigenem Ermessen ein Angriff grad im Gange is, darf man umgehend zurückschlagen...man sollte sich nur beherrschen und hinterher nicht noch weiter reindreschen...es sei denn, das Gegenüber hat nichts draus gelernt und greift nochmal an.

Allerdings sollte man die Konfrontation auch nicht suchen, wenn mans nämlich provoziert, kanns schon passieren, dass einem hinterher die Notwehr nicht abgekauft wird.

Übrigens...wenn einer mit nem Messer oder was auch immer auf euch zukommt, ihr haut dem die Faust in den Kehlkopf und er erstickt und verreckt daran, ist das auch noch Notwehr. Denn solang eure Gesundheit und euer Leben in Gefahr ist, heiligt der Zweck die Mittel. Aber auch hier sollte man es unterlassen, so lange drauf zu hauen, BIS er röchelt.

Das war übrigens an den gerichtet, der propagierte, dass man mit Supernanny Methoden Reißaus nehmen sollte, falls einem jemand dumm kommt.


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

27.08.2010 um 09:02
Zum Thema Notwehr und Nothilfe lief am letzten Dienstag (24.08.2010) ein Beitrag bei Frontal

http://www.frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/8/0,1872,8104680,00.html

Da sieht man sehr schoen, wie aus einem Opfer ein Taeter gemacht wird.

Notwehr wird selten als solche gesehen ... - Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe :(


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Doors ehemaliges Mitglied

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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

27.08.2010 um 09:09
Wenn keine Zeugen vorhanden sind, ist es u.U. schwer nachzuweisen, dass man a.) in Notwehr gehandelt hat und b.) die Verhältnismässigkeit der Mittel gewahrt hat.


Vgl. dazu den Prozess um die Tötung des Herrn Brunner in München.
War sein zuerst gegen die Jugendlichen geführter Schlag verhältnismässig?
War die Reaktion der Jugendlichen darauf, die zum Tode des B. führte, Notwehr?


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

29.07.2011 um 11:03
Interessantes Urteil bezüglich der Notwehr
Leben gegen Eigentum

Ende letzten Jahres hat ein 77-jähriger Renter in Sittensen einen jungen Mann von hinten erschossen. Der Getroffene war Mitglied einer Bande, die in das Haus des Senioren eingebrochen war. Die Einbrecher hatten den Hausbesitzer vor dem tödlichen Schuss bedrängt und ausgeraubt.

Die Staatsanwälte in Stade mussten entscheiden, ob sie den Rentner wegen Totschlags anklagen. Sie entschieden sich nun dagegen. Der Mann habe in Notwehr gehandelt, erklärte heute die Staatsanwaltschaft. "Er hat sein Eigentum verteidigt", wird ein Sprecher der Behörde in der Presse zitiert.

Das klingt zunächst nach einer höchst fragwürdigen Lösung. Der Entschluss, den 77-Jährigen nicht zu verfolgen, ist jedoch mit dem deutschen Notwehrrecht vereinbar. Jeder darf einen rechtswidrigen Angriff auf sein Eigentum abwehren – notfalls auch mit tödlicher Gewalt. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Täter Kinder oder Jugendliche sind. Oder es sich um absolute Bagatellwerte handelt. In der Geldbörse des Sittenser Rentners sollen immerhin 2.000 Euro gewesen sein.

Aber war der Täter nicht bereits auf der Flucht? Kann man da überhaupt noch von einem Angriff sprechen? Das ist eine Auslegungssache, wie immer unter Juristen.

Zunächst muss man sich vergegenwärtigen, dass der Angriff im Sinne des Gesetzes sich nicht notwendigerweise gegen eine Person richtet, sondern gegen ein Rechtsgut – hier das Eigentum des Rentners.
...
http://www.lawblog.de/

Hatte ich so noch gar nicht betrachtet und bin erstaunt über das Urteil


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