DeepFakes und ihre Folgen im privaten und öffentlichen Raum
23.09.2025 um 20:29Langsam geht es los, Italien macht den Anfang:
Aber:
Als erstes europäisches Land wird künftig Italien die Verbreitung gefälschter Aufnahmen, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden, mit bis zu fünf Jahren Haft bestrafen. Das vermeldete die Nachrichtenagentur dpa am vergangenen Donnerstag. Dafür wird das italienische Strafgesetzbuch laut Rai-News um den Tatbestand der "unrechtmäßigen Verbreitung von KI-generierten oder manipulierten Inhalten" ergänzt, der "hinterlistige Einsatz von KI" soll als strafverschärfender Umstand gewertet werden. In Italien war zuletzt sogar Ministerpräsidentin Giorgia Meloni Opfer sogenannter Deepfakes geworden. Eine Pornoplattform hatte manipulierte Aufnahmen von ihr veröffentlicht.So sieht es bei uns aus:
Auch in Deutschland drängen vor allem Politiker von Union und SPD nunmehr darauf, einen vergleichbaren Straftatbestand zu schaffen, der Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch KI ahndet. Im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zeigt man sich –anders als noch zu Ampelzeiten – offen für einen solchen Weg.Damit wäre imo sogar schon das Teilen strafbar.
Gesetzentwurf des Bundesrates
Der Bundesrat hatte bereits kurz vor Ende der vergangenen Wahlperiode eine speziell auf KI ausgerichtete Strafnorm angeregt:
Nach dem Willen der Länderkammer soll ein neuer § 201b Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt werden. Strafbar macht sich danach derjenige, "wer das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt, indem er eine mit computertechnischen Mitteln hergestellte oder veränderte Bild- oder Tonaufnahme, die den Anschein einer wirklichkeitsgetreuen Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes, des Verhaltens oder mündlicher Äußerungen dieser Person erweckt, einer dritten Person zugänglich macht." Strafmaß im Falle der Veröffentlichung: Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Aber:
Nicht strafbar soll dagegen die Verbreitung von Deepfakes nach dem Vorschlag des Bundesrates dann sein, wenn dies in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgt. Dazu zählen Interessen der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung, der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnliche Zwecke.Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/deepfakes-strafbarkeit-schutzluecke-stgb-vorbild-italien-meloni
Den identischen Gesetzentwurf hat der Bundesrat nun auch in dieser Wahlperiode dem Bundestag zugeleitet, er dürfte in Kürze beraten werden