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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

17.03.2019 um 12:53
@Pkj
Zitat von PkjPkj schrieb:Die Frage, die sich mir stellt: Ist das “ungewöhnliche Verhalten der Familie“ der Verzweiflung über die vermisste Rebecca geschuldet?
Das sowieso. Jedoch gab es scheinbar von Anfang an Kommunikationsstörungen zwischen den Ermittlern und der Familie.
Bei der Familie entstand wohl früh der Eindruck, dass die Polizei ganz generell überlastet sei, die Schreibtische voll mit anderen Fällen
(s. Video). Das schürt nachvollziehbarer Weise die Sorge, dass der eigene Vermisstenfall "zu kurz kommen könnte".

Die Familie könnte sich mit ihren Sorgen und Befürchtungen einfach alleine gelassen gefühlt haben (insb. in dieser Anfangsphase),
und wurden daher dann auch selbst aktiv, im Sinne von unterstützend tätig sein zu wollen (private Suchen / in die Öffentlichkeit gehen,
um Hinweise zu Rebeccas Verleib zu erhalten etc.).

Es hat sich eine Eigendynamik entwickelt (incl. immer neuer Missverständnisse auf allen Seiten), aus der es -mangels eines Vermittlers/Mediators- vermutlich kaum möglich ist wieder auszusteigen.

https://www.youtube.com/watch?v=oarqT5nGVkE (Video: Rebecca`s Mutter, Vater und Schwester im Interview - Fall Rebecca Reusch)

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17.03.2019 um 12:54
Zitat von WibertyWiberty schrieb:Es gibt etliche Videos, da ist sie beim Tanzen mit Freundinnen zu sehen (dazu muss man nirgendwo angemeldet sein), völlig ungeschminkt, sie wirkt da ziemlich groß und eher stämmig, also ganz anders als das bearbeitete Bild vermuten lässt
Trotzdem sehe ich da kein Bob-Haarschnitt und Braune Haare, aber ist ja auch egal


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17.03.2019 um 12:55
Zitat von Maria_MaryamMaria_Maryam schrieb:Hier wird eine „Haftbeschwerde“ als nicht unbedingt „klügster Schachzug“ juristisch erklärt:

https://www.strafrecht-bundesweit.de/verhalten-in-strafsachen/verhalten-in-untersuchungshaft-u-haft/#

(Findet sich dort etwas weiter unten, man muss scrollen.)
Und: in dem guten Beitrag steht auch folgendes drin zum Thema Aussage während der Untersuchungshaft. Das wurde ja auch schon oft hier diskutiert, warum F. schweigt und dass jemand, der nichts zu verbergen hat, nicht schweigen würde:

„Deshalb gilt auch bei der Verhaftung der Grundsatz: Machen Sie keine Aussage vor und während der Untersuchungshaft! Selbst wenn die Polizei oder später die Staatsanwaltschaft den Eindruck vermittelt, eine Aussage sei hilfreich für Sie und würde der „raschen Aufklärung“ dienen, sollten Sie in keinem Fall etwas zu dem Tatvorwurf sagen. Beschränken Sie also ihre Antworten auf die Angaben zu ihrer Person. Alles was Sie sagen, kann (und wird!) im späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden und lässt sich selbst durch einen versierten Strafverteidiger bei weitem nicht in allen Fällen korrigieren.“


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17.03.2019 um 12:57
Zitat von pirlipatpirlipat schrieb:Über den Instagram Hashtag #findbecci sind jede Menge Fotos und Videos vorhanden wie z. B. eines von der Seite, auf der sowohl die bisher außen vor gelassene Zahnspange als auch der Bob erkennbar sind.
Zitat von Flopo81Flopo81 schrieb:Also ich kann beim besten Willen nicht annähernd ein Foto von ihr erkennen, wo sie blonde Haare und als Bob geschnitten zu sehen ist ,vielleicht liegt es daran das ich nicht bei Instagram angemeldet bin und nur so über Fotos gucken kann
Hier werden Links zu Instagram, Twitter usw. nicht gerne gesehen. Schau gleich einmal in das Postfach.
Zitat von NeedleNeedle schrieb:Machen Sie keine Aussage
Deshalb gilt auch bei der Verhaftung der Grundsatz: Machen Sie keine Aussage vor und während der Untersuchungshaft! Selbst wenn die Polizei oder später die Staatsanwaltschaft den Eindruck vermittelt, eine Aussage sei hilfreich für Sie und würde der „raschen Aufklärung“ dienen, sollten Sie in keinem Fall etwas zu dem Tatvorwurf sagen.
Ich kann verstehen, dass ein Schweigen momentan ratsam wäre, muss aber gestehen, dass ich auch andere Einwände wie z. B. den Aufruf des Vaters verstehen kann. Egal, ob R. noch unter uns ist bzw. wäre — Im Grunde genommen ist bzw. wäre jede Sekunde bedeutsam. Je länger es dauert, desto geringer sind m. E. die Chancen, R. zu finden.


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17.03.2019 um 12:57
Zitat von life-is-lifelife-is-life schrieb:Es hat sich eine Eigendynamik entwickelt (incl. immer neuer Missverständnisse auf allen Seiten), aus der es -mangels eines professionellen Vermittlers/Mediators- vermutlich kaum möglich ist alleine wieder auszusteigen.
@life-is-life
Da stimme ich Dir zu. Es gibt z.B. in Berlin die Opferhilfe, die sich um Menschen in solchen Fällen kümmert. Für die Betroffenen kostenfrei. Absolut empfehlenswert, habe ich selbst schon in Anspruch genommen. Es gibt dort Anwälte, Sozialarbeiter usw., die sehr gute Beratungen durchführen und die Menschen entsprechend begleiten.
Auch der Weiße Ring ist eine gute Adresse.


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17.03.2019 um 13:01
Zitat von hajohhhajohh schrieb:mittoch eingereicht, tag des einreichens wird nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Freitag, Montag
bzgl der drei Tage- Frist bei der Haftbeschwerde:
Im Gesetz steht ja drei Tage, nicht drei Werktage. Ich habe bisher nirgends eine Aussage finden können, ob es sich nun um Tage oder Werktage handelt. Hast du bitte eine Quelle für mich oder kannst du mir sagen, woher du es weißt? Danke schon mal


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17.03.2019 um 13:05
@Xana

https://www.juraforum.de/lexikon/frist


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17.03.2019 um 13:05
Zitat von majorcrimemajorcrime schrieb:, dass man den Tod von R damit begründet, dass sie aufgrund Ihres Handyverhaltens und Routerdaten das Haus nicht "verlassen haben dürfte
In dem Satz war auch die Rede vom Ergebnis der allgemeinen Ermittlungen, das wir nicht kennen, und vor dem "Handyverhalten und Routerdaten" haben viele das Wort "auch" überhört. "Auch" bedeutet, dass es weitere Erkenntnisse gibt, die nicht genannt werden. Wahrscheinlich "aus Gründen"....


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17.03.2019 um 13:05
R.wurde aktuell beschrieben: blond/braune Haare,gerader Pony,Bob. Also erwas kürzer als auf dem Foto


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17.03.2019 um 13:08
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Die Person, nach deren Spur die Hunde suchen, ist aber nach Ansicht der Ermittler mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr am Leben.
Gehe davon aus, dass nicht nur Rebecca alleine das Ziel der Absuche war.
Zitat von majorcrimemajorcrime schrieb:Hätte man Spuren eines Gewaltdeliktes im Haus oder Auto gefunden, hätte man das doch als Begründung für das Tötungsdelikt mitgeteilt
Wie die Ermittler schon sagten, wird das Ergebnis der häuslichen Spurenanalyse aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitgeteilt. Wieso sollten sie dann eben auf so ein Detail eingehen?
Zitat von XanaXana schrieb:Ich habe bisher nirgends eine Aussage finden können, ob es sich nun um Tage oder Werktage handelt.
Es sind drei Tage und nicht drei Werktage. Steht im § 42 der StPO.


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17.03.2019 um 13:09
Zitat von KopernicusKopernicus schrieb:Es sind drei Tage und nicht drei Werktage.
Für die Berechnung von Fristen und für die Bestimmung von Terminen gelten die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend, soweit nicht durch die Absätze 2 bis 5 etwas anderes bestimmt ist. Der Lauf einer Frist, die von einer Behörde gesetzt wird, beginnt mit dem Tag, der auf die Bekanntgabe der Frist folgt, außer wenn dem Betroffenen etwas anderes mitgeteilt wird. Der Einwurf eines entsprechenden Schreibens zählt bereits als Fristbeginn [Hessisches LArbg, 25.06.2007, 19 Sa 1381/06.
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Dies gilt nicht, wenn dem Betroffenen unter Hinweis auf diese Vorschrift ein bestimmter Tag als Ende der Frist mitgeteilt worden ist.


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17.03.2019 um 13:11
Flopo81 schrieb (Beitrag gelöscht):Könnte sein , aber auch da sind es Braune Haare und kein Bob Haarschnitt, aber ist völlig egal,wollte mich nur einigen anschließen die Rebecca nicht erkennen würden selbst wenn sie neben ihr stehen würden, und das mit den Bob und blonde Haare kam von der Schwester das sie seit neusten hat
Das hier ist wohl eins der letzen Bilder...

https://www.allmystery.de/bilder/km136934-94


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17.03.2019 um 13:12
Zitat von hajohhhajohh schrieb:Bürgerlichen Gesetzbuchs
Erkundige dich bitte, bevor du so etwas postest, für was das Bürgerliche Gesetzbuch da ist. In strafprozessualen Angelegenheiten greift die Strafprozessordnung. ;)


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17.03.2019 um 13:13
Zitat von KopernicusKopernicus schrieb:Erkundige dich bitte, bevor du so etwas postest, für was das Bürgerliche Gesetzbuch da ist. In strafprozessualen Angelegenheiten greift die Strafprozessordnung. ;)
kennt euer browser kein google ?


Strafgesetzbuch

Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)


4. Abschnitt - Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen (§§ 77 - 77e)



§ 77b
Antragsfrist
(1) 1Eine Tat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, wird nicht verfolgt, wenn der Antragsberechtigte es unterläßt, den Antrag bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. 2Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.

dies sind allgemeine fristen.

Am Wochenende oder Feiertag wird nicht beurteilt


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17.03.2019 um 13:15
Zitat von soko4soko4 schrieb:Nochmal: Die Moko hat ausreichende Beweise welche sie natürlich z. Zt. nicht veröffentlicht.
Wirklich? Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, Martin Steltner, äußerte sich am 7.3.19 gegenüber der Welt (Quelle: WELT.DE) wie folgt:

Steltner fasste am Freitagmorgen in der „Welt“ nochmal zusammen: „So traurig es ist, wir haben keinerlei Hinweise darauf, dass Rebecca noch lebt. Wir müssen davon ausgehen, dass sie tot ist und wir haben einen Beschuldigten, der sich in Untersuchungshaft befindet wegen Totschlags.“

Keine Hinweise darauf zu haben, dass Rebecca noch lebt, lässt den Rückschluss zu, dass sie tot sein könnte. Mehr aber nicht. Wären sie sicher, dass sie tot ist, hätten sie das auch so kommuniziert, z.B.: "zu den Todesumständen möchten wir im Hintergrund der laufenden Ermittlungen keine Angaben machen." oder so änhlich, wie man es bei vergleichbaren Fällen schon gehört hat. Rebecca wird übrigens auf der Seite der Berliner Polizei sowohl unter vermisste Personen, als auch unter Tötungsdelikte, geführt.

Ferner zählt Herr Steltner noch mal genau die Sachen auf, über die wir uns hier seit 2200 Seiten die Finger wund schreiben. Ich bleibe dabei, dass die Ermittler nicht mehr Indizien oder Beweise haben, als wir wissen (von Details natürlich abgesehen). Die Kernfrage lautet eher, müssen sie denn überhaupt mehr haben? Fassen wir mal zusammen:

Wir/sie haben:

- Kein verifiziertes Lebenszeichen von Rebecca
- Den digitalen Tod von Rebecca (vollständige Abwesenheit auf allen Kanälen)
- Das Handyverhalten von Rebecca (Social Media, etc.)
- Erhebliche Widersprüche von FR direkt von Anfang an ("Die Fahrten passen aber überhaupt nicht zu der Version, die er erzählt hat.") BILD
- Zwei Fahrten, die er nicht nicht angegeben hat und zu denen er schweigt. (Quelle: BILD)
- Die Routerauswertung
- Die Auswertung ihrer Chats (hat die Polizei, manche kursieren auch auf Instagram)
- Die berühmte und mit ihr verschwundene lila/pinke Fleecedecke.

Das reicht doch schon völlig aus, den TV zum TV zu machen und von einem Tötungsdelikt auszugehen. Ich tippe mal stark darauf, dass der wichtigste Hinweis für ein Tötungsdelikt aus der Kombination von untypischer, völliger Abstinenz in den sozialen Medien, keinem Lebenszeichen und der Auswertung ihres regulären Handyverhaltens, gebildet wurde. Ist auch absolut nachvollziehbar.

Wie ich in einem meiner anderen Beiträge detaillierter ausführte (hier) bin ich aber trotzdem der Meinung, dass die Polizei auf dieser Faktenlage (die, siehe oben, ja auch noch am 7.3.19 galt) etwas zu schnell auf ihren Tod gefolgert haben könnte und dies zu früh an die Familie kommuniziert hat, woraus wohl die Differenzen zwischen Ermittlern und Familie ihren Anfang nahmen.

Kurz: ob sie wirklich tot ist, sehen wir, wenn ihre Leiche gefunden wird.
Zitat von soko4soko4 schrieb:R. dürfte erwürgt worden sein.
Ohne Abwehrspuren? Wenn er welche hat, dann dürfte das JR und den Ermittlern sofort aufgefallen sein. Ich gehe davon aus, davon wüssten wir, es gäbe keinen Grund seitens der Staatsanwaltschaft, wenigstens deren Existenz zu verneinen. Siehe auch Video oben.
Zitat von soko4soko4 schrieb:Motiv ist vielen hier klar bzw. wird vermutet. Abwarten. Es kommt alles auf den Tisch.
Jepp! Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das gar nicht mehr so lange dauern dürfte. Ist aber nur Spekulation.
Zitat von soko4soko4 schrieb:Es gibt mittlerweile keine andere Möglichkeit als das F. der Täter ist.
Doch, die gibt es durchaus. Sogar logisch stringente und schlüssig mit den bekannten Fakten denkbare Szenarien. Sie sind nur deutlich unwahrscheinlicher.


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17.03.2019 um 13:15
Zitat von hajohhhajohh schrieb:Strafgesetzbuch
Da stehen die Dinge drinnen, wenn man etwas Böses macht und wie dann das Strafmaß ist. Diese Antragsfrist, welche du nun zitiert hast, greift zum Beispiel bei der Beleidigung und der Stellung des entsprechenden Strafantrags, aber sicherlich nicht bei strafprozessualen Maßnahmen. Nochmals, erkundige dich bitte zuerst, bevor du falsche Dinge postest. ;)


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