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Ergänzungen für das Grundgesetz

166 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Grundgesetz, Verfassung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ergänzungen für das Grundgesetz

04.04.2026 um 06:28
Irgendwie schon lustig dieser Widerspruch - Leute wählen richtig, aber bei Volksentscheide droht dem Land die Katastrophe.
Angesichts der hervorragenden Leistungen der aktuellen Politiker weiss ich nicht was schlimmer ist.


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Ergänzungen für das Grundgesetz

16.07.2026 um 22:47
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 7
1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_7.html

Kann man daraus wirklich Aussagen über die Schulpflicht machen, wie manche behaupten?


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Ergänzungen für das Grundgesetz

17.07.2026 um 06:36
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Kann man daraus wirklich Aussagen über die Schulpflicht machen, wie manche behaupten?
vermutlich nicht. Aber (1) sagt ja "Aufsicht des Staates". Also gibt es da wahrscheinlich ein Gesetz in dem das genauer aufgedröselt wird.


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Ergänzungen für das Grundgesetz

17.07.2026 um 07:15
Die Schulpflicht ist in Deutschland über die jeweiligen Schulgesetze der Länder festgeschrieben:
In Deutschland ist die Schulpflicht nicht ausdrücklich im Grundgesetz verankert. Sie ist aufgrund der Kulturhoheit der Länder in den einzelnen Landesverfassungen geregelt. Die Länder sind hierzu durch das Grundgesetz ermächtigt. So steht in Art. 7 Abs. 1 Grundgesetz: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, woraus sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch das Recht der Länder ergibt, durch Landesgesetze die Schulpflicht zu bestimmen. Einfache Gesetze, die sogenannten Schulgesetze, regeln die Durchführung.

Allerdings ist umstritten, ob sich das Bestehen der Schulpflicht auch aus dem Grundgesetz ableiten lässt: „Aus der Pflicht des Staates zur Aufsicht über das Schulwesen und zur Bereitstellung eines hinreichend ausgebauten Schulwesens ergebe sich keine Pflicht des Bürgers, dieses in Anspruch zu nehmen. Der parlamentarische Rat habe eine Schulpflicht in zahlreichen Landesverfassungen vorgefunden und deshalb auf eine Verankerung im Grundgesetz verzichtet. Vertreter dieser Ansicht betonen, dass die Länder die Schulpflicht auch abschaffen könnten.“
Quelle: Wikipedia: Schulpflicht (Deutschland)


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Ergänzungen für das Grundgesetz

17.07.2026 um 14:14
Hierbei stellt sich aber auch die Frage, ob alle schulischen Angebote unter die Schulpflicht fallen. Ob zum Beispiel die Teilnahme an einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft bedeutet, dass er grundsätzlich das Angebot besuchen muss und ob bei Schulen mit Betreuungsangebot dieses grundsätzlich in Anspruch genommen werden muss.


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Ergänzungen für das Grundgesetz

17.07.2026 um 14:32
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Hierbei stellt sich aber auch die Frage, ob alle schulischen Angebote unter die Schulpflicht fallen.
Das betrifft dann die Stundentafel und die Rahmenrichtlinien (auch als Lehrplan bekannt). Das regelt dann das Kultusministerium über Erlasse. Wahlpflichtkurse sind dahingehend verpflichtend, dass man sich für eins von mehreren Angeboten entscheiden muss, man also nicht alles abwählen kann.


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