Entführungsfall Nina von Gallwitz 1981
04.11.2025 um 15:12Ich versteh´s auch nicht...
Und dafür sollen die sich erwischen lassen?schluesselbund schrieb:Ist doch klar, wenn 1.5 Millionen rein gewaschen werden müssen, muss dafür auch etwas investiert werden.
§ 52 StPO trägt der engen Verbindung zwischen Zeugen und Beschuldigten Rechnung. So dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige die Aussage verweigern. Nahe Verwandte sind zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin dürfen die Aussage verweigern.und weiter:
Ferner darf gemäß § 55 StPO jeder Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt. Beispielsweise wenn eine Aussage dazu führen könnte, dass selbst ein Strafverfahren gegen den Zeugen eingeleitet wird.Quelle: https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/aussageverweigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/
Das Zeugnisverweigerungsrecht erlaubt jedoch lediglich das Schweigen, es rechtfertigt keine Lügen. Lügt ein Zeuge, so macht er sich wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153) oder gar Meineids (§ 154) strafbar.
Kontext zur Entführung von Nina von GallwitzQuelle: Google KI
Die Entführung von Nina von Gallwitz im Jahr 1981 entwickelte sich zu einem derartigen Medienspektakel. Die lange Dauer der Entführung (149 Tage) und die verzweifelten Appelle der Eltern an die Öffentlichkeit sorgten für ständige Schlagzeilen und eine fieberhafte Anteilnahme in der Bevölkerung. Die Medien spielten eine zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung des öffentlichen Interesses an dem Fall.
Bin da eher Skeptiker. Nur wenn es so war, könnte der Name der Entführer auch der Familie bekannt gewesen sein.schluesselbund schrieb am 02.11.2025:Vermittler Franz Tartarotti war wohl auch der Name des oder der Täter bekannt.
Was dann nur logisch ist.Besucher_67 schrieb:darüber wird es dann nie eine weitere Information geben.