Entführungsfall Nina von Gallwitz 1981
gestern um 15:12Ich versteh´s auch nicht...
Und dafür sollen die sich erwischen lassen?schluesselbund schrieb:Ist doch klar, wenn 1.5 Millionen rein gewaschen werden müssen, muss dafür auch etwas investiert werden.
§ 52 StPO trägt der engen Verbindung zwischen Zeugen und Beschuldigten Rechnung. So dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige die Aussage verweigern. Nahe Verwandte sind zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin dürfen die Aussage verweigern.und weiter:
Ferner darf gemäß § 55 StPO jeder Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt. Beispielsweise wenn eine Aussage dazu führen könnte, dass selbst ein Strafverfahren gegen den Zeugen eingeleitet wird.Quelle: https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/aussageverweigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/
Das Zeugnisverweigerungsrecht erlaubt jedoch lediglich das Schweigen, es rechtfertigt keine Lügen. Lügt ein Zeuge, so macht er sich wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153) oder gar Meineids (§ 154) strafbar.